Berlin – Auf Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu achten, ist in vielen Unternehmen und Praxen längst zur selbstverständlichen Aufgabe geworden. Jeder Unternehmer mit Mitarbeitern ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, für eine ausreichend gesicherte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Praxen erfolgt häufig über ein externes arbeitsmedizinisches Zentrum. Alternativ kann der Unternehmer (Praxisinhaber) nach Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern eine bedarfsorientierte Betreuung wählen. Diese Vorschrift 2 sieht dafür eine entsprechende Schulung vor: Eine Einführung von 4,5 Stunden und dann entweder eine jährliche Auffrischung von 1,5 Stunden oder alle fünf Jahre von 4,5 Stunden. Dabei erlernt der Praxisinhaber, eigene Gefährdungsanalysen für seine Praxis zu erstellen. Eine Sicherheitsfachkraft braucht er dann nur noch bei Problemen. Ähnliches gilt für die betriebs- beziehungsweise arbeitsmedizinische Betreuung: Auch hier ist von extern nur noch eine bedarfsorientierte Unterstützung erforderlich.
Eine entsprechende bedarfsorientierte Betreuungsmöglichkeit muss allerdings nachgewiesen werden. Dafür hält der BVOU in Berlin als Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) entsprechende Adressen bereit. Die Meldung an die BGW über diese Betreuungsform erfolgt durch den BVOU, der darüber mit den Teilnehmern einen Vertrag schließt .
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe und Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitern ermöglicht wesentlich mehr Handlungsspielraum als die Regelbetreuung. Im Unterschied hierzu müssen Praxisinhaber weder einen Betriebsarzt noch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dauerhaft verpflichten. Stattdessen schließen sie sich einer Betreuung an, die von einer Dach- und Standesorganisation wie dem BVOU angeboten wird.
Dabei erwirbt der Praxisinhaber in einer halbtägigen Schulung selbst das nötige Grundwissen, erarbeitet selbst eine Gefährdungsbeurteilung für seine Praxis und legt geeignete Schutzmaßnahmen fest. Die Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dann nur bei besonderen Anlässen erforderlich.
Die Meldung an die BGW, dass man an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teilgenommen hat, erfolgt in Form des abgeschlossenen Vertrags zwischen BVOU und Praxisinhaber. Die erforderlichen Schulungen sind aufgrund der zuständigen Betriebsärzte und Fachkräfte regional abzuhalten.
„Der Bedarf für eine solche Schulung wurde in zahlreichen Gesprächen mit meinen Kollegen im BVOU-Landesverband Berlin deutlich“, erläutert Dr. Klaus Thierse, BVOU-Landesvorsitzender Berlin. „Grund war, dass das bisherige vertraglich mit uns verbundene arbeitsmedizinische Versorgungszentrum überraschend nicht mehr verfügbar war. Eine neue ,Rundumversorgung‘ für alle orthopädischen und unfallchirurgischen Praxen in Berlin war deshalb nicht mehr zu erreichen. Daher haben wir dieses Schulungsangebot mit Hilfe der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) des BVOU und der zuständigen BGW entwickelt.“
Im September 2018 ist eine weitere Unternehmerschulung (BuS ) für den Landesverband Berlin in den Räumen des BVOU geplant. Die Anmeldung erfolgt über www.bvou.net/ado
