Berlin – Für die Kostenübernahmen rund um Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) hat es vor kurzem unter der Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, eine Einigung gegeben. Die Eckpunkte umfassen Folgendes:
- Die Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale bildet im dritten Quartal 2018 der um zehn Prozent reduzierte Konnektorenpreis aus dem Vorquartal. Dies ergibt einen ab dem dritten Quartal geltenden Preis in Höhe von brutto 1.719 Euro. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen RISE.
- Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen.
Quelle: KBV