Berlin – Unseriöse Verbände und Kanzleien sprechen bereits Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung aus. Das gehört nach Ansicht der rechts- und verbraucherschutzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, unterbunden.
„Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind für kleine und mittlere Unternehmen ohne Rechtsabteilung oder Vereine ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen. Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden“, betonte Winkelmeier-Becker. Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung könnte ihrer Auffassung nach die Kostenerstattung für Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung für eine Übergangszeitraum von zum Beispiel einem Jahr ausgeschlossen werden: „Dadurch entfällt der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnvereine und -kanzleien, und die Unternehmen haben Zeit, neuen Anforderungen durch die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, ohne sofort mit Abmahngebühren belastet zu werden.”