Berlin – Die „Konzertierte Aktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsverbände“ hat Mitte Juni eine Resolution verabschiedet, in der sie vor einer Überinterpretation der Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) warnt. „Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht Opfer von Abmahnwellen und daraus folgenden horrenden Strafzahlungen werden. Dies gefährdet empfindlich die ambulante Versorgung der Patienten“, erklärte dazu Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands.
Ärztliche Leistungen – etwa aufgrund von Überweisungen – seien keine Auftragsverarbeitung, heißt es in der Resolution. Eine solche Interpretation der DSGVO würde zu überbordender Bürokratie in den Praxen führen und könne außerdem zu einem Hemmschuh gesetzlich erwünschter Kooperationen werden.
Bundestag reagiert mit einem Antrag auf Klarstellung
Die Mitglieder der Konzertierten Aktion verweisen auf Bestrebungen im Bundestag, hier für Klarheit zu sorgen. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD hätten einen entsprechenden Antrag formuliert. Darin forderten sie die Bundesregierung auf, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um die Gefahr eines Abmahnmissbrauchs, insbesondere gegenüber mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Selbstständigen zu verhindern sowie geringfügige Verstöße nicht mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu ahnden.
Diesen Forderungen schließen sich ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände an. Sie fordern darüber hinaus die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass Projekte zur Digitalisierung in der Medizin durch die DSGVO nicht erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden.
Auch aus den Reihen der Opposition wurde Handlungsbedarf angemahnt: Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP reagierten mit eigenen Vorstößen.
Quelle: Pressemitteilung KBV und Berufsverbände