Berlin – Die Weigerung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), ein Signal für eine Entbudgetierung von Leistungen der haus- und fachärztlichen Grundversorgung zu setzen, hat heftige Kritik ausgelöst. Hintergrund: Der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) hatte einen Antrag eingebracht, in dem das Bundesgesundheitsministerium gebeten wurde, eine gesetzliche Regelung zur Entbudgetierung der vertragsärztlichen Versorgung zu schaffen und diesen mit einem konkreten Entwurf zu hinterlegen. Die Entbudgetierung sollte mit Leistungen der haus- und fachärztlichen Grundversorgung beginnen. Garg verwies am Ende der GMK-Sitzung darauf, dass andere Länder aber Offenheit signalisiert hätten, im Zusammenhang mit einer geplanten Vergütungsreform über mögliche Verbesserungen zu beraten.
Gassen: Chance verpasst
„Eine Chance ist versäumt worden, den Weg der Entbudgetierung zu beschreiten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Milliardenpolster der Krankenkassen absolut unverständlich“, kommentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen die Entscheidung.
Als „guten und richtigen Schritt“ hatte Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein das Vorhaben vor der GMK-Sitzung bewertet: „Es muss ein Ende haben, dass Ärzte und Psychotherapeuten ihre Patienten gewissenhaft und mit hohem Engagement behandeln, ihre Leistungen aber zum Ende des Quartals nur noch zu einem Bruchteil bezahlt bekommen, während die Betriebskosten der Praxis weiterlaufen.“ Während die Politik eine immer umfangreichere Versorgung verspreche und von Ärzten mehr Termine und mehr Sprechstunden fordere, bekämen diese seit mehr als zwei Jahrzehnten einen Teil ihrer Leistungen nicht vergütet.
Einstieg würde 450 Millionen Euro pro Jahr kosten
Eine Abschaffung der Budgets und eine leistungsgerechte Honorierung der niedergelassenen Ärzte sei leistbar, wie Schliffke betonte: Würden in einem ersten Schritt die Grundleistungen ohne Budget vergütet, würden hierfür bundesweit 450 Millionen Euro pro Jahr benötigt. Die gesetzlichen Krankenkassen hätten im vergangenen Jahr aber einen Überschuss von drei Milliarden Euro erzielt und verfügten über Rücklagen von mehr als 25 Milliarden Euro. „Diese Gelder sollten für die Versorgung zur Verfügung stehen“, so Schliffke.
Resolution der KV Brandenburg
Auch die KV Brandenburg hatte den Beschluss scharf kritisiert. In einer Resolution heißt es: „Wir missbilligen deutlich die Entscheidung der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz, die den Antrag, die Budgets für die vertragsärztliche Versorgung in Deutschland abzuschaffen, abgelehnt hat. Wir fordern die Politik zu einem Umdenken bei diesem Thema auf.“
Garg hatte abschließend betont: „Eine Zustimmung zu unserem Antrag wäre ein besseres Signal gewesen, aber es ist gut, dass das Thema jetzt im Diskussionsprozess auf Bundesebene angekommen ist. Ich sehe den Bund weiterhin in der Pflicht, vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftebedarfs im ärztlichen Bereich eine Entbudgetierung zu prüfen. Dafür werde ich weiter werben.“
Beschlüsse zu Heilpraktikern und Ärztenetzen
In weiteren Beschlüssen hat sich die GMK unter anderem für eine Reform des Heilpraktikerwesens ausgesprochen sowie für eine Stärkung der Arztnetze, die nach § 87 b Absatz 4 SGB V zertifiziert sind. Hierzu heißt es: „Insbesondere sollte es Praxisnetzen, vor allem solchen, die in unterversorgten Gebieten tätig sind und die von einer KV anerkannt worden sind, ermöglicht werden, Arztsitze zu erwerben sowie Ärztinnen und Ärzte oder anderes medizinisches Personal anzustellen.“