München – Ärzte und Krankenkassen haben den Gesetzgeber aufgefordert, die Frist, bis zu der niedergelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen, zu verlängern. Um dem Nachdruck zu verleihen, hat die Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Petra Reis-Berkowicz, beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Online-Petition eingereicht. Ziel der Initiatorin ist es, innerhalb von vier Wochen 50.000 Mitzeichner zu gewinnen.
Reis-Berkowicz verweist in der Petition „Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ darauf, dass die bestehenden Rahmenbedingungen „so problematisch“ seien, „dass sich die meisten Praxen gar nicht innerhalb dieser Frist anbinden können“.
Die KVB wies heute darauf hin, dass weder Ärzte noch Krankenkassen für die Verzögerungen der TI verantwortlich sind. Dass bislang nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Praxen an die TI angeschlossen sei, liege primär an der verzögerten Marktentwicklung für die benötigte Hardware, also beispielsweise Konnektoren, Kartenterminals sowie neuen Praxisausweisen, heißt es. Die Körperschaft forderte heute nicht nur alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, sondern auch alle von der TI tangierten Personenkreise und Mitwirkende auf, die Petition zu unterzeichnen.
Für den KVB-Vorstand Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp ist das Festhalten des Gesetzgebers an der Sanktionierung durch einen Honorarabzug angesichts des Versagens der Industrie, die benötigten Komponenten zur Verfügung zu stellen, „absolut widersinnig“. Die Ärzte und Psychotherapeuten benötigten keine Androhung von disziplinarischen Maßnahmen, sondern Planungssicherheit, dass die für die jeweilige Praxis notwendige Hard- und Software zeitnah verfügbar seien und installiert werden könnten.
Nach aktueller Gesetzeslage müssen bundesweit alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bis zum 31. Dezember 2018 an die TI angebunden sein. Erfüllt eine Praxis diese Vorgabe nicht, droht per Gesetz ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent.
Quelle: may/aerzteblatt.de