Hamburg/Berlin – Zahlreichen Medien konnte bereits entnommen werden, welche Unternehmen in der Vergangenheit Opfer eines Cybervorfalls waren. Die Cyberkriminalität hat auch das Gesundheitswesen längst erreicht.
Unter „Cyber-Gefahren“ wird eine Verletzung der Informationssicherheit verstanden. Verlust von Vertraulichkeit, Integrität sowie Nichtverfügbarkeit von Daten und IT-Anwendungen können Folge einer Informationssicherheitsverletzung (Cyberangriff) sein. Die IT ist zum festen Bestandteil für nahezu alle Betriebsabläufe geworden. Daher bedarf die Informationssicherheit eines hohen Schutzes.
Cyber-Schutz auch für Ärzte relevant?
Hacker haben ihre Erfahrung im Gesundheitswesen bereits gesammelt. Die Attraktivität der persönlichen Daten ist hoch. Ferner gelten im Versicherungsrahmen von Datenschutzverletzungen und Risiken der IT Geräte der Medizin- und Labortechnik, insbesondere Telematik-Geräte und Systeme sowie mobile Mess- und Lesegeräte in der Funk CyberProfessional entsprechend berücksichtigt.
Die CyberProfessional kommt für freiberuflich tätige/niedergelassene Ärzte in Betracht, welche die Informationssicherheit von Daten und IT-Anwendungen des eigenen Betriebes verantworten. Den Ärzten, welche sich der Daten und IT-Anwendungen ihres Arbeitgebers bedienen, wird empfohlen die Informationssicherheit von Daten und IT-Anwendungen mit den IT-Verantwortlichen des Arbeitgebers im Vorwege zu besprechen.
Ursachen der Cyber-Versicherung
Die üblichen Konzepte sehen in der Regel CyberCrime sowie Datenschutzverletzung als schadenauslösendes Ereignis vor. Die CyberProfessional zeichnet sich dadurch aus, dass im Eigenschadenbereich neben den obigen Ursachen auch die Fehlbedienungen sowie Sabotage durch Mitarbeiter, das Führen einer rechtswidrigen Kommunikation als versichert gelten.
Auswirkungen nach einem Cyberangriff
Die Auswirkungen nach einem Cyberangriff auf den Betrieb einer Arztpraxis sind vielfältig. Die Nichtverfügbarkeit von Daten und Anwendungen oder ein IT-Ausfall (z. B. durch die Verschlüsselung von Patientenakten) kann den Praxisbetrieb einschränken. Eine komplette Unterbrechung des Praxisbetriebes (z. B. durch Verlust von Vertraulichkeit sowie Integrität der Daten) kann nicht ausgeschlossen werden.
Kommt es zur Manipulation relevanter Daten oder ist der Diebstahl von Patientendaten Folge einer Informationssicherheitsverletzung, so besteht für einen freiberuflich tätigen/niedergelassenen Arzt in der Regel Handlungsbedarf.
Weitere Highlights der Funk CyberProfessional für Ärzte
Neben der Versicherung von Dritt- und Eigenschäden infolge einer Informationssicherheitsverletzung sieht dieses spezielle Deckungskonzept eine automatische Mitversicherung eines weiteren Leistungselementes „Betriebsunterbrechungsschäden“ (fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn) vor.
Ertragsausfälle als Folge teilweiser oder vollständiger Nichtverfügbarkeit des Computersystems werden pauschal (1/365 des Vorjahresumsatzes, mindestens jedoch mit 250 Euro pro Ausfalltag) erstattet. Für Betriebsunterbrechungsschäden gilt ein Selbstbehalt von einem halben Ausfalltag vereinbart.
Zudem gelten Beweiserleichterungen bezüglich des Nachweises des Versicherungsfalles vereinbart. Lässt sich der Eintritt eines Versicherungsfalls nicht eindeutig feststellen, unterwirft sich der Versicherer der Feststellung des eingeschalteten Dienstleisters darüber, ob der Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf Grund einer versicherten Gefahr eingetreten ist. Weitere Deckungsbausteine der CyberProfessional sind Lösegeldzahlungen sowie Sach-Eigenschäden.
Auch die Anwendung der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung findet auf die fest deklarierten Dienstleistungs- und Beratungskosten NICHT statt.
Die CyberProfessional beinhaltet die Absicherung der obigen möglichen Leistungselemente infolge einer Informationssicherheitsverletzung und schützt den Praxisinhaber/freiberuflich tätigen Arzt nicht zuletzt vor einem Reputationsverlust.
Verhalten im Schadenfall
Im Schadenfall erfahren Sie eine professionelle Unterstützung durch einen zentralen, spezialisierten Cyber-Dienstleister. Ein IT-Dienstleistungsunternehmen bietet eine Cyber-Hotline mit einer 24/7/365-Bereitschaft an. Durch die Einschaltung eines spezialisierten IT-Dienstleisters können im Bedarfsfall weitere Dienstleistungsunternehmen für die IT-, Rechts- oder PR-Beratung sowie für das Krisenmanagement umgehend mit der Schadenbehebung beauftragt werden.
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Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH Funk Ärzte Service