Berlin – „Die Politik reagiert auf eine gravierende Schieflage, die viele Krankenhäuser wirtschaftlich in Schwierigkeiten gebracht hat“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Referentenentwurf für ein MDK-Reformgesetz vorgelegt. Eine grundsätzliche Veränderung der Prüfpraxis fordert der Verband schon seit langem.
„Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist in den letzten Jahren immer mehr zu einer Gelddruckmaschine für eine ganze Reihe von Krankenkassen geworden – und zu einer Gefahr für die Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern“, so Düllings. „Die eigentlich richtige Zielsetzung der Rechnungsprüfung wurde zweckentfremdet und zur Zwangsrabattierung missbraucht.“ Der nun vorgelegte Referentenentwurf zeige, dass die Politik dem unfairen Treiben der Krankenkassen und der Instrumentalisierung des MDK ein Ende setzen will, das absehbar zu einer Beschädigung flächendeckender Versorgungsstrukturen führen würde.
„Zu begrüßen ist insbesondere die geplante Abkoppelung des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen und seine Überführung in ein unabhängiges Prüfinstitut. Eine zentrale Forderung des VKD“, so der VKD-Präsident. „Ungeachtet noch zu diskutierender, durchaus schwieriger Details – der Teufel steckt ja, wie wir wissen, oft im Detail – besteht damit die Chance, dass der Schiedsrichter wirklich Unparteiischer wird. Zu begrüßen ist ebenso die Abschaffung der Aufrechnung von strittig gestellten Rechnungen mit unstrittigen Rechnungen sowie die vorgesehene Begrenzung der maximal zulässigen Prüfungen mittels Obergrenzen für Prüfquoten.“
Was im Referentenentwurf fehle, sei eine Klarstellung der Unterscheidung zwischen Falschabrechnung und strittiger Versorgungsform. Dr. Düllings: „Die Behauptung, 50 Prozent der Abrechnungen seien falsch, stimmt nicht. Eine Analyse der Daten des MDK Nordrhein durch Kaysers Consilium hat ergeben, dass über 96 Prozent der Abrechnungen korrekt sind. Was als Falschabrechnung behauptet wird, sind korrekte Abrechnungen von Leistungen, die der MKD als falsche Versorgungsform einstuft.“
So führe in nicht wenigen Regionen Deutschlands der zunehmende Mangel an Pflegekräften in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und Reha-Einrichtungen dazu, dass eine zeitnahe Anschlussversorgung immer schwieriger zu organisieren sei. Die ersatzweise erbrachten Pflegeleistungen in Krankenhäusern mit Verweildauerverlängerung würden von den Versicherten zwar in Anspruch genommen, die Vergütung dafür von den Krankenkassen aber gestrichen.
„Wir beobachten, dass der Versorgungsauftrag der Krankenkassen nach dem Sozialgesetzbuch V und XI zunehmend unentgeltlich auf die Krankenhäuser verlagert wird. Das kann so nicht bleiben. Im MDK-Reformgesetz braucht es daher eine Regelung, die die Versorgung der Patienten und ihre Finanzierung sicherstellt, soweit objektiv Lücken in der Anschlussversorgung oder auch in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung vor Kontakt mit dem Krankenhaus bestehen“, so der VKD-Präsident.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen.
Quelle: VKD