Berlin – Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit sind am 14.08.2019 in Berlin Vertreter der Gesundheitsministerien aus den Ländern zusammen gekommen, um über den am 16. Juli 2019 versendeten Diskussionsentwurf zur Reform der Notfallversorgung zu diskutieren.
Dazu erklärt Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried:
Initiativen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen jetzt unterstützt werden
„Die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen den Trend ganz deutlich: Die Zahl der an deutschen Krankenhäusern ambulant behandelten Notfallpatienten geht seit 2016 stetig zurück. Bis 2018 ist die Anzahl der Behandlungen dort um rund 222.000 Fälle gesunken. Gleichzeitig stiegen die durch niedergelassene Haus- und Fachärzte behandelten ambulanten Notfälle seit 2015 kontinuierlich um rund 360.000 Fälle von 8,96 Millionen in 2015 auf 9,32 Millionen Fälle in 2018 an. Zu beobachten ist außerdem, dass der mit der Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 verbundene Anstieg der Inanspruchnahme des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Notfallambulanzen langsam abflacht. 2013 ist die Inanspruchnahme der Notaufnahmen und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes insgesamt um rund 10 Prozent angestiegen. In den Notaufnahmen und im ärztlichen Bereitschaftsdienst waren dies insgesamt rund 1,66 Millionen zusätzliche Fälle. Nicht zuletzt durch verstärkte Initiativen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Einrichtung von Portal- und Bereitschaftspraxen, zur Verbesserung des Bereitschaftsdienstes und zur Aktivierung der Bereitschaftsdienstnummer 116117 gelingt es, die ambulante Inanspruchnahme der Krankenhausnotaufnahmen wieder zu senken.
Auch zeigen die Daten, dass sich die Behandlungsanlässe deutlich in Richtung akuter Ereignisse wie Verletzungen und Schwangerschaftsbehandlungen verschieben. Die Inanspruchnahme zur Behandlung von chronischen Erkrankungen, die in der vertragsärztlichen Regelversorgung gut versorgt werden können, ist hingegen deutlich rückläufig. Kurzum: Die Reformmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen tragen erste Früchte. Die Vertragsärzte leisten einen signifikanten und weiter steigenden Beitrag zur Entlastung der Notaufnahmen in den Kliniken. Diese Ansätze müssen jetzt unterstützt werden.“
Der BVOU-Vizepräsident, Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann (BG Unfallklinik Frankfurt am Main), und BVOU-Bezirksvorsitzender Heilbronn-Franken, Dr. Karsten Braun (Niedergelassen in Wertheim), kommentieren die bisherigen Entwürfe.
Quelle: Zi-Pressestelle: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) ist das Forschungsinstitut der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts. Es wird finanziert durch jährliche Zuwendungen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Forschungsarbeiten und Studien des Zentralinstituts beschäftigen sich vorwiegend mit der vertragsärztlichen Versorgung unter Nutzung der von den Trägern dafür zur Verfügung gestellten Routinedaten.