Berlin – Die ersten medizinischen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur sollen noch in diesem Jahr bereitstehen. Vor diesem Hintergrund hat KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an alle Ärzte und Psychotherapeuten appelliert, sich rechtzeitig um die nötige Technik und um einen elektronischen Heilberufsausweise zu kümmern.
In den Startlöchern stehen das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan. Ab 2021 müssen alle Ärzte dann sämtliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen elektronisch übermitteln. Der Patient erhält nur noch einen Ausdruck für seinen Arbeitgeber und für sich.
Für die Nutzung ist ein Update des Konnektors nötig. Zudem benötigen Praxen einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM) zur sicheren Übertragung von Daten und einen elektronischen Heilberufsausweise für die Signatur.
Spätestens ab 1. Januar 2021 müssten diese digitalen Geräte und Dienste in den Praxen vorhanden sein, da sonst beispielsweise die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr ausgestellt werden kann, betonte Kriedel in einem Video-Interview mit KV-on.
Bei der Wahl der Anbieter sollten Praxen auf die Kosten achten und sich dabei an der Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (TI) orientieren, die die KBV mit den Krankenkassen abgeschlossen hat, sagte Kriedel. In der Vereinbarung sind alle Pauschalen aufgeführt, die Ärzte und Psychotherapeuten für die Ausstattung und den laufenden Betrieb, zum Beispiel des KIM-Dienstes, erhalten.
Nächste Ausbaustufe: Update zum E-Health-Konnektor
Kriedel wies darauf hin, dass mit dem derzeitigen Konnektor nur das Versichertenstammdatenmanagement durchgeführt werden kann. Für die neuen Anwendungen sei ein E-Health-Konnektor nötig. Dazu werde auf das vorhandene Gerät lediglich ein Software-Update aufgespielt – ohne, dass der Konnektor ausgetauscht werden müsse. Die Updates werden im Juli und August erwartet.
Der E-Health-Konnektor sei die erste Stufe für die medizinische Datenübertragung, womit Daten verschlüsselt werden könnten, erläuterte Kriedel. Das bedeute, „dass damit ein Arzt einem Kollegen einen elektronisch unterschriebenen Brief schicken kann“. Zudem könnten auch für Patienten Daten wie der Notfalldatensatz oder der Medikationsplan elektronisch und rechtlich sicher übertragen werden.
Kommunikationsdienst notwendig
Um Arztbriefe oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schnell und sicher an die Empfänger weiterleiten zu können, sei zusätzlich ein Kommunikationsdienst notwendig, erläuterte Kriedel.
Dafür werde es mehrere Anbieter geben, kündigte Kriedel an. Auch die KBV werde voraussichtlich Mitte August einen KIM-Dienst auf den Markt bringen mit dem Namen kv.dox.
Derzeit sei ein KIM-Dienst noch freiwillig, aber ab dem 1. Januar 2021 brauche jeder Arzt diesen sowie den elektronischen Heilberufsausweis, damit er die gesetzliche Pflicht zur Übertragung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen erfüllen könne.
TI-Störung: Gematik muss stärker Verantwortung übernehmen
Die vor ein paar Wochen aufgetretene TI-Betriebsstörung, wovon rund 80.000 Praxen betroffen waren, nannte Kriedel einen „Rückschritt für die Akzeptanz der Digitalisierung“ und forderte von der gematik, dass sie stärker Betriebsverantwortung übernimmt.
Künftig müssten derartige Betriebsstörungen verhindert werden, betonte er. „Und wenn doch eine auftritt, dann muss ein Plan B vorliegen.“ Die Versorgung müsse weitergeführt werden können.
Denn in zwei Jahren würden vielleicht fast alle Verordnungen und Dokumentationen über die TI laufen. Wenn diese dann ausfalle, werde das Gesundheitswesen im ambulanten Bereich für diese Zeit lahmgelegt, mahnte Kriedel. Dafür müsse es Ausfallszenarien geben. Er hoffe, „dass die gematik diese Lektion gelernt hat“.
Quelle: KBV