Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Entscheidung der gematik grundsätzlich, dass verursachte Kosten zur Behebung der TI-Störung übernommen werden sollen, übt allerdings Kritik an der Begrenzung auf 150 Euro.
Eine Störung in der Telematikinfrastruktur (TI) führte dazu, dass seit dem 27. Mai 2020 in 80.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten kein Online-Abgleich von Versichertenstammdaten (Modul VSDM) mehr möglich war. Zur Problembehebung mussten alle Konnektoren manuell aktualisiert und für den Online-Betrieb freigeschaltet werden. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat nunmehr beschlossen, dass die an die Dienstleister zur Behebung der Störung zu entrichtenden Entgelte von der gematik übernommen werden. Allerdings ist die Übernahme der Kosten nur einmal pro Konnektor und bis zu einem Beitrag von maximal 150 Euro möglich.
„Der SpiFa hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass allein die gematik als Verursacher der TI-Störung für die den Vertragsärzten dadurch entstandenen Kosten aufkommen muss. Daher begrüßen wir die Entscheidung grundsätzlich, fordern jedoch, dass die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe erstattet werden.“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. „Die von der gematik in diesem Zusammenhang gewünschte Begrenzung auf 150 Euro spricht allerdings erneut Bände. Wir werden darum die Mitgliedsverbände des SpiFa dahingehend beraten, die eigene Mitgliedschaft aufzufordern, alle entstandenen Aufwendungen geltend zu machen.“ so Lindemann weiter.
Wir rufen unsere Mitgliedsverbände, sowie deren Mitglieder bereits hier auf, bis spätestens 18. September 2020 die Aufforderung zur Erstattung der Kosten an folgende Adresse zu richten:
gematik GmbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Fax: +49 (0)30 400 41-111
E-Mail: betrieb@gematik.de