Berlin – Zum Start der Corona-Schutzimpfung in Deutschland hat das Bundesgesundheitsministerium bundesweit einheitliche Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen bereitgestellt. Teil der Unterlagen sind auch eine Ersatzbescheinigung für Menschen ohne Impfpass und ein Leitfaden für Ärzte für das Patientengespräch. Die Unterlagen der Bundesregierung werden fortlaufend aktualisiert und an den aktuellen Kenntnisstand angepasst. Den Link finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Materialien kommen zunächst in den Impfzentren und bei Impfungen in Alten- und Pflegeheimen zum Einsatz. Dort soll am 27. Dezember mit dem Impfen gegen das Coronavirus begonnen werden. Neben Bewohnern und Mitarbeitern in Alten- und Pflegeheimen werden zunächst über 80-jährige Menschen geimpft.
Aufklärungsmerkblatt für Patienten
In dem Aufklärungsmerkblatt wird unter anderem erläutert, um welchen Impfstoff es sich handelt, welche Impfreaktionen oder Impfkomplikationen auftreten können und wie sich geimpfte Personen nach der Injektion verhalten sollen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der ausreichende Impfschutz erst sieben Tage nach der zweiten Impfung beginnt und nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt sind. Deshalb sei es trotz Impfung notwendig, sich und die Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet würden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die der Impfstoff aktuell nicht zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden. In dem Aufklärungsbogen heißt es weiter, „da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen.“
Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leide, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur unter 38,5°C sei jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden.
Quelle: KBV