Berlin – Der BVOU e.V. hat mit der Managementgesellschaft REBECA health care GmbH (ein Unternehmen der Helmsauer Gruppe) aus Nürnberg eine Kooperationsvereinbarung im Bereich Selektivverträge geschlossen. Inhalt der Kooperation sind Verträge über die Versorgung mit stationsersetzenden Leistungen, die die REBECA mit der KKH (bundesweit) und mit der DAK (Bayern) geschlossen hat.
Die Verträge
Das Ziel dieses integrierten Versorgungsmodells ist es, die Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit bei ambulant durchführbaren und stationsersetzenden Operationen durch eine problemorientierte, interdisziplinär fachübergreifende sowie sektorenübergreifende Zusammenarbeit in Form einer integrierten Versorgungskette zu verbessern.
Dies soll durch den Abbau der Schnittstellenproblematik, durch eine intensive Kooperation und Kommunikation zwischen zuweisenden Ärzten, Operateuren und Anästhesisten und die qualifizierte prä- und postoperative Betreuung einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Rehabilitation erreicht werden.
Ausgewählte planbare Operationen, die bislang vorwiegend stationär durchgeführt wurden, sollen danach ambulant bzw. kurzstationär erbracht werden, soweit dies aus medizinischer Sicht und unter Berücksichtigung sozialer Rahmenbedingungen der Patienten möglich ist.
Diese Verträge sind bereits bundesweit mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und im Bundesland Bayern mit der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) gestartet.
Krankenkassen | Region | Fachgebiete | Leistungsauszug |
DAK |
Bayern |
Orthopädie (Neuro)Chirurgie | Eingriffe an: Schulter, Hand, Hüfte, Knie, Fuß, Wirbelsäule inkl. Endoprothetik |
KKH |
Bundesweit |
Orthopädie (Neuro)Chirurgie | Eingriffe an: Schulter, Hüfte, Knie, Fuß, Wirbelsäule inkl. Endoprothetik |
Teilnahmevoraussetzungen
An der besonderen Versorgung dürfen prä- und postoperativ tätige Leistungserbringer sowie Operateure und Anästhesisten teilnehmen. Es handelt sich dabei um
- niedergelassene Fachärzte, die § 95 SGB V zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind,
- Fachärzte, die an einem zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig sind, sofern das MVZ Kooperationspartner von der Managementgesellschaft ist,
- ermächtigte Fachärzte gemäß 116 SGB V, welche nur im Rahmen ihres Er- mächtigungsumfanges tätig werden dürfen,
- am zugelassenen Krankenhaus tätige Fachärzte, sofern das Krankenhaus Kooperationspartner der Managementgesellschaft
Darüber hinaus muss ein internes und externes Qualitätsmanagement sichergestellt sein.
Begriffserklärung „Stationsersetzend“
„Stationsersetzende Leistungen“ bedeutet nicht automatisch, dass es keine Übernachtung der behandelten Patienten geben darf.
Die Leistungen sollen außerhalb der stationären Regelversorgung erbracht werden. Wenn jedoch eine Übernachtung über einen oder mehrere Tage zur Kontrolle notwendig bzw. sinnvoll ist, dann kann die Leistung trotzdem im Rahmen dieser Verträge erbracht werden, wenn die Übernachtung „ambulant“ und nicht stationär erfolgt.
Aus den Leistungsvergütungen gem. Vergütungsübersichten muss in diesen Fällen dann aber auch diese Übernachtung sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen oder die Einmietung in ein Beleghaus oder Privatklinik finanziert werden.
Leistungsvergütung
Die Vergütung der Leistungen im Rahmen dieser Verträge der besonderen Versorgung erfolgt auf der Basis von Fall- bzw. Komplexpauschalen.
Mit der Pauschale sind alle prä- und postoperativen Leistungen ab Einschreibung des Patienten in den Vertrag, sowie der operative Eingriff einschließlich der Anästhesie- und Sachkosten (z.B. Materialien und Arzneimittel) ebenso wie die direkte Nachsorge bis zu 21 Tage abgegolten.
Die Vergütung wird nach Leistungserbringung von REBECA in einem vierzehntägigen Rhythmus vorfinanziert.
Ihre Vorteile
Als Inhaber der Verträge bietet die REBECA health care GmbH die Betreuung und Abwicklung aus einer Hand an. Neben fachlich exzellent ausgebildeten Ansprechpartnern wird Ihnen eine selbstentwickelte Leistungserfassungssoftware sowie ein umfangreiches Abrechnungsportal zur transparenten Bearbeitung Ihrer Selektivvertragsleistungen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Das Leistungsportfolio der REBECA ermöglicht:
- Schlanke Prozesse durch schnelle Erfassung der Versichertendaten sowie der Leistungen
- Vor- und nachgelagerte Überprüfung jeder Plausibilität für jede einzelne Leistung
- Vermeidung von fehlerhaften Abrechnungen
- Signifikante Reduktion des Bearbeitungsaufwands
- Sichere Übermittlung der Abrechnungsdaten
- Übersichtliche Kontrollmöglichkeiten zu Abrechnungen und Auszahlungen
- Höhere Erlöse im Vergleich zur Regelversorgung
- Verbesserte Liquidität durch Vorfinanzierung der Honorare
Einschreibung und weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Verträgen sowie die Honorar- und Vergütungsübersichten erhalten Sie auf der BVOU-Webseite. Hier haben wir eine Landingpage erstellt, die über alle Selektivverträge informiert, die über den BVOU für dessen Mitglieder verfügbar sind. Die Einschreibung in den jeweiligen Vertrag wird über diese Seite zentral ermöglicht.
Weiterhin haben wir Ihnen unten den direkten Link zur Einschreibung in die SV-Verträge zu stationsersetzenden Leistungen aufgeführt.
Nach der Registrierung als Interessent erhalten Sie weitere Informationen zu den SV-Verträgen mit DAK Bayern und KKH sowie die Einschreibeunterlagen per eMail.
Weitere Informationen zu den Selektivverträgen des BVOU und den Teilnahmebedingungen erhalten Sie in unserer Abteilung Selektivverträge. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Kathrin Betsch.
Kathrin Betsch
Tel: 030 797 444-52
Fax: 030 797 444-45
Mail: vertraege@bvou.net