Berlin – Vertragsärzte erhalten für Impfungen in der Zeit vom 24. Dezember bis 9. Januar einen Zuschlag von acht Euro. Für jede COVID-19-Schutzimpfung werden dann 36 Euro statt 28 Euro gezahlt. Das hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf einer Pressekonferenz mitgeteilt.
Normalerweise wird der Zuschlag von acht Euro nur an Wochenenden, an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember gewährt. Mit der heute bekannt gegebenen Regelung wird er nun bis einschließlich 9. Januar auch an Werktagen gezahlt.
Abrechnung: Zuschlag zum Impfhonorar
Für den Zuschlag zum Impfhonorar geben Arztpraxen die Pseudoziffer 88325 an. Mehr zur Vergütung von Impfleistungen finden Sie im Downloadbereich.
Quelle: KBV