Berlin – Der Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V., Dr. Burkhard Lembeck, zeigt vollkommenes Unverständnis für die Entscheidung des Schiedsamtes, dass in Zukunft Apotheker medizinische Beratungsleistungen gegenüber dem GKV-Spitzenverband abrechnen können.
„Ich halte die Entscheidung des Schiedsamtes sowohl in der Sache als auch in der Höhe für, gelinde gesagt, vollkommen daneben“, kritisiert Dr. Lembeck, niedergelassener Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Ostfildern den Beschluss.
Fakt ist, dass eine Beratung zur medikamentösen Therapie adäquat nur durch Ärzte geleistet werden kann, denn verantwortungsvolle Beratung umfasst stets auch das Wissen um die vollumfängliche Diagnose, um den psychosozialen Kontext des Patienten. Dieses Wissen können Apotheker nicht haben. Weiterhin fällt es schwer sich vorzustellen, wie eine solche Beratungsleistung diskret im Verkaufsraum einer Apotheke durchgeführt werden kann. Sind dafür extra Beratungsräume vorgesehen?
Darüber hinaus ist die Entscheidung – angesichts der ärztlichen Honorarsituation – in der Höhe aus Sicht des BVOU nicht nachvollziehbar.
In einer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis sind ungefähr 20 Euro Ordinationsgebühr für Anamnese, klinische Untersuchung und therapeutische Beratung vorgesehen und zum großen Teil noch budgetiert. „Da wirken bis zu 90 Euro für Beratungsleistungen im Bereich einer Apotheke wie ein Schlag ins Gesicht für die Kollegen, die seit Jahren um geringste Honorarerhöhungen im Bereich der sprechenden Medizin kämpfen“, erläutert der BVOU-Präsident und ergänzt: „Auf der anderen Seite kann die Entscheidung des Schiedsamtes nur bedeuten, dass wir uns in Zukunft auch bei der ärztlichen Beratung an den Apothekenpreisen orientieren werden. Im neuen EBM-Kapitel für Orthopädie und Unfallchirurgie werden wir für die Beratungsziffern, ganz bescheiden, nur die Hälfte einstellen. Das sollte beim Bewertungsausschuss dann keine Hürde mehr darstellen.“.