Berlin – Im Rahmen des Zi‐Praxis‐Panels erhebt das Zentralinstitut jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in Praxen der vertragsärztlichen und ‐psychotherapeutischen Versorgung.
Die Erhebung endet am 30. April 2023. Um noch weiteren Praxen die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel zu ermöglichen, werden aber alle Teilnehmenden berücksichtigt, die ihre Dateneingabe bis zum 12. Mai 2023 abschließen.
Ziel ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Ärzteseite untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen. Das Zi‐Praxis‐Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt.
Die Ergebnisse der vergangenen Erhebungswellen belegen die angespannte Wirtschaftslage der Praxen in der vertragsärztlichen und ‐psychotherapeutischen Versorgung. Die Praxen sind gegenwärtig in erheblichem Maße von den Auswirkungen der Energiekrise, der Inflation und stetig steigender Personalkosten betroffen. Dank der Daten konnten Zi, KBV, KVen und Berufsverbände an mehreren Stellen öffentlich auf die schwierige Situation in den Praxen hinweisen. Selbstverständlich sind die Daten auch in politische Gespräche und Verhandlungen der Selbstverwaltung eingeflossen.
Die ZiPP‐Erhebungen haben zudem gezeigt, dass der Ausbildung und der Fortbildung eine hohe Relevanz zukommt, um dem weiter wachsenden Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Im Schwerpunkt möchten wir uns in dieser Erhebung dem Thema „Fortbildung beim nicht‐ärztlichen Personal“ widmen.
In wenigen Tagen ist es soweit und die neue Befragungsrunde startet. Die Erhebungsunterlagen werden wir in den nächsten Tagen auf dem Postweg an die Praxen versenden. Alle teilnehmenden Praxen erhalten eine Aufwandspauschale. Als Wertschätzung für das Engagement wird ab dieser Erhebungswelle eine um 50 Euro erhöhte Aufwandspauschale ausgezahlt. Diese beträgt ab nunmehr 260 Euro je Einzelpraxis und 410 Euro je Gemeinschaftspraxis (jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer), sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten vorliegt. Gemeinschaftspraxen mit vier oder mehr Inhabern erhalten eine erhöhte Aufwandspauschale in Höhe von 460 Euro. Die Bestätigung der Finanzdaten kann durch die Steuerberaterin bzw. den Steuerberater oder durch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter verwandter Berufsgruppen erfolgen.
Als Dankeschön für die Teilnahme gibt es nach Abschluss der Erhebung über das Zi Online Portal Zugang zu einem persönlichen individuellen Praxisbericht, der die wichtigsten Kennzahlen zur wirtschaftlichen Situation und zur Versorgungstätigkeit der jeweiligen Teilnehmer‐Praxis im Vergleich zum Fachgebiet enthält. Dieser Praxisbericht entspricht in Struktur und Inhalt dem Bericht, den wir den Berufsverbänden für die eigene Fachgruppe zur Verfügung stellen. Uns ist bewusst, dass die Kolleginnen und Kollegen in der aktuellen krisenbedingten Gesamtsituation besonders gefordert und belastet sind. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme am Zi‐Praxis Panel aber wichtig, um Transparenz zu schaffen und die angespannte Gesamtsituation der vertragsärztlichen und ‐psychotherapeutischen Versorgung besser darstellen zu können. Wir freuen uns und danken Ihnen, wenn Sie auch in diesem Jahr die Erhebung im Zi‐Praxis‐Panel werbend kommunikativ unterstützen.