Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass die Bundesregierung erste gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet hat, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Sorge zu tragen. Unter anderem soll mit dem neu geschaffenen § 115f SGB V eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Leistungen eingeführt werden, die bisher noch überwiegend stationär erbracht und abgerechnet wurden, die aber ambulant erbracht werden könnten. Aus Sicht des SpiFa wird allerdings das vorhandene Ambulantisierungspotenzial verkannt und nicht ausgeschöpft.
„Natürlich ist es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber endlich längst überfällige Reformschritte an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einleitet,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstands und BVOU-Vizepräsident. „Mit der Implementierung einer speziellen sektorengleichen Vergütung hätten nun künftig beide Seiten endlich den gleichen Zugang zu Leistungen und deren Vergütung.“
Als problematisch sieht der SpiFa jedoch die Grundlage an, aus welcher die Leistungen bestimmt werden sollen, die sich für eine sektorengleiche Vergütung einigen. „Es ist unverständlich, weshalb für eine sektorengleiche Vergütung nur Leistungen in Frage kommen sollen, die sich im jüngst überarbeiteten AOP-Katalog gemäß § 115b SGB V finden,“ so Weinhart weiter. Mit dieser Herangehensweise wird demnach ein riesiges Potenzial außer Acht gelassen und die Fachärztinnen und Fachärzte erwarten, dass an dieser Stelle unbedingt noch einmal nachgebessert wird.
Im Zuge dieser Problematik hat der SpiFa eigene Überlegungen angestellt und einen eigenen löffelfertigen Leistungskatalog nach § 115f SGB V erstellt. Hinzu kommen eigene Berechnungen für die Vergütung der einzelnen Leistungen.