Mit der Verbreitung seines Papiers zu Zahlen der ambulanten Versorgung während der Honorarverhandlungen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Grenze überschritten und gibt ein verzerrtes Bild der derzeitigen Lage wieder.
Berlin – Das BMG hat eine Stellungnahme in Form eines „Faktenblattes“ veröffentlicht, um auf den geplanten Ärzteprotest am 2. Oktober zu reagieren. Dabei wirft das BMG den Ärzten vor, unwahre Behauptungen zu verbreiten. Hanno Kautz, Pressesprecher des BMG, erklärt: „Der koordinierte Protest der Ärzteverbände enthält so viele halbwahre Informationen, dass wir Ihnen gerne ein Faktenpapier zur ambulanten Versorgung zur Verfügung stellen, um eine ausgewogene Berichterstattung zu ermöglichen.” Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), stellt jedoch klar: „Von ausgewogener Berichterstattung kann beim BMG keine Rede sein.“
Umsatz ist nicht gleich Ertrag, Gewinn pro Praxis nicht Gewinn pro Arzt
So veröffentlicht das BMG unter der Überschrift: „Wieviel verdienen Praxisinhaber im Durchschnitt?“ die Aussage, dass im Jahr im Jahr 2019 der jährliche durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis 296.000 Euro (Kostenstrukturerhebung) betrug. Seriös ist das nicht, denn der Reinertrag einer Praxis erlaubt noch keine Aussage über den Verdienst eines Praxisinhabers. So müssen vom Reinertrag Rückstellungen, Risikoaufwendungen usw. abgezogen werden und bei fünf Praxisinhabern wäre der Ertrag entsprechend zu teilen.
70.000 Euro pro Praxisinhaber – laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)
Der BVOU verweist für seriöse Zahlen auf die jährlichen Veröffentlichungen des Zi, das seit Jahren sehr detaillierte und valide Zahlen über die wirtschaftliche Lage der Kassenpraxen in seinem Praxis-Panel liefert: Laut des aktuellen Berichts aus dem Jahr 2022 lag der Gewinn pro Praxisinhaber bei 70.000 Euro und zwar für die Gesamttätigkeit aus kassenärztlicher und privater Tätigkeit.“
Tabelle 5 | ||
Beispielrechnung – Jahresüberschuss und Nettoeinkommen je Inhaber/-in im Jahr 2020 (Mittelwert und Median) | ||
Mittelwert | Median | |
Jahresüberschuss | € 172.903 | € 150.373 |
– Ärztliche Altersvorsorge* | € 24.206 | € 21.052 |
– Kranken- und Pflegeversicherung** | € 10.125 | € 10.125 |
– Einkommensteuer*** | € 53.017 | € 44.292 |
Verfügbares Nettoeinkommen im Jahr | € 85.555 | € 74.904 |
Monatlich verfügbares Nettoeinkommen | € 7.130 | € 6.242 |
Nettostundensatz**** | € 41 | € 36 |
Hinweis: * Allgemeine Versorgungsabgabe eines voll zahlenden Mitglieds; 14% bzw. Höchstbetrag 26.568 Euro/Jahr (Ärzteversorgung Niedersachsen, 2020, Seite 4). ** Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung als freiwillig gesetzlich Versicherte/-r (kinderlos). *** Steuerklasse 1, abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen von 90% der Versorgungswerkbeiträge plus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (inkl. Solidaritätszuschlag). **** Bei 46 Arbeitswochen pro Jahr und einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden. |
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Quelle: Zi-Praxis-Panel Tabellenband 2021, basierend auf Zi-Praxis-Panel 2021. |
Dazu errechnet sich ein Nettostundensatz von 36 Euro für Praxisinhaber. Diese Zahlen geben ein realistisches Bild von der wirtschaftlichen Lage der Kassenärzte wieder, aber sie eignen sich nicht, um die Ärztinnen und Ärzte als nimmersatte Großverdiener zu diskreditieren – ein Zerrbild, von dem jedes Jahr die Krankenkassen und nun neuerdings auch ein Ministerium meinen, es vor Beginn der jährlichen Honorarverhandlungen an die Wand werfen zu müssen.
„Ich finde es sehr bedauerlich, dass ausgerechnet ein Bundesministerium derartig tendenziös Zahlen veröffentlicht – nur eine faktenorientierte sachliche Diskussion und Auseinandersetzung bringen uns in der Demokratie weiter – Vorurteile, Fakenews und alternative Fakten sollten wir anderen überlassen.“, so Dr. Lembeck.
Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
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