Mehrere Anläufe waren nötig, doch jetzt kommt das E-Rezept für alle: Ab 2024 wird es für Ärzte verpflichtend sein, elektronische Arztrezepte auszustellen. Das bedeutet, dass herkömmliche Papierrezepte abgeschafft und durch digitale Versionen ersetzt werden. Diese Neuerung bringt einige Vorteile mit sich, die die Arbeitsabläufe in den Praxen effizienter gestalten und die Patientenversorgung verbessern sollen. Der „rosa Zettel“ wird dann nur noch bei bestimmten Verordnungen wie Hilfs- und Verbandmittel, bei Hausbesuchen oder technischen Störungen zum Einsatz kommen.
„Das E-Rezept bietet in jedem Falle ein großes Potential gewisse Abläufe zu vereinfachen. In vielen Praxen läuft es schon problemlos. Allerdings muss der Bund auch dafür Sorge tragen, eine funktionierende Daten-Autobahn bereitzustellen. Da bin ich besonders gespannt, nachdem das Ganze im großen Stil aufgezogen wurde“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Präsident.
Aber nicht nur die Technik, sondern auch die notwendigen Finanzmittel sind wichtig. Ärzte stemmen die Anschaffungs- und Einrichtungskosten für die Digitalisierung aus eigenen Mitteln, ganz ohne Förderung. Und die Umstellung der Prozesse geschieht nicht von heute auf morgen, sondern wird einige Wochen dauern.
INFO: Das E-Rezept auf einen Blick
- Die Praxis erstellt das elektronische Rezept und lädt es über ein Verbindungsgerät zur geschützten „Daten-Autobahn“ des Gesundheitswesens in die bundesweite Telematik-Infrastruktur (TI) hoch.
- Das Rezept wird dann über diesen gesetzlich vorgeschriebenen, sicheren Übertragungsweg im zentralen E-Rezept-Fachdienst der Bundesdigitalagentur gematik gespeichert.
- Es gibt drei Einlösewege: Das E-Rezept ist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App und einen Ausdruck mit einer dem QR-Code ähnlichen Grafik („Token“) einlösbar.
- Beispiel elektronische Gesundheitskarte: Nach dem Einstecken der eGK in das Kartenlesegerät der Apotheke kann diese das E-Rezept aus dem Fachdienst der gematik abrufen.
- E-Rezept-App: Bei den gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte eine NFC-fähige eGK mit PIN bestellen, falls sie noch keine besitzen. Damit lässt sich die App der gematik freischalten, die in den gängigen AppStores verfügbar ist und einen erweiterten Service rund ums E-Rezept bietet.
- Bei Hausbesuchen, Störfällen oder noch nicht unterstützten Verordnungsarten wird weiterhin das bisherige Papierrezept („Muster 16“) verwendet.
- Das E-Rezept ist auch durch beauftragte Personen wie pflegende Angehörige einlösbar.
- Künftig soll das E-Rezept auch in Apps der Krankenkassen integriert werden.
Quellen: KBV/KVWL