In der heutigen Gesundheitswelt wird es immer wichtiger, dass Behandlungen nicht nur im Krankenhaus stattfinden, sondern auch ambulant – also ohne langen Aufenthalt. Das hat viele Vorteile für Sie als Patient: kürzere Wartezeiten, weniger Stress und eine schnellere Rückkehr in den Alltag. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, was das für Sie bedeutet.
Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs. Damit soll erreicht werden, daß alle Operationen, die ambulant durchgeführt werden können, auch ambulant durchgeführt werden. Das schließt die gleiche Bezahlung für die identische Leistungen in Klinik oder Praxis ein. Klingt logisch, ist aber im Deutschen Gesundheitssystem leider nicht die Realität.
Unser Ziel ist es, viel mehr Behandlungen ambulant durchzuführen. So findet es auch in den meisten anderen europäischen Ländern statt. Dazu gehört es, die Kalkulation der Behandlungspauschalen, sog. Hybrid-DRGs, neu und fair zu kalkulieren. Prinzip: Gleiches Geld für gleiche Leistung, unabhängig davon, ob sie in der Klinik oder in der Praxis erbracht wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherung des Belegarztwesens. Das bedeutet, dass niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte enger zusammenarbeiten. So können Sie sicher sein, dass alle Beteiligten über Ihren Gesundheitszustand informiert sind und die bestmögliche Behandlung bieten können. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Belegkliniken im Rahmen des geplanten Umbaus der Krankenhauslandschaft in den kommenden Jahren.
Um die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen zu verbessern, müssen digitale Prozesse nicht nur eingeführt, sondern aufeinander abgestimmt werden. Diese helfen dabei, Informationen schnell und einfach zwischen verschiedenen Einrichtungen und Sektoren des Gesundheitssystems (z.B. Praxen, Kliniken, Reha-Einrichtungen, Physiotherapeuten und Sanitätshäuser) auszutauschen. So wird Ihr Behandlungspfad effizienter und Doppeluntersuchungen oder die Gabe von unverträglichen Medikamenten werden vermieden.
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen spezialisierten Zentren und lokalen Basishospitälern ist entscheidend, um die Akut- und Notfallversorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Sie im Notfall schnell die Hilfe bekommen, die Sie brauchen – egal wo Sie sind.
Zusammengefasst zielen Ambulantisierung und vernetzte Versorgung darauf ab, Ihnen eine bessere und schnellere medizinische Versorgung zu bieten. Durch diese Maßnahmen wird Ihre Gesundheit in den Mittelpunkt gerückt, und Sie können sicher sein, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Was der BVOU konkret von der nächsten Bundesregierung fordert
- Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs auf alle ambulantisierbaren Fälle (AOP-Katalog)
- Faire Berücksichtigung der Sachkosten bei Hybrid-DRGs
- Sicherung des Belegarztwesens / Consultant-Systems zur engen Kooperation von Niedergelassenen und Krankenhäusern
- Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“
- Erhalt einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung auch in ländlichen Regionen durch gezielte Förderprogramme und flexible Modelle (z.B. überregionale und sektoren-übergreifende Kooperationsformen von Ärztenetzen aus Haus- und Fachärzten sowie Krankenhäusern)
- Regionale Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen hochspezialisierten Zentren und lokalen Basishospitälern, um insbesondere die regionale Akut- und Notfallversorgung in Orthopädie und Unfallchirurgie sicherzustellen.
- Einführung digital unterstützter, sektorenübergreifender Prozesse zur Optimierung von Organisation und Informationsfluss (elektronische Fallakten für die sektorübergreifende Versorgungspfade Praxis – Klinik – Reha – Physiotherapie – Sanitätshäuser)
- Mehr Handlungsspielraum für die gemeinsamen Selbstverwaltungsgremien, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und die regionale Vernetzung voranzutreiben
Was der BVOU schon beiträgt
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) begleitet das Thema Hybrid-DRG konstruktiv-kritisch seit über zwei Jahren. Unsere entsprechenden Konzeptionen, Berechnungen und ordnungspolitischen Vorschläge dazu sind als „Wiesbadener Modell“ veröffentlicht. Hier haben wir unter anderem für alle ambulant erbringbaren Leistungen in Orthopädie und Unfallchirurgie bereits transparent Preise kalkuliert.
Die Einführung dieses „großen Wurfs“ der Ambulantisierung in Orthopädie und Unfallchirurgie wäre primär kostenneutral umsetzbar gewesen. Dies wurde mit dem Gesundheitsministerium ausführlich diskutiert. Leider wurde bislang nur ein sehr schmaler Katalog eingeführt, der in unserem Fach ausschließlich Eingriffe am Vorfuß umfasst. Das ist viel zu wenig und weit von unserem Ziel entfernt, mit einem umfangreichen Katalog an Hybrid-DRGs an den Start zu gehen.
Deutschland kann Gesundheit! Positionspapier des BVOU zur Bundestagswahl 2025
Die neue Bundesregierung muss eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland sicherstellen und das deutsche Gesundheitssystem fit für die nächsten Jahrzehnte machen.