Ehrenmitglied:
Zu Ehrenmitgliedern der Gesellschaften können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Entwicklung und Förderung des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie außerordentlich verdient gemacht haben. Die Ehrenmitglieder habenStimm- und Wahlrecht entsprechend ihrem Status als ordentliche oder außerordentliche Mitglieder des Vereins.