Berlin – Vor rund zehn Jahren, im Juli 2007, ging www.jameda.de an den Start. Nach eigenen Angaben der Bewertungsplattform suchen mehr als sechs Millionen Menschen jeden Monat nach einem passenden Arzt bei jameda für sich. Zahnärzte und Ärzte haben sich jedoch immer wieder kritisch zu den Bewertungen auf der Plattform geäußert und mangelnde Transparenz beklagt. Kurz vor dem Jubiläum hat das Landgericht München (Aktenzeichen: 25 O 1870/15) einem Zahnarzt recht gegeben, der sich gegen negative Urteile gewehrt hatte. Darüber hatte vor kurzem auch das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ) ausführlicher berichtet.
Ein Zahnarzt war demnach einem negativen Eintrag nachgegangen und konnte keinen Patienten finden, zu dem die Beschwerden gepasst hätten. Er verlangte daraufhin die Löschung des Beitrags. Jameda lehnte dies ab, verwies auf eine Bestätigung durch den Nutzer und präsentierte als Beweis anonymisierte Mails. Dieses Vorgehen ist nach Meinung des Landgerichts Münchens unzulässig. „Künftig dürften für eine Beweisführung eindeutige Belege eines Behandlungskontakts nötig sein beziehungsweise müssen Name und Adresse des Zeugen benannt werden“, zitiert das DÄ Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke, einen der Juristen, die die Entscheidung in München erstritten hatten.
Ärzte, so der Rat in dem Fachmagazin, sollten ihr Profil auf jameda und anderen Portalen regelmäßig prüfen. Im Fall von unwahren oder unangemessenen Kommentaren sollten sie die Löschung verlangen. Auf eine vollständige Löschung ihres Profils haben Ärztinnen und Ärzte aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung bisher allerdings kein Anrecht.