Berlin – Anlässlich der morgigen Anhörung im Bundestag äußert sich der SpiFa e.V. zum geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz. Das Gesundheitswesen soll weiter digitalisiert werden. Das ist das Ziel des Patientendatenschutz-Gesetzes, das morgen im Bundestag auf der Tagesordnung steht.
Der SpiFa e.V. begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung sich mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf mit den Themen der Verantwortlichkeiten für den Datenschutz sowie die Sicherheit von IT-Strukturen im deutschen Gesundheitswesen befasst.
Allerdings ist klar herauszustellen, dass Vertragsärzte nicht als freundliche Unterstützung der Krankenkassen mit den Patienten die Verarbeitung von medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte der gesetzlichen Krankenkassen zu besprechen haben, um die Versicherten als „Digitalisierungs- und Datenverarbeitungsassistenten“ zu unterstützen. Ärzte werden ärztlich tätig und ihre ärztliche Leistung darf nicht zu einer bloßen digitalen Assistenzleistung degradiert werden. „Die Förderung oder Erlangung digitaler Kompetenzen ist nicht Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. in Berlin.
Deutlich abzulehnen ist auch das Vorhaben der Bundesregierung, erneut mit Zwang und Sanktionen bei der nun gewünschten Einführung einer versichertenbezogenen Patientenakte zu arbeiten. Es ist verständlich, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung seiner Vorhaben vorankommen will, jedoch ist der Weg über die Sanktionierungen bei Abverlangen von Mehraufwand wenig nachvollziehbar.
Die Einführung ist im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen und sie ist darum auch in deren Verantwortung und zu deren Lasten vorzunehmen. Ärztinnen und Ärzte verweigern sich der Digitalisierung nicht, lehnen es jedoch strikt ab, neben ihrer ärztlichen Tätigkeit unentgeltlich die Wünsche der gesetzlichen Kassen zu erfüllen. Deshalb schlägt der SpiFa e.V. ein Anreizsystem vor, nach dem die Vorreiter belohnt werden.
Quelle: SpiFa