Die Allianz Deutscher Ärzteverbände lehnt die geplante Ausweitung der Einflussnahme von Landesbehörden auf die Zulassungsausschüsse entschieden ab und fordert den Gesetzgeber auf, die Regelung im Sinne des Erhalts einer funktionalen Selbstverwaltung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.
Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), der nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits Anfang Mai im Kabinett beschlossen werden soll, sieht vor, dass Beschlüsse der Zulassungsausschüsse zukünftig nur noch im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sind.
„Diese Ausweitung der Länderkompetenzen untergräbt die bewährte Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und öffnet Tür und Tor für eine politisierte Medizin“, kritisiert BDI-Präsidentin und derzeitige Sprecherin der Allianz Deutscher Ärzteverbände Christine Neumann-Grutzeck.
Vor dem Hintergrund der ebenfalls geplanten flächendeckenden Öffnung der Krankenhäuser für die vertragsärztliche Versorgung drohen die Zulassungsausschüsse zu einem politischen Spielball zu werden.
„Die Regelung kommt einer Verstaatlichung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen im Bereich einer ihrer Kernkompetenzen gleich, die wir als Schritt in Richtung Staatsmedizin verstehen müssen“, mahnt die Allianz-Sprecherin.
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände setzt sich vehement für den Erhalt der Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit ein und lehnt jegliche Maßnahmen ab, die eine Zentralisierung und Politisierung der Gesundheitsversorgung fördern.
„Die Unabhängigkeit der Zulassungsausschüsse ist entscheidend für eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Eine Einflussnahme durch die Länder kann zu einer Versorgung führen, die allein von politischen Interessen statt von medizinischen Notwendigkeiten geleitet wird“, betont Neumann-Grutzeck.
Die Allianz fordert deshalb die Streichung der geplanten Regelung in § 96 Absatz 2a SGB V (neu) im Referentenentwurf, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Zulassungsausschüsse zu wahren.
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