Berlin – Vertragsärzte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Werden Fortbildungen von Unternehmen gesponsert, gibt es für Mediziner jedoch einiges zu beachten. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren „PraxisNachrichten“ hin und gibt Tipps zur Vermeidung eines Korruptionsverdachts.
„Der Besuch von gesponserten Fortbildungsveranstaltungen ist per se nicht verboten. Ärzte sollten aber unbedingt darauf achten, dass sie dort wirklich neutrale Informationen erhalten und Interessenkonflikte offengelegt sind“, erklärt Karsten Scholz, Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen, im Interview mit den „PraxisNachrichten“.
Um den Verdacht einer Unrechtsvereinbarung und damit strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Ärzte beim Besuch von gesponserten Fortbildungsveranstaltungen einige Dinge beachten, sagt Scholz. So sollten sie sichergehen, dass der wissenschaftliche Charakter der Fortbildung eindeutig im Vordergrund steht und bei Unklarheiten ihre Kammer oder Kassenärztliche Vereinigung hinzuziehen, um mögliche Vereinbarungen dort zunächst prüfen zu lassen.
Zudem sollten sich Mediziner nur notwendige Kosten, wie Teilnahmegebühren, Kosten für An- und Abreise sowie notwendige Übernachtungen inklusive Frühstück, erstatten lassen, betont Scholz. Diese sollten sich in einem angemessenen Rahmen halten. Sämtliche Zusatzkosten, zum Beispiel für ein touristisches Rahmenprogramm, sollten Ärzte selbst tragen.
Außerdem rät der Justiziar, die Teilnahme an der Veranstaltung so genau wie möglich zu dokumentieren und in jedem Fall an der Evaluation teilzunehmen.
Quelle: KBV PraxisNachrichten