Berlin – „Ich finde es wichtig, dass der Orthopäde zum Kernteam bei der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Rheuma gehört.“ Das hat Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), klargestellt. Sie war als Referentin zur Tagung „Fünf Jahre ASV“ des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung eingeladen. Wichtigste Einzelentscheidung bei der ASV Rheuma ist ihrer Meinung nach, „dass wir auch die Verdachtsdiagnosen eingeschlossen haben“. Sie verspreche sich ein großes Potenzial davon, dass man den Weg abkürze vom Hausarzt bis zur Diagnoseabklärung: „Ich erhoffe mir, dass man den Start der adäquaten Therapie so abkürzen kann.“
Von der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung sollen Patienten profitieren, die an schwer therapierbaren oder seltenen Krankheiten leiden, deren Behandlung eine spezielle Qualifikation der Ärzte, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit oder eine besondere Ausstattung der medizinischen Einrichtung erfordert. Die ASV kann von Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten erbracht werden. Details regelt der G-BA.
Im Kernteam: Orthopäden mit Zusatzweiterbildung
Mitte Dezember hatte er einen Beschluss zur ASV Rheuma gefasst. Darin wird konkretisiert, welche Erkrankungen gemeint sind, welche Diagnostik und Behandlung üblicherweise erbracht werden soll, was an Personal und Ausstattung für ein ASV-Team vorzusehen ist. Die Teamleitung sollen Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie übernehmen, zum sogenannten Kernteam zählen Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Innere Medizin und Nephrologie bzw. Pneumologie – und Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung in orthopädischer Rheumatologie. Gemäß der Philosophie der ASV sind vom Kernteam bei Bedarf weitere Kolleginnen und Kollegen hinzuzuziehen.
BMG prüft den Rheumabeschluss derzeit
Die neuen Regelungen treten in Kraft, sobald das Bundesgesundheitsministerium keinen Anlass zur Beanstandung sieht. Der ASV-Beschluss zu Rheuma muss zudem noch durch einen zweiten Beschluss ergänzt werden, der im Mai 2017 ansteht. „Der getroffene Basisbeschluss ist die Voraussetzung für eine sachgerechte Festlegung des Behandlungsumfangs in einem sogenannten Appendix“, hatte Klakow-Franck im Dezember erklärt.
„Es ist klasse, dass auch der Orthopäde dabei ist“, betonte bei der Veranstaltung Dr. Ludwig Kalthoff, Vorsitzender des Bundesvorstands des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen. „Das wird die Zusammenarbeit bereichern und prägen.“ Insgesamt ablehnend äußerte sich hingegen Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbands. „Rheuma gehört nicht in die ASV.“