05.11.2015 – Das neue Formular für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann ab Dezember bestellt werden. Die alten Vordrucke sind ab 1. Januar 2016 ungültig. Der sogenannte Auszahlschein zum Bezug des Krankengeldes von der Krankenkasse entfällt, sodass es nur noch ein Formular gibt.
Bislang müssen Ärzte ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit den Auszahlschein für das Krankengeld ausfüllen. Dieser ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und kann nicht elektronisch erstellt werden. Künftig wird dieser entfallen und es wird nur noch ein Formular geben. Auf die Vereinfachung hatte sich die KBV im Sommer mit den Krankenkassen geeinigt.
Neue Formulare bestellen – Praxissoftware aktualisieren
Die neuen Formulare gelten ab 1. Januar 2016 und können ab Dezember bestellt werden. Die alte AU-Bescheinigung darf dann nicht mehr verwendet werden.
Die neuen Formulare sind ab Januar in die Praxissoftware integriert, so dass sie am Computer ausgefüllt werden können. Die Formulare werden implementiert und mit dem Quartals-Update der Softwarehäuser bereitgestellt. Die Ärzte sollten das entsprechende Update für das erste Quartal 2016 möglichst vor dem ersten Praxistag im neuen Jahr installieren….
KBV- Praxisnachrichten 05.11.2015