Bonn – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen durch das Coronavirus (SARS CoV 2) die Pflegepersonaluntergrenzen bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Das teilte das BMG in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband am 2. März 2020 mit.
Die Ausbreitung des Virus stelle hohe Anforderungen an das deutsche Gesundheitssystem und erfordert zügiges Handeln, so der Brief.
Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Ausbreitung von COVID-19 Erkrankungen bzw. Isolierungen aufgrund von Verdachtsfällen könne es sehr kurzfristig zu Anpassungserfordernissen in den Arbeitsabläufen bei den Krankenhäusern kommen. „Wir sehen, dass sich Krankenhäuser im Bundesgebiet jederzeit ohne Vorankündigung mit einer kurzfristig nicht vorhersehbaren Erhöhungen von Patientenzahlen, aber auch dem Ausfall von Pflegepersonal aufgrund eigener Infektion bzw. Erkrankungen konfrontiert sehen können. Die Krankenhäuser müssen in diesen Situationen weiterhin die Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellen und handlungsfähig bleiben“, so das BMG.
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung sieht in § 8 Ausnahmetatbestände für den Fall vor, dass es in Deutschland zu einer starken Erhöhung der Patientenzahlen, beispielsweise aufgrund einer Epidemie bzw. zu kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen kommt, die ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgeht. In diesen Fällen seien die Pflegepersonaluntergrenzen nicht einzuhalten. Eine Sanktionierung findet in diesen Fällen also nicht statt.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung des § PpUGV aktuell bundesweit bis auf Weiteres vorliegen.
Quelle: BMG