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Über Dr. Jörg Ansorg

seit 07/2015: BVOU-Geschäftsführer 2002 - 2015: BDC-Geschäftsführer 1996 - 2002: Chirurg im Klinikum Augsburg 1990 - 1996: Studium Humanmedizin in Erfurt, Jena, Oxford, Tokyo

NIS-2-Richtlinie im Gesundheitswesen ab Oktober 2024

Als Reaktion auf die erhöhte Bedrohungslage durch Cyberangriffe und die damit verbundenen Risiken für die kritische Infrastruktur hat der europäische Gesetzgeber im Dezember 2022 die Network-and-Information-Security-Richtlinie 2.0 (NIS2-RL) verabschiedet. Diese maßgeblichen Änderungen zielen nicht nur auf die blanke Verbesserung der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen ab, sondern verlangen eine tiefgreifende Überarbeitung der bestehenden Sicherheitsanforderungen. Nach 2-jähriger Umsetzungszeit sind diese Auflagen nun ab Oktober 2024 vollumfänglich zu erfüllen.

Hintergrund

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Rahmen der früheren europäischen Datenschutzregelungen und erfasst nun 18 Branchen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Diese gesetzgeberische Initiative betont die Verantwortung des obersten Managements für die Gewährleistung der Cybersicherheit, was im Extremfall zu persönlicher Haftung in Fällen von Sicherheitsverletzungen führen kann. Unternehmen und Institutionen sind verpflichtet, adäquate und verhältnismäßige technische, operative sowie organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren für die Integrität ihrer Netz- und Informationssysteme zu minimieren.
Zusätzlich fördert die NIS2-Richtlinie die Verwendung von EU-Cybersecurity-Zertifizierungen und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung europäischer und internationaler Standards zu unterstützen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen, die den Druck auf alle betroffenen Einrichtungen weiter erhöhen.

Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

Die NIS-2 Richtlinie hat einen großen Einfluss auf das Gesundheitswesen. Sie erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Rechtslage deutlich und erfasst nun auch alle Hersteller medizinischer Geräte im Sinne der europäischen Medizinprodukte-Verordnung.   Zuvor waren nur Hersteller bestimmter Medizinprodukte, die bestimmte Schwellenwerte überschritten, von den Vorgaben der NIS-1 Richtlinie betroffen. Somit müssen zukünftig beispielsweise auch Hersteller von Wearables wie z.B. Fitness-Trackern die Vorgaben des EU-Cybersicherheitsrechts beachten.

Darüber hinaus sind alle Einrichtungen im Gesundheitssektor, die mindestens 50 Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. EUR erzielen, von der NIS-2 Richtlinie betroffen. Die Richtlinie verpflichtet diese Einrichtungen zum Ergreifen von geeigneten und verhältnismäßigen technischen, operativen und organisatorischen Maßnahmen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme zu beherrschen.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?

In Anlehnung an die NIS2-Richtlinie obliegt es den Gesundheitsdienstleistern, eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz ihrer Netz- und Informationssysteme zu implementieren. Zu den geforderten Cybersicherheitsmaßnahmen zählen:

  • Risikobewertungen und -management: Die Identifizierung und Analyse potenzieller Risiken ist unabdingbar.
  • Incident-Response-Pläne: Notfallstrategien müssen entwickelt werden, um schnell und effizient auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren.
  • Sicherheitsüberwachung und -protokollierung: Ein ständiges Monitoring der Systeme ist notwendig, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
  • Schulungen für Mitarbeiter zur Cybersicherheit: Sensibilisierung und kontinuierliche Fortbildung der Angestellten sind unverzichtbar.
  • Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden: Offene Kommunikationskanäle zu Regulierungsbehörden sind essenziell. Gesundheitseinrichtungen müssen außerdem Sicherheitsvorfälle innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden melden.

Gesundheitseinrichtungen müssen Konzepte für die Risikoanalyse und Sicherheit von Informationssystemen entwickeln. Darüber hinaus sollen sie Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen entwickelt und implementiert werden.

Vor allem die Aufrechterhaltung des operativen Betriebs, etwa durch Backup-Management und Notfallwiederherstellung, muss sichergestellt werden, während die Sicherheit der Lieferkette durch die Berücksichtigung von Cybersecurity-Aspekten in den Beziehungen zu Anbietern und Dienstleistern gewahrt bleibt.

Vor allem die Aufrechterhaltung des operativen Betriebs, etwa durch Backup-Management und Notfallwiederherstellung, muss sichergestellt werden, während die Sicherheit der Lieferkette durch die Berücksichtigung von Cybersecurity-Aspekten in den Beziehungen zu Anbietern und Dienstleistern gewahrt bleibt.

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im Gesundheitswesen bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Patientensicherheit: Durch die Reduzierung des Risikos von Cyberangriffen werden die Patientendaten geschützt und die Kontinuität der Gesundheitsversorgung gewährleistet.
  • Öffentliche Gesundheit: Die NIS-2-Richtlinie hilft, die öffentliche Gesundheit zu schützen, indem sie die Verbreitung von Malware und die Störung kritischer Gesundheitssysteme verhindert.
  • Gestärktes Vertrauen: Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zeigt das Engagement von Gesundheitseinrichtungen für die Cybersicherheit und stärkt das Vertrauen der Patienten und der Öffentlichkeit.

Unterstützung durch den BVOU

Der BVOU bietet hier seinen Mitgliedern in Klinik und Praxis seit Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Cybersecurity an.

1. Mitarbeiterschulungen

Über die ADO können Praxen und Kliniken Einzel- und Mehrfachlizenzen für ständig aktualisierte Cybersecurity-Schulungen erwerben. Diese finden als digitale Schulungskurse (E-Learning on demand) statt und können von jedem Mitarbeiter im Selbststudium durchgearbeitet werden.
Der Praxisinhaber oder Chefarzt setzt dann zusätzlich ein Mitarbeitermeeting an, in dem individuelle Besonderheiten oder Gefährdungslagen der eigenen Einrichtung besprochen und besondere Verhaltensregeln festgelegt werden.
Die Teilnahme an diesen Schulungen wird im Datenschutzhandbuch dokumentiert.

2. Datenschutzkonzept und Datenschutzhandbuch

Jede Gesundheitseinrichtung benötigt ein Datenschutzkonzept, das in einem Datenschutzhandbuch dokumentiert und fortgeschrieben wird. Verantwortlich für die Erstellung und Fortschreibung dieser Unterlagen ist der Datenschutzbeauftragte der Einrichtung.
Bei kleinen Einrichtungen unter 20 Mitarbeitern ist dies in der Regel der Inhaber / Leiter selbst oder ein von ihm berufener Mitarbeiter. Ab 20 Mitarbeitern muss ein externer Datenschutzbeauftragter ernannt werden, der das Datenschutzkonzept erstellt und fortschreibt. Er ist dann auch für die Schulung der Mitarbeiter verantwortlich.
Für kleine Einrichtungen bietet der BVOU ein erweitertes Cybersecurity-Paket an, das neben Schulungslizenzen für alle Mitarbeiter auch die interaktive Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für die Praxis enthält. Alle relevanten Informationen werden abgefragt und in ein Datenschutzkonzept überführt. Am Ende steht ein ca. 60-Seitiges Datenschutzhandbuch, das jederzeit bei Überprüfungen des Gewerbeamtes oder des zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten vorgezeigt werden kann.

3. Externe Datenschutzbeauftragte und Beratung

Für Einrichtungen, die einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen (ab 20 Mitarbeiter), oder die den Datenschutz in professionelle Hände geben wollen, bietet sich von Anfang an die Zusammenarbeit mit kompetenten Experten an.
Der BVOU-Kooperationspartner Consulting Trust bietet BVOU-Mitgliedern externe Datenschutz-Dienstleistungen zu besonders günstigen Konditionen an. Darüber können externe Datenschutzbeauftragte ebenso bestellt werden, wie die gesamte Erstellung des Datenschutzkonzeptes delegiert werden.
Consulting Trust übernimmt auf Wunsch auch die jährliche Cybersecurity-Schulung aller Mitarbeiter sowie die Weiterentwicklung des Datenschutzkonzeptes. Dazu gehört auch die Anpassung an neue Datenschutzvorschriften wie die NIS-2 Richtlinie.

4. Cybersecurity vom Konnektor bis zum Backup

Die Cybersicherheit der in der Praxis genutzten IT-Infrastruktur wird häufig vom Netzwerkdienstleister bzw. vom EDV-Systemhaus übernommen. Alternativ können diese Dienstleistungen auch an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert werden.

Der BVOU-Kooperationspartner SL.IS Services GmbH bietet hier Pakete unterschiedlicher Ausbaustufen für eine sichere Praxis-IT. Dieser ganzheitliche Service garantiert die IT-Sicherheit in der Praxis, schützt sensible Gesundheitsdaten und vermeidet Datenverlust und Betriebsausfälle. Leistungsmerkmale sind die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV, auf Wunsch der Konnektortransfer ins Rechenzentrum mit zentralen Updates, die automatisierte Datensicherung, Virenschutz, Festplattenverschlüsselung, sicherer Betrieb von Office-Anwendungen parallel zum PVS-System und vieles mehr. Ein besonderer Vorteil der Zusammenarbeit mit diesem Partner ist, dass durch Berücksichtigung der von Kassen und KVen gezahlten Zuschüsse dieser Service kostenneutral für die Praxis ist.

5. Cybersecurity-Versicherung

Eine Datenpanne geht zunächst regelmäßig mit der kostspieligen Inanspruchnahme von IT-Dienstleistungen einher. Diese dienen dazu, Ausmaß und Ursache des Schadens sowie die Identitäten der betroffenen Dateninhaberinnen zu ermitteln. Die Dateninhaberinnen sind ggf. – neben den Aufsichtsbehörden – über sie betreffende Datenschutzverletzungen zu informieren. Und schließlich kann eine Datenpanne auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Als BVOU-Versicherungspartner bietet die Funk Gruppe mit der CyberProfessional eine spezialisierte Versicherung, die sowohl die finanziellen Folgen von Informationssicherheitsverletzungen absichert, als auch die rechtlichen Konsequenzen, die aus solchen Schäden resultieren können.

 

Was müssen Praxisinhaber und Chefärzte jetzt tun?

Chefärzte und Praxisinhaber müssen sich mit den neuen Anforderungen der NIS-2 Richtlinie auseinandersetzen, um die Sicherheit ihrer Einrichtung sowie der dort genutzten Patientendaten zu gewährleisten.

Die NIS-2 Richtlinie sieht vor, dass sie die Einhaltung von Risikomanagementmaßnahmen überwachen und für Verstöße in diesem Bereich persönlich verantwortlich gemacht werden können. Sie sollten daher sicherstellen, dass ihre Einrichtung ein angemessenes Risikomanagement implementiert hat, das die Vorgaben der NIS-2 Richtlinie erfüllt. Dies beinhaltet beispielsweise die Entwicklung von Konzepten für die Risikoanalyse und Sicherheit von Informationssystemen, die Implementierung von Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und die Sicherung des Betriebs durch Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall.

Weiterhin müssen sie die Sicherheit der Lieferkette gewährleisten und die Beziehungen zu ihren Anbietern und Diensteanbietern in Bezug auf Cybersecurity berücksichtigen.

Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass Mitarbeiter im Bereich der Cybersecurity geschult werden und grundlegende Verfahren zur Cyberhygiene implementiert werden.

Die NIS-2 Richtlinie bietet die Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten die Verwendung von EU-Cybersecurity-Zertifizierungen und/oder von zertifizierten Produkten für wesentliche und wichtige Einrichtungen wie Praxen verpflichten können. Chefärzte und Praxisinhaber sollten daher die Umsetzung dieser Ermächtigung durch das jeweilige nationale Gesetz genau verfolgen, um rechtzeitig die geforderten Zertifizierungen bzw. zertifizierten Produkte implementieren zu können.

Der BVOU begleitet seine Mitglieder und einem umfangreichen Serviceangebot bei der Umsetzung der NIS-2 Richtlinie. Unser oberstes Ziel ist es, den Aufwand für Verantwortliche in Praxis und Klinik so gering wie möglich zu halten und für jeden Aspekt einen leistungsstarken Experten an die Hand zu geben.

Weitere Informationen

Dossier zu Datenschutz und Cybersecurity

Datenschutz und Cyber Security

BVOU Mitgliederservice
E-Mail: service@bvou.net

Autor

Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer

Neu: Grundkurs Strahlenschutz als Standard für den Berufseinsteiger in O und U

Der BVOU bietet gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) einen neuen Grundkurs Strahlenschutz als reinen Onlinekurs an. Dieser dient seit Wegfall des Kenntniskurses als Voraussetzung für die Anordnung von Röntgendiagnostik durch Berufseinsteiger in Orthopädie und Unfallchirurgie.

Bisher war für Ärzte vor dem Beginn des Erwerbs der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz (Sachkunde) ein erfolgreich absolvierter Kenntniskurs nach der Anlage 7.1 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“  erforderlich. Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat in der 35. Sitzung (TOP 11) in diesem Jahr beschlossen, dass im Rahmen des Fachkundeerwerbs vor Beginn der Erlangung der praktischen Erfahrung (Sachkunde) kein Kenntniskurs mehr erforderlich ist.

Stattdessen ist der Grundkurs im Strahlenschutz vom Fachkunde erwerbenden Arzt vor Beginn der Sachkunde erfolgreich zu absolvieren. Damit ist der Grundkurs Strahlenschutz, der aktuell mit einem Curriculum von 24 Unterrichtseinheiten unterlegt ist, der Einstiegskurs für jeden, der im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Weiterbildung beginnt.

Mit verschiedenen Spezialkursen muss dieser Grundkurs dann zur Fachkunde fachbezogene Röntgendiagnostik ausgebaut werden.

Grundkurs Strahlenschutz

Gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat der BVOU einen komplett online absolvierbaren Grundkurs Strahlenschutz entwickelt. Dieser Blended-Learning-Kurs besteht aus mehreren digitalen Lernmodulen:

Selbstlernphase (1.5 Tage)

  • Grundlagen der Strahlungsphysik
  • Dosimetrie: Dosisgrößen und Dosiseinheiten, Dosismessverfahren und
  • Personendosimetrie
  • Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition
  • Strahlenschutzpraktikum
  • Grundlagen der Strahlenbiologie

Onlinephase – 1. Tag

  • Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes

Onlinephase – 2. Tag

  • Übungen und Seminar
  • Abschlussprüfung

Der Kurs wird erstmals vom 07.-08.11.2024 stattfinden. 2-3 Wochen zuvor wird das E-Learning-Modul für alle Teilnehmer freigeschaltet. Der Kurs wird mit einem Zertifikat nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung abgeschlossen.

Preis und Anmeldung

Zum Grundkurs Strahlenschutz (BVOU-Mitglieder 350€, Nichtmitglieder 515€) kann man sich ab sofort über den folgenden Link anmelden.

Die Mitglieder-App – eine Kurzanleitung

Der BVOU hat die mobile Kommunikation via Smartphone und Tablet weiter ausgebaut. Obwohl die BVOU-Webseiten von jeher alle für die Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert sind, wurde der Ruf nach einer eigenen Mitglieder-App immer lauter.

Auf der Wunschliste ganz oben standen die Vereinfachung der Kommunikation in den Regionalstrukturen des BVOU und die rasche Verbindung von Mitgliedern untereinander in Form von Chatgruppen sowie 1:1-Chats. Außerdem sollten der Zugang zu den wichtigsten Informationen des BVOU über die App möglich sein und das Login (nach einer einmaligen Registrierung) entfallen.

Mit der neuen BVOU-Mitglieder-App haben wir all diese Anforderungen und noch einiges mehr in einem neuen Programm für das Smartphone, Tablet und natürlich auch für PC und Mac zusammengefasst.

Einmalig Registrieren

Alle Mitglieder mit gültiger eMail-Adresse sind automatisch in der App angemeldet. Nach dem Download der App oder über den Link im Web müssen Sie sich bei der BVOU-Mitglieder-App einmalig mit Ihren bekannten Login-Daten anmelden. Es sind dieselben wie im BVOU.net.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie die Funktion „Passwort vergessen“. Bitte beachten Sie, dass Sie damit Ihr Passwort auf allen Webseiten des BVOU (www.bvou.net, www.orthinform.de, www.edoucate.de und www.aouc.de) ändern.

Gruppen und Funktionen

Auf der Startseite der App finden Sie eine Liste mit Gruppen, denen Sie automatisch zugeordnet wurden. Dies ist neben der Gruppe für alle Mitglieder zumindest Ihr Landesverband sowie für Ihre Dienstgruppe. In der Regel sind Sie auch weiteren fachlichen Interessengruppen zugeordnet.

Erkunden Sie die Gruppen, denen Sie automatisch zugeordnet wurden:

  • BVOU
    Hier sind alle Mitglieder versammelt. Sie haben Zugriff auf News, Mitgliedervorteile, Termine, Beratungsangebote und einen Chat
  • Landesverband
    Hier haben Sie Kontakt zu allen Kolleginnen und Kollegen Ihres Landesverbandes. Ihr Landesvorstand publiziert hier regelmäßig aktuelle Informationen und Einladungen zu Veranstaltungen.
  • Dienstgruppen

Ja nach Anstellungsverhältnis finden Sie hier Gleichgesinnte auf Ihrer Ebene (peers). Es gibt Gruppen für Niedergelassene, Chefärztinnen und Chefärzte, angestellte Fachärztinnen und Fachärzte usw. Hier bleiben Sie unter sich.
Die Gruppe der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung wird vom Jungen Forum moderiert, die der Studentinnen und Studenten von den Youngsters.

  • Frauen in O und U
    Spezielle Gruppe für unsere Kolleginnen.
  • Fachgebiete und Interessengruppen
    Hier gibt es sowohl fachspezifische Gruppen für Osteologie, Rheumatologie oder Wirbelsäule, als auch Gruppen für konservativ und operativ Tätige.
    Eine spezielle Gruppe richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich für unsere Selektivverträge interessieren oder bereits an diesen aktiv teilnehmen.

In jeder Gruppe erfahren Sie Neuigkeiten und haben die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen über die Chat-Funktion in Kontakt zu treten, Daten auszutauschen oder sich zu bestimmten Themen zu beraten. In jeder Gruppe können Sie selbst Chatgruppen gründen und sich geschützt austauschen. Wie WhatsApp, nur auf einem deutschen Server in einem geschützten Umfeld.

Folgende Inhalte werden in den Gruppen spezifisch auf das jeweilige Interessengebiet gebündelt bereitgestellt:

  • News: : aktuelle Nachrichten in der Gruppe. Daran werden Sie per Pushbenachrichtigung in der APP erinnert.
  • Termine der Gruppe: z.B. Landes- und Bezirkstreffen, spezielle Veranstaltungen
  • Chatfunktion: Treten Sie mit Ihren Fachkollegen in dieser Gruppe in Kontakt.
  • Suchen & Bieten: Schwarzes Brett für Kleinanzeigen in den Gruppen. Von Stellenanzeigen über Praxisvertretungen bis Praxisabgaben
  • Vorsitzende: Hier werden in den Gruppen die jeweils verantwortlichen aufgeführt. In den Landesgruppen sind das die Landes- und Bezirksvorsitzenden, ansonsten Referatsleiter und weitere Mandatsträger.
  • Vorteile: In der Gruppe BVOU haben Sie über diesen Menüpunkt auf die exklusiven Einkaufs- und Mitgliedervorteile des BVOU.

Je nach Aktivitätslevel der Gruppenmoderatoren gibt es weitere Bereiche, z.B. zum Download von Dokumenten. So können Vortagsfolien von wichtigen Sitzungen ebenso in den Gruppen platziert werden, wie Videoaufzeichnungen von Sitzungen.

Auch Live-Veranstaltungen als Videokonferenz oder Webinare werden wir künftig über die App in aktiven Gruppen anbieten und es so allen Mitgliedern der Gruppe ermöglichen, an Veranstaltungen teilzunehmen.

Neu: Ein schwarzes Brett in jeder Gruppe

Jetzt starten!

Ob News aus dem Verband, bevorstehende Landesveranstaltungen oder Zugang zu den vielfältigen Serviceangeboten: Mit der frischentwickelten BVOU-App verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr.

Der digitale Helfer für Orthopäden und Unfallchirurgen ist ab sofort bei Google Play und im App Store zum Download verfügbar. Die App bündelt zahlreiche Angebote und liefert aktuelle Informationen.

Treten Sie bei und sehen Sie sich um, treffen Sie Freunde und Weggefährten und tauschen Sie sich auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene aus. Wir sind ein lebendiger Verband und freuen uns auf gute Ideen, intensiven Austausch und gemeinsame Projekte.

Wir sind O und U und mit der neuen App schaffen wir einen Raum für Austausch und Leben.

Dr. Jörg Ansorg

Geschäftsführer BVOU

Newsbeiträge in der BVOU-Mitgliederapp: Eine Anleitung

Der BVOU hat die mobile Kommunikation via Smartphone und Tablet in den letzten Monaten weiter ausgebaut. Obwohl die BVOU-Webseiten von jeher alle für die Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert sind, wurde der Ruf nach einer eigenen Mitglieder-App immer lauter. Diese steht Ihnen zum Download bereit.  Auf der Wunschliste für die vielseitigen Funktionen der App stand ganz oben standen die Vereinfachung der Kommunikation in den Referats- und Regionalgruppen des Berufsverbandes.

In jeder Gruppe erfahren Mitglieder Neuigkeiten und haben die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen über die Chat-Funktion in Kontakt zu treten, Daten auszutauschen oder sich zu bestimmten Themen zu beraten. Wie WhatsApp, nur auf einem deutschen Server in einem geschützten Umfeld.

Hilfe zur Erstellung von Newsbeiträgen in der Mitgliederapp

Die folgende Hilfe ist für Mandatsträger und Referatsleiter gedacht, die einzelne Gruppen der BVOU-Mitgliederapp als Administratoren betreuen.

Falls noch nicht geschehen, laden Sie sich zunächst die Mein BVOU App auf Ihr mobiles Endgerät. Sie benötigen die App zur abschließenden Kontrolle der erstellten Newsbeiträge sowie zur einfachen Kommunikation mit den Mitgliedern Ihrer Gruppe, beispielsweise per Chat. Die Links zu den Appstores finden Sie über die Buttons am Ende des Beitrags.

Sie können die Mitglieder-App auch im Browser Ihres PCs oder Laptops nutzen:

  1. Mein BVOU App
  2. Inhaltsbearbeitung

Für die normale Nutzung der App im Browser verwenden Sie den Link unter a). Weitere Informationen zur BVOU Mitglieder App finden Sie hier.

Die Erstellung und Bearbeitung von Inhalten wird über das sog. Content Management System realisiert, das sie über den zweiten Link b) erreichen. 

Step by Step: Erklärvideo für die Erstellung von Newsbeiträgen

Für die Erstellung von Newsbeiträgen haben wir für Sie ein Video vorbereitet, das Ihnen die wichtigsten Schritte zeigt:

Außerdem finden Sie hier eine Schnellanleitung für den ersten Überblick.

Jetzt starten!

Ob News aus dem Verband, bevorstehende Landesveranstaltungen oder Zugang zu den vielfältigen Serviceangeboten: Mit der BVOU-App verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr.

Der digitale Helfer für Orthopäden und Unfallchirurgen ist ab sofort bei Google Play und im App Store zum Download verfügbar. Die App bündelt zahlreiche Angebote und liefert aktuelle Informationen.

Weitere Fragen?

Gern steht Ihnen Linda Planert für weitere Informationen und Hilfe zur Verfügung:

T 030 797 444 402
E linda.planert@bvou.net

BVOU-Infobrief jetzt digital: Bequemer, nachhaltiger und informativer denn je

Ab sofort haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, sämtliche Ausgaben des BVOU-Infobriefs bequem digital zu lesen. Mit dieser Neuerung erhöhen wir Komfort und Zugänglichkeit und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz.

Im Laufe der Jahre hat sich der BVOU-Infobrief zu einer äußerst wertvollen Informationsquelle für unsere Mitglieder entwickelt. Das Magazin bietet Ihnen Fachartikel, Interviews, Berichte über Veranstaltungen, Updates aus unserem Berufsverband und verschiedene Serviceleistungen. Mit unserer neuen Online-Version können Sie nun auf all diese wertvollen Inhalte noch einfacher zugreifen – egal ob in der Klinik, in der Praxis, zu Hause oder unterwegs.

Moderne Online-Version mit erweiterten Funktionen

Das moderne Layout der Online-Version bietet zusätzliche Vorteile:

  • Volltextsuche
  • Drucken einzelner Artikel
  • PDF-Download der kompletten Ausgabe
  • Direkter Zugriff auf weiterführende Links

Zukünftige Integration von Multimedia-Inhalten

In der Zukunft plant der BVOU, die digitale Version mit zusätzlichen Inhalten wie Videos und Podcasts zu erweitern. Diese stehen in der Druckversion nicht zur Verfügung.

Offline-Lesemöglichkeit mit der Zeitschriften-App

Ab März 2023 steht die Zeitschriften-App für Apple und Android zur Verfügung. Damit können Mitglieder die Ausgaben auch offline lesen, ohne dass ihr Gerät an Gewicht zunimmt.

Zugriff über verschiedene Kanäle

Sie können den digitalen Infobrief über folgende Kanäle nutzen:

  1. BVOU-Webseite
  2. BVOU-Mitglieder-App (für Apple und Android)
  3. BVOU-Zeitschriften-App (für Apple und Android, verfügbar ab März 2023)

Der Zugang zur Online-Version ist exklusiv für BVOU-Mitglieder und erfordert eine Anmeldung mit Ihren Mitgliedsdaten. Nach der Anmeldung haben Sie über alle Kanäle uneingeschränkten Zugriff auf alle Ausgaben des BVOU-Infobriefs.

Umweltschutz durch Reduzierung des Papierverbrauchs

Durch die Bereitstellung der Online-Version zielt der BVOU darauf ab, den Papierverbrauch zu reduzieren. Schätzungen zufolge füllt der BVOU-Infobrief jährlich einen 30-Tonner-LKW mit Papier. Durch den Umstieg auf eine papierlose Variante leistet der BVOU einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Wahl zwischen Papier- und Digitalversion

Mitglieder können wählen, ob sie den Infobrief weiterhin in Papierform oder digital erhalten möchten. Loggen Sie sich dazu einfach ins BVOU.net ein und klicken Sie anschließend in Ihrem Profil auf “Bearbeiten”.

Die Einstellungen können jederzeit in den Stammdaten geändert werden. 

Machen Sie mit!

Der BVOU lädt alle Mitglieder ein, den neuen Service auszuprobieren und die Vorteile zu erleben. Gemeinsam kann der BVOU einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und gleichzeitig von den innovativen Möglichkeiten eines digitalen Magazins profitieren.

Versicherungen für BVOU-Mitglieder

Der BVOU hat für seine Mitglieder leistungsstarke Versicherungen für das Berufs- und Privatleben abgeschlossen.

Diese Versicherungen sind bereits im BVOU-Mitgliedsbeitrag enthalten:

  • Berufsrechtsschutz-Versicherung
  • Gastarzt-Haftpflichtversicherung
  • Praxisvertreter-Haftpflichtversicherung

Weitere Versicherungsangebote zu BVOU-Sonderkonditionen:

  • Berufs-Haftpflichtversicherung
  • Anschluss-Rechtsschutz
  • Unfallversicherung
  • Kombinierte Praxis-Versicherung
  • Berufsunterbrechungs-Versicherung/Praxisausfall
  • Regress-Versicherung

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen finden Sie in dem Showroom unseres Versicherungsmaklers der Funk-Gruppe.             Funk-Gruppe Showroom

Making of #digitalOU2020

Das war die Digitale Woche O&U 2020

Der erste digitale Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie ist vorüber.
  • 70 Sessions
  • 200 Referentinnen und Referenten
  • 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Mit einer Vorlaufzeit von weniger als 4 Monaten von der Entscheidung „Wir machen das!“ bis zum Kongressbeginn. Das Orga-Team der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) hatte wenig Zeit und unruhige Nächte gepaart mit viel Mut, Gründerspirit und einer großen Vision.

Die ENTSCHEIDER haben sich bewusst entschieden, neue Wege zu gehen und der Kraft, Kompetenz und Agilität der eigenen Akademie zu vertrauen. Auch unsere Industriepartner sind diesen neuen Weg mutig mitgegangen und haben mitgestaltet. Danke für Euer Vertrauen und die vielen guten Ideen.

Gemeinsam haben wir ein neues und großartiges digitales Fortbildungserlebnis für über 6.000 Teilnehmer aus Orthopädie und Unfallchirurgie erschaffen.

Vieles können wir noch besser machen. Wir haben unheimlich viel dazu gelernt.

Danke für die Geduld unserer Teilnehmer, die manchmal nötig war. Und danke für die Agilität und Kreativität unseres Teams im „Hauptstadtstudio für O&U“ im Tiergartentower, das für jede Herausforderung eine Lösung fand.

Team BVOU nach der ISO 9001-Zertifizierung 2017

BVOU-Geschäftsstelle zertifiziert nach ISO 9001:2015

Berlin – Die BVOU-Geschäftsstelle und ihr Qualitätsmanagement wurde am 29.06.2017 nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Damit sind das QM-System, die internen Prozesse und alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand.

Schatzmeister Dr. Helmut Weinhart und Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg gratulierten als erste und dankten allen Mitarbeitern für ihre zusätzlichen Arbeiten bei der Überarbeitung und Aktualisierung des Qualitätsmanagement-Systems.

Besonderer Dank und Anerkennung gilt unserer QM-Beauftragten, Frau Sabine Franzke-Helmts, die die Rezertifizierung mit großer Sorgfalt und Umsicht vorbereitet und alle Teammitglieder im Vorfeld in einem internen Audit ausführlich befragt hat. Die Ergebnisse wurden sofort in konkrete Vorschläge und Maßnahmen umgesetzt.