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Ambulantisierung in O & U: Wie geht es weiter?

Im Koalitionsvertrag von 2021 einigten sich die Koalitionspartner darauf, „unnötig“ stationär erbrachte Leistungen zügig zu ambulantisieren. Dazu wurde zur Aufhebung von Sektorengrenzen ein neuer Sektor, §115f SGB V, die Sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid DRGs geschaffen.

Der Gesetzgeber beauftragte die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft) mit der Umsetzung und gab mit drei Monaten einen sehr knappen Zeitrahmen vor. In dieser kurzen Zeit konnten sich die Selbstverwaltungspartner, welche ein völlig neues System erstellen sollten, auf kein Ergebnis einigen. Dies führte dazu, dass das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Gesundheitsminister  Professor Karl Lauterbach eine Rechtsverordnung erließ, die über den neuen Paragraphen 115f SGB V den Bereich der sektorengleichen Vergütung regelte. Der Gesundheitsminister führte Grundsätze für die sektorengleiche Vergütung ein, von welchen er sich aktuell im stationären Bereich verabschieden möchte, nämlich Fallpauschalen – die Hybrid-DRGs. Im September 2023 veröffentlichte das Gesundheitsministerium einen Referentenentwurf, der für große Verunsicherung insbesondere bei den ambulant tätigen Operateuren, aber auch insgesamt bei allen Beteiligten des Gesundheitswesens sorgte.

Es wurde festgelegt, dass der neue Bereich zum 1.1.2024 in Kraft trete und eine Gültigkeit für ein Jahr, bis zum 31.12.2024, habe. Die in der Anlage der Rechtsverordnung genannten Operationen, definiert durch die OPS-Codes, konnten ab dem Startdatum als Hybrid-DRG durchgeführt werden. Zur Definition, ob ein Eingriff eine Hybrid-DRG auslöst, muss ein Grouper, wie er bereits im stationären Bereich essentiell ist, verwendet werden. Eine Voraussetzung für die Auslösung einer Hybrid-DRG ist, dass der Eingriff ambulant durchgeführt wird, also keine stationäre Behandlung erfolgt. Von dem Betrag der Hybrid-DRG müssen alle Kosten, die am OP-Tag in Zusammenhang mit der OP anfallen, beglichen werden, inklusive der Leistungen von Anästhesie und ggf. weiteren Leistungserbringern am OP-Tag wie z. B. Pathologie usw.

Im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie wurden rund 70 Eingriffe der Fußchirurgie als Hybrid-DRG definiert. Die dafür durchgeführten Entgelt-Kalkulationen, welche vom InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) vorgenommen wurden, führen dazu, dass höher komplexe Operationen und Operationen mit hohem Materialaufwand (ab Kategorie 3 und höher) nicht mehr kostendeckend durchzuführen sind. Sie führen sogar dazu, dass bei der gewohnten Qualität der Leistungserbringung mit den bisher verwendeten Implantaten möglicherweise ein großes finanzielles Defizit entsteht. Ursache für die Diskrepanz der Ergebnisse der InEK-Berechnungen zur Realität waren zum einen die Wahl von Daten aus dem stationären Bereich mit nur einem Aufenthaltstag in der Klinik als Berechnungsgrundlage und die Nichtbeachtung von reellen Kosten und den bestehenden Abrechnungsregelungen, welche zudem in den Bundesländern unterschiedlich sind, für Material (Implantate, Sachkosten) im ambulanten Bereich. Dadurch kommt es zu Hybrid-DRGs, welche die Gesamtkosten bei Operationen mit hohen Materialaufwand oder langer OP-Zeit nicht decken.

Was der Berufsverband tut

Der Berufsverband  steckte im Vorfeld der Festsetzung der Beträge durch das Gesundheitsministerium viel Aufwand in die Auswertung von Operationsdaten, um eine korrekte Datengrundlage zur Berechnung zur Verfügung zu stellen. Wir suchten regelmäßig den Kontakt zur konstruktiven Zusammenarbeit – leider ohne Erfolg. Man hat den Eindruck, die Hybrid-DRG wurde ohne Berücksichtigung der Realität und ohne ausreichende Beteiligung der Akteure an der Basis, von unabhängigen Fachleuten aus dem stationären und ambulanten Bereich und von Berufsverbänden, eingeführt.

Ob ein Eingriff nun als Hybrid-DRG vorgenommen und abgerechnet wird oder weiterhin über EBM, ist nicht eindeutig geregelt und lässt unterschiedliche Interpretationen zu. Während die Kostenträger davon ausgehen, dass keine Wahlmöglichkeit besteht und alle Eingriffe, welche im Grouper eine Hybrid-DRG ergeben, auch als Hybrid-DRG abrechnet werden müssen, besteht für die Leistungserbringer durchaus auch die Interpretationsoption, dass auf Grund fehlender Regelungen zur Abrechnung eine Wahlmöglichkeit bestünde. Im Verlauf des Jahres 2024 mehren sich nun die Stimmen, die eine Wahlmöglichkeit ausschließen. Das Bundesministerium für Gesundheit hält zwar grundsätzlich an seiner bisherigen Position fest, wonach eine alternative Abrechnung von Hybrid-DRG-fähigen Leistungen über den EBM nach dem Gesetzes­wortlaut nicht eindeutig ausgeschlossen ist, jedoch sieht das BMG nun im Ergebnis einer Auslegung des Gesetzes doch einen möglichen Abrechnungs­ausschluss von Hybrid-DRG-fähigen Leistungen über den EBM. Das Risiko eines nachfolgenden Rechts­streits mit allen erheblichen Folge­problemen bei Abrechnung einer Hybrid-DRG-Leistung über den EBM ist gegeben.
Gerade im ersten Quartal 2024 gab es aber keine andere Option als nur über EBM abzurechnen. Insbesondere aufgrund der Abrechnungsvereinbarung der DKG mit der GKV, in der die Wahlmöglichkeit für diesen Bereich explizit ausgeschlossen wird, steigt der Druck auch auf die Leistungserbringer im ambulanten Bereich, eine explizite Regelung einzuführen. Unter Berücksichtigung aller Aspekte wäre hier zu empfehlen, zukünftig alle OPs, die über den Grouper eine Hybrid-DRG ergeben, diese auch so durchzuführen und abzurechnen. Alle Operationen, die keine Hybrid-DRG ergeben, werden weiterhin über den EBM abgerechnet. Das Referat Niedergelassene Operateure hat eine Abrechnungsübersicht erstellt, in der man erkennen kann, welche OPS-Codes eine Hybrid-DRG auslösen – somit entsteht Klarheit über die Abrechnung. Diese ist über die Website des Berufsverbands abrufbar.

Abgesehen davon konnte eine Hybrid-DRG zu Beginn des Jahres 2024 von niedergelassenen Ärzten noch gar nicht abgerechnet werden, da die Vorgaben einer rein elektronischen Rechnungsstellung für niedergelassene Ärzte nicht umsetzbar waren. Dies führte im ersten Quartal dazu, dass zwar Hybrid-DRGs erbracht wurden, aber nicht als Hybrid-DRG abgerechnet werden konnten. Ab dem zweiten Quartal war dann eine Abrechnung über die Quartalsabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich, und nun gegen Ende des Jahres 2024 bieten auch immer mehr Abrechnungsfirmen eine Abrechnungsmöglichkeit an. Da dies allerdings eine Dienstleistung ist, fällt dafür eine extra Gebühr an.

Ausblick 2025

Bereits bis zum Ende des ersten Quartals 2024 mussten die Selbstverwaltungspartner eine Aktualisierung des OP-Katalogs für Hybrid-DRGs für das Jahr 2025 vorlegen. Hier wollte man nun nicht erneut ohne Ergebnis dem Gesetzgeber die Möglichkeit geben, über Rechtsverordnung die weitere Entwicklung zu bestimmen. Deswegen gab es nach intensiven Verhandlungen einen angepassten OPS-Katalog, in den insbesondere aus anderen Fachbereichen neue Operationen aufgenommen wurden. In unserem Fachbereich wurde zunächst nur der Bereich der Osteosynthesen der Klavikula mit aufgenommen, welche aber im Verlauf der weiteren Verhandlungen wieder entfernt wurde. Die vorgelegte und von allen Selbstverwaltungspartnern unterschriebene Aktualisierung für 2025 wurde vom Gesundheitsministerium nicht akzeptiert, es erfolgte eine erneute Überarbeitung durch das InEK. Dies hat nun zur Folge, dass der OPS-Katalog für Hybrid-DRG deutlich mehr Operationen enthält; für uns kommen weitere Operationen im Bereich der bisher auch enthaltenen Fußchirurgie hinzu. Weitere wichtige Punkte, unter anderem die Berücksichtigung der korrekten Grunddaten oder die Berücksichtigung von Materialkosten, sind nicht geregelt oder entsprechen nicht unserer Auffassung.

Wir als Berufsverband haben dieser Vereinbarung unter Protest zugestimmt, einfach um die Verhandlungsdynamik gerade in der aktuellen unklaren politischen Situation nicht zu unterbrechen. Für uns ist aber klar, dass sich im Jahr 2025 für die Regelungen ab 2026 viele Punkte ändern müssen.

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für diese Ausgabe ist weiterhin unklar, ob das Krankenhaus-Versorgungs-Verbesserungs-Gesetz, welches bereits im Bundestag beschlossen wurde, am 22.11. 2024 durch den Bundesrat an den Vermittlungsausschuss verwiesen wird. In diesem sind weitere Regelungen enthalten, die den Bereich §115f SGB V stark beeinflussen und verändern werden. Dies bleibt abzuwarten, hier werden wir erneut berichten.

Insofern erwarten wir im Jahr 2025 richtungsweisende Entscheidungen, die die Ambulantisierung grundlegend verändern werden. Hier sehen wir als Berufsverband ganz klar unsere Aufgabe, diese Entscheidungen im Sinne unseres Fachbereichs mitzugestalten.

Dr. Alexander Rucker
Leiter des Referats Niedergelassene Operateure und Schnittstellen

 

Übersicht Abrechnungsdienstleister Hybrid-DRG

Wir stellen unseren Mitgliedern eine Übersicht der Abrechnungsdienstleister für Hybrid-DRG zur Verfügung.

Wer? Konditionen Ab wann? WeiterführendeInformationen
Helmsauer REBECA health care GmbH Spezielle BVOU-Konditionen: • normale Abrechnung: 1,49 % brutto = 1,25 % netto • 14-tägige Vorfinanzierung: 2,92 % brutto = 2,45 % netto voraussichtlich zum 01.10.2024, spätestens ab 01.01.2025 Helmsauer Gruppe: REBECA Health Care (helmsauer-gruppe.de)
MEDIVERBUND AG Weitere Informationen erfolgen zeitnah. 01.01.2025 Weitere Informationen erfolgen zeitnah.
SpiFa Sanakey Contract GmbH Spezielle BVOU-Konditionen: 2,08 % brutto = 1,75 % netto • BARMER, DAK, HEK, HKK, KKH ab sofort • weitere Krankenkassen folgen zeitnah weitere Informationen
medicalnetworks CJ GmbH & Co.KG Weitere Informationen erfolgen zeitnah. Weitere Informationen erfolgen zeitnah. Weitere Informationen über Abrechnung Hybrid-DRG – §115f SGB V

HOUT: Programm aus Politik und Medizin

Der Hessische Orthopäden und Unfallchirurgentag (HOUT) war auch in diesem Jahr ein gemischtes Programm aus den Bereichen Politik und Medizin.

Herr Dr. Rauch gab zunächst einen Überblick über die aktuellen Probleme, die durch den PKV-Verband und die BÄK einseitig in den neuen Entwurf zur GOÄ-Reform eingebracht wurden. Zudem wurden die möglicherweise anstehenden umfassenden Krankenhausreformen sowie Lösungsmöglichkeiten für das eklatante Problem des Mangels an Medizinischen Fachangestellten (MFAs) und Sekretärinnen thematisiert.

Es gibt bereits KI-unterstützte Telefonassistenzsysteme sowie neu entwickelte KI-Sprechstundenassistenzprogramme. Ein Beispiel hierfür ist das neue Programm Eudaria, das von Anwendern für Anwender entwickelt wurde. Mit diesem Programm kann mithilfe eines Raummikrofons der gesamte Sprechstundendialog aufgenommen werden. Die medizinisch relevanten Passagen werden extrahiert, während nicht relevante Informationen automatisch aus dem KI-erstellten Transkript gelöscht werden.

Der Befund wird den Patienten laut vorgelesen und gleichzeitig übernommen. Auch der Röntgenbefund wird als Diktat aufgenommen. Die Diagnose wird diktiert und gleichzeitig mit der ICD-Codierung versehen. Zudem wird ein EBM-Abrechnungsvorschlag erstellt. Nach etwa zwei Minuten ist der Arztbrief fertig und kann dem Patienten mitgegeben oder als E-Arztbrief an den überweisenden Hausarzt und gegebenenfalls an Fachärzte gesendet werden. Die Dokumentation für die elektronische Patientenakte wird ebenfalls perfekt erfasst. Über diese KI-gestützten Möglichkeiten gab es eine lebhafte Diskussion, und viele Kollegen zeigten großes Interesse an dem Programm.

Auch andere Anbieter beschäftigen sich mit diesen Entwicklungen. Herr Dr. Rauch wies darauf hin, dass er an diesem Projekt beteiligt ist.

Des Weiteren stellte Dr. Rauch den neuen AOK Priomed Selektivvertrag zur Behandlung von Gon- und Coxarthrose vor. Durch diesen Vertrag können die Kollegen durch zwei Patientenkontakte mit Beratung zusätzliches Honorar bei Patienten mit Gon- und Coxarthrose generieren. Der Primärkontakt mit Untersuchung und Einschreibung wird mit 15 € und die Abschlussuntersuchung mit 40 € vergütet. Der Gesamtertrag von 55 € wird also zusätzlich zum normalen EBM-Erlös generiert. Herr Dr. Lembeck empfahl, ein Pop-up-Fenster im Display zu programmieren, um an die jeweiligen Selektivverträge zu erinnern.

Anschließend hielt Dr. Rauch einen Vortrag über die Funktion als Mannschaftsarzt im Hochleistungssport, am Beispiel der Handball-Bundesligamannschaft MT Melsungen, die er betreut. Zusammenfassend wurde dargestellt, dass die Rolle des Mannschaftsarztes alles andere als einfach ist. Neben Präventionsmaßnahmen, Dopingkontrollen, schneller Diagnostik und Therapie sowie der Koordination mit Kardiologen, Allgemeinmedizinern und Physiotherapeuten ist es häufig eine Gratwanderung zwischen Spieler, Management, Trainern und Physiotherapeuten, die alle Einfluss auf den Spieler nehmen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Verwaltungs-BG. Die daraus resultierenden Probleme, insbesondere wenn die Mannschaft nicht erfolgreich spielt, wurden ausführlich diskutiert. Mehrere andere Mannschaftsärzte beteiligten sich lebhaft an den Diskussionen.

Anschließend hielt Herr Prof. Andreas Kurth einen Vortrag über den aktuellen Stand der Diagnostik und Therapie der Osteoporose. Er stellte viele evidenzbasierte Aussagen vor, die belegen, dass insbesondere ab einem Alter von 70 Jahren eine Knochendichtemessung angezeigt ist. Auch Männer sollten stärker in die Diagnostik und das Screening einbezogen werden. Prof. Kurth hob die Bedeutung der neuen Leitlinien hervor, die 2023 konsentiert wurden. Bei einer entsprechenden Berechnung des Frakturrisikos im Dreijahresbereich über 10 % sollte anstelle von Alendronsäure grundsätzlich mit osteoanabolen Substanzen gearbeitet werden, um das Frakturrisiko signifikant zu senken.

Im Anschluss hielt Dr. Burkhard Lembeck, unser BVOU-Präsident, einen ausführlichen Vortrag über die aktuellen vielschichtigen Themen wie die GOÄ-Reform, Krankenhausreform und die neuen Projekte des BVOU.

Ein Schwerpunkt stellte das Thema Hybrid DRG da: Der BVOU ist hier am Ball und sitzt bei den Verhandlungen zum Katalog und den Preisen mit am Tisch. Ob der geplante Änderungsantrag kommt, ist mit dem KHVVG verknüpft. Ein weiters Problem stellt das Poolarzt Urteil und die Reform der Notfallversorgung da. Auch hier ist der BVOU an den Lösungen beteiligt. Zudem präsentierte er die zahlreichen Selektivverträge des BVOU (z. B. TK Schmerztherapie) und die aktuellen Entwicklungen bei den DMP-Programmen Osteoporose und Rücken.

Danach sprach Frank Dastych, unser KV-Vorsitzender der KV Hessen, über die Auswirkungen der Krankenhausreform. Diese ist als Bundesgesetz angelegt, jedoch findet am 22. November die entscheidende Sitzung im Bundesrat statt, um zu klären, ob das Gesetz in den Vermittlungsausschuss kommt oder nicht. Sollte es in der jetzigen Form verabschiedet werden, würde es zu erheblichen Veränderungen in der Krankenhauslandschaft führen. Die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser in sogenannte sektorübergreifende Versorgungszentren wird nicht unproblematisch sein. Allgemeinärzte könnten auch bei Überversorgung zugelassen werden, während Fachärzte nur an Versorgungszentren teilnehmen können, wenn nach der Bedarfsplanung eine Unterversorgung besteht.

Die Frage bleibt, wer die entsprechenden Stellen besetzen kann. Für die allgemeine Chirurgie müssen drei Fachärzte zur Verfügung stehen, ebenso für die Innere Medizin. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, bleibt abzuwarten. Zudem wurden die Anforderungen an Belegabteilungen deutlich erhöht; beispielsweise müssen in HNO-Belegabteilungen mindestens drei Fachärzte vorhanden sein, um einen ordnungsgemäßen Rufdienst sicherzustellen.

Autoren:

Dr. Gerd Rauch, Dr. Burkhard Lembeck

RhefO-Kurs im neuen Format zum dritten Mal in Folge

Vom  25. bis 26. Oktober fand das Abschlussseminar des neugestalten RhefO-Curriculums erneut in Berlin, diesmal in den Räumen der BVOU Geschäftsstelle.

Neun Teilnehmer aus Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen reisten zu dieser Veranstaltung an. Alle haben das Testat und damit den Kurs erfolgreich absolviert und somit 44 Fortbildungspunkte der Ärztekammer Berlin auf ihr Konto gutgeschrieben.

Das neu gestaltete RhefO-Curriculum wurde zum dritten Mal von der Akademie AOUC organisiert und teilte sich in einen Online-Teil, ein Webinar und den besagten zweitätigen Präsenzkurs in Berlin parallel bzw. im Anschluss an den DKOU.

Der zweitätige Präsenzkurs incl. Abschlusstestat  wurde wie bisher von den orthopädischen Rheumatologen Dr. Monika Schulze-Bertram, FÄ für Orthopädie und Unfallchirurgie, niedergelassen mit SP Rheumatologie in Falkensee und Dr. Wolfgang Böker, Lüneburg, Leiter Referat Rheumatologie und Landesvorsitzender Niedersachsen im BVOU geleitet.

Als weitere Referenten im Team waren Dr. Martin Arbogast, CA der Abteilung für Rheumaorthopädie und Handchirurgie Oberammergau, Dr. Christoph Kuhn, internistischer Rheumatologe und Immunologe aus Karlsruhe, der Unfallchirurg Dr. Jörg Schmidt, CA ärztl. Dienst der Reha Assist Deutschland und Ärztlicher Direktor des Institutes für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management und Dr. Klaus Thierse, orthopädischer Rheumatologe Berlin tätig.

Der erste Tag des Präsenzseminars zur Erlangung des Zertifikats rheumatologisch fortgebildeter Orthopäde (RhefO) dient der Diagnostik.

Zunächst wurden die entzündlich rheumatischen Erkrankungen mit Betonung auf RA, PsA und SpA nochmals systematisch vorgestellt, und im praktischen Teil in Kleingruppen anschließend die Erhebung der Anamnese und die Erstellung der Functional Assessments mittels Scores (DAS 28, FFbH, BASDAI, GEPARD) geübt. Speziell in der Rheumadiagnostik ist es wichtig, Kriterien zu erheben, um eine exakte rheumatologische Diagnose zu stellen.

Parallel dazu wurde die bildgebende Diagnostik, einschließlich Röntgen, MRT und Arthrosonographie besprochen. Die Gruppen wechselten die Räume.

Der Donnerstagnachmittag stand vor allem im Zeichen der praktischen Untersuchungen in Kleingruppen mit den Patient Partners der Rheuma-Liga, Landesverband Brandenburg, e.V.

Der Kontakt kam zustande über Fr. Dr. Monika Schulze-Bertram als Vize-präsidentin der Rheuma-Liga, Landesverband Brandenburg, e.V. Die Planung fand seit August 2024 statt.

Die Patient Partner sind Mitglieder der Rheuma-Liga e.V. und leiden seit Jahren an einer chronischen Form einer schweren ausgeprägten rheumatischen Erkrankung, bei diesen Patienten an einer RA. Das Besondere daran ist, dass die Patient Partner von der Rheumaliga für diese Veranstaltungen im Vorfeld geschult wurden. Sie trugen ihre Krankheitsgeschichten überzeugend vor.

Anschließend hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, die Patienten zu untersuchen und auch am bereitgestellten Ultraschallgerät unter technischer Einweisung eine Arthrosonographie an den peripheren Gelenken der Hände und Finger durchzuführen. Die Teilnehmer rotierten räumlich, so dass alle die Gelegenheit hatten, die Gelenke sonographisch zu untersuchen.

Parallel hielt Fr. Dr. Schulze-Bertram zweimal einen Vortrag zur Osteoporose bei RA und wertete in einem weiteren Raum in Kleingruppen anonymisiert aktuelle Knochendichtebefunde aus ihrer Praxis, die erst kürzlich von der ärztlichen Stelle Röntgen Cottbus nach der neuen DVO-Leitlinie aus 2023 geprüft wurden, mithilfe der BVOU-Osteoporose-App aus.

Hervorzuheben sind hier die Diskussionsbeiträge eines Teilnehmers, der als Osteologe bereichernde Hinweise geben konnte.

Ein besonderer Höhepunkt waren sicherlich für alle Teilnehmer die mitgebrachten sog. Rheumahandschuhe. Das sind besonders konzipierte dicke Handschuhe, die angezogen werden und die Behinderungen und Einschränkungen simulieren, die Rheuma-Patienten durch ihre Deformierungen täglich erfahren. Auch das Tastgefühl geht in diesen Handschuhen völlig verloren, ähnlich wie es die Patienten im Alltag erleben. Anschließend mussten die Teilnehmer versuchen, mit diesen Handschuhen eine Bluse zu öffnen oder auch nur eine Getränkeflasche mit und ohne Hilfsmittel zu öffnen. Jetzt ist allen Beteiligten klar, warum Rheuma-Patienten so ungern Blusen oder Hemden tragen und ein T-Shirt bevorzugen. Aber auch die Einschränkungen im täglichen Umfeld werden damit erlebbar. Außerdem wurden alle Teilnehmer in der Versorgung von Rheumakranken mit Handprothesen geschult.

An dieser Stelle nochmals der besondere Dank an die Patient Partner der Rheuma-Liga, Landesverband Brandenburg, und insbesondere die Präsidentin Fr. Krahl, dass sie die Anreise nicht scheuten und sich für diesen Nachmittag ehrenamtlich zur Verfügung stellten.

Am zweiten Tag des Präsenzkurses standen die Rheumatherapien, medikamentös und nicht-medikamentös, im Vordergrund.

Folgerichtig referierte der internistische Rheumatologe und Immunologe Herr Dr. Christoph Kuhn, Karlsruhe, über die medikamentöse Therapie, einschließlich Basistherapie auf Ebene der csDMARDs und den klinischen Umgang mit den Biologika bzw. Biosimilars.

Anschließend wurden Krankheitsverläufe vorgestellt und diskutiert. Die Kriterien zur Diagnostellung einer RA wurden vom Vortag wiederholt und deren medikamentöse Therapie auf Ebene der csDMARDS, die weiterhin als Standard in der Therapie der RA gelten, besprochen und intensiv diskutiert.

Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der konservativen und operativen Therapie. Es zeigte sich, dass hier die Kernkompetenz bei den orthopädischen Rheumatologen liegt. Auch hier wurde wieder über die Fallstricke bei der operativen Therapie gesprochen, sowie die physikalische und manuelle Therapie nochmals vertieft. Hervorzuheben war der Vortrag von Dr. Arbogast zu operativen Themen in der Rheumatologie.

Es folgte das Abschlusstestat, welches sämtliche Teilnehmer erfolgreich bestanden. Somit wurden von der AOUC innerhalb eines Jahres 51 Kolleginnen und Kollegen rheumatologisch fortgebildet und erhielten ihr RhefO-Zertifikat.

Zunächst bleibt festzustellen, dass sich ausnahmslos alle Teilnehmer sehr intensiv in die interaktiven Falldiskussionen eingebracht haben. Die Teilnehmer waren äußerst motiviert und interessiert. Die Arbeit in den Gruppen und auch die Diskussionen über die zahlreichen mitgebrachten Fälle wurden von den Teilnehmern als besonders wertvoll bezeichnet. Natürlich auch der Umgang mit „echten“ Patienten, wo man die rheumatischen Erkrankungen selbst „erfühlen und erfahren“ konnte. So konnten alle von diesem Kurs profitieren und sind mit einem deutlich geschulten Auge hinsichtlich der rheumatologischen Erkrankungen nach Hause gefahren.

Der Kurs richtet sich an alle Orthopäden, die die Voraussetzungen für die Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie nicht erfüllt haben, sich aber trotzdem in die Versorgung der orthopädischen Patienten einbringen möchten. Grundsätzlich fallen laut Weiterbildungsordnung die entzündlichen Gelenkerkrankungen in das Fach Orthopädie /Unfallchirurgie.

Es handelt sich bei auf dem Gebiet der Rheumatologie um ein ausgesprochenes Mangelfach, die Versorgung der Rheuma-Patienten ist in Deutschland keineswegs gesichert. Die Wartezeiten sowohl für ambulante als auch stationäre Versorgungen sind lang, zeitweise dauert es Monate bis Jahre, bis die Patienten einen kompetenten Ansprechpartner finden, sowohl orthopädisch als auch internistisch rheumatologisch.

Der Kurs hat das Ziel, die Teilnehmer in der Sicherheit der Diagnostik zu stärken und die Therapieschritte der ersten Monate zu klären. Auf dieser Basis „anbehandelte“ Patienten werden (auch durch die Vermittlung durch die TSS) bei Problemen mit dem weiteren Procedere sicherlich deutlich schneller Termine bei orthopädischen oder internistischen Rheumatologen bekommen.

Insofern ist es wichtig, dass sich deutlich mehr Orthopäden an der Versorgung der Rheuma-Patienten beteiligen. In der Weiterbildung kommt dieses Fach allerdings weiterhin zu kurz. Auch durch die Einbindung der Unfallchirurgie wurde die konservative Therapie, und damit die Lehre über die rheumatischen Erkrankungen weiter geschwächt. Dies gilt, es, aktiv auszugleichen, zumal der Bedarf, wie oben beschrieben, sehr hoch ist. Ein Hindernis ist sicherlich die vergleichsweise unzureichende Vergütung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich, insbesondere bei den orthopädisch tätigen Kollegen und Kolleginnen, sowohl konservativ als auch operativ.

Hier gilt es, auch auf Seiten des Berufsverbandes, die Situation für die in der Rheumatologie tätigen Kollegen zu verbessern.

Am Ende bleibt festzustellen, dass dieses wichtige Fach einer weiteren Unterstützung bedarf, insofern wird das Kursangebot auch in Zukunft weiter aufrechterhalten und auch noch ausgebaut werden.

Die gesamte Veranstaltung wurde durch die Ärztekammer Berlin wie im Vorjahr mit 44 Fortbildungspunkten bedacht.

Wir möchten schon jetzt alle Interessierten auf die kommende Veranstaltung im Rahmen des VSOU in Baden-Baden hinweisen. Diese Präsenzveranstaltung wird voraussichtlich vom 01. bis 02. Mai stattfinden. Es sind noch wenige Plätze frei. Die gesamte Veranstaltung, bestehend aus Curriculum, Präsenskurz und Vorab-Webinar wurde 2024 mit 37 Fortbildungspunkten von der Ärztekammer Baden-Württemberg bewertet. Diese werden für 2025 wieder beantragt.

Dr. Monika Schulze-Bertram

Dr. Wolfgang Böker

Niedersachsen: Bericht über BVOU-Landestagung 2024

Am Mittwoch 25.09.2024 führte der BVOU-Landesverband Niedersachsen seine Landestagung 2024 durch, diesmal  in den Tagungsräumen des Berg & Tal Abenteuer Resort Lüneburger Heide in Bispingen, mit Blick auf die Indoor-Skipiste der Anlage.

Im Vorfeld führte der Landesvorstand eine Mitgliederbefragung zur bevorzugten Form einer Landesveranstaltung (virtuelle Fortbildung, Präsenzfortbildung als Abendveranstaltung mit gemeinsamem Essen oder als ganztägiger Kongress) unter den Mitgliedern durch, wobei alle Varianten zu etwa gleichen Teilen Zuspruch bekamen. Daraufhin wurde sich von den Organisatoren Dr. Wolfgang Böker und Dr. Marcus Hausdorf für einen Zeitrahmen von 17:00 Uhr bis ca. 21:30 Uhr an einem Mittwoch entschieden.

Die Veranstaltung bot ein interessantes Tagungsprogramm mit fachlichen und berufspolitischen Vorträgen: Der stellvertretende Landesvorsitzende Niedersachsens, Dr. Marcus Hausdorf, begann nach der gemeinsamen Begrüßung mit einem Vortrag über die Behandlung der Osteoporose unter Berücksichtigung der neuen DVO-Leitlinie von 6/2023 mit einem Themenschwerpunkt auf den wirtschaftlichen Aspekten. Daran thematisch anknüpfend, berichtete Niedersachsens Landesvorsitzender Dr. Wolfgang Böker stellvertretend für den leider verhinderten KV-Experten Dr. Jörg Amoulong von der KVN Hannover zum Thema Schutz vor Regressen bei der Verordnung von „teuren“ Medikamenten. Im Anschluss an diese beiden Vorträge gab es eine rege Diskussion der teilnehmenden Landesmitglieder und der Referenten zu verschiedenen Teilaspekten der beiden Vorträge. Abgerundet wurde das Vortragsprogramm von einem sehr interessanten Fachvortrag über neue Trends und aktuelle Behandlungskonzepte in der Fußchirurgie, den der leitende Oberarzt des Department Fuß- und Sprunggelenkschirurgie des Diakovere Annastift Hannover PD Dr. Christian Plaaß hervorragend (in Vertretung für seine Chefärztin Prof. Dr. Christina Stukenborg-Colsman, die leider kurzfristig zu einem Auslandsvortrag abreisen musste, und somit verhindert war) vortrug. Der Vortrag insbesondere über die eigenen Erfahrungen neuer Operationstechniken im Vergleich auch zu anderen qualifizierten Operateuren der Region wurde mit großem Interesse verfolgt und anschließend ebenfalls lebhaft diskutiert.

Gegen Ende der Veranstaltung gab es noch ausreichend Gelegenheit zum Austausch der Teilnehmer und Referenten bei einem zünftigen bayrischen Essen. Als Incentive gab es die Option am Tagungstag bis zum Beginn der Veranstaltung die Ski-Halle vor Ort für etwas Wintervergnügen zu nutzen, was von wenigen, aber anschließend begeisterten Teilnehmern angenommen wurde.

Auch wenn, wie auch bei den meisten BVOU-Landesversammlungen bundesweit, ein Trend zu eher überschaubaren Teilnehmerzahlen zu verzeichnen war, ist die Veranstaltung bei begeisterten Teilnehmern, die im Flächenland Niedersachen teilweise Anreisen über 100km in Kauf genommen hatten, dennoch als voller Erfolg zu werten.

Dr. Marcus HausdorfStellv. Landesvorsitzender BVOU Niedersachsen

 

Perspektive DVT – „Eine spielentscheidende Diagnostik: Die schnelle und präzise 3-D-Bildgebung“

Die Herausforderung, in der Sportmedizin eine zügige und genaue Diagnose zu stellen, ist enorm wichtig, um Sportlern zu einer baldigen Genesung zu verhelfen. Eine sehr schnelle Diagnostikmethode wird benötigt, die vor Ort verfügbar ist und zudem eine Bildqualität bietet, die selbst kleinste Haarrisse deutlich hervorhebt. Aber ist es möglich, einem solchen Anspruch in der eigenen Praxis gerecht zu werden? Die Sportopaedie Heidelberg kann diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantworten.

In der Sportmedizin zählt nach einer Verletzung jede Sekunde. Der erhöhte Drang, so schnell wie möglich zurück in die Belastung zu kommen, wächst bei dieser Patientengruppe unter anderem aus der Angst, aufgebaute Leistung wieder zu verlieren.

Doch bis eine Therapie begonnen werden kann, ist es für Patienten ein langwieriger Weg, der über Terminfindungen und Wartezeiten in externe Praxen führt, um ein hochauflösendes Bild aus dem strahlenintensiven CT-Verfahren zu erhalten. Das herkömmliche 2-D-Röntgen belastet den Patienten zwar mit deutlich geringerer Strahlung, ist jedoch in puncto Auflösung kein Vergleich.

Seit März 2023 nutzen die Ärzte das SCS MedSeries® H22 und optimieren damit den Workflow in ihrer Praxis. Mit diesem Diagnostikverfahren verhelfen sie Patienten auf unmittelbarem Wege zur Rehabilitation und zurück in einen gesunden Alltag.

Die SCS Bildgebung als unmittelbare Diagnostiklösung

Das Team, bestehend aus 12 Orthopäden, 3 Radiologen sowie versiertem Fachpersonal garantiert eine qualifizierte Behandlung – auch für viele Sport- und Bundesligavereine. Die Schwerpunkte der Ärzte liegen in der konservativen und operativen Therapie von Gelenkerkrankungen und Sportverletzungen, weshalb sich die SCS Bildgebung nahtlos in den hochspezialisierten Alltag einfügen konnte. In einem Interview sprachen wir mit den Ärzten Dres. med. Stephan Maibaum und Joachim Weber sowie dem dort angestellten Radiologen Dr. med. Michael Köcher. Erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten Einblicke in die tägliche Anwendung des Systems und dessen Einfluss auf die Patientenversorgung.

Schnelle Diagnostik ohne Umwege

Im Zeitalter einer vor Ort verfügbaren, schnellen 3-D-Diagnostik erfolgt der Einsatz der herkömmlichen bildgebenden Verfahren stets auf Kosten des Patienten. Die SCS Bildgebung bringt die dringend benötigte Geschwindigkeit einer unmittelbaren Schnittbilddiagnostik in die Diagnoseprozesse und eliminiert damit die Notwendigkeit von Überweisungen und externen Wartelisten. Für Sportler, die auf eine rasche Rückkehr zum Training angewiesen sind, ist dies von unschätzbarem Wert.

Herr Dr. med. Stephan Maibaum sieht genau in diesem Punkt einen großen Vorteil des eigenständigen DVT-Betriebes. Er hebt die vollständige Diagnostik und Therapieplanung innerhalb eines einzigen Besuches hervor, die unter dem Aspekt der Zeitersparnis besonders relevant für Sportler ist, da für Sie jeder Tag des Stillstands zählt.

„Mit der SCS Bildgebung erhält man ein unmittelbar verfügbares, exaktes Verfahren. Innerhalb einer Viertelstunde ist alles erledigt. Man kann eine sichere Diagnose stellen und dem Patienten eine entsprechende Therapie empfehlen.“

 

Aussagekräftige Bildinformationen sind entscheidend für die Behandlung

Der Arzt nennt das Beispiel einer Stressfraktur am Fuß, die im MRT oft nur als Knochenödem zu erkennen ist. In dieser, wie auch in vielen anderen Situationen, zeigt die SCS Bildgebung sofort ihre herausragende Qualität. In den Aufnahmen hat man unverzüglich die Erkenntnis, ob es sich hierbei um eine knöcherne Veränderung im Mittelfußbereich handelt oder nicht.

„Per SCS Bildgebung kann ich bei einem erneuten Kreuzbandriss im Verlauf sofort feststellen, ob zuvor gelegte Bohrkanäle nochmal aufgefüllt werden müssen. Dank solcher Erkenntnisse lässt sich unverzüglich eine passende Behandlung finden.“

Aufgrund dieser unmittelbaren und detailgenauen Erkenntnisse lassen sich Operationen präziser planen. Darüber hinaus können Ärzte den Patienten genauere Angaben zum OP-Verlauf und zur Dauer der weiteren Behandlung geben.

In der Sportopaedie haben Patienten dank der schnellen Verfügbarkeit der SCS Bildgebung nun die Möglichkeit, vor Ort und innerhalb eines Sprechstundentermines eine vollumfängliche Diagnostik zu erhalten, ganz ohne langwierige Terminketten – eine Erfahrung, von der sie in einer Praxis mit herkömmlicher Ausstattung nicht profitieren können.

Von 2-D zu 3-D: Unverzichtbar für die präzise Befundung

Die Untersuchung per MRT ist bei knöchernen Veränderungen nur bedingt sinnvoll und auch das 2-D-Röntgen ist keine zufriedenstellende Option, um eine präzise Befundung durchzuführen. Beispiele wie das Volkmann’sche Dreieck, das erst durch die SCS Bildgebung sichtbar gemacht wurde, zeigen eindrucksvoll die Schwächen des herkömmlichen Röntgens.

Die Diagnostik im Bereich der Knochen setzt eine besonders hohe Auflösung voraus, die die 2-D-Bildgebung nicht bieten kann. Für Herrn Dr. med. Joachim Weber war daher klar, dass die Praxis eine Lösung benötigt, die in genau diesem Punkt herausragt. Wo die herkömmlichen Verfahren an Ihre Grenzen stoßen, zeigt die SCS Bildgebung Ihre Stärken.

„In der knöchernen Darstellung ist die SCS Bildgebung stark überlegen. Uns hat eine genau solche Lösung zur Abdeckung des kompletten Spektrums noch gefehlt.“

Die hohe Auflösung und die multiplanare Ansicht resultiert in eine vielfach erhöhte Aussagekraft der 3-D-Schnittbilder. Verletzungen werden zuverlässiger aufgedeckt. Damit erhöht sich automatisch auch die Diagnosesicherheit der Ärzte. Das zeigt, dass die SCS Technologie inzwischen ein unverzichtbares Tool für jede moderne orthopädische Praxis ist.

 

Unter Körperbelastung wird sichtbar, was zuvor verborgen blieb

Die einzigartige Option unserer Lösung, Gelenke unter Vollbelastung und in multiplanaren Schichten zu untersuchen, hebt die Diagnostik auf ein neues Niveau. Im Gegensatz zur CT ermöglicht diese Technologie eine Darstellung, die den natürlichen Zustand während der Belastung widerspiegelt.

„Gelenke lassen sich mit der SCS Bildgebung bei höchster Auflösung in 3-D und unter voller Belastung abbilden. Das ist ein deutlicher diagnostischer Mehrwert, insbesondere in der knöchernen Darstellung.“

Die Möglichkeit der Belastungsaufnahme ist für Herrn Dr. Weber von unschätzbarem Wert für die Diagnose. Radiologe Dr. med. Michael Köcher stimmt ihm zu und unterstreicht den bedeutenden Fortschritt, den diese Option für diese Art der Untersuchung darstellt:

„Den Patienten im Stehen zu untersuchen ist eine große Hilfe in der Diagnostik und ein klarer Vorteil gegenüber dem CT.“

Im SCS MedSeries® H22 wird der Patient per Lagerungshilfen stabilisiert, sodass die 3-D-Diagnostik bequem durchgeführt werden kann. Ein praktischer Vorteil für Patienten mit Bewegungseinschränkungen.

Optimale Ergebnisse in der Endoprothetik

Wie die Sportmedizin, profitiert auch die Endoprothetik, die das Leistungsspektrum der Sportopaedie inzwischen ergänzt, von der hohen Bildauflösung. Die SCS Bildgebung ermöglicht es Ärzten, sich einen besseren Überblick über den bevorstehenden OP-Verlauf zu verschaffen. Postoperativ lassen sich zusätzlich Lockerungen der Prothesen oder Fehlrotationen ausschließen.

Mit den 2-D-Aufnahmen in der Hand, die den Befund einer Arthrose zeigen, werden Patienten häufig an die Sportopaedie weitergeleitet. Sie klagen über Beschwerden, deren Ursprünge das herkömmliche Röntgen nicht eindeutig klären konnte.

Solche eindeutigen 3-D-Bilder haben in der präoperativen Diagnostik einen großen Einfluss auf die Planung einer Operation. Entscheidungen, wie zum Beispiel die Auffüllung solcher Zysten mit Spongiosa, können nach der Aufnahme im DVT unmittelbar vor Ort getroffen werden.

 

Die perfekte Ergänzung, einfach implementiert

Die Sportopaedie ist bereits mit einer hauseigenen Radiologie ausgestattet. Für Herrn Dr. med. Köcher, dessen Schwerpunkt die muskel-skelettale Diagnostik darstellt, ist die Implementierung der SCS Bildgebung eine optimale Ergänzung zur CT und zur konventionellen Röntgendiagnostik, die dort schon lange in Betrieb ist.

„Meine anfänglichen Bedenken hinsichtlich der Integration waren nicht gerechtfertigt. Hätte ich vorher gewusst, wie einfach die Implementierung ist und welche Vorteile sie uns bringt, wäre die Entscheidung früher gefallen.“

Die kompakte Größe des SCS MedSeries® H22 ermöglicht die Installation selbst in kleinen Räumen, die nur über verwinkelte Gänge zu erreichen sind – so wie es auch in der Sportopaedie der Fall war. Die größten Bedenken hatte Herr Dr. Köcher allerdings bezüglich des Strahlenschutzes. Doch diese zerstreuten sich im Laufe der Beratung und Raumbegehung durch ein Techniker-Team.

„Ich befürchtete, dass wir für den Strahlenschutz nachträglich Bleiplatten in den Wänden anbringen müssen. Stattdessen reicht nun eine schmale Strahlenschutzwand mit Bleiglasfenster für das Personal.“

Die erfolgreiche Integration der SCS Bildgebung in der Sportopaedie zeigt, dass unsere moderne Lösung auch in kompliziert geschnittenen Räumlichkeiten ihren Platz findet und den diagnostischen Horizont der Praxis erweitert.

Mehr als nur 3-D-Schnittbilder: Vertrauen durch eine innovative Lösung

Das Team der Sportopaedie, einschließlich der Ärzte Dres. med. Maibaum, Weber und Köcher, sind sich einig: Die Implementierung unserer Lösung hat die Praxis in vielen Punkten weiter optimiert und modernisiert. Für sie stellt die SCS Bildgebung einen großen diagnostischen Mehrwert dar, den sie im Arbeitsalltag nicht mehr missen möchten. Das System hat nicht nur die Praxisabläufe verbessert, sondern auch das Vertrauen der Patienten in die Behandlungsqualität gefestigt. Zufriedenheit und das Vertrauen der Patienten – für die Ärzte der Sportopaedie ist dies die größte Wertschätzung für Ihre Praxis. Mit unserer Lösung sorgen auch Sie dafür, dass Ihre Patienten die bestmögliche Versorgung genießen und das Vertrauen weiter wächst. Helfen Sie Ihren Sportlern dabei, schnell wieder in die Belastung zu gelangen.

SPORTOPAEDIE Heidelberg
An der Klinik St. Elisabeth
Max-Reger-Straße 5-7
69121 Heidelberg
www.sportopaedie.de

 

Perspektive DVT – „Die SCS Bildgebung bedeutet Sicherheit – für unsere Patienten und uns.“

In Neuenahr-Ahrweiler befindet sich die Praxis Wahisi, die unter der Leitung von Dr. med. Said Walid Wahisi den Patienten eine umfassende, hochqualitative Versorgung bietet.

Die individuelle Behandlung der Patienten wird seit April 2024 durch die eigenständige Nutzung der SCS Bildgebung unterstützt.

Sehen Sie sich hier das Video-Interview an, in dem Herr Dr. Wahisi vom Einsatz des SCS MedSeries® H22 erzählt:

Praxis Wahisi – Im VITAHRIS
Bergstr. 2
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
www.wahisipraxis.de

Jetzt Beratungsangebot zum planungssicheren Einstieg in die SCS Bildgebung anfordern.

Ehrungen für herausragendes Engagement im BVOU

Am 21. Oktober 24 fand im feierlichen Rahmen des Präsidentenempfangs des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2024 wieder besondere Ehrungen statt. Für den BVOU wurden drei herausragende Mitglieder für ihre Leistungen auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie ausgezeichnet. Die Preisträger stehen für besonderes Engagement im Berufsverband. Als Veranstaltungsort für den Präsidentenempfang diente in diesem Jahr das Haupttelegraphenamt. Ein Meisterwerk der neobarocken Architektur, das Haupttelegraphenamt von 1916, wurde in den letzten Jahren aufwendig modernisiert und präsentiert sich heute als urbaner, kosmopolitischer Hotspot in Berlin. 

Ehrenmitgliedschaft für Dr. Christian Hauschild

Dr. Christian Hauschild erhielt die Auszeichnung „Ehrenmitgliedschaft“ für sein jahrelanges Engagement im BVOU. Er ist seit vielen Jahren Landesvorsitzender in Schleswig Holstein. Außerdem war er als erster Schriftführer tätig. Zur Entwicklung zahlreicher Kampagnen und Projekte trug er maßgeblich bei, darunter die Aktion Orthofit (Zeigt her eure Füße) und das Projekt Kinesiologic–Tape. Zudem leitete er die Referate BVOU-Service und Niedergelassene Ärzte in O und U.

Hubert-Waldmann-Plakette für Prof. Dr. Klaus-Peter Günther

Die Hubert-Waldmann-Plakette ist die höchste Auszeichnung des Verbandes, benannt nach dem langjährigen Vorsitzenden Dr. Hubert Waldmann. Die Plakette wird verliehen für die Verdienste um das Fach Orthopädie. In diesem Jahr erhielt Prof. Dr. Klaus-Peter Günther diese Ehrung.

Prof. Günther ist seit 2013 geschäftsführender Direktor am UniversitätsCentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie (seit 2019 UniversitätsCentrum für Orthopädie, Unfall- und Plastische Chirurgie) am Universitätsklinikum Dresden..

In seiner beruflichen Karriere hat er zahlreiche nationale und internationale Preise und Ehrungen erhalten. 

“Ich bin froh, dass mein Engagement in Themen der europäischen Orthopädie und Traumatologie zur überaus wichtigen und erfolgreichen Arbeit des BVOU beitragen konnte. Deshalb nehme ich die bedeutende Ehrung mit großer Dankbarkeit an und fasse sie auch als Anerkennung der sehr engen Zusammenarbeit mit Kollegen im Berufsverband auf, die mir über viele Jahre große Freude gemacht hat”, kommentierte Prof. Günther die Ehrung. 

Jürgen-Eltze-Plaketten für das Engagement von Prof. Dr. Bernhard Greitemann

Prof. Dr. Bernhard Greitemann ist Facharzt für Orthopädie, Facharzt für Physik. Und rehabilittaive Medizin, Zusatzbezeichnungen: Sportmedizin, Physikal. Therapie, Chirotherapie“, Sozialmedizin,  Spezielle Schmerztherapie, Zusatzausbildung Orthopädische Sonographie, Notfallmedizin. Seit 1995 ärztlicher Direktor Klinik Münsterland, Bad Rothenfelde Orthop. – traumatolog. Rehabilitationsschwerpunktklinik der DRV Westfalen. 

Reportage über Beinverlängerung erhält den Deutschen Journalistenpreis 2024

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ehren in diesem Jahr den Beitrag von Sybille Seitz „Beinverlängerung: Tobeys langer Weg zu zwei gleichlangen Beinen“ mit dem Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU). Die RBB-Produktion erschien am 2. Juli 2024 auf dem Youtube-Kanal ARD GESUND.

Siegerbeitrag: Tobeys langer Weg zu zwei gleichlangen Beinen

Die Reportage zeichnet ein berührendes Bild von Menschen, deren Leben durch Beinverkürzungen beeinträchtigt ist. Anhand von drei Fallbeispielen zeigt Seitz die Herausforderungen und die Hoffnung, die mit diesem komplexen medizinischen Eingriff verbunden sind. Die Betroffenen erlitten ihre Verletzungen bei Unfällen unterschiedlicher Art, darunter Stürze und Verkehrsunfälle. Die Beinverlängerung stellt für sie keine rein kosmetische Maßnahme dar, sondern ist oft entscheidend für eine Verbesserung ihrer Lebensqualität und Selbständigkeit. „Die Reportage überzeugt durch ihre informative Darstellung verschiedener Behandlungsmethoden und wird durch anschauliche Grafiken ergänzt. Durch ihre tiefgründige Auseinandersetzung mit einem komplexen Thema und ihre emotionale Kraft hebt sich diese Arbeit deutlich von anderen Beiträgen ab“, fasst Juryvorsitzender Prof. Dr. Karsten E. Dreinhöfer das Ergebnis der Jurysitzung zusammen. „Mein Film erzählt die Geschichte von Tobey, der nach einem schweren Unfall als achtjähriger Junge dank einer Kallusdistraktion heute nun auf zwei gleichlangen Beinen durchs Leben gehen kann. Ich freue mich sehr darüber, dass mein Film zu einem Nischenthema mit dem Preis gewürdigt wurde“, kommentiert die Preisträgerin die Entscheidung der Jury.

Sonderpreis für „Kampfunfähig“

Mit seiner Audioreportage „Kampfunfähig – Verwundet in der Ukraine, neues Leben in Bayern“ hat Sebastian Grosser ein außergewöhnliches Hörstück geschaffen, das am 12. April 2024 in der ARD-Audiothek und Radio br24 veröffentlicht wurde. Sein Audiobeitrag geht weit über die Grenzen einer medizinischen Dokumentation über das Fach hinaus.
Die Reportage besticht durch ihre intensive Schilderung der medizinischen Versorgung, der persönlichen Schicksale der Verletzten und der Herausforderungen, denen die behandelnden Ärzte, Pflegekräfte und ehrenamtlichen Helfer gegenüberstehen. Die Erwähnung multiresistenter Keime und Amputationen unterstreicht die Schwere der Verletzungen und die Komplexität der medizinischen Behandlung. Gleichzeitig beleuchtet Grosser die sozialen und politischen Dimensionen des Konflikts, indem er die Rolle von Hilfsorganisationen wie Space-Eye hervorhebt, die den Betroffenen nicht nur medizinische Hilfe, sondern auch Unterkunft und Betreuung bieten.
Die Jury würdigt diese Reportage besonders, da sie auf beeindruckende Weise die humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine sichtbar macht und zugleich die Bedeutung internationaler Solidarität betont.

Über den JOU

Seit 2010 würdigt der JOU jährlich herausragende Medienbeiträge zu orthopädisch-unfallchirurgischen Themen aus den Bereichen Print, Hörfunk, Fernsehen und Online. Der achtköpfigen Jury 2024 lagen 16 Bewerbungen vor. Der Siegerbeitrag erhielt eine Dotation von 4.000 Euro, an den Autor des Beitrages für den Sonderpreis gingen 1.000 Euro.
Der JOU-Jury 2024 gehörten an:

• Dr. Christina Berndt, Preisträgerin JOU 23
• Prof. Dr. med. Karsten E. Dreinhöfer, Juryvorsitzender sowie Chefarzt Orthopädie, Medical Park Berlin Humboldtmühle, Charité – Universitätsmedizin Berlin
• Janosch Kuno, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BVOU
• Swetlana Meier, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DGOU
• Katharina Singer, Preisträgerin JOU 23
• Prof. h.c. Dr. med. Almut Tempka, Stellvertretende Juryvorsitzende, Oberärztin, Centrum für Muskuloskelettale Chirurgie (CMSC), Charité – Universitätsmedizin Berlin
• Anna Wittchen, Geschäftsstelle des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
• Yasmin Youssef, Junges Forum O und U (JFOU)

Der Bewerbungsschluss für den Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie endete am 31. Juli 2024. Eingereicht werden konnten Beiträge, die zwischen dem 1. August 2023 und dem 31. Juli 2024 in einem deutschsprachigen Medium erschienen sind. Die Jury bewertete alle Beiträge in einem aufwendigen Sichtungsverfahren.

 

KHVVG: Verbesserungsgesetz wird zu Ambulante Versorgung Abschaffungsgesetz

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat das Potenzial, als Ambulante Versorgung Abschaffungsgesetz (AVAG) in die Geschichte einzugehen. Die Krankenhausreform hat den Bundestag passiert, und es steht fest, dass Kliniken schließen müssen. Die verbleibenden Krankenhäuser sind gezwungen, ihr Leistungsangebot neu zu strukturieren und werden vielfach Behandlungen streichen müssen. Doch die Frage bleibt: Wer kompensiert den unvermindert bestehenden Versorgungsbedarf?

„Man kann nur hoffen, dass das geplante KHVVG im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss und damit auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird und so nicht kommt“, äußert Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V.  Für die ohnehin gebeutelte ambulante Versorgung wäre das ein Segen. In zu vielen der 51 Änderungsanträge stecken handwerkliche Fehler, die darauf hindeuten, dass viele von ihnen mit der heißen Nadel gestrickt sind.

Dringender Handlungsbedarf

Geplant sind unter anderem Änderungen bei den Hybrid-DRGs, also Operationen und Eingriffen, die sowohl in Krankenhäusern als auch in Praxen ambulant oder tagesstationär erbracht werden. Da die bisherigen Regelungen (§115f) unzureichend waren und die Ambulantisierung nicht voranbrachten, sah sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gezwungen, Änderungen einzubringen (Nr. 7 KHVVG).,

Dr. Lembeck befürchtet jedoch, dass dies die Situation nur verschlimmern wird und den flächendeckenden Rollout bei den Eingriffen, die benötigte Ambulantisierung, verhindern wird. Die gewollte Reduktion der Krankenhausstandorte trifft somit auf eine gescheiterte Ambulantisierung – die perfekte Versorgungslücke! „Die Verschiebung des KHVVG wäre demnach nur zu begrüßen, um umfangreiche Nachbesserungen zu ermöglichen. Andernfalls wird das KHVVG zum AVAG – zum Ambulante Versorgung Abschaffungsgesetz“, ergänzt Dr. Lembeck.