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Zurück an die Weltspitze, trotz Knieprothese?

Lindsey Vonn wagt mit 40 Jahren und nach einer robotisch-assistierten Teil-Kniegelenkersatz-OP das Comeback in den Skizirkus. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) beleuchtet zusammen mit einem führenden Experten im Bereich der Knieendoprothetik, wie Athleten und Amateursportler von diesem neuen High-Tech-Operationsverfahren profitieren können, wann eine Operation sinnvoll ist und gibt Antworten zu Chancen und Risiken nach einem Teilgelenkersatz am Kniegelenk.

Teil- versus Vollgelenkersatz

Lindsey Vonn, die zahlreiche Medaillen in ihrer Karriere gewonnen hat, musste aufgrund von Verletzungen eine Teilgelenkersatz-OP (Teilendoprothese) vornehmen lassen. Bei diesem Verfahren werden nur geschädigte Gelenkflächen ersetzt, während alle Bänder im und um das Kniegelenk erhalten bleiben. Prof. Tobias Renkawitz, Ärztlicher Direktor der Klinik für Orthopädie der Universität Regensburg und BVOU-Vizepräsident, erklärt: „Oftmals sind nicht alle drei Anteile des Kniegelenks durch Arthrose oder Verletzungen beschädigt. Dann ist ein Teilgelenkersatz möglich. Für die Diagnosestellung ob und inwiefern ein derartiges System infrage kommt, braucht man allerdings Erfahrung und auch für die Operation ebenso große Expertise. Der Vorteil beim Teilersatz ist zusätzlich, dass die Kniegelenksbeweglichkeit nach der Operation besser erhalten bleibt, zusammen mit spezieller Fast-Track-Endoprothetik kommen Patienten dadurch wieder schnell auf die Beine.

Robotik in der Kniechirurgie

Die Integration von Robotik in der Knieendoprothetik hat die Präzision des Eingriffs erheblich verbessert. Moderne navigationsgestützte Systeme ermöglichen eine exakte Umsetzung der Operationsplanung. „Beim Kniegelenkersatz kommt es auf eine personalisierte Operationstechnik an. Es ist daher kein Zufall, dass die Operation der Spitzenathletin Lindsey Vonn in den USA robotisch assistiert durchgeführt wurde. Schon mit der Navigation ohne Robotik konnten wir für unsere Patienten sehr gute Ergebnisse erzielen, mit der Weiterentwicklung zur robotischen Chirurgie haben wir nun eine neue Tür aufgestoßen“, so Prof. Renkawitz.

Profisport und Knieprothesen

Kunstgelenke sind nicht für die Belastung des Profisports konzipiert. Das Beispiel von Lindsey Vonn zeigt, dass durch personalisierte Operationstechnik, intensive Rehabilitation und Anpassung des Trainings sportliche Leistungsfähigkeit auch auf hohem Niveau möglich ist. Die Entwicklungen beim Teilkniegelenkersatz sowie der Einsatz von Robotik eröffnen neue Perspektiven für aktive Patienten. „Eine Knieprothese sollte grundsätzlich der letzte Schritt sein, auch bei Athleten. Davor sollten alle konservativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Beim Hochleistungssport mit einem Kunstgelenk sind wir zudem in einem kritischen Bereich außerhalb der empfohlenen Belastung“, erklärt Prof. Renkawitz.

Der BVOU hat eine fünf-Punkte-Empfehlung für einen Kniegelenkersatz bei aktiven Patienten entwickelt:

  1. Konservativ vor operativ: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die passenden konservativen Behandlungsoptionen wie Krankengymnastik, Aqua-Übungen, entzündungshemmende Medikamente und Einlagen. Die Operation sollte immer der letzte Schritt sein!
  2. „Better in better out“: Bereiten Sie sich gezielt mit einer „Prähabilitation“ auf den Eingriff vor. Führen Sie die Übungen dabei immer so aus, dass Sie keine Schmerzen haben.
  3. Spezialisierung suchen: Eine Operation in spezialisierten Endoprothesenzentren erfolgt unter definierten Qualitätskriterien
  4. Risiken vermeiden: Ein schlecht eingestellter Zuckerwert bei Diabetikern oder entzündete Stellen im Körper erhöhen das Risiko beim Einsetzen eines Kunstgelenks.
  5. In Bewegung bleiben: Mit einem Kunstgelenk sind Sportarten wie Schwimmen, Radfahren, Nordic Walking empfohlen. Vermeiden Sie Sportarten mit Sturzgefahr sowie stoß- und schockartigen Belastungen.

Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Zur Person:
Universitätsprofessor Dr. Tobias Renkawitz gilt als führender Experte auf dem Gebiet der computer-assistierten, personalisierten Endoprothetik. Patienten, die ein künstliches Hüft-/Kniegelenk oder eine komplexe Wechseloperation benötigen, profitieren von seiner großen Erfahrung mit internationalem Renommee. Er ist Vizepräsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie Leiter der Arbeitsgemeinschaft für evidenzbasierte Medizin der DGOU und setzt sich dafür ein, dass nützliche Forschungsergebnisse in die medizinische Praxis Eingang finden. Internationale Fachgesellschaften zeichneten ihn mit hochrangigen Preisen aus. Seine Operationsmethoden setzen einen neuen Standard, da sie für Schmerzfreiheit und eine schnelle Rückkehr in den Alltag sorgen.

https://shorturl.at/bdi20

OrthoCast – Der Orthinform Podcast: Orthopädische Präzision im Zeitalter von Robotik und Künstlicher Intelligenz (mit Prof. Dr. Tobias Renkawitz)
Link zum Podcast

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Pressekontakt:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
presse@bvou.net

„Perspektive DVT“ – Erleben Sie die SCS Bildgebung live

Sie möchten sich ein eigenes Bild von der SCS Bildgebung machen? Nutzen Sie auch im neuen Jahr die Gelegenheit und entdecken Sie die Win-Win-Win-Situation für Ihre Patienten, Ihre Praxis und Sie als behandelnden Arzt.

Unsere erfahrenen Mentoren öffnen Ihre Türen und laden Sie herzlich zu einem persönlichen Erfahrungsaustausch ein. So gewinnen Sie wertvolle Einblicke in die tägliche Nutzung im Rahmen konservativer als auch operativer Patientenversorgung. Lassen Sie sich vor Ort vom Mehrwert und der Relevanz der eigenständigen 3-D-Diagnostik überzeugen.

Gerne vermitteln wir Ihnen einen Hospitationsstandort in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.

Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung

Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause konnte kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden, deshalb wird sie auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt. Sie kann im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen.“

Hintergrund: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.

Quelle: G-BA

Wahlkampf 2025: Das bieten die Parteien

Ende Februar ist es so weit: Deutschland wählt eine neue Regierung. Wie es künftig um eure Arbeit steht und was die Parteiprogramme für die Medizin bereithalten, hat Richard Hill von DocCheck zusammengefasst.

Der Gesundheitssektor hat vermutlich mehr Baustellen als das Jahr Tage hat. Von Krankenhausreform, Ambulantisierung, Finanzierungsreformen für so ziemlich jeden Gesundheitsberuf, Sicherstellung der GKV-Finanzen, Fragen der Forschung und Arzneimittelversorgung bis zu konkreten Änderungen innerhalb der einzelnen medizinischen Fachbereiche.

Auch wenn Gesundheitspolitik im aktuellen Wahlkampf noch keinen zentralen Platz eingenommen hat, haben die Parteien den Sektor mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf dem Schirm. Die folgenden Zusammenfassungen der Wahlprogramme beziehen sich auf die aktuellen Versionen. Einige Parteien haben bisher noch kein finales Programm. Die ausführlichen Programme zu den Stichpunkten sind hinter den Parteinamen verlinkt.

SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands 

  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung 
  • Versicherungsfremde Leistungen sollen verstärkt durch staatliche Mittel finanziert werden 
  • Entbudgetierung von Hausärzten 
  • Erleichterte Gründung kommunaler MVZ 
  • Einführung von Advanced Practice Nurses und Gemeindeschwestern 
  • Notfallversorgung und Rettungsdienste stärker vernetzen 
  • Termingarantie der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen einführen 
  • Gesundheitsdienstleister stärken durch den Ausbau von Telemedizin und Telepharmazie 
  • ePA ausbauen und digitalisierten Datenaustausch stärken 
  • Produktion von Arzneimitteln in Deutschland/Europa verbessern 
  • Prävention psychischer Erkrankungen in den Fokus rücken und Therapieplatz-Angebote steigern

 

Bündnis 90 / Die Grünen

  • Unterschiede von gesetzlich und privat Versicherten verringern 
  • Programme wie Gemeindegesundheitspfleger und „Medizin auf Rädern“ für ländliche Räume 
  • Kapitaleinnahmen sollen zur Finanzierung des Gesundheits- und Pflegesystems herangezogen werden 
  • Notfallversorgung, Rettungsdienst und die Finanzierung der Apotheken reformieren 
  • Verteilung von niedergelassenen Ärzten enger mit der Krankenhausplanung der Länder verknüpfen 
  • Bestehende Trennung der Finanzierungssysteme von ambulanter und stationärer Versorgung überwinden   
  • Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte erhöhen 
  • Private Kassen zur Krankenhausfinanzierung bringen 
  • Pflege stärken durch: Umsetzung höherer Personalschlüssel, bessere Aufstiegschancen und Ausbildungsbedingungen, Angebote im Quartier etablieren. 
  • Einfluss von Finanzinvestoren auf Gesundheits- und Pflegeversorgung begrenzen 

 

Christlich Demokratische Union – CDU/CSU

  • Duales System der gesetzlichen und privaten Kassen beibehalten 
  • Wettbewerb der Krankenkassen stärken 
  • Planungshoheit der Länder in Krankenhausversorgung garantieren 
  • Notfallversorgung und Rettungsdienste stärken – verbunden mit dem Katastrophenschutz  
  • Haus- und Kinderärzte stärken durch bessere eigene Steuerung der Patienten
  • Frauenheilkunde verbessern in Sachen Prävention, Entstehung, Diagnose, Therapie und der Erforschung von Erkrankungen
  • Engpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten abbauen, Standort- und Wettbewerbsbedingungen verbessern und die Entwicklung neuer Produkte erleichtern   
  • Digitale Gesundheitsanwendungen, ePA und KI in Einklang mit Datenschutz bringen und ausbauen 
  • Pflege stärken durch: attraktive Arbeitsbedingungen wie planbare Einsatzzeiten und Springerpools zum Abfedern von Belastungsspitzen, Aufstiegsmöglichkeiten, neue Berufsbilder und Anwerbungen im Ausland 

 

Freie Demokratische Partei – FDP

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen und Verwaltung durch Gesundheits-Apps, Telemedizin und Wearables 
  • Ambulante Versorgung durch Primärarztsystem stärken 
  • Krankenhäuser, Ärzte und Rettungsdienst in Notfallreform vernetzen 
  • Krankenkassen ermöglichen, für Versicherte, die Vorsorge betreiben, einen reduzierten Zusatzbeitrag einzuführen
  • alle Leistungsausweitungen der letzten zehn Jahre einem Evidenz-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitscheck unterziehen 
  • Arzneimittelstandort Deutschland stärken: Zulassungsverfahren beschleunigen, Regeln der Nutzenbewertung und der Preisverhandlungen prüfen. Bei Therapieerfolg besonders vergüten 
  • Corona-Maßnahmen kritisch aufarbeiten 
  • Pflegekräfte im In- und Ausland anwerben, Anerkennungsverfahren vereinfachen 
  • Pflegeversicherung durch eine kapitalgedeckte Komponente stabilisieren

 

Alternative für Deutschland – AfD

  • Vollständige Abschaffung von Fallpauschalen. Zurück zu individuellen Budgetvereinbarungen 
  • gestaffelte Bonus- bzw. Rückvergütungssysteme, um Bagatellbehandlungen einzudämmen 
  • Fokussierung und Vorrang von Personal mit deutscher Staatsangehörigkeit 
  • Ablehnung von Pflegekammern, Finanzierung des notwendigen „Personalaufwuchses“ 
  • Entlastung des Gesundheitssystems durch Subventions-Aus für erneuerbare Energien 
  • Weitestgehende Einschränkung von Schwangerschaftsabbrüchen. Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten 
  • Nachbesserung des deutschen Heilpraktikergesetzes 
  • Ablehnung einer zentralen Datenbank zur Speicherung von Patientendaten 
  • Austritt aus der WHO, wenn Finanzierung und Pandemievertrag nicht rückgängig gemacht werden
  • Gesetze in Zusammenhang mit Corona prüfen und streichen

 

Die Linke

  • Abschaffung der Zusatzbeiträge und eine stärkere Finanzierung des Gesundheitssystems durch Steuermittel 
  • Krankenhäuser sollen in öffentliche Hand 
  • Schaffung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung 
  • Fallpauschalen vollständig abschaffen 
  • Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze 
  • Befugnisse der Heilberufe (Apotheker, Pflege, Therapeuten, Notfallsanitäter, Hebammen) ausweiten 
  • Einfluss der Pharmakonzerne zurückdrängen. Öffentliche Kontrolle über Arzneimittelforschung. Preise EU-weit vereinheitlichen 
  • Werbe- und Sponsoring-Verbot für Tabak, Alkohol, andere Drogen sowie Glücksspielangebote einführen

 

Bündnis Sahra Wagenknecht – BSW 

  • staatliche „Infrastruktur-Garantie“ für Gesundheit 
  • Zusatzbeiträge abschaffen und die Gesundheitsversorgung stärker staatlich finanzieren 
  • Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege, in die alle Bürger mit ihren Einkommen einzahlen 
  • Zahnersatz und Sehhilfen vollständig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Gesundheitsabsicherung zurückholen 
  • Krankenhausreform rückgängig machen 
  • Investoren in Praxen und Kliniken stoppen 
  • Bessere Vergütung für Hausärzte 
  • Pflegevollversicherung, die überwiegend mit Steuermitteln finanziert wird 
  • Medizinstudienplätze schaffen, mehr Pflegepersonal ausbilden und bessere Bezahlung 

 

Quelle: https://www.doccheck.com/de/detail/articles/50195-wahlkampf-2025-das-bieten-die-parteien

Perspektive DVT – Freiburger Knorpeltage 2025

Stellen Sie sich vor, Sie könnten diagnostisch hochwertige 3-D-Schnittbilder in Sekundenschnelle erhalten und Ihren Patienten weitere Terminketten ersparen.

Lassen Sie sich vom 17. bis 18. Januar 2025 live vor Ort auf den Freiburger Knorpeltagen 2025 von den Vorteilen der SCS Bildgebung inspirieren.

Fertigen Sie multiplanare Aufnahmen sowohl entlastet als auch unter natürlicher Körperbelastung an und erzielen Sie hochauflösende, planungssichere 3-D-Schnittbildergebnisse, die mit einer minimalen Strahlenbelastung erstellt werden.

Unser Team beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um die medizinischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte der eigenständigen 3-D-Diagnostik für die O&U. Wir freuen uns, Ihnen die Möglichkeiten unserer Lösung zu zeigen, die sowohl praktisch als auch wirtschaftlich überzeugen.

Sie können gerne schon vorab einen Termin für eine persönliche Beratung während des Kongresses buchen. Wir sind schon gespannt auf ein persönliches Kennenlernen und auf tiefgreifende, interessante Gespräche.

Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an beratung@myscs.com oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

 

Infobriefs 4 24: Quo Vadis Arthrose?

Liebe BVOU-Mitglieder,

die Artikel im aktuellen Infobrief repräsentieren das aktuelle Wissen zur Prävention und Therapie der Arthrose. Allerdings fehlt es nach wie vor an einer kurativen Behandlung. Alle Strategien – angefangen bei den physiotherapeutischen Therapieverfahren über die medikamentöse Behandlung bis zum Gelenkersatz – dienen der Schmerzlinderung und der Verbesserung der Gelenkfunktion. Keine Therapie setzt an den molekularen Ursachen der Gelenkdestruktion an.

Wird es bald eine solche Therapie geben? Viele Erwartungen ruhen auf Big Data und KI. Sie helfen, Risikogene zu erkennen, die Ätiopathogenese der Arthrose besser zu verstehen und mögliche Zielstrukturen für die Arzneimittelentwicklung zu priorisieren. Verschiedene Studien untersuchen auch die Wirkung kleiner Ribonukleinsäuren, sogenannter microRNAs. Für deren Entdeckung gab es in diesem Jahr den Nobelpreis für Medizin. Zu einigen identifizierten Risikogenen existieren bereits zugelassene oder in Entwicklung befindliche Wirkstoffe, die sich möglicherweise für die Behandlung der Arthrose eignen (doi.org/10.1016/j.joca.2021.03.002).

Interessant sind auch die beim DKOU diskutierten Ergebnisse zum GLP-1-Rezeptoragonisten Semaglutid. Dieser Wirkstoff war zunächst nur ein Medikament gegen Typ 2-Diabetes. Doch dann purzelten mit dem unter dem Handelsnamen Ozempic® zugelassenen Semaglutid auch die Pfunde. Eine Studie von Henning Bliddal und seinen Kollegen im New England Journal of Medicine zeigt jetzt, dass Patientinnen und Patienten mit Gonarthrose und Adipositas mit einer wöchentlichen Dosis an Semaglutid nicht nur ihr Körpergewicht reduzieren, sondern auch ihre Knieschmerzen (DOI: 10.1056/NEJMoa2403664). Der Wirkstoff könnte deshalb möglicherweise auch als Therapie gegen Arthrose oder sogar als Prävention in Frage kommen.

Eine informative Lektüre wünsche ich Ihnen!

Ihr

Dr. Johannes Flechtenmacher

Infobrief digital lesen

Virchowbund: Sofortprogramm für die ersten 100 Tage

Der Virchowbund hat ein Sofortprogramm für die ersten hundert Tage einer neuen Bundesregierung erstellt. Es beinhaltet in vier ersten Gesetzesvorhaben die notwendigen Maßnahmen, dringende Strukturveränderungen einzuleiten und die ersten Schritte dafür vorzubereiten.

 „Es ist vor allem erforderlich, den Akteuren und Leistungsträgern im System schnellstmöglich das Zeichen zu geben: Es geht voran! Mit vier ersten Gesetzesmaßnahmen muss eine neue Bundesregierung schnellstmöglich den Schalter umlegen und verhindern, dass noch mehr Praxisärzte vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wir können auf keinen einzigen Arzt verzichten. Im Gegenteil: Es muss alles getan werden, damit möglichst viele länger arbeiten“, betont der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Dr. Dirk Heinrich.

Zunächst müssen nach Auffassung des Virchowbundes eine Bestandsaufnahme zu den Finanzen und erste Stabilisierungsmaßnahmen in einem Vorschaltgesetz erfolgen. Dann ist ein Praxisstärkungsgesetz erforderlich, um den Akteuren in der ambulanten Versorgung Zuversicht, wirtschaftliche Stabilität und Planungssicherheit zu geben. Der ambulante Bereich ist das Rückgrat der Versorgung: Das zeigte sich nicht zuletzt in der Corona-Pandemie, als 19 von 20 Corona-Patienten im ambulanten Bereich behandelt wurden und dadurch die Krankenhäuser vor der Überlastung geschützt waren.

Als drittes Gesetz müssen dringende und überfällige Strukturveränderungen in der Versorgung angegangen werden. Das heißt zuallererst, die Potentiale der Ambulantisierung auszuschöpfen, Schritte hin zu einer besseren Patientensteuerung einzuleiten und die Digitalisierung sinnvoll umzusetzen.

Im vierten Gesetz muss die mittel- und langfristige Stabilisierung des Gesundheitswesens angegangen werden. Dazu gehört, endlich mehr Ärzte auszubilden, die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz sinnvoll und verantwortlich zu nutzen und die Prävention mehr in den Mittelpunkt zu stellen.

Lauterbach-Bilanz verheerend

„Die Ampel-Jahre waren verlorene Jahre“, resümiert Dr. Heinrich. „Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die meisten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht oder schlecht umgesetzt. Seine verheerende Bilanz: Die Krankenhausreform birgt unkalkulierbaren Risiken, er hat alle Akteure im Gesundheitswesen als Lobbyisten diskreditiert und verprellt. Die Kassenbeiträge sind auf einem Rekord-Hoch. Die Stimmung, abgebildet im Medizinklimaindex, ist auf einem historischen Tiefpunkt, die Verunsicherung der Akteure hingegen auf dem Höchststand. Immer mehr Praxisärzte gehen derzeit in den vorgezogenen Ruhestand. Wir sind gerade dabei die Leistungsträger des Systems zu verlieren“, so Dr. Heinrich.

Das „100-Tage-Sofortprogramm – Vier erste Gesetzgebungsverfahren für den Bereich Gesundheit“ finden Sie auch unter: www.virchowbund.de/verbandsarbeit.

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der deutschlandweit ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

Quelle: Virchowbund

BVOU startet Aktion: Ein Baum für jedes neue Mitglied

Bei einem Spaziergang durch die deutschen Wälder wird es deutlich: Die großen Nadelbaumbestände leiden unter Schädlingen wie beispielsweise dem Borkenkäfer. Die Trockenheit schwächt die Bäume, fördert die Verbreitung von Schädlingen und reduziert die Widerstandskraft gegen Unwetter. Doch nicht nur die Fichten leiden; auch unsere heimischen Laubbäume stehen vor Herausforderungen. Um ein Zeichen zu setzen, hat der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie beschlossen, aktiv zu werden. Denn auch kleine Maßnahmen können große Wirkung entfalten. Deshalb wird 2025 für jedes neue Mitglied ein Baum gepflanzt.

„Der Baum ist als Sinnbild unseres Faches bekannt und zugleich Symbol unseres Verbandes. So steht er auch für Stärke, Stabilität und Wachstum“, so Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer. „Gemeinsam pflanzen wir nicht nur Bäume, sondern auch Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Wenn der Zulauf zu unserem Verband weiter anhält, können im Jahr 2025 vielleicht sogar 500 neue Bäume pflanzen.“

Wer pflanzt die Bäume?

Die Bäume werden in Zusammenarbeit mit der Firma Planet Tree gepflanzt. Es handelt sich um junge Bäume, die voraussichtlich gut mit den sich verändernden klimatischen Bedingungen zurechtkommen werden. Jeder gepflanzte Baum wird den Vornamen des neuen Mitglieds tragen, und der Standort der Bäume kann online nachverfolgt werden, sodass jeder sehen kann, wo sein Baum wächst.

Was kann ich tun?

Ganz einfach: Werden Sie Mitglied im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie! Alle Informationen zur Mitgliedschaft und die Vorteile finden Sie hier. Das Anmeldeformular steht auf dieser Seite zum Ausfüllen bereit.

Mitglieder werben Mitglieder

Zusätzlich gilt die Aktion auch für bestehende Mitglieder, die neue Mitglieder werben. Das werbende Mitglied hat die Auswahl zwischen den beiden folgenden Prämien:

  1. Pflanzung eines weiteren Baums mit dem eigenen Vornamen (so können Sie auch ganz leicht mehrere Bäume in Ihrem Namen pflanzen lassen)
  2. 6 Monate kostenfreier Bezug einer Zeitschrift für O&U aus dem Springer Verlag

Mit der Aktion können BVOU-Mitglieder ebenso wie jedes Neumitglied zur Aufforstung unserer Wälder beitragen und gleichzeitig die Gemeinschaft stärken. Nehmen Sie sich als aktives Mitglied doch gleich zum neuen Jahr vor, ein Neumitglied zu werben und 2 Bäume zu pflanzen.

„Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen“, soll Martin Luther einst gesagt haben. Damals gab es zwar noch keinen Klimawandel (es sei denn, das Klima hat sich schon immer kontinuierlich gewandelt), aber genug Ereignisse, um täglich Hoffnung für die Menschen zu stiften. Und diese Gelegenheit allein sollte auch uns motivieren, ein Zeichen zu setzen. Machen Sie mit!

 

 

 

 

Meldepflicht beim Implantatregister Deutschland (IRD)

Seit dem 01.01.2025 befindet sich das Implantateregister Deutschland (IRD) offiziell im Regelbetrieb. Damit sind vor allem Gesundheitseinrichtungen in der Orthopädie und Unfallchirurgie verpflichtet, bestimmte Implantate und den Eingriff betreffende Informationen zu melden. Insbesondere Endoprothesen für Hüfte und Knie fallen hierunter.

Wer muss melden?

Meldepflichtig sind alle Gesundheitseinrichtungen, in denen implantatbezogene Maßnahmen (Implantation, Wechsel, Entfernung) durchgeführt werden. Dazu zählen Kliniken und Praxen, einschließlich Belegärzte. Wichtig ist, dass die Gesundheitseinrichtung die Maßnahme meldet, in der der Eingriff stattfand, nicht der einzelne Operateur.

Vor der ersten Meldung muss sich jede Gesundheitseinrichtung einmalig beim Implantatregister registrieren. Die Registrierung erfolgt zur einfachen Legitimation über die Telematikinfrastruktur.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Jede implantatbezogene Maßnahme ist spätestens 6 Monate nach Entlassung des Patienten zu melden. Die Gesundheitseinrichtung erhält eine Meldebestätigung, die sie mit der Abrechnung an die Krankenkasse des behandelten Patienten weiterleiten muss. Die Kasse entscheidet dann, ob das Implantat fristgerecht gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, hat die Kasse den Erlös um 100 € pro Fall zu reduzieren. Da die Rechnungslegung gegenüber den Kassen in der Regel sehr viel früher erfolgt, muss auch die Implantatmeldung entsprechend frühzeitig erfolgen.

In der Startphase bis 30.06.2025 erfolgt noch keine Sanktionierung, danach greift die Vergütungsminderung um 100 € bei nicht fristgerecht erfolgter Implantatmeldung.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

Gesundheitseinrichtungen haben patientenidentifizierende Daten an die Vertrauensstelle sowie medizinische Daten zum Eingriff an die Registerstelle zu übermitteln. Eine Meldung umfasst typischerweise Angaben zum betroffenen Implantat (z. B. Typ, Hersteller, Chargennummer), zum Patienten (anonymisiert) sowie zum Eingriff selbst.

Zusätzlich bietet das IRD eine Produktdatenbank für Endoprothesen, über welche die relevanten Implantatdetails verfügbar gemacht und abgeglichen werden können. Zu diesem Zweck gibt es sowohl ein Onlineformular zur Selbstregistrierung als auch technische Schnittstellen, die in bestehende EDV-Systeme (z. B. Krankenhausinformationssysteme) integriert werden können.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Daten werden zweigeteilt übermittelt: Personenbezogene Daten gehen an die Vertrauensstelle beim Robert-Koch-Institut, während medizinische Daten (z. B. zum Implantat und Eingriff) an die Registerstelle beim Bundesgesundheitsministerium gehen.

Für beide Stellen steht eine gemeinsame Meldeinfrastruktur zur Verfügung, die entweder online oder über entsprechende Software-Schnittstellen zugänglich ist. In der Regel sollte die Meldung nach einmaliger Registrierung und Installation über die EDV-Systeme der Gesundheitseinrichtung automatisch online erfolgen.

Nach erfolgreichem Datentransfer erhält die Praxis bzw. Klinik am Folgetag eine Meldebestätigung, die mit der Rechnung beim Kostenträger des Patienten einzureichen ist.

Unterschied von Kassen- und Privatpatienten

Generell erfolgt die Meldung unabhängig davon, ob es sich um gesetzlich oder privat Versicherte bzw. Selbstzahlende handelt. Die gleichen Meldepflichten gelten für alle Patientengruppen.

Aufklärung der Patienten

Patientinnen und Patienten müssen über die Meldung ihrer Daten aufgeklärt werden. Für die Aufklärung steht unter anderem eine allgemeine Patienteninformation (z. B. DIN-A4-Informationsblatt, Version 1.2 Stand Juli 2024) zur Verfügung, siehe Download unten. Diese enthält Informationen zum Zweck des Registers, zum Datenschutz sowie zu den Rechten der Patienten.

Konsequenzen und Sanktionen

Orthopäden und Unfallchirurgen sollten die Meldepflichten unbedingt beachten, da bei Verstößen Sanktionen drohen. Unter anderem kann eine Vergütungsminderung von 100 € pro Behandlungsfall verhängt werden, wenn den Meldepflichten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird.

Darüber hinaus sehen das Implantateregistergesetz (IRegG) und weitere Verordnungen (z. B. IRegBV, IRegGebV) Handlungspflichten und mögliche Maßnahmen bei Nichteinhaltung vor. Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, die entsprechenden Meldeverfahren, IT-Schnittstellen und Aufklärungsbögen rechtzeitig in den Praxis- bzw. Klinikalltag zu integrieren.

Damit sind Orthopäden und Unfallchirurgen ab sofort verpflichtet, alle relevanten Implantatverfahren (Implantation, Wechsel, Entfernung) lückenlos zu dokumentieren und an das IRD weiterzuleiten. Eine sorgfältige Umsetzung der Meldepflicht dient nicht nur der Gesetzeskonformität, sondern trägt auch zu einer verbesserten Patientensicherheit und Versorgungsqualität bei.

Dr. Jörg Ansorg
Geschäftsführer BVOU

 

Deutsche Rentenversicherung: Es bewegt sich etwas

2023 berichteten wir über die aus Sicht vieler ärztlicher Gutachterinnen und Gutachter unangemessene Vergütung für die Erstellung von Gutachten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dies hat zur Folge, dass es sich zunehmend schwieriger gestaltet, noch Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, die diese sozialmedizinisch wichtige und anspruchsvolle Aufgabe übernehmen und Gutachten-Aufträge annehmen. Wie wir einem Papier der DRV Bund an die Geschäftsführungen der Träger der Deutschen Rentenversicherungen vom 27.11.2024 entnehmen, ist nun Bewegung in die Sache gekommen.

Eine Anpassung der Tarife ist ab dem 1.1.2025 angekündigt. Die Gutachten werden zukünftig differenziert nach somatischen Gutachten und Gutachten bei psychischen Erkrankungen und jeweils mit einem Pauschalbetrag als Basis-Honorar vergütet.

Für die formfreien Gutachten ist ein Basis-Honorar für somatische Gutachten in Höhe von 360 € und für Gutachten bei psychischen Erkrankungen von 420 € vorgesehen. Für Gutachten im Bereich von Orthopädie und Unfallchirurgie werden bislang 228,63 € vergütet. Die Steigerung in diesem Bereich kann somit schon mal als deutliche Verbesserung angesehen werden; sie umfasst das Akten-Studium, die Erhebung der Krankengeschichte, die persönliche Untersuchung und Befragung, gegebenenfalls die Nachbefundung von Röntgenaufnahmen, die sozialmedizinische Beurteilung und das Diktat einschließlich Korrekturlesen.

Vergütungsdetails

Mit der Vergütung sind auch die Kosten für diagnostische Leistungen, operative Diagnostik und Labordiagnostik abgegolten. Ein Mehraufwand wird in besonderen Fällen mit einer Zeitstunde nach Nr. 85 der GOÄ nach dem einfachen Gebührensatz vergütet. Besondere Fälle liegen bei vorangegangenen Streitverfahren, bei Nachuntersuchungen von Beziehern einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung und bei umfänglichen Vorbefunden von mehr als 50 Seiten vor. Portokosten werden erstattet.

Als Schreibgebühr wird pauschal 35 € vergütet; diese Schreibgebühr schließt zwei Mehrausfertigungen mit ein. Und dies stellt im Vergleich zu der bis Ende 2024 geltenden Vergütungsregelung eine Neuerung dar. Bisher wurde die Schreibgebühr pro Seite mit 3,50 € vergütet. Diese Regelung besteht schon seit über 20 Jahren. Bislang erfolgte keine Anpassung.

Vergleich und Ausblick

Allein die formularmäßig vorbereiteten Gutachten-Anteile beinhalten bereits acht Blätter (S0080 und Bewegungsausmaße); da wären wir bei der alten Vergütungsregelung schon bei 28 €. Somit blieben sieben Euro für den kompletten textlichen Teil des Gutachtens, der gut und gerne schon bei 15 Seiten liegen kann. Ein Vergleich: Die DGUV bezahlt seit dem 1.7.2024 pro Seite 4,93 €.

Das noch aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter bestehende Defizit in der Vergütung könnte beispielsweise so ausgeglichen werden, dass neben der pauschalen Schreibgebühr von 35 Euro, die bei dem ein oder anderen Auftrag auskömmlich sein kann, die Möglichkeit besteht, zusätzlich entstandene Schreibgebühren anzusetzen, textlich ergänzt bei §6 (2) der “Empfehlungen von Vergütung ärztlicher Leistungen (Gutachten) für die gesetzliche Rentenversicherung”: “Für die Erstellung des formfreien ärztlichen Gutachtens … werden als Schreibgebühr pauschal 35,00 Euro vergütet … oder nachgewiesene Schreibgebühren”.

Fazit

Eine entsprechende Rückmeldung haben wir bereits an die Entscheider der DRV gegeben und hoffen, dass die angestoßenen Verbesserungen, zuständig ist der Fachausschuss für Leistungen (FAL), den Vorschlag wohlwollend aufnimmt und berücksichtigt.

Dr. Stefan Middeldorf
Referat ALKOU