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Alle Beiträge von Janosch Kuno

Ausschreibung Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2025

Gemeinsame Ausschreibung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)

Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie 2025

Berlin, 03.04.2025: Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) loben im Jahr 2025 zum 16. Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print und Online, Rundfunk sowie TV möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen würdigen und die hohe Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation, Krankheitsverläufen oder Innovationen sein sowie Beiträge zur aktuellen gesellschaftlichen oder gesundheitspolitischen Bedeutung von O & U. Die Beiträge sollen den Stellenwert des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beleuchten, über Behandlungsmethoden aufklären und Mediennutzern belastbare, transparente Informationen als Orientierungshilfe anbieten.

Teilnahmevoraussetzungen
Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 erschienen sein. Sie sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Berücksichtigt werden sowohl umfangreiche Wort-Bild-Beiträge als auch kompakte Beiträge beispielsweise für lokale Medien oder Nachrichtenagenturen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen
Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das JOU-Stammblatt aus. Laden Sie dafür bitte das Onlineformular herunter, speichern Sie es lokal auf Ihrem Rechner und senden Sie es uns per E-Mail. Alternativ können Sie hier das Formular wahlweise auch als Word-Dokument downloaden.
Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form ein:

  • Für Printmedien: Word-Dokument des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
  • Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument
    Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den kostenfreien Filehosting-Dienst https://wetransfer.com/

Jury
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der ausrichtenden Verbände. Die Preisvergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Einsendeschluss
Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2025 einreichen.
Informationen zum Journalistenpreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten: https://dgou.de/presse/journalistenpreis

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16 oder -06
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de

Einsatz von Videosprechstunden auch außerhalb von Krisenzeiten fördern

In Deutschland konnten Videosprechstunden seit April 2017 zunächst nur von wenigen Facharztgruppen und nur für ausgewählte Indikationen und Folgetermine abgerechnet werden. 2019 wurden diese Einschränkungen weitgehend aufgehoben und die Beurteilung der Angemessenheit einer Diagnose oder Behandlung per Videosprechstunde wurde in die Entscheidungsverantwortung des Arztes / der Ärztin gestellt.

Obwohl vielfältige Chancen und Vorteile für Leistungserbringende und Patient:innen mit dem Einsatz von Videosprechstunden in der vertragsärztlichen bzw. psychotherapeutischen Versorgung assoziiert werden, spielten diese von 2017 bis zur Covid-19-Pandemie kaum eine Rolle in der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Erst mit Beginn der Pandemie fand die Videosprechstunde deutlichen Zuspruch und ermöglichte in Teilbereichen eine Fortsetzung der medizinischen Behandlung.
Betrachtet man jedoch die tatsächliche Entwicklung abgerechneter Videosprechstunden fällt auf, dass sie zwar in der Pandemie um ein Vielfaches angestiegen ist, was allerdings mehr mit der initial kaum vorhandenen Nutzung als mit einem flächendeckenden Einsatz der Videosprechstunde zusammenhängt. Außerdem zeigte sich eine mit dem Abflachen des Infektionsgeschehens nahezu parallel rückläufige Videosprechstundennutzung.

An dieser Stelle zeigt sich, dass die flächendeckende und längerfristige Anwendung von Videosprechstunden in der Zukunft nur gelingen kann, wenn Versicherte und insbesondere Niedergelassene diese Form der Leistungserbringung auch außerhalb von Krisenzeiten und damit nicht nur als Notlösung akzeptieren, sie als eine sinnvolle Ergänzung zum persönlichen Kontakt ansehen und individuelle Vorteile erkennen.

Das PräVi-Projekt

An dieser Herausforderung knüpfte das vom Innovationsfonds geförderte Projekt „Präferenzgerechter Einsatz von Videosprechstunden in ländlichen und städtischen Regionen“ (PräVi, Förderkennzeichen: 01VSF20011) an, in dem eine Strategie für den präferenzgerechten Einsatz von Videosprechstunden erarbeitet wurde.
Dafür wurde betrachtet, wie die Videosprechstunde genutzt werden sollte, damit sie die ambulante Versorgung sinnvoll ergänzen und somit unterstützen kann. Das Projekt PräVi wurde noch vor der Covid-19-Pandemie geplant, startete im April 2021 und endete nach dann insgesamt 45 Monaten zum Ende des Jahres 2024; derzeit werden die Abschlussberichte für den Projektträger verfasst. Das Studienkonsortium wird geleitet durch den Lehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen; Konsortialpartner im Projekt sind die Techniker Krankenkasse, die AOK Nordost, die AOK NordWest sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.

Abbildung 1: Nutzung von Videosprechstunden nach Fachgruppen

Ausgangspunkt bildete eine systematische Recherche zu den Einsatzmöglichkeiten / Settings von Videosprechstunden sowie möglichen Hürden bei der Implementierung. Außerdem wurde anhand von Abrechnungsdaten der Jahre 2017 bis 2023 der beteiligten Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen der Ist-Stand der Videosprechstundennutzung in der vertragsärztlichen bzw. -psychotherapeutischen Versorgung erhoben.

In Diskussionsrunden u.a. mit Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Versicherten wurden die individuellen Erfahrungen mit der Videosprechstunde sowie die an diese gestellten Erwartungen diskutiert. Kern der PräVi-Studie und dieses Beitrags bildete eine Befragung von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Versicherten zur Erhebung von Präferenzen für die Ausgestaltung von Videosprechstunden.

Befragungsergebnisse mit Fokus auf Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen

Zwischen November 2022 und März 2023 wurden 34.000 Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe kontaktiert, die grundsätzlich Videosprechstunden erbringen dürfen; wenige Fachgruppen wie bspw. Labor- und Nuklearmediziner:innen waren von der Befragung ausgenommen. Es antworteten ca. 18 % der angeschriebenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Von diesen gehörten 246 der Fachgruppe der Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen an.

Während im Durchschnitt aller antwortenden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ca. 38 % angaben, Videosprechstunden mindestens einmal im Monat anzubieten, waren dies in der Gruppen der Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen lediglich 9 % (Abb. 1). Nahezu alle Ärzt:innen aus dieser Fachgruppe, die Videosprechstunden anbieten, machen dies erst seit Beginn oder im späteren Verlauf der Covid-19-Pandemie; ein Angebot vor der Pandemie bestand abgesehen von wenigen Ausnahmen nicht. Die höchste Anzahl an Videosprechstunde-Anbietenden sind den psychotherapeutisch Tätigen zuzuordnen; unter Hausärzt:innen gaben immerhin 20 % an, Videosprechstunden zu nutzen.
Gefragt nach der Bereitschaft gaben 67 % (n=163) der Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen an, sich grundsätzlich vorstellen zu können, Videosprechstunden anzubieten. Hier ist ein klarer Altersgradient zu erkennen, denn bei den bis 40-Jährigen können sich nahezu alle Ärzt:innen grundsätzlich vorstellen, Videosprechstunden einzusetzen, bei den über 60-Jährigen sind es nur noch knapp die Hälfte (bis 40-Jahre: 91 %; 41–50 Jahre 81 %; 51 bis 60 Jahre: 58 %; über 60 Jahre: 54 %). Bei der Betrachtung nach dem Geschlecht gaben Frauen (75 %) etwas häufiger als Männer (65 %) an, sich vorstellen zu können, Videosprechstunden einzusetzen.

Vergleicht man die theoretische Bereitschaft zum Einsatz von Videosprechstunden mit anderen Fachgruppen, liegen Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen deutlich unter dem Durchschnitt von 80 % (Abb. 2).

Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen, die sehr selten oder bisher noch keine Videosprechstunde genutzt haben, geben an, dass Unzufriedenheit mit der Vergütung (86 %) und den Abrechnungsbegrenzungen (85 %), Zeitmangel (81 %) sowie hohe organisatorische und rechtliche Aufwände (76 %) als hindernd für den Einsatz der Videosprechstunde empfunden werden. 67 % der Ärzt:innen befürchten, dass die Versorgungsqualität leiden würde. In den Freitextantworten gaben die Befragten vermehrt an, dass die körperliche Untersuchung elementar ist (z. B. „Es fehlt beim Video einfach die Untersuchung!“; „Abdomen abtasten / Herz abhorchen / Lunge abhorchen / Test des Bewegungsapparates absolut ungeeignet“).

65 % (n=158) der Orthopäd:innen und Unfallchirurg können sich nicht vorstellen, Patient/-innen in einem Behandlungsfall auch ausschließlich in Videosprechstunden zu behandeln. Damit liegen sie über dem Durchschnitt der Stichprobe von insgesamt 52 %, die sich dies nicht vorstellen können. Dermatolog:innen stechen beim Fachgruppenvergleich besonders heraus; hier können sich nur 30 % nicht vorstellen, Patient:innen auch ausschließlich mit Videosprechstunden zu behandeln.

Abbildung 2: Bereitschaft zur Nutzung von Videosprechstunden nach Fachgruppen

 

Sinnvoller Einsatz von Videosprechstunden

Von Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen werden Anamnesegespräche (73 %) und die Besprechung von Untersuchungsergebnissen (70 %) als geeignete Versorgungsanlässe für die Videosprechstunde eingeschätzt. Das Ausstellen von Rezepten und Verordnungen (54 %) wird von über der Hälfte der Befragten als geeignet für Videosprechstunden eingeschätzt.

Für die weitergehende Diagnostik werden Videosprechstunden eher nicht als geeignet eingeschätzt (77 % nicht geeignet; 21 % teils/teils geeignet, nur 2 % geeignet). In den Freitextantworten wurde zudem vermerkt, dass „gezielte Zuweisungen“ und „Beurteilung nur mit klinischem Befund sinnvoll“ seien.
Gefragt nach der Eignung ausgewählter Indikationen bzw. Indikationsbereiche für den Einsatz von Videosprechstunden stufen 69 % der Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen Videosprechstunde bei akuten Schmerzen im Muskel-Skelett- System als nicht geeignet ein, jedoch gaben etwa ein Viertel der Befragten dieser Fachgruppe an, die Videosprechstunde hier teilweise als geeignet anzusehen. Auch unter den chronischen Erkrankungen wird die Behandlung von Erkrankungen des Muskel- Skelett-Systems, z. B. chronischen Rückenschmerzen, von 64 % der Befragten als nicht geeignet eingeschätzt.

Schlussfolgerungen und Ausblick

Bei den meisten Fragen liegen Orthopad:innen und Unfallchirurg:innen zum Teil deutlich unter dem Durchschnitt der Antwortenden aller Fachgebiete insgesamt. Einschränkend muss berücksichtigt werden, dass der Anteil teilnehmender Ärztinnen und Ärzte aus diesem Fachgebiet sehr gering war. Die meisten Antworten kamen von ärztlichen sowie psychologischen Psychotherapeut:innen, die von der Art der Tätigkeiten nur schwer mit Orthopad:innen und Unfallchirurg:innen zu vergleichen sind.
Die bislang weitgehend ausgebliebene Nutzung der Videosprechstunde sowie im Vergleich zu anderen Fachgruppen zögerliche Bereitschaft zur Nutzung könnte zum Teil mit den abgefragten allgemeinen Hürden (Vergütung, Organisation, Zeit) zusammenhängen. Mehr ins Gewicht dürfte die konkrete ärztliche Tätigkeit und die Notwendigkeit zum unmittelbaren Patientenkontakt im Rahmen der Anamnese, Diagnostik und Therapie in Orthopädie und Unfallchirurgie sein, die in Videosprechstunden kaum umsetzbar sind.

Einschätzung des BVOU zu Perspektiven der Videosprechstunde

Der Einsatz der Videosprechstunde während der Covid-19- Pandemie hat gezeigt, dass die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten zum Einsatz dieser digitalen Variante zum Arzt-Patienten-Gespräch durchaus nutzbar ist. Je höher der Grad an unmittelbarer körperlichem Kontakt im Rahmen von Untersuchung und Therapieverlauf ist, desto schwieriger wird deren Einsatzmöglichkeit.
In Orthopädie und Unfallchirurgie kann die Videosprech-stunde in der unmittelbaren Arzt-Patienten-Kommunikation in Einzelbereichen sinnvoll genutzt werden:

  • Anamnesegespräche
  • Besprechung von Untersuchungsergebnissen
  • Unkritische Verlaufskontrollen (Schmerzmedikation, Physiotherapie)
  • Ausstellen von Wiederholungsrezepten und Verordnungen

Hier kann sowohl der Praxisablauf durch Reduktion unmittelbarer Kontakte optimiert, der Durchsatz an Patienten erhöht und die Logistik der Praxis, vom Tresen bis zum Wartezimmer, entlastet werden.
Durch diese Einsatzszenarien kann die Zufriedenheit bei Patient:Innen gesteigert und das Praxisteam wirksam entlastet werden.
Interessant kann der Einsatz der Videosprechstunde zusätzlich in der interprofessionellen Kommunikation mit ärztlichen Kolleg:Innen sowie anderen Heilberufen, vor allem mit Physiotherapeut:innen, sein. Hier können mit oder ohne gleichzeitige Anwesenheit des Patienten Therapiepläne besprochen und je nach Verlauf modifiziert werden.

Abbildung 3: Behandlung ausschließlich per Videosprechstunde vorstellbar nach Fachgebiet

Auch für das Einholen von Zweitmeinungen oder das Hinzuziehen von Experten im Sinne von Boardmeetings (z. B. Tumorboard) kann die Videosprechstunde wertvolle Dienste leisten, weil nicht mehr alle Experten am selben Ort sein müssen. Zentral bleiben Forderungen aus der Ärzteschaft nach adäquater Honorierung der Arzt-Patienten-Kontakte über die Videosprechstunde. Ist das Regelleistungsvolumen bereits ausgeschöpft, mag eine Videosprechstunde das Zeitbudget des Arztes wirksam entlasten. Ansonsten ist zu fordern, dass das Honorar für eine Videosprechstunde mit einer Beratung des Patienten in der Praxis gleichgesetzt werden sollte, um die Akzeptanz zu erhöhen.
Die aktuelle Vergütung des Einsatzes von Videosprechstunden über den EBM schreckt nach Auffassung des BVOU eher vom Einsatz ab. Bislang ist eine adäquate Honorierung ausschließlich über Selektivverträge möglich. Ein Beispiel aus Orthopädie und Unfallchirurgie ist der bundesweit über den BVOU verfügbare SV-Vertrag OrthoHero. Hier können Verlaufsgespräche und das Monitoring alternativ als Videosprechstunde durchgeführt werden und werden identisch zum Besuch in der Praxis honoriert.

Dr. rer. pol. Theresa Hüer,
Lara Kleinschmidt M.Sc.,
Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem
Universität Duisburg-Essen
Lehrstuhl für Medizinmanagement
Thea-Leymann-Str. 9
D – 45127 Essen

Dr. med. Jörg Ansorg
Geschäftsführer des BVOU

 

Perspektive DVT – „Präzise Diagnostik durch innovative Technologie“

In der Gemeinschaftspraxis an der Beta Klinik Bonn unterstützt die SCS Bildgebung den Orthopäden und Sportmediziner Dr. Markus Klingenberg dabei, Patienten auf höchster Qualität zu versorgen.

Die Implementierung hat die diagnostischen Möglichkeiten der Praxis erheblich erweitert und bietet besonders im Bereich der Endoprothetik große Vorteile.

In einem Video-Interview sprach Herr Dr. Klingenberg darüber, wie die SCS Bildgebung in seiner Praxis eine wichtige diagnostische Lücke schließen konnte.

 

 

Gemeinschaftspraxis für Neurochirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Radiologie an der Beta Klinik Bonn
Joseph-Schumpeter-Allee 15
53227 Bonn
www.gemeinschaftspraxis-bonn.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt Beratungsangebot zum planungssicheren Einstieg in die SCS Bildgebung anfordern.

Die Autonomie des Patienten aus der Perspektive einer Ethik der Verletzlichkeit

Welches Bild vom Menschen setzen wir voraus, wenn wir Medizin betreiben? Ausgehend von dieser Grundfrage soll im Folgenden die Verletzlichkeit des Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden, denn jede Ethik beginnt mit einer bestimmten Konzeption des Menschseins, und gerade für die Medizin soll in diesem Beitrag die Konzeption des Menschen als eines grundsätzlich verletzlichen Wesens als geeigneten Ausgangspunkt vorgeschlagen werden (vgl. Maio 2024).

Mit dem Beitrag soll der landläufigen Tendenz entgegengetreten werden, auch in der Medizin den souveränen, autarken und selbstmächtigen Menschen vorauszusetzen. Wenn man den Menschen als ein grundsätzlich autarkes Wesen einfach voraussetzte, dann folgten wir einem Menschenbild, das den anderen in seiner Freiheit alleine lassen müsste. Sehen wir aber den Menschen als ein grundsätzlich verletzliches Wesen an, dann hat diese Verletzlichkeit zur Folge, dass die Verletzlichkeit gebietet, den anderen nicht einfach sich selbst zu überlassen, sondern sich seiner Verletzlichkeit anzunehmen.

Die Verletzlichkeit gebietet, Sorge walten zu lassen, weil Verletzlichkeit nichts anderes ist als der Appell, sich um den anderen zu kümmern. Damit soll verdeutlicht werden, dass es die Verletzlichkeit und die Angewiesenheit des anderen ist, die uns verpflichtet und nicht einfach eine formulierte Willensäußerung. Die Aufgabe der Medizin im Umgang mit kranken Menschen besteht nicht einfach darin, Willensmomente einfach abzufragen. Es gilt eben, dem Patienten dabei zu helfen, seinen eigenen Weg im Umgang mit dem Kranksein zu finden. Die Autonomie liegt also nicht einfach schon vor, sondern sie ist eine Entwicklungsaufgabe.

Mythos der Unverwundbarkeit

Wir haben in der Medizin wie in der Gesellschaft diesbezüglich eine Fehlentwicklung erlebt. Denn ausgehend von einem individualistischen Verständnis von Menschsein und in der Hochpreisung der Unabhängigkeit des Menschen haben wir verlernt, den Menschen als grundsätzlich verletzliches Wesen zu betrachten. Die Verletzlichkeit wurde angesehen als ein Gegenbegriff zur Autonomie und damit als etwas, was es abzustreifen gälte. Mit der Verletzlichkeit wird auch die Angewiesenheit radikal abgewehrt.

Die Moderne blendet die Angewiesenheit von anderen aus und zelebriert einen Unabhängigkeitsmythos, gibt sich der Illusion der Unangewiesenheit hin. Die Angewiesenheit wird allgemein als Erniedrigung verstanden, als Unterordnung, als Verlust von Souveränität, und so ist die Moderne so aufgebaut, als müsste man die Angewiesenheitsbeziehungen überwinden, hinter sich lassen, weil die Angewiesenheit und Verletzlichkeit als Bedrohung der eigenen Autonomie wahrgenommen werden. Kurzum: Wir leben in einer Zeit, in der die Autonomie mit Unabhängigkeit gleichgesetzt wird, was unweigerlich zu einer Stigmatisierung der Abhängigkeit führt.

Ideologie der Unanagewiesenheit

Auch in der Medizinethik folgte man einem verengten Verständnis von Autonomie, und so beschränkte sich der Mainstream der Medizinethik auf die Forderung, die freie Einwilligung des Patienten zu achten. Mit einer solchen Beschränkung des Blicks auf die Entscheidungsfreiheit des Patienten ging die Sensibilität für die prekären Elemente der Existenz des kranken Menschen verloren. Autonomie ist in unserer Gesellschaft ein Schlüsselbegriff, der für Unabhängigkeit, Freiheit und Eigenverantwortlichkeit steht, aber mit diesen Begriffen ist die Grundsituation des Menschen nicht gut beschrieben, denn der Mensch ist nicht grundsätzlich unabhängig, sondern grundsätzlich angewiesen auf andere. Das menschliche Leben vollzieht sich immer in der Grundstruktur der Interdependenz mit anderen, und die Freiheit des Einzelnen ergibt sich nicht aus seiner Unabhängigkeit, sondern daraus, dass er lernt, mit den Angewiesenheitsverhältnissen gut umzugehen.

Daher gilt die Angewiesenheit gerade nicht als Kontrapunkt zur Autonomie, sondern sie ist eine Grundverfasstheit des Menschen. Wir leben in einer Gesellschaft, die die Angewiesenheit und Verletzlichkeit aus dem öffentlichen Raum zu verbannen versucht und dabei komplett übersieht, dass auch in den Situationen der Handlungsmacht und Entscheidungsfähigkeit die Verletzlichkeit erhalten bleibt. Der Mensch ist eben in seiner Autonomie immer zugleich auch verletzlich. Die Autonomie ist ständig von Verletzlichkeit durchzogen, nicht nur weil die Autonomie selbst zerbrechlich ist, sondern weil auch in den Momenten der Stärke die Verletzlichkeit eben nicht abgestreift werden kann.

Schlussfolgerungen für die Autonomie in der Medizin

Die Medizin kommt nicht an einer Grundreflexion der Verletzlichkeit vorbei, denn es ist die Verletzlichkeit, die das Lebensgefühl der kranken Menschen in elementarer Weise bestimmt.

Das Krankwerden lässt sich als ein Zustand verdichteter Verletzlichkeit. Mit der Krankheit zu leben heißt, im Bewusstsein der eigenen Verletzlichkeit zu leben. Die Autonomie zu respektieren hat – so lässt sich aus alldem schlussfolgern – weniger etwas mit einem Abfragen von Prioritäten zu tun als damit, dem anderen eine Unterstützung zu geben, ihm durch das Gespräch eine Entscheidungshilfe anzubieten. Es gilt, den anderen darin zu unterstützen, in seinen eigenen Umgang mit dem Vorhandenen zu finden, indem man ihm erlaubt, sich selbst in seiner Angewiesenheit zu erkennen und anzuerkennen. So wird deutlich, dass jede Betreuung einer Person im Grunde ein Begleiten sein muss, das ihr dabei hilft, zu erkennen, was ihr wichtig ist.

Die Autonomie des anderen ergibt sich gerade dadurch, dass man die Angewiesenheitsverhältnisse anerkennt und durch diese hindurch die Freiheitsgrade zur Entwicklung von Autonomie ausschöpft. Autonomie ist somit das Resultat eines Bewusstwerdens der eigenen Angewiesenheit als Grundbedingung menschlicher Existenz. Schon biografisch geht die Angewiesenheit der Autonomie voraus und so lässt sich Autonomie ohne Mitreflexion der grundsätzlichen Angewiesenheit des Menschen nicht denken. Wir sind nie nur autonom, sondern immer auch und gerade in unserer Autonomie grundsätzlich verletzlich, nicht nur, weil wir unsere Autonomie jederzeit verlieren können und sie damit fragil bleibt, sondern weil uns überhaupt erst Verletzlichkeit dazu befähigt hat, einen eigenen Willen zu entwickeln und uns darüber klar zu werden, wer wir sein wollen. Ohne die Verletzlichkeit als Grundkategorie unseres Seins könnten wir keine autonomen Wünsche entwickeln, ja keine eigene Identität entfalten, weil wir affizierbar sein müssen, um zu uns selbst zu finden. Die Beziehung zum anderen ist das identitätsstiftende Moment eines jeden Menschen.

Die bisherige Tendenz, auch in der Medizin den souveränen, autonomen und selbstmächtigen Menschen vorauszusetzen, hat sich daher als problematisch erwiesen, da in einer solchen Grundlegung die relationale Verfasstheit des Menschen ausgeblendet wird. So gilt es, sich zu vergegenwärtigen, dass jeder Mensch zur Entwicklung seiner Fähigkeiten auf die Beziehung zu anderen angewiesen ist. Die Angewiesenheit auf andere Menschen ist eben nicht ein Hemmnis für die Weiterentwicklung des eigenen Selbst, sondern vielmehr die Ermöglichungsbedingung für die eigene Entwicklung.

Das Problematische an der modernen Negativdeutung der Angewiesenheit besteht darin, dass sich der moderne Mensch in dem Anliegen, sich von jeder Form eines Hindernisses für die eigene Entwicklung freizumachen, die Basis für die Ausbildung einer gereiften Identität entzieht. Man hat viel zu lange übersehen, dass Angewiesenheit nur vermeintlich ein Mangel ist, denn dieses Angewiesensein auf den anderen macht den Menschen empfänglich dafür, vom anderen zu lernen und durch den anderen zu sich selbst zu finden. Gedeihen kann der Mensch eben erst in und durch die Gemeinschaft, die ihn umgibt. Alasdair MacIntyre hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das Angewiesensein auf andere keineswegs das Gegenteil von Selbständigkeit ist, sondern die Voraussetzung dafür, selbständig leben zu können (vgl. MacIntyre 2001).

Indem die anderen uns durch die Beziehung zu uns erst die Möglichkeit zur weiteren Entwicklung geben, sind sie eben keine Verhinderer, sondern die Gefährten unserer Autonomie. Dies sind sie auch deshalb, weil man nur dann autonome Wünsche äußern kann, wenn man sich selbst etwas zutraut, und sei es, dass man sich zutraut, für diese Wünsche sprechend einzutreten. Diese Fähigkeit aber, sich etwas zuzutrauen, bezieht der Mensch nicht aus sich selbst, sondern er hat sie durch das Zutrauen, das die anderen ihm entgegenbringen und entgegengebracht haben, erhalten. So lässt sich sagen, dass der Mensch überhaupt erst durch andere zum Autor seiner Handlungen werden kann, weil es die anderen sind, die uns die Selbstachtung und das Zutrauen zu uns selbst ermöglicht haben.

In einer Krise, sei es durch Krankheit oder eine andere Form der Verletzung der Integrität, wird der verletzliche Mensch erst aus dieser wiederlangten Selbstachtung neu zu Autonomie und zur Kontaktaufnahme mit anderen befähigt. Verletzlichkeit ist aus dieser Perspektive somit nicht primär als Bedrohung zu sehen, sondern als Befähigung. Erst unsere Verletzlichkeit befähigt uns Menschen, uns ansprechen zu lassen und durch diese Ansprache ein eigenes Selbst zu entwickeln. Für ein vertieftes Verständnis von Autonomie gilt es daher, die Verschränkung von Autonomie und sozialen Praktiken im Blick zu behalten, um auf diese Weise die Autonomie als etwas anzusehen, was der Verletzlichkeit entspringt, und dabei zugleich sensibel zu bleiben für all das Prekäre, das der Autonomie innewohnt. Die Anerkenntnis der Verletzlichkeit des Menschen ruft förmlich nach einer Kultur der Ermöglichung von Autonomie, und diese Kultur ist nicht weniger als eine Kultur der Sorge.

Prof. Dr. Giovanni Maio
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin
Freiburg

Literatur

Alasdair MacIntyre: Dependent Rational Animals: Why Human Beings Need the Virtues. London: Duckworth, 1999.

Giovanni Maio: Ethik der Verletzlichkeit. Freiburg: Herder, 2024

 

 

 

 

 

Nachruf auf Prof. Dr. med. Christina Stukenborg-Colsmann

Mit großer Bestürzung und tiefer Trauer nimmt der Vorstand des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) Abschied von Prof. Dr. med. Christina Stukenborg-Colsmann, die der Tod am 25. März 2025 im Alter von 57 Jahren plötzlich und unerwartet aus unserer Mitte gerissen hat. Ihr plötzlicher Tod hinterlässt nicht nur in unserer Gemeinschaft, sondern auch in den Herzen all jener, die sie kannten, eine unfassbare Lücke.

 Ein Leben für die Fuß- und Sprunggelenkschirurgie

Prof. Stukenborg-Colsmann war eine herausragende Fußchirurgin und eine prägende Persönlichkeit in Orthopädie und Unfallchirurgie. Ihr fachlicher Weitblick und ihre Hingabe zur Weiterentwicklung der Fuß- und Sprunggelenkschirurgie machten sie zu einer der führenden Expertinnen auf diesem Gebiet in Deutschland.

Seit 2009 leitete sie mit Kompetenz und Leidenschaft das Department für Fuß- und Sprunggelenkschirurgie an der Orthopädischen Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover im DIAKOVERE Annastift. Ihr Engagement war nicht nur in ihrer klinischen Tätigkeit spürbar, sondern auch in Forschung und Lehre. Sie widmete sich intensiv der Verbesserung konservativer und operativer Behandlungsansätze und entwickelte Schulungskonzepte, die die Weiter- und Fortbildung von Fußchirurgen und damit die Patientenversorgung nachhaltig verbesserten.

Die von ihr seit 2024 geleitete DGOOC-Seminarreihe “Spezielle orthopädische Chirurgie”, ist ein weiteres Zeugnis ihres unermüdlichen Einsatzes für Fortbildung und Qualität in Orthopädie und Unfallchirurgie.

Führungsrolle und wissenschaftliches Vermächtnis

Prof. Stukenborg-Colsmann war nicht nur klinisch, sondern auch organisatorisch und wissenschaftlich ein Vorbild. Als Präsidentin der Deutschen Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.), Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) sowie der European Foot and Ankle Society (EFAS) prägte sie die Weiterentwicklung ihres Fachgebietes auf nationaler und internationaler Ebene.

Mit ihren zahlreichen Publikationen und Buchbeiträgen teilte sie ihr umfassendes Wissen mit der medizinischen Gemeinschaft und setzte sich für die Förderung junger Kolleginnen und Kollegen ein. Ihre Verdienste wurden mehrfach gewürdigt, unter anderem mit dem renommierten Themistokles Gluck Award der DGOOC im Jahr 2002.

Engagement und Persönlichkeit

Frau Prof. Christina Stukenborg-Colsmann war langjähriges Mitglied des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie, Bezirksvorsitzende des BVOU in Hannover und designierte Kongresspräsidentin des BVOU für den Dt. Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Mit Christina Stukenborg-Colsmann verliert der BVOU nicht nur eine außergewöhnlich engagierte Kollegin, sondern einen Menschen mit viel Humor und dem „Herz auf dem rechten Fleck“.

Wir sind dankbar für die gemeinsame Zeit mit ihr und werden ihr Andenken in Ehren halten.

Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt ihrer Familie, ihren Freundinnen und Freunden sowie allen, die das Glück hatten, sie persönlich oder beruflich zu begleiten.

In Anteilnahme für den gesamten BVOU

Dr. Burkhard Lembeck, Prof. Tobias Renkawitz, Dr. Helmut Weinhart, Dr. Johannes Flechtenmacher, Prof. Alexander Beck, Dr. Henning Leunert, Prof. Dr. Matthias Pumberger, Dr. Katharina Döpfer, Prof. Dr. Dietmar Pennig, Dr. Jörg Ansorg, Dr. Wolfgang Boeker

Infobrief 1 25 mit Thema Fast-Track-Chirurgie: Schnell, schneller, am schnellsten?

Die moderne Endoprothetik gehört zu den Erfolgsgeschichten der deutschen Orthopädie. „Fast Track“-Verfahren mit beschleunigten Patientenpfaden, minimal-invasiven Zugangswegen, lokaler Schmerztherapie und computerassistierter Chirurgie haben in den letzten zehn Jahren zu einem Dogmenwechsel insbesondere in der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nach Knie- und Hüftgelenkersatz beigetragen.

Unmittelbare postoperative Mobilisation und schnellere Nachbehandlung führen zu einer relevanten Verkürzung der stationären Verweildauer, erfordern aber angepasste operative Verfahren und neue Konzepte der Prä- und Rehabilitation. In der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklung mit dem Ruf nach mehr Ambulantisierung rückt auch die Endoprothetik zunehmend in den Fokus. In diesem InfoBrief haben wir deshalb für Sie einen aktuellen Überblick mit Beiträgen von Meinungsbildnern und Pionieren auf diesem Gebiet zusammengestellt.

So zum Beispiel Herrn Krieger, der als erster in Deutschland ambulante Endoprothetik durchgeführt und seine wissenschaftlichen Daten dazu bereits 2020 publiziert hat. Herr Kappenschneider schildert erstmalig evidenzbasierte Eindrücke aus eine prospektiv-randomisierten Untersuchung zum Nutzen der Speziellen Orthopädischen Geriatrie in der Fast-Track Endoprothetik. Herr Pagano stellt digitale Versorgungskonzepte für die Hüft- und Knieendoprothetik vor und berichtet über eine universitäre Kooperation in diesem Bereich mit dem US-Giganten Apple. Den Blick aus den USA übernimmt Herr Böttner mit seinem Beitrag zur dortigen ambulanten Endoprothetik und seiner Sicht auf dafür notwendige Veränderungen in der deutschen Versorgungsphilosophie. Herr Gatzka vom BVOU-Referat „Hüfte“ stellt seine interdisziplinäre Sicht auf die Prähabilitation dar, die bei immer kürzer werdenden stationären Verweildauern auch in Zukunft von besonderer Bedeutung sein wird.

Fast-Track Endoprothetik ist zu einem Erfolgskonzept geworden, kein Zweifel. Innovative digitale Verfahren werden den Prozess in Zukunft noch weiter verbessern. Bei der ambulanten Endoprothetik bleibt eine kritische Betrachtung und Abwägung der Risiken unerlässlich. Auch in Zeiten knapper Ressourcen und steigenden Kostendrucks sollten Versorgungsqualität und Patientensicherheit unsere Richtschnur bleiben. Flächendeckende Strukturen für eine spezialisierte ambulante Nachsorge durch Pflegekräfte und Physiotherapeuten, die solche Konzepte in anderen Ländern begleiten, fehlen in unserem Gesundheitssystem bislang. Nicht alles, was wir medizinisch-technisch anbieten können, ist auch für unsere Patienten von echtem Nutzen. Auch zu dieser Diskussion soll dieser InfoBrief beitragen.

Allen Erst- und Koautoren sei an dieser Stelle herzlich für die hervorragenden Zusammenfassungen gedankt.

Injektionen an der Wirbelsäule haben ihre Berechtigung

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) kritisieren die kürzlich im British Medical Journal (BMJ) veröffentlichte Übersichtsarbeit1 zu interventionellen Wirbelsäulenverfahren bei chronischen Rücken- und Nackenschmerzen. In dieser wird unter anderem vor Spritzen und Radiofrequenzbehandlungen gegen chronische Rückenschmerzen gewarnt, da es keine Beweise für einen Nutzen gäbe. „Wir teilen diese Einschätzungen nicht und haben ernste Bedenken hinsichtlich der Methodologie und der Schlussfolgerungen der Publikation und deren potenziellen Auswirkungen auf die Patientenversorgung“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Christoph H. Lohmann. Eine Stellungnahme2 fasst die Gegenargumente zusammen und zeigt, dass interventionelle Verfahren bei geeigneten Patienten wirksam Schmerzen lindern und die Funktion verbessern können.

Experten aus der deutschen Orthopädie und Unfallchirurgie sprechen sich im Gegensatz zu den Verfassern der BMJ-Übersichtsarbeit für gezielte Interventionen statt pauschaler Ablehnung aus und plädieren für eine individuelle Schmerztherapie. Sie appellieren an Wissenschaftler, Kliniker und politische Entscheidungsträger, die Komplexität chronischer Wirbelsäulenschmerzen zu berücksichtigen und sowohl die Forschung als auch den Zugang zu bewährten Verfahren weiter zu fördern. Entscheidend ist, dass Injektionen nur dann eingesetzt werden, wenn sie leitliniengerecht erfolgen und medizinisch sinnvoll sind. „Aus unserer Sicht bleiben in der BMJ-Übersichtsarbeit die Patientenpräferenzen unberücksichtigt“, sagt Prof. Michael Winking, er ist BVOU-Referatsleiter Wirbelsäule. „Viele Betroffene entscheiden sich bewusst für Injektionen an der Wirbelsäule, weil sie aus Erfahrung wissen, dass sie Schmerzen lindern. Eine generelle Ablehnung solcher Maßnahmen wird ihrer individuellen Situation nicht gerecht.“

Die Stellungnahme zur BMJ-Übersichtsarbeit entstand unter Federführung der DGOU-Sektion „Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie“ (IGOST). Sie kritisiert, dass unterschiedliche Patientengruppen, Krankheitsbilder und Verfahren gemischt werden, was zu verzerrten und schwer interpretierbaren Ergebnissen führt. „Generalisierungen können zu Fehlschlüssen führen, da wichtige Unterschiede nicht berücksichtigt werden. Vereinfachungen können zu falschen Annahmen und zu unangemessenen Entscheidungen führen. Wir zeigen exemplarisch auf, dass eine Differenzierung zu anderen Ergebnissen führt als eine Verallgemeinerung“, sagt Dr. Markus Schneider, Präsident der IGOST.

Denn Injektionen an der Wirbelsäule können helfen, Schmerzen und Entzündungen bei bestimmten Erkrankungen zu lindern. Dies schafft die Voraussetzung, dass Betroffene wieder aktiver werden und mit gezielter Bewegungstherapie ihre Muskulatur stärken. „Die Injektionstherapie ist jedoch kein alleiniger Lösungsweg, sondern immer Teil eines umfassenden Behandlungskonzepts. Dazu gehören auch Medikamente, Physiotherapie sowie Übungen, die Patienten selbst durchführen können. Ebenso wichtig ist die Aufklärung über ein rückenfreundliches Verhalten im Alltag“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär.

Häufig angewendete interventionelle Wirbelsäulenverfahren bei chronischen Rücken- und Nackenschmerzen sind epidurale Injektionen und die Radiofrequenz-Denervation:

  • Bei epiduralen Injektionen handelt es sind um eine minimalinvasive Methode zur Schmerztherapie, die vor allem bei Rücken- und Nervenschmerzen eingesetzt wird. Dabei wird ein entzündungshemmendes Medikament, meist ein Kortisonpräparat, zusammen mit einem örtlichen Betäubungsmittel in den Epiduralraum verabreicht – also den Raum zwischen der harten Rückenmarkshaut (Dura mater) und der Wirbelsäule.
  • Eine Radiofrequenz-Denervation (auch Radiofrequenzablation oder RFA) ist ein minimalinvasives Verfahren zur Schmerztherapie, das vor allem bei chronischen Rückenschmerzen oder Schmerzen der kleinen Wirbelgelenke (Facettengelenke) angewendet wird. Dabei werden gezielt Nervenfasern, die Schmerzsignale weiterleiten, durch Hitze verödet.

Zusammenfassung

Interventionelle Wirbelsäulenverfahren dürfen nicht als Allheilmittel betrachtet werden. Sie sind aber ein wichtiger Bestandteil eines multimodalen Ansatzes zur Behandlung von spezifischen Wirbelsäulenschmerzen, der auch weitere medikamentöse Einstellung und physiotherapeutische Maßnahmen und kognitive Verhaltenstherapie umfasst. „Interventionelle Verfahren können bei richtig ausgewählten Patienten eine erhebliche Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung bieten und dazu beitragen, invasive Operationen oder langfristige Schmerzmittelabhängigkeit zu vermeiden“, sagt Dr. Johannes Flechtenmacher, ehemaliger BVOU-Präsident. Abschließend betonen Fachgesellschaft und Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie, dass interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine sorgfältige Auswahl der besten Behandlungsoptionen entscheidend sind, um chronische Wirbelsäulenschmerzen effektiv zu behandeln. Eine fundierte Entscheidung über den Einsatz interventioneller Verfahren sollte immer in enger Absprache mit den Patienten getroffen werden, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse und Präferenzen.

Über die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit mehr als 10.000 Mitgliedern. Die DGOU vertritt die übergeordneten und gemeinsamen Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung und der Lehre, der Fort- und Weiterbildung, in Klinik und in Praxis sowie auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik. Die DGOU fördert die Wissenschaft im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie und gibt Leitlinien für die unfallchirurgische und orthopädische Diagnostik und Therapie heraus. Diese Handlungsempfehlungen unterstützen Ärzte und Ärztinnen bei Entscheidungen für eine optimale medizinische Versorgung von Patienten und sorgen damit für mehr Qualität und Sicherheit in der Medizin.

Über den BVOU
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Referenzen

1)    Busse JW, Genevay S, Agarwal A, Standaert CJ, Carneiro K, Friedrich J, et al. Commonly used interventional procedures for non-cancer chronic spine pain: a clinical practice guideline. BMJ 2025;e079970.
Commonly used interventional procedures for non-cancer chronic spine pain: a clinical practice guideline

Wang X, Martin G, Sadeghirad B, Chang Y, Florez ID, Couban RJ, et al. Common interventional procedures for chronic non-cancer spine pain: a systematic review and network meta-analysis of randomised trials. BMJ 2025;e079971. ´
Common interventional procedures for chronic non-cancer spine pain: a systematic review and network meta-analysis of randomised trials

2)    Klessinger, Stephan; Schneider, Markus (IGOST): Stellungnahme zur BMJ-Übersichtsarbeit: „Eine starke Verallgemeinerung kann zu unangemessenen Empfehlungen führen“ – Kommentar zur Zusammenfassung der Praxisleitlinie von Busse et al. (Link)

Leitlinie

  • Klessinger S, Wiechert K, Deutsche Wirbelsäulengesellschaft. S3-Leitlinie Radiofrequenz-Denervation der Facettengelenke und des ISG. Version 01, 2023. Verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/151-004.

 

Kontakt für Rückfragen:

Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
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E-Mail: presse@dgou.de

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Fax +49 (0)30 797 444 45
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BVOU-Vizepräsident zur Ambulantisierung: „Erheblicher Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG“

Berlin, 25. März 2025 – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG-Regelungen, nur dann könne eine Ambulantisierung in Deutschland gelingen.  Zugleich bekräftigt der SpiFa seine Kritik am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVV): die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen des §115f SGB V seien schlichtweg Pfusch.

Hierzu Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa und BVOU-Vizepräsident: “Wir sehen das Ziel, das Ambulantisierungspotenzial zu heben, akut gefährdet. Bei der Leistungsauswahl müssen deshalb die betroffenen Fachgruppen endlich mitgenommen werden. Auch auf die mit der Ambulantisierung verbundenen strukturellen Herausforderungen braucht es vernünftige Antworten.“

Der SpiFa erwarte auch, dass sich der Gesetzgeber endlich funktionierenden Regelungen zur Finanzierung der variablen Sachkosten sowie Pathologiekosten zuwende und auch gesetzlich klarstelle, dass die erforderlichen anästhesiologischen Vorleistungen nicht von den Fallpauschalen erfasst sind.

„Darüber hinaus erwarten wir vom Gesetzgeber, diejenigen Regelungen, die verhindern, dass Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung von der Ambulantisierung profitieren, so schnell wie möglich wieder zu streichen,” so Weinhart.

spifa.de

Frühjahrssitzung des Jungen Forums O und U: Ein produktives Wochenende in Frankfurt a.M.

Mit über 25 Teilnehmenden hat sich vom 14.-16. März 2025 das Junge Forum O und U (JFOU) zu seiner Frühjahrssitzung in Frankfurt am Main getroffen. Neben den üblichen Sitzungen bot die Veranstaltung nicht nur eine Plattform für den Austausch von Ideen und Erfahrungen, sondern dank eines Rahmenprogramms auch zusätzlich Zeit für Geselligkeit.

Untergebracht im NH Hotel am Hauptbahnhof, startete das Wochenende mit einem lockeren Get-Together am frühen Nachmittag. Organisiert von Lea Usov, der Schriftführerin des JFOU, konnten die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten des Universitätsklinikums Frankfurt am Main zusammenkommen. Anschließend folgte ein intensiver Austausch über die Entwicklungen in den Sektionen.

Am Abend ging es gemeinsam bei lokaler Küche ins „Daheim im Lorsbacher Tal“.

Der Samstag war voller Aktivitäten und produktiver Arbeit. Mit gezielten Arbeitsgruppen wurde an den anstehenden Projekten gearbeitet. Die Teilnehmenden hatten die Gelegenheit, die Sessions des JFOU für den Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) zu planen, Ideen für Artikelbeiträge auszutauschen und über geplante Umfragen zu diskutieren. Innerhalb der einzelnen Sektionen blieb genügend Zeit, um intensiv zu diskutieren und wertvolle Anregungen zu sammeln.

Am Sonntag ging es dann in voller Fahrt interessant weiter und endete nach einer Stadtführung im Café. Die Zeit verging wie im Flug. Wieder einmal viel zu schnell hieß es am Sonntag, Abschied zu nehmen. Doch die Vorfreude auf die kommenden Treffen ist bereits spürbar. Das JFOU ist auf dem 142. Deutschen Chirurgie Kongress vom 26. bis 28. März 2025 mit zahlreichen Vorträgen, Sessions und Veranstaltungen eingebunden. Kurz darauf folgt der European Congress of Trauma and Emergency Surgery in Aachen vom 13. bis 15. April 2025. Und spätestens bei der 73. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen e.V. in Baden-Baden vom 1. bis 3. Mai 2025 wird ein Großteil der aktiven Mitglieder des JFOU erneut zusammenkommen.

Die Frühjahrssitzung war nicht nur ein erfolgreicher Austausch, sondern auch ein Beweis für das Engagement und die Verbundenheit der Mitglieder des JFOU.

Wir freuen uns auf die nächsten gemeinsamen Schritte und spannenden Projekte!

Dr. Marie Samland für das JFOU
Leitung Sektion Öffentlichkeitsarbeit

Grundschule Parkstein gewinnt einen Unterrichtsbesuch bei der Aktion „Orthofit”

Eine Stunde lang Freude und Spaß an der Bewegung stand an diesem besonderen Vormittag für die 96 Schulkinder der GS Parkstein im Mittelpunkt. Zum zweiten Mal beteiligte sich Rektorin Silke Heinzmann an der bundesweiten Aktion Orthofit „Haltung zeigen”. Diese informiert und sensibilisiert in Grundschulen und Vereinen Kinder, Eltern und Lehrer/innen mit spielerischen Mitteln, dass Bewegung Spaß macht. Denn die wirksamste Vorsorge vor Rückenbeschwerden sind regelmäßige Übungen und körperliche Aktivität.

So wurden im Unterricht immer wieder spielerische Übungen zur Kräftigung der Rückenmuskulatur und zur richtigen Körperhaltung eingebaut. Auch die Eltern erhielten Broschüren mit wichtigen Tipps für den Alltag. Christian Bahrmann, der bekannte KIKA-Fernsehmoderator war mit seinem Team unter der Leitung von Robert Reichelt eigens aus Berlin angereist, um mit den Parksteiner Kindern in der Turnhalle eine ganz besondere „Sportstunde” mit vielen tollen Übungen zu halten, die Rücken und Füße kräftigen, gesund erhalten und dazu noch sehr viel Spaß machen.

Ein weiteres „Highlight” dieses Gewinnes war der Besuch des renommierten Orthopäden Prof. Dr. Renkawitz von der Universitätsklinik Regensburg. Der Vizepräsident des BVOU erörterte in Theorie und Praxis Themen rund um den menschlichen Bewegungsapparat, insbesondere unserer Füße. Sie sind ein perfektes Zusammenspiel aus Knochen, Bändern und Sehnen. So helfen verschiedenste Übungen für eine gesunde Entwicklung von Kinderfüßen: Barfußlaufen, Klettern, sportliche Aktivitäten, Gleichgewichtsübungen, Trampolinspringen und Fußgymnastik. Letztere durften die Kinder bei einem lustigen Wettbewerb in 4 Gruppen durchführen. So musste jeweils ein Tuch durch eine „Klassenreihe” nur mit den Zehen weitergegeben werden. Eine hervorragende Aktion für Kinder, Eltern und Lehrkräfte, die unser schulisches Jahresmotto „Fit im Alltag – fit in der Schule” perfekt ergänzt und die wir auf jeden Fall weiterführen werden!