Alle Beiträge von Janosch Kuno

Perspektive DVT – „Eine schnelle und für den Patienten nachvollziehbare Diagnostik“

In der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis von Dr. med. Niedballa sollen Patienten einen möglichst angenehmen Aufenthalt erfahren. Für den Facharzt bedeutet dies, dass nicht nur seine Behandlungsmethoden, sondern auch die eingesetzten Diagnostikverfahren stets dem aktuellen Forschungsstand entsprechen. So wurde er im Zuge eines Kongresses und durch Empfehlungen von ärztlichen Kollegen auf die SCS Bildgebung aufmerksam, die seinen Ansprüchen an eine moderne und innovative Technologie gerecht wird.

Hohe Bildauflösung bei geringer Strahlung

„Mich hat die sofortige Verfügbarkeit der SCS Bildgebung in meiner eigenen Praxis überzeugt, die ich bei einer konventionellen CT-Untersuchung nicht habe“, erklärt er und geht auf einen weiteren Vorteil unserer Lösung ein: „Die Bildauflösung ist deutlich höher als im herkömmlichen Röntgen und entspricht der Qualität einer CT-Aufnahme. Dabei ist die Strahlendosis des SCS MedSeries® H22 so gering, dass es unter Anwendung des SULD-Protokolls sogar die des 2-D-Röntgens unterschreitet.“

Für Herrn Dr. Niedballa ist diese Kombination essenziell bei der Frage, wie er seine Patienten noch besser schützen kann, ohne dabei an Qualität einzubüßen. Mit der SCS Bildgebung profitiert der Arzt nun nicht nur von der geringen Strahlenbelastung, sondern auch von der hohen Bildauflösung. Die Ergebnisse lassen sich außerdem durch die 3-D-Rekonstruktion leicht verständlich für den Patienten darstellen. Das steigert auch die Patientencompliance enorm.

Eine hervorragende Unterstützung durch das SCS Team

Mit Blick auf die Beratung, die Herr Dr. Niedballa während der Entscheidungsphase zur SCS Bildgebung erhielt, zeigt er sich zufrieden: „Alles lief wirklich reibungslos. Ich bin es gar nicht gewohnt, dass eine Firma sich so intensiv um einen Kunden kümmert. Es gab keine Warteschleifen, stattdessen immer zuverlässige Antworten auf jede E-Mail oder jeden Anruf. Das SCS Team hat mich mit schnellen, lösungsorientierten Denkansätzen beeindruckt. Die Erfahrung, die das Team bezüglich der Implementierungen über die Jahre hinweg sammeln konnte, resultiert in kompetenten Lösungsansätzen, die meiner Praxis zugutekommt.“

Praxis Dr. med. Rolf Niedballa
Franz-Ludwig-Straße 14
96047 Bamberg
www.bamberg-chirurgie.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

 

Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar

„Nach harten Verhandlungen sah es kurzzeitig so aus, als ob eine Einigung nicht zu Stande kommt. Nun können wir doch über einen positiven Abschluss der Verhandlungen berichten”, stellt Dr. Alexander Rucker (Leiter des BVOU-Referats Niedergelassene Operateure und Schnittstellen) erfreut fest:

Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.

Zuschlag je nach Eingriff unterschiedlich hoch

Der Hygienezuschlag ist je nach Eingriff unterschiedlich hoch. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Aufwand der Aufbereitung der OP-Instrumente, der Dauer der Operation sowie dem Ambulantisierungsgrad. Dadurch gibt es insgesamt 66 Zuschläge, deren Spanne von 3,34 Euro bis 62,18 Euro reicht (siehe „Mehr zum Thema“). Sie werden im neuen EBM-Abschnitt 31.2.19 und im Abschnitt 1.7.6 und 1.7.7 des EBM aufgeführt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit für jeden Eingriff in voller Höhe.

Die KBV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die vertragsärztlichen Praxen einen finanziellen Ausgleich für die Mehrkosten erhalten, die infolge erhöhter Hygienestandards entstehen. In einem ersten Schritt konnte sie im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Kassen einen Zuschlag für allgemeine Hygieneaufwände durchsetzen. Diesen Zuschlag erhalten seit zwei Jahren alle Haus- und Fachärzte mit direktem Patientenkontakt zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale.

60 Millionen Euro zusätzlich

In einem zweiten Schritt mit dem jetzt gefassten Beschluss erhalten ambulante Operateure einen Ausgleich vor allem für die hohen Kosten, die bei der Aufbereitung von OP-Instrumenten entstehen. Für die Zuschläge steht ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro bereit. Die KBV wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kosten der Arztpraxen für den wachsenden Hygieneaufwand erstattet werden.

Abrechnung für das 1. Quartal 2024

Die neuen Zuschläge gelten ab 1. Januar, so dass Ärzte auch rückwirkend Anspruch auf die entsprechende Vergütung haben. Die KBV hat daher für die Quartalsabrechnung des 1. Quartals 2024, die die Praxen bereits im April einreichen mussten, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) empfohlen, die Zuschläge automatisch zuzusetzen. Über die Details werden die KVen ihre Mitglieder informieren.

Quelle: KBV/BVOU

Osteoporosetherapie: Lieferengpässe bei oralen Bisphosphonaten

Seit geraumer Zeit kommt es leider zu Lieferengpässen bei den oralen Bisphophonaten.

Zunächst war davon Alendonsäure in allen Darreichungsformen betroffen, nun auch Risedronsäure. Die Lage ist sehr unklar, die Apotheke verweisen auf die Zulieferer. Die großen Krankenkassen wussten auf Nachfrage nichts von den Lieferengpässen und die Pharmaindustrie hat auch noch keine Meldung an das BfArM gemacht (BfArM – Lieferengpässe), wobei diese ja freiwillig sind.

Was ist zu tun? Wie können wir unsere Patientinnen und Patienten trotzdem weiter versorgen?

Bei unseren postmenopausalen Patientinnen ist eine Umsteuerung auf:

Ibanronat 150mg 1x monatlich oder die i.V. Gabe alle drei Monaten möglich. Achtung: bei Männern ist das off-label!

Weitere Möglichkeiten sind Zolendronsäure als Kurzinfusion 5mg 1x jährlich oder auch Denosumab 60mg alle sechs Monate s.c. (Prolia®). Diese Präparate sind auch für cortisoninduzierte Osteoporosen und bei Männern, insbesondere die mit einem Prostata-Karzinom, zugelassen.

Bei Patienten, die ein schon eine langjährige Bisphosphonat-Therapie erhalten haben, ist natürlich in Abwägung des Frakturrisikos, auch eine Therapiepause zulässig.

Bei schweren Osteoporosen mit hohem Frakturrisiko >10% in den nächsten drei Jahren nach DVO LL 2023 (1. Inhalte der Leitlinie, Ziele, Adressaten | DVO Leitlinie Osteoporose 2023 (dv-osteologie.org)), ist natürlich auch an eine temporäre osteoanabole Therapie mit Teriparatid  (auch für cortisoninduzierte Osteoporosen und ebenso bei Männern zugelassen), Alaboparatid (Eladynos®) oder Romosozumab (Evenity®) unter Beachtung der entsprechenden Kontraindikationen zu denken. Nutzen sie im Zweifel auch unseren Osteoporose-Risikorechner des BVOU (Frakturrisiko bei Osteoporose jetzt via App bestimmen – BVOU Netzwerk).

Eine gesonderte Mitteilung zur Umsetzung der Leitleitlinien, insbesondere in Bezug auf die Osteoanabole Therapie erhalten sie in den nächsten Tagen.

Dr. Uwe de Jager
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Osteologe DVO – Schwerpunktzentrum Osteologie
Kinderorthopädie, Chirotherapie, Sportmedizin, Akupunktur
stellvertr. Landesvorsitzender BVOU Baden

Bis 14. Juni verlängert: ZiPP-Erhebung

Im Rahmen des Zi-Praxis-Panels erhebt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Ziel ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Ärzteseite untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt. Die Berufsverbände unterstützen das Zi-Praxis-Panel.

Die Ergebnisse aus dem Zi-Praxis-Panel werden durch die zur jeweiligen Erhebungswelle erscheinenden Jahresberichte sowie durch Fachinformationen und Online-Informationsangebote der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Zi stellt die Ergebnisse auch für die jeweiligen KV-Regionen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung, die diese in ihre jeweiligen Verhandlungen mit den Kassenkassen einbringen oder bspw. auch im Rahmen der KV-Praxisberatung verwenden. Auch die Berufsverbände erhalten Auswertungen zur jeweiligen Fachgruppe.

Die Ergebnisse der vergangenen Erhebungswellen belegen die angespannte Wirtschaftslage und das deutlich getrübte Stimmungsbild der Praxen in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der letzten Erhebungswelle hat eine breite Resonanz in den Medien und in der öffentlichen Debatte hervorgerufen und damit einen maßgeblichen Beitrag zu den Honorarverhandlungen geleistet.

Nunmehr startet die neue Erhebungswelle des Zi-Praxis-Panels. In diesem Jahr werden etwa 68.000 Praxen angeschrieben und um Teilnahme gebeten. Die Befragung ist in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis. Im zweiten Teil der Erhebung geht es um die Finanzdaten der Praxen. Da das Zi-Praxis-Panel im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung. Während der erste Teil vom jeweiligen Praxisinhaber ausgefüllt werden muss, ist für den zweiten Teil im Regelfall die Einbindung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters üblich. Die Bearbeitung ist jedoch auch ohne Einbeziehung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters durch die Teilnehmenden selbst möglich.

Die Erhebung erfolgt für beide Teile per Online-Fragebogen.

Um die Teilnahme an der Erhebung zu erleichtern und Teilnahmeaufwand zu reduzieren, wurden für die neue Erhebung zahlreiche Änderungen und Vereinfachungen umgesetzt.

In dieser Erhebung wird zudem das Schwerpunktthema Praxisübergabe näher beleuchtet. Gegenstand des Schwerpunktthemas sind die Planung bzw. Perspektive einer möglichen Praxisübergabe sowie die damit verbundenen Herausforderungen, Probleme bei der Suche nach einer Nachfolgerin bzw. einem Nachfolger, die konkrete Ausgestaltung der Praxisübergabe sowie die Inanspruchnahme und die Verbesserung von Beratungsmöglichkeiten.

Die Teilnehmenden erhalten eine ab diesem Jahr erhöhte Aufwandspauschale. Diese beträgt 270 Euro je Einzelpraxis, 420 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern und 470 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhabern (jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer), sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten durch Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater oder durch Vertreterinnen bzw. Vertreter verwandter Berufsgruppen vorliegt. Wird keine Bestätigung zu den Finanzdaten durch Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater oder Vertreterinnen bzw. Vertreter verwandter Berufsgruppen vorgelegt, wird nur die halbe Aufwandspauschale gezahlt.

Zusätzlich profitieren Teilnehmende von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird. Um die Aufwandspauschale auszahlen und die Zugangsdaten zum Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Im Zi wird ein höchstmögliches Maß an Datenschutz garantiert. So werden diese personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi-Praxis-Panel in Person teilnimmt.

Die Zi-Treuhandstelle dient als Ansprechpartnerin und Support für Vertragsärztinnen und -ärzte bzw. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten bei Fragen zum Zi-Praxis-Panel sowie zur Teilnahme an der Erhebung. Telefonisch ist die Zi-Treuhandstelle von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr, erreichbar unter 0800 4005 2444. Gern steht die Zi-Treuhandstelle auch per E-Mail an kontakt@zi-ths.de für Rückfragen zur Verfügung.

Die Erhebungswelle endet voraussichtlich am 30. April 2024.

Weiterführende Informationen zum Zi-Praxis-Panel sowie den Zugang zur Befragung finden Sie unter www.zi-pp.de.

Film ab! Neues AOUC-Imagevideo

Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, herzlich willkommen zur exklusiven Premiere unseres neuen Imagefilms der Akademie für Unfallchirurgie (AOUC)!

Univ.-Prof. Dr. med. habil. Tobias Renkawitz (Heidelberg) und Univ.-Prof. Dr. med. Ulrich Stöckle (Berlin) sind als wissenschaftliche Leiter stolz darauf, Ihnen einen Einblick in ihre Arbeit zu geben und zu zeigen, welch vereinte Vielfalt hinter der gemeinsamen Akademie steckt: Ob digitale Fortbildungen oder Weiterbildung auf Kongressen: Expertise und Leidenschaft sind die tragenden Kräfte, die die Welt von O&U darstellt. Tauchen Sie ein in die Welt der AOUC und lassen Sie sich von der Mission begeistern und seien Sie dabei. Viel Freude beim Anschauen dieses besonderen Films!

Strukturreform im Fokus: Krankenhaus-Report 2024 erschienen

Der Krankenhaus-Report, der jährlich als Buch und als Open-Access-Publikation erscheint, greift 2024 das Schwerpunktthema „Strukturreform“ auf.

Der Krankenhausreport bietet aktuelle Daten und Analysen zur Krankenhausversorgung in Deutschland. In anschaulichen Grafiken und Tabellen werden statistische Grund- und Diagnosedaten der Krankenhäuser präsentiert, um einen umfassenden Einblick in die Situation des deutschen Gesundheitssystems zu geben.

Dank des Open-Access-Formats können Interessierte frei und uneingeschränkt auf alle Inhalte zugreifen und sich so über die aktuelle Lage der Krankenhausversorgung informieren.

Der Krankenhausreport ist eine wichtige Informationsquelle, um sich über die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung in Deutschland zu informieren. Mit fundierten Daten und Analysen trägt der Krankenhausreport dazu bei, die Transparenz im Gesundheitssystem zu erhöhen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.

Beitrag zur kritischen Analyse zur Umsetzung des § 115f SGB V

Die sektorengleiche Versorgung in Deutschland hat trotz langjähriger Diskussionen und Gutachten zur Erweiterung des ambulanten Operierens sowie Krankenhausreformen keine substantielle Veränderung erfahren. Dies steht im Widerspruch zu den international vergleichbaren medizinischen Möglichkeiten, verwehrt Patientinnen und Patienten eine Behandlungsqualität nach Status Quo und verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V. In den Jahren 2022 und 2023 hat die Thematik wieder verstärkte Aufmerksamkeit der politischen Akteure und Entscheidungsträger im Gesundheitssektor erlangt, insbesondere im Zusammenhang mit der anvisierten Umsetzung einer sektorengleichen Pauschale gemäß § 115f SGB V sowie der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs zu jenem Anliegen.

Dennoch bleibt die Frage nach den potenziellen Auswirkungen und Veränderungen, die sich aus diesen Maßnahmen ergeben könnten, weiterhin Gegenstand der Diskussion. Das im Beitrag von Prof. Dr. Silke Arnegger, Jana Hagenlocher, Ariane Herberg und
Dr. Burkhard Lembeck von thematisierte Wiesbadener Modell zur sektorengleichen Versorgung und Vergütung zeigt ab Seite 269 auf, wie eine umfassende Veränderung implementiert werden könnte, welche Leistungen sich initial hierfür eignen und welche konkreten Versorgungspotenziale sich daraus ergeben.

Keine Facharztpraxis mehr für Kassenpatienten?

Gesetzlich Versicherten droht neues Ungemach: Schon jetzt ist es in vielen Regionen schwierig bis nahezu unmöglich, zeitnahe Termine bei Fachärzten für Gynäkologie, HNO, Radiologie oder Orthopädie und Unfallchirurgie zu bekommen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Budgets begrenzen die Fallzahlen im Quartal, Mitarbeitermangel, fehlende Praxisnachfolger sind nur einige davon.

Zur Lösung des Problems empfiehlt die Regierungskommission, dass fast alle fachärztlichen Behandlungen nur noch an oder gemeinsam mit Krankenhäusern stattfinden sollen. Zeitgleich verfolgt die Regierung das erklärte Ziel die Anzahl der Krankenhäuser um circa zwei Drittel zu reduzieren:

Lange Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt drohen wie bereits in England oder Schweden – sowie das Ende der Klinik vor Ort.

Weiterhin sollen Primärversorgungszentren statt hausärztliche Praxen entstehen, die Krankenhäuser werden für die hausärztliche Versorgung geöffnet – das bedeutet das Ende der persönlichen Betreuung durch den Hausarzt.

Vertreter aus Klinik und Praxis warnen:

„Die Wartezeiten für Kassenpatienten sind in vielen Bereichen und Regionen schon jetzt nicht mehr akzeptabel. Frauen finden keinen betreuenden Gynäkologen, Termine für eine MRT sind im Quartal nicht mehr zu bekommen – nur um Beispiele zu nennen.

Auch in meiner orthopädischen Praxis stehen wir vor enormen Herausforderungen bei der Terminvergabe – die Mitarbeiter sind am Anschlag“, so Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).

Kooperation von haus- und fachärztlichen Praxen

„Statt auf planwirtschaftliche Lösungen, bauen wir auf bessere Steuerung und Weiterentwicklung eines Systems von leistungsfähigen, inhabergeführten Haus- und Facharztpraxen. Nur dieses schlanke System kann es leisten, den jetzigen Versorgungsgrad einigermaßen aufrecht zu erhalten. Wer einmal mit der Versorgungsrealität in England, Schweden oder sonstigen Teilen der EU konfrontiert war, weiß, wovon ich spreche“, mahnt der BVOU-Präsident. Fachärztliche Termine nur über Beziehungen oder gegen Barzahlung – das kann nicht die Perspektive für Deutschland sein.“ Als Lösungsbeispiel führt er das Modell von Haus- und Facharztverträgen in Baden-Württemberg an. Die Ärzte stehen hier für ein koordiniertes Miteinander von haus- und fachärztlichen Praxen.

Hausärzteverband: Abschaffung von doppelter Facharztschiene ist eine Hiobsbotschaft

„Die Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch Haus- und Fachärzte ist das Fundament unseres Gesundheitswesens. Die Hausärzte sind dabei die erste Anlaufstelle, die viele Anliegen bereits abschließend klären und den Versorgungsprozess koordinieren. In den Fällen, bei denen die Patienten auf die fachärztliche Expertise angewiesen sind, braucht es schnelle und koordinierte Prozesse. Das geht nur, wenn es eine wohnortnahe und niedrigschwellige Versorgung gibt! Das können Krankenhäuser nicht leisten.

Deswegen sind wir klar gegen die pauschale Verlagerung von hausärztlichen und fachärztlichen Aufgaben in die Krankenhäuser, die nach eigener Aussage sowieso schon überfordert sind“, so Prof. Dr. Nicola Buhlinger Göpfarth, Vorständin des Hausärzteverbandes-Deutschland. Sie erklärt weiter:

„Die komplette Abschaffung der doppelten Facharztschiene wäre daher für die Patienten eine echte Hiobsbotschaft. Die Folge wäre, dass Millionen Patienten ständig in weit entfernte Kliniken müssten, statt wohnortnah versorgt zu werden. Wer so etwas fordert, der ist sich entweder der Auswirkungen nicht bewusst oder nimmt sie sogar billigend in Kauf. Wie es besser geht, zeigen wir in den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung. Durch die Anbindung der Facharztverträge stellen wir ein koordiniertes und effizientes Miteinander sicher – und das bei deutlich besserer Qualität. Das sollte der Weg in die Zukunft sein.“

DGOU und BVOU setzen auf intelligente Patientensteuerung

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) setzt auf bessere Abstimmung und Steuerung des bestehenden Netzwerks an ambulanten und stationären Ressourcen – sowohl bei elektiven Eingriffen als auch in der Notfallversorgung.

Für die Notfallversorgung haben DGOU und BVOU in einem gemeinsamen Positionspapier bereits 2022 formuliert, wie die Herausforderungen durch eine intelligente Patientensteuerung gemeistert werden können. Die Regierung agiert jedoch wiederholt am Patienten und an der Wirklichkeit vorbei. „Die Regierungskommission hat unter ihren Mitgliedern im chirurgischen Bereich keine Kompetenz versammelt. Dementsprechend sehen die Koalition und der Gesundheitsminister als einfachstes Instrument eine breite Kürzung mit einem Kahlschlag bei Kliniken und Praxen mit schwerem Schaden für die noch funktionierende Kooperation über die Sektoren“, erklärt DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig. „Kahlschlag bei den Kliniken, Schließung der fachärztlichen Praxen – wer versorgt dann in naher Zukunft flächendeckend die alternde Bevölkerung bei steigendem Versorgungsbedarf, beispielsweise bei osteoporotischen Frakturen?“

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Quelle: https://www.bvou.net/aerzteverbaende-legen-gemeinsames-positionspapier-zur-reform-der-notfallversorgung-vor/?parent_cat=

BVOU Webinar: Hybrid DRG: Wie abrechnen?

Ende 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung die ersten Hybrid-DRGs definiert und die Einführung ab dem 1.1.2024 verfügt. Ziel ist es, bislang vorwiegend stationär erbrachte Leistungen maßgeblich ambulant zu erbringen. 

  • Wie können Ärztinnen und Ärzte mit dem § 115f SGB V und den Hybrid DRGs in diesem Jahr umgehen?
  • Kann ich weiter nach EBM abrechnen? Habe ich die Wahlmöglichkeit oder nicht?
  • Wir schnell wird der Katalog in O&U erweitert werden?
  • Welche Eingriffe kommen im Jahr 2025 dazu?

Die Unsicherheiten in Klinik und Praxis sind erheblich – wir geben Ihnen die Antworten.
 
Im Rahmen eines kostenfreien Webinars wollen wir über den aktuellen Stand nach den Erfahrungen des 1. Quartals berichten.

Programm

  1. Aktueller Stand und Aussicht Hybrid-DRG 2024 – 2025 nach §115f
    Dr. Burkhard Lembeck
  2. Abrechnungsübersicht Vorfußchirurgie
    Dr. Alexander Rucker
  3. Übersicht Abrechnungsdienstleister
    Dr. Burkhard Lembeck

Das Webinar richtet sich sowohl an Kliniker als auch an Niedergelassene.

 

Digital und immer dabei: Der neue BVOU-Mitgliedsausweis

Mitglieder des BVOU haben im März ihren neuen Mitgliedsausweis erhalten. Die digitale Version für Smartphones von Apple und Android ersetzt die alten Karten und bietet eine Vielzahl zusätzlicher Services.

Viele zusätzliche Services auf der Rückseite

Das wahre Potential des neuen Mitgliedsausweises entfaltet sich erst, wenn man die Karte im Wallet seines Smartphones dreht. Dazu tippt man einfach auf das Kartenmenü (die drei Punkte) und wählt „Kartendetails“.

Zunächst finden Sie hier Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft und können durch tippen auf „Stammdaten aktualisieren“ alle beim BVOU zu Ihnen gespeicherten Daten einsehen und aktualisieren.

Sie haben außerdem direkten Zugang zu allen Mitgliedervorteilen und können beispielsweise direkt vom Smartphone aus auf die exklusiven Einkaufsvorteile und Sonderkonditionen zugriefen. Von vergünstigten Technik- und Möbelangeboten über Traumreisen und Events bis hin zu Autos gibt es für jeden etwas Neues zu entdecken.

Sie haben weiterhin Zugriff auf alle Webseiten des BVOU sowie unsere Social Media Kanäle

  • BVOU.net
  • Orthinform
  • Aktion Orthofit
  • Fortbildungsportal edOUcate

Schließlich finden Sie auf der Rückseite Ihrer Mitgliedskarte Links zu allen BVOU-Apps in den Versionen für Apple und Android und können sie mit einem Fingertipp installieren:

  • BVOU Mitglieder App
  • BVOU Reader App
  • BVOU Osteoporose App
  • O&U Events App

Wir wünschen unseren Mitgliedern viel Spaß mit der neuen Mitgliedskarte und hoffen, daß Sie diesen neuen Service schätzen und nicht mehr missen wollen. Und zu Ihrem Geburtstag haben wir noch eine besondere Überraschung für Sie parat.

Gleich herunterladen!

Die neue BVOU-Mitgliedskarte können Sie direkt im Stammdatenbereich für Mitglieder erreichen und auf das eigene Smartphone herunterladen. Loggen Sie sich dazu im BVOU.net ein und navigieren Sie im Menüpunkt „Profil“ auf den Link oder Button „Profil bearbeiten“.

In einem neuen Fenster werden nun Ihre Profildaten geöffnet. Im Menü oben klicken Sie auf den Eintrag „Mitgliedsausweis“. Dort klicken Sie auf das Bild oder den Button „Mitgliedsausweis“. Nun wird Ihr Ausweis angezeigt und Sie können wählen, ob sie ihn auf einem Apple- oder Android-Gerät installieren möchten. Folgen Sie dann den weiteren Anweisungen.

Weitere Informationen

Gern steht Ihnen unser Team in der Geschäftsstelle und insbesondere Frau Ludwig in der Mitgliederverwaltung für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

BVOU-Mitgliederverwaltung:            030/797 444 49 oder mitglieder@bvou.net

Ärzteverbände warnen vor “Staatsmedizin” und fordern Wahrung der Selbstverwaltung

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände lehnt die geplante Ausweitung der Einflussnahme von Landesbehörden auf die Zulassungsausschüsse entschieden ab und fordert den Gesetzgeber auf, die Regelung im Sinne des Erhalts einer funktionalen Selbstverwaltung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), der nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits Anfang Mai im Kabinett beschlossen werden soll, sieht vor, dass Beschlüsse der Zulassungsausschüsse zukünftig nur noch im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sind.

„Diese Ausweitung der Länderkompetenzen untergräbt die bewährte Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und öffnet Tür und Tor für eine politisierte Medizin“, kritisiert BDI-Präsidentin und derzeitige Sprecherin der Allianz Deutscher Ärzteverbände Christine Neumann-Grutzeck.

Vor dem Hintergrund der ebenfalls geplanten flächendeckenden Öffnung der Krankenhäuser für die vertragsärztliche Versorgung drohen die Zulassungsausschüsse zu einem politischen Spielball zu werden.

„Die Regelung kommt einer Verstaatlichung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen im Bereich einer ihrer Kernkompetenzen gleich, die wir als Schritt in Richtung Staatsmedizin verstehen müssen“, mahnt die Allianz-Sprecherin.

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände setzt sich vehement für den Erhalt der Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit ein und lehnt jegliche Maßnahmen ab, die eine Zentralisierung und Politisierung der Gesundheitsversorgung fördern.

„Die Unabhängigkeit der Zulassungsausschüsse ist entscheidend für eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Eine Einflussnahme durch die Länder kann zu einer Versorgung führen, die allein von politischen Interessen statt von medizinischen Notwendigkeiten geleitet wird“, betont Neumann-Grutzeck.

Die Allianz fordert deshalb die Streichung der geplanten Regelung in § 96 Absatz 2a SGB V (neu) im Referentenentwurf, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Zulassungsausschüsse zu wahren.

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) Bundesverband der Ärztegenossenschaften Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands MEDI GENO Deutschland Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands

Pressekontakt:

Allianz Deutscher Ärzteverbände