Alle Beiträge von Janosch Kuno

Wissenschaftliche Wanderung im klinischen Alltag

Die Herausgeber Prof. Hempfling und Prof. Krenn setzen mit diesem 3. Band die Buchreihe „Schadensbeurteilung am Bewegungssystem“ fort. Das Buch hat inclusive Literatur- und Stichwortverzeichnis 588 Seiten. Es gibt auch eine Version als PDF,ePub.

Hauptthema ist das Femoropatellargelenk. Anschließend werden die histologische Diagnostik bei der Begutachtung des Bewegungsapparates, sowie neurologische und psychiatrische Aspekte in der Begutachtung dargestellt.

Im ersten Abschnitt wird aus klinischer Sicht auf 336 Seiten das Femoropatellargelenk umfassend mit Biomechanik, Pathogenese, sowie Diagnostik und Therapie der Erkrankungen dargestellt. Dies wird mit zusätzlichen 132 Seiten Literaturangaben belegt.

In dem anschließenden Abschnitt werden in prägnanter Form die Möglichkeiten und Grenzen der Histopathologie hinsichtlich der Begutachtung beschrieben. Algorithmen vereinfachen das Verständnis für die Anwendung im klinischen Alltag. Alle wichtigen histopathologischen Gelenkbefunde werden beschrieben. Die histologische Untersuchung ist mittlerweile ein routinemäßiger Befund in der Begutachtung. Die gezielte Fragestellung und exakte Angaben zur Entnahme der Gewebeproben sind für den Pathologen und damit für die Qualität der histopathologischen Begutachtung maßgeblich. Es werden Vorschläge für ein „sogenanntes histopathologisches Reporting“ gegeben.

Der Band endet mit der neurologischen und psychiatrischen Befunderhebung in der Begutachtung. Somit ist dieser Band ein gelungenes umfangreiches Nachschlagewerk für die Begutachtung im klinischen Alltag. Die Herausgeber wurden ihrem selbst gestecktem Anspruch „im Sinne der evidenzbasierten Medizin“ mit den ausführlichen Literaturverzeichnissen gerecht.

Der klinisch tätige Gutachter muss heutzutage neben den subjektiven Beschwerden, den klinischen und radiologischen Befunden insbesondere auch den histologischen Befund in seine Bewertung einbeziehen. Dafür bietet der Band eine hilfreiche Unterstützung.

Vorangestellt sind den Textausführungen zwei Zitate. Eines von Karl Marx: „Sprache ist die Wirklichkeit des Gedankens“. Und eines von Voltaire: „If you wish to converse with me, define your terms“.

Beim Lesen dieses Bandes sind mir einige Fragen und Gedanken zum Verständnis der Pathologie des Femoropatellargelenkes, deren Begutachtung und Behandlung im klinischen Alltag gekommen, die sich vielleicht nur in einer gesamten biomechanischen, histologischen und biochemischen Betrachtung des Femoropatellargelenkes beantworten lassen. Somit gehören im Sinne von Marx zu einer wissenschaftlichen Wanderung auch „steile Pfade“.

„Es gibt keine Landstraße für die Wissenschaft,
und nur diejenigen haben Aussicht, ihre lichten Höhen zu erreichen,
die die Mühe nicht scheuen, ihre steilen Pfade zu erklimmen.“
Karl Marx (1818 – 1883)

Arne-Björn Jäger
Trier

 

 

Perspektive DVT – „Erleben Sie die SCS Bildgebung live“

Erleben Sie die Vorteile und Möglichkeiten der eigenständigen 3-D-Diagnostik aus der täglichen Praxis und nutzen Sie die Gelegenheit, um sich selbst ein Bild über die Win-Win-Win-Situation für Ihre Patienten, Ihre Praxis und Sie als behandelnder Arzt zu machen. Werden Sie Teil unseres „Mentors & Protegés“-Programms, dem deutschlandweit größten Anwendernetzwerk.

Gemeinsam mit den erfahrenen Mentoren begleiten wir Sie von der Beratung, über die qualitätsgesicherte Ausbildung, bis hin zur kontinuierlichen Nachbetreuung. Ärzte, die bereits über ein DVT-System verfügen, stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung als persönliche Berater für eine individuelle Unterstützung für Ihren eigenständigen DVT-Betrieb zur Verfügung.

Anbei erhalten Sie einen kleinen Überblick möglicher Hospitationsstandorte:

 

Gerne organisiere ich für Sie einen Hospitationstermin oder stelle den Kontakt zu einem unserer Anwender her.

Unter der E-Mail-Adresse msperling@myscs.com oder der Nummer 0151 551 486 44 können Sie mich gerne bei weiteren Fragen kontaktieren. Ich stehe Ihnen jederzeit beratend zur Seite – auch außerhalb Ihrer Praxiszeiten.

Bis zu Ihrer geschätzten Rückmeldung verbleibe ich mit lieben Grüßen, Ihre

Maria Sperling
Consultant • Ambassador Düsseldorf
E-Mail: msperling@myscs.com
Telefon 0151 551 486 44

Handbuch zur Kooperation von Ärzten, Industrie und Patienten

Der Begriff „Compliance“ wird im Gesundheitswesen üblicherweise mit der Einhaltung von Therapieempfehlungen durch Patienten in Verbindung gebracht. Mit der im rechtlichen und geschäftlichen Bereich üblichen Definition des Begriffs als „Verhalten im Einklang mit geltendem Recht“ setzt sich das in 4. Auflage neu erschienene Handbuch „Compliance im Gesundheitswesen“ von Herausgeber Dr. jur. Peter Dieners, Rechtsanwalt in Düsseldorf, differenziert auseinander.  Auf 980 Seiten wird dabei deutlich, dass Compliance mehr bedeutet als die reine Vermeidung von Gesetzesverstößen; auch freiwillige Standards („Best Practice“) und Verhaltenskodices als Voraussetzungen für Erfolg durch Verlässlichkeit, Kontinuität, Vertrauen, Risiko- und Wertemanagement existieren und sind einzuhalten, beispielsweise im Bereich der Pharmaindustrie. Mit solchen sind Ärzte z. B. als Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen, bei Beratungs- oder Vortragstätigkeiten konfrontiert.

Andere Bereiche, wie Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB, „Herzklappenskandal“, „Kick-back-Zahlungen“, Depotverbot), kommen immer wieder  medienwirksam zur Geltung. Sie sind Ausdruck der Aktualität des Compliancethemas, auch für O&U, und haben 10 Jahre nach Erscheinen der 3. Auflage eine Neuauflage des Standardwerks erforderlich gemacht. Im Kern dreht sich aber alles weiter um Fragen erlaubter oder nicht erlaubter Zusammenarbeit, Unabhängigkeit von Therapieentscheidungen und unerlaubter Vorteilsnahmen, die aus verschiedenen Perspektiven wie Sozial-, Straf-, Berufs-, Werbe-, Dienst-, Hochschul-, Steuer-, Kartell-, Datenschutz-, Medizinprodukte- oder Drittmittelrecht detailliert und tiefgehend beleuchtet werden. Neben dem Herausgeber zeichnen 11 weitere deutsche Rechtsanwälte und Steuerberater als Experten für die Inhalte der 17 ausführlichen und übersichtlich untergliederten Kapitel verantwortlich. Diese adressieren in erster Linie Juristen, aber auch Industrie, Ärzte, Krankenhäuser, nichtärztliche Gesundheitsberufe, Krankenkassen, Organisationen und Verbände. Nach Erläuterung von Ausgangssituation, Rechts- und Problemlage beschäftigen sich die Autoren mit Problembewältigungsstrategien, Grundlagen der Kooperation, Vertragsgestaltungen und Compliance-Management in der betrieblichen Praxis.

Lehrreich ist dabei schon allein die Vermittlung der zwischenzeitlich etablierten Fachterminologie für Compliancethemen. Bei aufgetretenen Problemen helfen die Kapitel über Verhaltensweisen bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen und über interne Untersuchungen weiter. Für Verbände sind die Kapitel über Lobbying und die FSA-Kodices für die Zusammenarbeit mit Ärzten, Apothekern und Angehörigen medizinischer Fachkreise bzw. Patientenorganisationen von Bedeutung. Abgerundet wird das Buch durch die Darstellung des FSA-Transparenzkodex und der Verfahrensordnung des Vereins „Freiwilliger Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“. Ergänzend zum umfangreichen Sachverzeichnis am Ende des Buches verfügt auch jedes Kapitel über ein umfangreiches Literaturverzeichnis und Verweise zu gerichtlichen Entscheidungen in den Fußnoten, viele Kapitel zusätzlich über hilfreiche Diagramme, Tabellen und Checklisten. Das Handbuch kostet 109,- € und ist kein „Lesebuch“, sondern ein wertvolles und gelungenes Fachhandbuch für Interessierte, die sich differenziert mit den juristischen Aspekten von Compliance im Gesundheitswesen auseinandersetzen möchten oder müssen.

Dr. med. Karsten Braun, LL. M.
BVOU-Referat Presse/Medien

SpiFa fordert: „Sprechstundenzeit verkürzen!“

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert weiterhin das Vorhaben der Ampelkoalition, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beabsichtigten und umgesetzten Verbesserungen im Bereich der ärztlichen Versorgung für die Patienten wieder zurücknehmen zu wollen und fordert in diesem Zusammenhang, auch die Erhöhung der Sprechstundenzeit wieder zurückzunehmen.

Mit dem TSVG-Paket sollte ein Anreiz geschaffen werden, mehr Termine zur Verfügung zu stellen und mehr Neupatienten aufzunehmen. Gleichzeitig wurde die Sprechstundenzeit für Ärztinnen und Ärzte im Bundesmantelvertrag für Ärzte und in der Zulassungsverordnung für Ärzte auf 25 Stunden erhöht.

Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Die Beendigung der Budgetierung für bestimmte Patientengruppen, um Leistungen zu verbessern und mehr Termine anbieten zu können, wurde mit dieser Erhöhung der Sprechstundenzeit von der Ärzteschaft als Paketlösung quasi gegenfinanziert. Wenn Herr Lauterbach sich nun entschließt, dieses Gesamtpaket aufzuschnüren, dann muss er auch diese Erhöhung in gleichem Maße zurücknehmen. Dies findet sich aber nicht in seinem Gesetz und seiner Begründung. Das kommt für uns einem Vertragsbruch gleich.“

Die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen fragen sich, warum es an dieser Stelle keinen Vertrauensschutz gibt. „Wir haben im Vertrauen auf dieses Gesetz Investitionen getätigt und Personal eingestellt und jetzt soll alles nicht mehr gelten. Wer so mit uns Ärztinnen und Ärzten umgeht, zeigt, dass er vor unserer Leistung überhaupt keinen Respekt hat. Wir sind nach wie vor entsetzt über diese Pläne und warnen vor den ernsten Konsequenzen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten,“ so Heinrich weiter.

Auch SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider mahnt die Verlässlichkeit der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministers an: „Herr Lauterbach war maßgeblich an der Entwicklung des TSVG beteiligt. Dass er nun seine eigene von ihm mitentworfene Regelung auseinanderpflückt, ist ein weiteres Beispiel dafür, mit welcher Unstetigkeit hier Gesundheitspolitik betrieben wird. Statt endlich dringend notwendige strukturelle Reformen – auch in der Gesundheitsfinanzierung – anzustoßen, wird hier Flickschusterei betrieben. Das ist weder nachhaltig noch vertrauensbildend. Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte verlieren die Geduld.“

Qeulle: SpiFa

Meldung: Reha-Verordnungen werden ab Juli 2022 einfacher

Berlin – Ab 1. Juli 2022 erhalten Patientinnen und Patienten leichter Zugang zu geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation. Ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren medizinisch erforderlich ist, wird dann nicht mehr von der Krankenkasse geprüft. Stattdessen überprüfen Vertragsärztinnen und -ärzte anhand festgelegter Kriterien und über Funktionstests den medizinischen Bedarf. Sind die Kriterien erfüllt, können sie mit den Ergebnissen die Erforderlichkeit auf dem Verordnungsformular begründen; die Krankenkasse prüft dann nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Eine geriatrische Rehabilitation hat das Ziel, Beweglichkeit und individuelle Selbständigkeit zu erhalten, nach einer langen Krankheit oder einer Operation wiederherzustellen sowie Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Einfacher wird es außerdem für alle Patientinnen und Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine sogenannte Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) benötigen. Hier entfällt bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rehabilitation für bestimmte Indikationen ebenfalls die Überprüfung der Krankenkassen, ob die Leistung medizinisch erforderlich ist. So beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems, nach Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks oder bei Krebserkrankungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die neuen Regelungen am 16. Dezember 2021 beschlossen. Er setzte damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) um.

Quelle: G-BA

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im Juli

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Gewürze, Bademode, Gartenartikel oder Versicherungen – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

CenterParcs: bis 45% Rabatt

hessnatur verändert die Welt. Lieblingsstück für Lieblingsstück, Tag für Tag. Wir sind der größte Anbieter für nachhaltige Mode weltweit.

Withings: 30% Rabatt

Sichern Sie sich jetzt Ihren Rabatt von 30% auf unsere preisgekrönten Smart-Health-Devices und erreichen Sie langfristige Gesundheitsziele.

Land’S End: 25% Rabatt

Entspannte Mode, frische Farben und garantierte Qualität: Shoppen Sie alles, was glücklich macht!.

Just Spices: 15% Rabatt

Kochen kann so einfach sein! Mit den Gewürzmischungen von Just Spices wird aus jedem Alltagsessen ein echtes Lieblingsgericht.

Katastrophales Signal an die ambulante Versorgung

Pressemitteilung

Berlin – Aus für Neupatienten-Regelung beim TSVG wird zu mehr Wartezeiten und Leistungskürzungen bei Patientinnen und Patienten außerhalb der Selektivverträge führen.

Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Budgetfreiheit bei Neupatienten ersatzlos zu streichen, ist nichts anderes als eine geplante Honorarkürzung.

„Angesichts der Tatsache, dass die Ärzteschaft die enormen Belastungen der Corona-Pandemie mit großem persönlichem Aufwand geschultert hat, ist die Streichung dieser Regelung purer Hohn und das komplett falsche Signal an alle engagierten Orthopädinnen und Orthopäden“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU). „Mehr zu arbeiten und sich mit immer weniger zufrieden zu geben, kann nicht der Weg zu einer auskömmlichen Finanzierung des Gesundheitssystems sein. Das wäre bitter, zynisch und unlogisch“.

Mit dem erst vor drei Jahren eingeführten Gesetz wurde das geltende Honorar zumindest für die neu in einer Praxis aufgenommenen Patientinnen und Patienten in Gänze ausgezahlt. Dies war ein kleiner Schritt in Richtung einer Bezahlung in Euro und Cent. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach wird die Behandlung dieser Neupatienten nicht mehr in voller Höhe vergütet werden“, sagt Dr. Lembeck. „Das erschüttert das Vertrauen in die Dauerhaftigkeit politischer Zusagen und die Motivation der Kolleginnen und Kollege. Selbstausbeutung hat Grenzen. Es ist ohnehin zu befürchten, dass viele ältere Kolleginnen und Kollegen sich ganz aus dem Medizinbetrieb zurückziehen werden. Coronabedingter Dauerstress und mangelnde finanzielle Wertschätzung sind kein guter Motivator“, so der BVOU-Präsident weiter. Eine Streichung der Regelung wird auch zu Leistungskürzungen führen. Eine Situation, die der Gesundheitsminister bei der Ankündigung der Eckpunkte seines neuen Spargesetzes vollmundig ausgeschlossen hat. Seine Pläne weisen allerdings in eine andere Richtung“.

Dabei hat der BVOU-Präsident einen klaren Gegenvorschlag: Die Selektivverträge, die der BVOU seit 15 Jahren mit verschiedenen Krankenkassen und in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik abschließt. „Selektivverträge sind eine klare Win-Win-Situation für alle“, sagt Dr. Lembeck. Selektivverträgen liegt ein gemeinsames Verständnis der Kostenträger und Orthopädinnen und Orthopäden von den Aufgaben und Zielen der orthopädischen und unfallchirurgischen Versorgung zugrunde. Sie vergüten Diagnosen und Vorhalteleistungen. Die Bildgebung ist wieder in fachärztlicher Hand. Leistungen werden zu fairen und nachvollziehbaren Preisen vergütet. „Das ist der Weg“, sagt Dr. Lembeck, der wenig Vertrauen in das derzeitige KV-System hat. Er ist sich sicher, dass Patientinnen und Patienten, deren Krankenkassen nur kollektivvertragliche Lösungen kennen, mit weniger Leistungen und längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Über den BVOU:Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:

Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55E-
Mail: presse@bvou.netwww.bvou.net

Summer School 22: Anmeldung für O&U-Schnupperkurs

Berlin – Medizinstudierende können sich bis zum 31. Juli für die Summer School der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) anmelden. Bei dem „Schnupperkurs“ vom 28. bis zum 30. September 2022 in Marburg bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der 14. Summer School stehen Workshops wie Schwerverletztenversorgung, Knie-Arthroskopie, konservative Wirbelsäulenbehandlung sowie Hüft-Endoprothetik. Diskussionsrunden, beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, laden zur Information und zum Austausch ein. Außerdem gibt es Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und Vernetzen.

Die Auswahl der Teilnehmer der Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O und U organisiert, um dem medizinischen Nachwuchs einen Einblick in das spannende und hochinteressante Fach O und U zu geben. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben der in diesem spannenden Bereich tätigen Mediziner. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen die Vorstandsmitglieder und Präsidenten der Fachgesellschaften und des Berufsverbandes für das Jahr 2023, Prof. Dr. Maximilian Rudert (DGOOC), Prof. Dr. Steffen Ruchholtz (DGU) und Prof. Dr. med. Christoph-Eckhard Heyde (BVOU).

Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag und vor allem darüber, was für die Motivation wichtig ist, um sich diesem sehr breiten und fordernden Fachgebiet mit gleichbleibender Begeisterung zu widmen. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 31. Juli 2022 für Plätze der Summer School 2022 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei teilnehmen können. Auch die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU.

Bewerbungen für die Summer School von DGOU und BVOU 2022: office@dgou.de

 Weitere Informationen:

www.dgou.de

www.bvou.net

Kontakt für Rückfragen:

Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -6 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Janosch Kuno
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net

Neue AOUC-Kooperation: Digitale OP-Lehre OrthOracle

Berlin – Mit großer Freude kündigen wir die enge Zusammenarbeit mit der digitalen OP-Lehre OrthOracle an. Ab sofort können Mitglieder der AOUC das aus Großbritannien stammende umfangreiche Nachschlagewerk zu Sonderkonditionen nutzen.

Mit detaillierten Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu mehr als 500 Eingriffen in Orthopädie und Unfallchirurgie ist OrthOracle der führende digitale OP-Atlas für O&U. Es richtet sich sowohl an Chirurginnen und Chirurgen in Weiterbildung, als auch an erfahrene Kolleginnen und Kollegen.

OrthOracle ist ein unabhängiger, von Chirurgen betriebener Service. Jeden Monat werden neue Prozeduren und Eingriffe hinzugefügt. So bleibt OrthOracle aktuell und nimmt kontinuierlich neue, moderne Prozeduren auf. Damit unterscheidet es sich von jedem gedruckten oder partiell digitalisierten OP-Atlas.

OrthOracle ist von vielen renommierten orthopädisch-chirurgischen Gesellschaften in Großbritannien, Irland und Übersee akkreditiert. Nun kommt das Angebot über die AOUC auch auf das europäische Festland und nach Deutschland.

Führende Schulungsinhalte und Zertifizierung

Alle Operationstechniken werden in einem hohen Detailgrad besprochen. Dazu gehören neben der detaillierten Darstellung der Operation selbst auch Informationen zu Indikation und Diagnostik sowie zur Nachsorge und den verwendeten Implantaten.

Jede Operation wir Schritt für Schritt anhand professioneller, hochaufgelöster Fotos, von erfahrenen Experten dargestellt.

Der Nutzer kann sich zu jedem Eingriff Notizen machen, um später darauf zurückzugreifen. So können auch Abweichungen in bestimmten Prozedurenschritten hinterlegt werden.

Zu jedem Eingriff gibt es außerdem Quizze und Testate, die das erworbene Wissen festigen sollen und die Möglichkeit zur Vergabe von CME-Fortbildungspunkten geben. Alle Kurse sind vom Royal College of Surgons of England (RCSE) zertifiziert. Für die erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie entsprechende Zertifikate des Royal College, die zur Anerkennung bei deutschen Ärztekammern eingereicht werden können.

Zugriff auf Zeitschriftenartikel und 3D-Anatomieatlas

Ergänzend zum OP-Atlas erhält der Nutzer Empfehlungen zu weiterführender Literatur zu jeder einzelnen Prozedur. Zur Recherche kommt IBM Watson zum Einsatz, ein KI-System zur Recherche in Volltextartikeln aus orthopädisch-unfallchirurgischen Journalen.

Außerdem steht ein komplett animierter anatomischer 3D-Atlas zur Verfügung. Hier können die einzelnen Schichten (z.B. Muskulatur, Skelett, Gefäße, Nerven etc.) ein- und ausgeblendet und jegliche Ansicht im dreidimensionalen Raum eingestellt werden. Über eine Zeichenfunktion können relevante Strukturen zusätzlich markiert werden.

Integration in Kurse der AOUC

Über eigene Curricula werden ausgewählte Eingriffe zu begleitenden Kursmaterialien zusammengestellt. Damit können sich Teilnehmer von praktischen Kursen gezielt auf Hands-on-Seminare vorbereiten und kommen mit einer klaren Vorstellung zur Durchführung einzelner Eingriffe in den Kurs. So bleibt vor Ort mehr Zeit für praktische Übungen.

OrthOracle wird deshalb in künftige Kurse der AOUC integriert und steht auch weiteren Anbietern wie der DGOOC zur Integration in eigene Kurse zur Verfügung. Damit kann die erforderliche Vermittlung der theoretischen Grundlagen vor den praktischen Präsenzkurs verschoben werden. Dies erhöht die Effizienz und didaktische Qualität des gesamten Kurses.

Stimmen aus der Praxis

„Innovation ist der Motor des Fortschritts. In der Chirurgie ist dies eng verknüpft mit detailliertem prozeduralem Wissen, ohne das jede Innovation wertlos ist“, betont Prof. Peter Biberthaler, Chefarzt der Unfallchirurgie im Klinikum Rechts der Isar, München. Er hat selbst bereits Beiträge für OrthOracle erstellt und empfiehlt allen seinen Mitarbeitern die Nutzung des Systems. „Ich bin sicher, daß die Nutzung eines wissenschaftlich untermauerten, geprüften OP-Atlasses dazu beiträgt, best-practice-Verfahren zu etablieren und die Qualität der Patientenversorgung zu heben.“

Dr. Mark Herron, Orthopäde und Unfallchirurg sowie einer der Gründer und enthusiastischen Betreiber von OrthOracle stellt fest, daß gerade eine visuell geprägte Fachgruppe wie die Chirurgen für das Erlernen neuer OP-Techniken klare Darstellungen zu Anatomie, Implantatlage und zum erwünschten OP-Ergebnis benötigen.

„Für das Erlernen und Rekapitulieren von Eingriffen benötigen wir Schritt-für-Schritt-Anleitungen der wesentlichen OP-Schritte sowie hochauflösende Abbildungen, um alle Details zum Verstehen des jeweiligen Eingriffs zu erfassen. Diese Anleitungen findet man für über 500 Operationen aus Orthopädie und Unfallchirurgie in OrthOracle, ergänzt um Expertentipps zu kritischen Situationen. Damit unterstützen wir Chirurgen im gesamten Behandlungsprozeß, von der Untersuchung und Indikationsstellung über die Durchführung der Operation bis hin zur Rehabilitation und Nachsorge.“

Preise

Mitglieder der DGOU und des BVOU, die Betreiberorganisationen der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie, können die gesamte OrthOracle Plattform von Juni 2022 an für 6 Monate kostenfrei nutzen. Nach dieser Probephase kann ein Jahresabo mit 50% Rabatt zum Normalpreis abgeschlossen werden. Es beläuft sich auf ca. 60 € pro Jahr oder 5 € pro Monat.

In bestimmte Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen der AOUC wird die Nutzung von OrthOracle zukünftig vorausgesetzt und ist deshalb kostenfrei in diesen Kursen enthalten. Wir freuen uns, daß wir mit diesem Angebot die didaktische Qualität unserer bestehenden und künftigen Kurse erheblich steigern können und gerade in praktischen Kursen am Humanpräparat unseren Teilnehmern eine perfekte Vorbereitung auf den OP-Kurs bieten können.

Weitere Informationen sowie die Buchung des Probeabos finden Sie im Bereich e.Academy über die Webseite der AOUC:

https://edoucate.de/e-academy/referenzen

Autoren

Dr. Jörg Ansorg

Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC)

Straße des 17. Juni 106 – 108

10623 Berlin

Prof. Dr. Peter Biberthaler

Klinikum rechts der Isar der
Technischen Universität München

Klinik für Unfallchirurgie

Ismaninger Straße 22

81675 München

 

 

 

Patientenversorgung geht über Kapitalinteresse

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die aktuelle Forderung der Gesundheitsministerkonferenz an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), klare Regeln für Investorentätigkeiten im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu schaffen und Investitionen mit reinem Kapitalinteresse einen Riegel vorzuschieben.

Die Länder betrachten mit Sorge die Entwicklungen in der deutschen Gesundheitsversorgung: investorengetragene MVZ sind kein Einzelfall mehr und keine Stilblüte der zahnärztlichen Versorgung. Tatsächlich überwiegt ihr Anteil bereits über viele Facharztgruppen hinweg – mit steigender Tendenz. „Hier ist zügiges Handeln seitens des Gesetzgebers gefragt,“ so der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich. „Wir brauchen in Deutschland mehr denn je Investitionen in die Versorgungsstrukturen. Diese müssen aber von einer nachhaltigkeitsgetriebenen Orientierung an Gemeinwohlinteressen anstatt dem kurzfristigen Ziel einer möglichst hohen Rendite getrieben sein. Und dafür brauchen wir klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Nur so kann eine allumfassende Patientenversorgung langfristig sichergestellt und die Freiheit ärztlicher Entscheidungen, was Diagnose und Therapie betrifft, geschützt werden.“

Der SpiFa stellt in diesem Zusammenhang weitere konkrete Forderungen. Dazu gehören beispielsweise die Verpflichtung, dass die Leitung eines medizinischen Versorgungszentrums stets einem zugelassenen Vertragsarzt bzw. Vertragsärztin obliegen muss. Heinrich hierzu: „Damit könnte zumindest im Ansatz sichergestellt werden, dass unternehmerische Entscheidungen aufgrund von medizinischen und nicht rein ökonomischen Prinzipien getroffen werden.“

Darüber hinaus fordert der SpiFa die Erstellung eines durch GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft gepflegten Transparenzregisters hinsichtlich der Trägerstrukturen und wirtschaftlich Berechtigten von medizinischen Versorgungszentren sowie die erneute Prüfung der Zulassung von MVZ zur vertragsärztlichen Versorgung im Falle, dass sich die Trägerstruktur, Gesellschaftsform oder wirtschaftliche Berechtigung ändert. SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider hebt die Aktualität und Dringlichkeit des Problems hervor: „Uns liegen Berichte und aktuelle Akquise-Anschreiben zum Erwerb von Praxen vor, die nicht nur die sogenannten diagnostischen Fachgruppen betreffen. Wir werden auch mit Akquise-Bestrebungen in der (fach-)ärztlichen Grundversorgung konfrontiert wie z.B. der Orthopädie aber auch der Allgemeinmedizin. Diese Schreiben erreichen täglich zig Fachärztinnen und Fachärzte und ermutigen diese, Ihre Praxissitze zu verkaufen. Damit wird die Gefahr, die von Kapitalinvestoren im Gesundheitswesen ausgeht, für viele Fachärztinnen und Fachärzte sowie die zukünftige Patientenversorgung zur konkreten Bedrohung. Hier muss der Gesetzgeber dringend handeln!“

Quelle: SpiFa