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Damit es der tollste Beruf der Welt bleibt

Mit deutlicher Mehrheit wurde Dr. Burkhard Lembeck am 29.Oktober 2021 zum neuen Präsidenten des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. gewählt. Die Wahlen fanden auf der Mitgliederversammlung im Rahmen des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin statt. Ein Gespräch über seine Ziele in den kommenden vier Jahren, wofür er sich in seiner Amtszeit einsetzen möchte und warum sich berufspolitisches Engagement mehr denn je lohnt.  

Seit der Mitgliederversammlung am 29. Oktober 2021 sind Sie neuer BVOU-Präsident. Was ist das Wichtigste, das Sie sich für Ihre Amtszeit vorgenommen haben?
Dr. Burkhard Lembeck: In der Mitgliederversammlung hatte ich als erstes eine Folie, anhand der ich versucht habe, mit einem Satz das wesentliche Ziel des BVOU aus meiner Sicht darzustellen: „Damit es der tollste Beruf der Welt bleibt.“ Dieser Satz bringt es gut herüber – ein Berufsverband hat dafür zu sorgen, dass die Orthopäden und Unfallchirurginnen im Land gute Arbeit leisten können. Dieses Ziel ist damit „Chefsache“.

Was hat Sie dazu bewogen, sich an die Spitze unseres Berufsverbandes wählen zu lassen?
Dr. Lembeck: Das war keine spontane Bauchentscheidung – man hat mich gefragt, ich habe das schon lange vorher kommuniziert und mit dem bisherigen Team abgesprochen. Nachdem mir kein Shitstorm entgegenschlug, habe ich in Absprache mit meiner Frau entschieden den nächsten Schritt zu gehen. Im BVOU hatte ich bisher schon etliche Aufgaben übernommen, viele Projekte durchgezogen, jetzt kommen ein paar offizielle dazu – ich freue mich darauf und bin von Haus aus neugierig.

Nach Ihrer Wahl zum Präsidenten haben Sie folgende drei Tätigkeitsfelder des Berufsverbandes genannt, auf denen er tätig werden sollte: Den Erhalt des selbstbestimmten Arbeitens, die optimale Versorgung und das faire Honorar. Können Sie das konkretisieren?
Dr. Lembeck: Gerne. Für einen Berufsverband reicht es nicht, das Themenfeld „Faires Honorar“ zu beackern – obwohl der BVOU damit zweifelsohne als Erstes in Zusammenhang gebracht wird. In dieses Themenfeld bringen wir uns natürlich weiterhin ein: Bei EBM, bei GOÄ, UV-GOÄ und beim Honorar aus Selektivverträgen.

Aber – und das ist mindestens genauso wichtig: Die Kollegen wollen die Patienten gut versorgen – dafür sind sie angetreten! Gute Patientenversorgung ist nach wie vor die wichtigste Triebfeder eines Arztes!

Daher muss sich ein BVOU darum kümmern, dass wir sinnvoll verordnen können, dass uns nicht Budgets und Regresse die Arbeit beschneiden; dass wir eine Honorarsystematik haben, die gute Medizin incentiviert und nicht Konzernrendite, dass die Patientenversorgung strukturiert verläuft usw. usw. Neuerdings drängen die Tech-Konzerne auch in die Patientenversorgung – hier gilt es ebenso, Antworten zu finden.

Das dritte Themenfeld heißt: Selbstbestimmtes Arbeiten. Ärzte dürfen sich ihre Medizin nicht vorschreiben lassen – Ärzte müssen ihre Fortbildungen, ihre Weiterbildungen selbst bestimmen können und nicht nur verwalten, Ärzte sollten einen Ausgleich zwischen Beruf und Familie schaffen können, dürfen nicht zu Befehlsempfängern von Verwaltungen Kassen oder Körperschaften werden.

Gerade die neue Generation fordert selbstbestimmtes Arbeiten vehement ein und sie hat damit recht – auf lange Sicht ist Selbstbestimmung für die Arbeitszufriedenheit entscheidender als Geld – das zeigen alle Untersuchungen.

Als Präsident vertreten Sie den BVOU nach außen. Welche Erfahrungen haben Sie im Umgang mit Politik und Öffentlichkeit?
Dr. Lembeck: Da wächst man hinein. Beim ersten „Spiegel“- und „Bild“-Interview hat man noch Lampenfieber, das legt sich dann irgendwann. Bei Öffentlichkeitsarbeit setze ich auch mehr auf den wissenschaftlichen Springer-Verlag als auf den von Herrn Döpfner geleiteten. Aber auch der „BamS“ habe ich schon Interviews gegeben.

Was sehen Sie als Ihre herausragendsten Aufgaben der kommenden Zeit an?
Dr. Lembeck: Es sind eine Vielzahl an Aufgaben für einen Berufsverband zu bewältigen – das würde einen Einzelnen komplett überfordern. Daher sehe ich es als meine Aufgabe in den ersten 100 Tagen an, das Team aufzustellen und die Aufgaben in gemeinsamer Abstimmung zu verteilen.

Zum BVOU-Team gehören: Die Geschäftsführung, Dr. Jörg Ansorg und die anderen Profis im Berliner Tiergarten-Tower, meine Kollegen und Freunde im Vorstand und die Mandatsträger.

Wir sind gerade dabei, die Zusammenarbeit zu intensivieren und zu digitalisieren – und sind damit auf einem guten Weg. Das muss im Hintergrund einfach flutschen. Klare Strukturen und eine schlagkräftige Truppe werden uns helfen, die nächstliegenden Herausforderungen zu meistern:

Wenn Sie mich nach den größten Themenfeldern neben Corona fragen, dann würde ich nennen:

Digitalisierung, intersektorales Honorar und strukturierte Patientenversorgung.

Welche Schwerpunkte haben Sie in Ihrer täglichen Arbeit? Was ist der besondere Reiz, Menschen mit orthopädisch-unfallchirurgischen Beschwerden und Krankheiten zu behandeln?
Dr. Lembeck: Die Position des BVOU-Präsidenten erlaubt es mir, weiter in der Versorgung tätig zu bleiben – das war für meine Entscheidung mit entscheidend. Ein weiterer Dank gilt meinen Praxiskollegen und dem Team in Ostfildern, die mein Präsidentenamt mittragen – das könnte auch anders sein.

Ich bin gerne Arzt, ich bin gerne Orthopäde und Unfallchirurg – ich ziehe da viel Kraft heraus. In welchem Beruf hört man schon so viel „Dankeschön!“ – und bekommt so viele Mon Cheri Packungen! (Falls das Patienten lesen – das ist nicht ganz mein Favorit)

Orthopädie und Unfallchirurgie, so wie ich sie betreibe, sind faszinierend breit aufgestellt – auch in einer Kassensprechstunde finde ich jeden Tag Fälle, bei denen die Diagnose bisher unklar war und wo ich weiterhelfen kann. Im OP-Saal bin ich seit dreißig Jahren zuhause, auch das möchte ich nicht missen.

Kurz und gut: Fachärztlich tätig und breit aufgestellt – in Praxis und Klinik – ich fühl mich da wohl, wo ich bin.

Warum sind Sie damals als Mitglied im BVOU aktiv geworden?
Dr. Lembeck: Der Anlass war die EBM-Reform von 2008. Ich war schon seit mehreren Jahren BVOU-Mitglied und dann kam diese Katastrophe. Ich habe eine wütende Mail an den damaligen Landesvorsitzenden Klaus Schatton geschrieben, ob denn der Berufsverband merke, was da abgeht. Der hat sinngemäß geantwortet, ich solle nicht meckern, sondern mich einbringen, sie arbeiten gerade an einem Selektivvertrag, der vieles von dem Elend des EBM abmildern könne. Das fand ich gut, habe ich gemacht und erlebt, dass man durch Engagement etwas ändern kann. Der Orthovertrag läuft jetzt seit sieben Jahren in Baden-Württemberg und 700 Kollegen machen mit.

Wo sehen Sie den BVOU in vier Jahren?
Dr. Lembeck: Ich hoffe, dass wir mit unserem Team den Erfolgskurs fortsetzen können und wir noch mehr Leute mitnehmen können, dass wir klar machen können, dass sich Engagement lohnt.  Wir werden nicht bei jedem Projekt erfolgreich sein können – aber wenn jedes zweite in die Versorgung kommt, dann passt es auch.

Was ist das Außergewöhnliche an unserem Berufsverband?
Dr. Lembeck: Wir sind vor Ort – nicht nur in Berlin. Der BVOU lebt vom Engagement in den Ländern und in den Bezirken! Ich werde auch versuchen, vor Ort zu sein – kann mich jedoch nicht zweiteilen – vor Ort möchte ich Projekte vorstellen, neue Leute gewinnen und versuche aufzunehmen, was da alles schon stattfindet. Meinen CO2-Footprint wird das zwar nicht verbessern – aber das persönliche Treffen kann man einfach nicht ersetzen.

Wie kommt es im BVOU zum Tragen, dass die ehemals getrennten Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengewachsen sind?
Dr. Lembeck: Hoffentlich nicht nur im Namen – es kommt vor allen Dingen in den Personen zum Tragen. Viele, so auch ich, sind D-Ärzte und gleichzeitig auch Fachärzte für Orthopädie, für Unfallchirurgie usw. Ich bin auch noch Chirurg usw. Da sollte doch die Herkunft keine Rolle mehr spielen – ich halte das für komplett überholt.

Entscheidend ist: Wenn dein Berufsfeld O&U heißt, dann ist deine berufspolitische Heimat der BVOU – denn der ist der Anwalt für alle Ärzte in O&U.

Herr Dr. Lembeck, vielen Dank für das Gespräch und für Ihre Amtszeit als Präsident alles Gute.

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Pressearbeit.

Perspektive DVT – „Überragende Bildqualität bei Berücksichtigung der Strahlenhygiene“

In Kassel betreiben Dr. med. Jochen Bogert, Dr. med. Christian Caßelmann und Dr. med. Marcus Siebert die Gemeinschaftspraxis „Orthoneum“ mit dem Schwerpunkt Orthopädie und Unfallchirurgie an zwei Standorten. Ihr Anspruch ist es, auf dem gesamten Gebiet der Orthopädie ihre Patienten auf qualitativ höchstem Niveau zu beraten und zu behandeln.

Für eine ganzheitliche Diagnostik und Therapie orthopädischer und sporttraumatologischer Erkrankungen ergänzte die Praxis Ihre bereits vorhandene Bildgebung (Sonographie, konventionelles Röntgen) um das SCS MedSeries® H22. Die so hinzugewonnenen Informationen konnten in die Abwägung der korrekten Therapie – sowohl konservativ als auch operativ – nachhaltig für das Patientenwohlbefinden einfließen. Im Oktober 2021 wurde diese Bildgebung erstmals eingesetzt und die Ärzte erleben seitdem eine klare Qualitätssteigerung der medizinischen Versorgung in ihrer Praxis.

Dr. med. Caßelmann berichtet über die ersten Berührungspunkte mit der SCS und zeigt sich beeindruckt von dem reibungslosen Ablauf der Implementierung:

„Wir sind über eine Fortbildungsveranstaltung und über Veröffentlichungen des BVOU auf das SCS MedSeries® H22 aufmerksam geworden. Das Team der SCS hat uns in mehreren, sehr ausführlichen Gesprächen detailliert und überzeugend alle Fragen rund um die Installation und den Erwerb der Bildgebung beantwortet. Eine Hospitation bei einem erfahrenen Kollegen, welcher ein DVT benutzt, hat terminlich problemlos funktioniert und wurde in angenehmer und kollegialer Atmosphäre verbracht. Die zusätzliche Unterstützung durch die SCS vor dem Hintergrund der Modifizierung des Aufnahmeraumes hinsichtlich der technischen Aspekte und der Strahlenschutz-Anforderungen, war eine große Hilfe und wurde durch die entsprechenden Ansprechpartner schnell und verlässlich umgesetzt.“

Orthoneum
Dr. med. Jochen Bogert
Dr. med. Christian Caßelmann
Dr. med. Marcus Siebert

Oberzwehrener Straße 113
34132 Kassel
www.orthoneum.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung

Verlängerung Abrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen

Berlin – Die Covid-19-Pandemie bedeutet für Arztpraxen weiterhin erhöhte Anforderungen an Hygiene und Patientensicherheit. Nach Abstimmung mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern zu einer erneuten Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, haben die Kostenerstatter einer Verlängerung der sog. Hygieneziffer nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass künftig auf Grundlage der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3fachen Satz (= 4,02 Euro) abgerechnet wird. In Abstimmung mit der Bundesärztekammer wurde eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung für erhöhte Hygienemaßnahmen im Rahmen der Pandemie vereinbart. 

Demnach können die Praxen bei jedem persönlichen Arzt-Patien­ten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung zusätzlich 4,02 Euro abrechnen. Die Summe ergibt sich als sogenannte Analoggebühr, indem aus der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ die Ziffer 383 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden kann.

Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Präsident würdigt das Engagement der BVOU-Mitglieder: „Ich möchte mich bei den BVOU-Kollegen bedanken, u.a. Kollege Dr. Claudio Freimark aus Berlin, die sich für den Erhalt der Ziffer eingesetzt haben. Danke Euer Engagement in der Ärztekammer! Bitte lasst Euch dieses Engagement nicht durch die allfällige Kritik  vermiesen – ohne Euren Einsatz ständen wir viel schlechter da.”

Die Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung soll folgendermaßen lauten:

Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz

Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 383 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

BVOU-Schatzmeister: Neue Hygiene Pauschale beachten und Ziffer anlegen

Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister) erinnert: Die bisherige Pauschale 245a ist NICHT mehr gültig. Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Sie in Ihren EDV Systemen die Ziffer manuell anlegen (war in unserer Praxis auch so). Leider ist es so, dass der Wert der neue Hygienepauschale um ca. 1/3 niedriger liegt als die alte Ziffer – trotz steigender Corona Zahlen. Die Wertschätzung der ärztlichen Arbeit, auch bei Privatpatienten, wird auch hier mit Füßen getreten. Ich bin sicher, dass die Verantwortlichen der Ärztekammer nicht mehr erreichen konnten, anfänglich war der Hygienezuschlag bis 31.12.2021 limitiert. Ob und wann die neue GOÄ kommt steht ebenfalls in den Sternen. Wir werden Sie umgehend informieren wenn wir weitere Informationen haben.”

Quelle: SpiFa/BÄK/PKV/BVOU

Infobrief 4 21: Begutachtung und Berufskrankheiten

Der Infobrief 4/2021 hat das Schwerpunktthema „Gutachten und Berufskrankheiten“.

Gerade in Orthopädie und Unfallchirurgie tangiert dieses Thema eine jede Kollegin, einen jeden Kollegen. Zwar sind die wenigsten aus dem Verband damit hauptberuflich beschäftigt, aber die Anfragen von privaten Unfallversicherungen, von Berufsgenossenschaften, aber auch von Landratsämtern usw. sind fester (und manchmal lästiger) Bestandteil des Alltags. Grund genug, sich damit zu beschäftigen, um diesen Teil des Berufes souverän und effizient zu meistern.

Dieser Infobrief soll Ihnen dabei helfen, indem er auf häufige Stolperfallen hinweist: So werden die Unterschiede zwischen den grundlegenden Rechtsgebieten, die es zu unterscheiden gilt, dargestellt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Berufskrankheiten – ein Thema, das oft nur am Rande dargestellt wird – für viele Arbeitnehmer aber ein Anlass zu häufiger Sorge und Kontaktaufnahme ist.

Ein aktuelles Thema sind sicher auch die Folgen der COVID Erkrankung und inwieweit sie als Berufskrankheit anerkannt werden kann.

Der Wechsel vom empathischen Therapeuten hin zum neutralen Gutachter stellt die meisten von uns sicher vor Schwierigkeiten – wir hoffen, der vorliegende Infobrief kann dabei ganz praktisch helfen.

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im Januar

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Nahrungsergänzung, Elektronik, Active Wear oder Markenkleidung – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

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Wir sind bunt wie das Leben selbst und fordern dazu auf, die beste Version Ihrer selbst zu sein. SAY YES zu einem positiven Lebensgefühl.

Gutachterkurse der ADO zusammen mit der FGIMB

Berlin – Seit Jahrzehnten sind ärztliche Gutachten von herausragender Bedeutung für das Gemeinwesen. Die Fortbildungsreihe „Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung“ der Kommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie wurde unter Federführung von Prof. Dr. Kuno Weise und Dr. Frank Schröter im Jahre 2006 ins Leben gerufen. Ziel der Fortbildungsreihe war die Vermittlung der wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für ärztliche Sachverständige in der Begutachtung.

Aus den Erfahrungen der letzten 14 Jahre zeigt sich, dass die teilnehmenden Gutachter vorzugsweise am aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Beantwortung von Begutachtungsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten interessiert sind.

Das jetzt vorliegende Kurskonzept umfasst nun einen 3-tägigen Fortbildungskurs im Herbst (Kurs „Basics“) und eine 1-Tages-Fortbildungsveranstaltung (Kurs „Experts“) im Frühjahr. Die Veranstaltungen finden in Potsdam und Berlin statt.

Basics-Kurs

Der „Basics“-Kurs, in welchem die Grundlagen der ärztlichen Begutachtung in den verschiedenen Rechtsgebieten fachspezifisch vermittelt werden, ist so gestaltet, dass er die Anforderungen an Modul III der „strukturierten curricularen Fortbildung“ der Bundesärztekammer (SCF) erfüllt.

Wer also als Orthopäde und Unfallchirurg die Module I und II bereits in einem Bundesland absolviert hat, kann hier seine strukturierte curriculare Fortbildung mit dem fachspezifischen Modul III komplettieren.

Gleichzeitig werden dem Teilnehmer 16 Stunden gutachtlicher Fortbildung für die Bezeichnung „zertifizierter Gutachter der FGIMB“ angerechnet.

Experts-Kurs

Das Modul „Experts“ beinhaltet spezielle Kausalitätsfragen und thematisiert notwendige Abgrenzungen von Krankheiten und Unfallverletzungen/-folgen. Es umfasst immer auch eine zusätzliche interdisziplinäre Komponente, sodass z.B. bei Begutachtungsfragen von Polytraumen mit Schädel-Hirn-Trauma auch die Fachgebiete der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, der Ophthalmologie oder der Neurologie/Psychiatrie und Neurochirurgie Berücksichtigung finden.

Bei diesem Kurs werden dem Teilnehmer acht Stunden gutachtlicher Fortbildung für das FGIMB-Zertifikat angerechnet. Über die zahlreichen kooperierenden Fachgesellschaften hinaus sollen auch mit der Sektion Begutachtung der DGOU weitere gutachtliche Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden, auf die Sie über die Veranstalterseiten der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) sowie der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) Zugriff haben werden. 

Aus diesem neuen Fortbildungskonzept resultiert für den sich fortbildenden Sachverständigen eine aktuelle und kompakte Wissensvermittlung in anerkannten und zertifizierten Kursen der entsprechenden beteiligten Fachgesellschaften.

Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung                                     

Datum

Kurs

Ort

Leitung

Preis BVOU

Preis nicht BVOU

22.06.22

Gutachterkurs Experts

Berlin

Prof. Michael Wich, Dr. Holm-Torsten Klemm

190 €

240 €

23.-24.09.22

Online

Gutachterkurs Basics

Online

Prof. Michael Wich, Dr. Holm-Torsten Klemm

210 €

390 €

Änderung meiner Mitglieder-Stammdaten

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie ganz einfach Ihre BVOU-Mitglieder-Stammdaten ändern können. Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Änderung der Mitgliedsdaten innerhalb eines Monats dem BVOU schriftlich anzuzeigen, z. B.

  • Aufnahme, Wiederaufnahme und Änderung der beruflichen Tätigkeit einschließlich
  • Niederlassung in eigener Praxis,
  • den Wechsel des Niederlassungsortes oder der Stelle der ärztlichen Tätigkeit,
  • die Aufgabe der beruflichen Tätigkeit,
  • die Änderung des Namens,
  • die Änderung der Anschrift.

Eigenständige Änderung über den MeinBVOU-Mitgliederbereich

Die Änderungen Ihrer Stammdaten können Sie in Ihrem Profildashboard im BVOU-Mitgliederbereich MeinBVOU bequem selbst aktualisieren. 

  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in MeinBVOU ein
  • Über das Dashboard gelangen Sie auf “Profil bearbeiten”
  • Hier können Sie Ihre Daten anpassen
  • Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie hier. 

Änderung per Formular

Mit dem folgenden Formular haben Sie die Möglichkeit, Ihre hinterlegten Stammdaten in der BVOU-Mitgliederverwaltung zu aktualisieren. Einfach Formular ausfüllen, einscannen und per E-Mail bzw. per Fax an die
Geschäftsstelle senden: Fax 030.797 444-45 E-Mail mv@bvou.net

Weiter Informationen und Ünterstützung erhalten Sie von der BVOU-Geschäftsstelle. Patricia Ludwig ist gerne für Sie da:

Tel.: 030 – 797 444-49

E-Mail: mv@bvou.net

Weihnachtsgrüße des BVOU-Präsidenten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als neuer Präsident des BVOU ist dies mein erster Weihnachtsgruß an die Mitglieder des BVOU.

Blicken wir zurück auf das Jahr 2021, das für uns alle hoffnungsfroh begonnen hatte: Die ersten Impfstoffe wurden ausgeliefert und das Impfen konnte beginnen. Auch unsere O&U-Praxen haben sich daran beteiligt und zeitweilig wurden bis zu einer Million Impfdosen pro Tag gesetzt. Langsam leerten sich die Intensivstationen von COVID-Patienten und im Sommer kehrte so etwas wie Normalität zurück. In den Krankenhäusern und in den Praxen konnten wieder reguläre Fälle behandelt werden und ab Herbst verzeichneten viele einen regelrechten Nachholbedarf.

Egoismus und mangelnde Solidarität eines Teils der Bevölkerung machten die Hoffnung auf einen „Normalbetrieb“ zunichte: Nach dem Motto: „Da schicke ich die anderen vor und freu mich auf die Aufhebung aller Restriktionen“, blieb es bei einer unzureichenden Impfquote.

Vor den Folgen einer mangelnden Impfquote hatten die Wissenschaftler gewarnt und ihre Prognosen trafen leider exakt ein: Die schiere Masse der schwer erkrankten „mittelalten“ Patienten droht nun erneut das Gesundheitssystem zu überlasten. So können an vielen Orten Routineoperationen nicht mehr durchgeführt werden, da kein Anästhesie- und Pflegepersonal dafür mehr zur Verfügung steht.

Der Verlauf der Pandemie im Jahr 2021 lehrt uns:

Wenn es an der notwendigen Solidarität fehlt, werden wir in diesem Land, auf diesem Planeten nicht ein einziges Problem lösen können.

Im Fall der Pandemie heißt dies Solidarität mit den vulnerablen Gruppen in der Gesellschaft, aber auch Solidarität mit den Ländern, die sich den Impfstoff nicht leisten können.

Die globalisierte Welt erfordert Solidarität eben nicht nur innerhalb einer bestimmten Klasse, Schicht oder Nation – Solidarität äußert sich in gegenseitiger Hilfe für alle Menschen. Dieser haben wir Ärzte uns seit über 2000 Jahren verpflichtet.

Die Bibel gebraucht dafür den Begriff der Nächstenliebe. Der griechische Autor Lukas, der im ersten Jahrhundert nach Christus das christliche Glaubensbekenntnis in Bildern und Geschichten umsetzte, war der neueren Forschung nach vermutlich Arzt. Seine Erzählung über die Geburt Jesu ist die Grundlage für das Weihnachtsfest, wie wir es in diesen Tagen feiern. Lukas schildert in eindrücklichen Bildern mehrfach in seinen Schriften, wie Rettung oder Heilung aus Solidarität oder Nächstenliebe erwächst.

„Keine Rettung ohne Solidarität“ – diese Erkenntnis ist offensichtlich uralt und doch aktueller denn je.

Menschen können solidarisch handeln – das macht Hoffnung.

So darf ich uns allen eine friedliche Weihnachtszeit und einen guten Übergang in das neue Jahr 2022 wünschen!

Euer

Burkhard Lembeck

Präsident des BVOU

Zuschlag zum Impfhonorar über die Feiertage

Berlin – Vertragsärzte erhalten für Impfungen in der Zeit vom 24. Dezember bis 9. Januar einen Zuschlag von acht Euro. Für jede COVID-19-Schutzimpfung werden dann 36 Euro statt 28 Euro gezahlt. Das hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf einer Pressekonferenz mitgeteilt.

Normalerweise wird der Zuschlag von acht Euro nur an Wochenenden, an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember gewährt. Mit der heute bekannt gegebenen Regelung wird er nun bis einschließlich 9. Januar auch an Werktagen gezahlt.

Abrechnung: Zuschlag zum Impfhonorar

Für den Zuschlag zum Impfhonorar geben Arztpraxen die Pseudoziffer 88325 an. Mehr zur Vergütung von Impfleistungen finden Sie im Downloadbereich.

Quelle: KBV

Über 110.000 Patienten mit Post-COVID-Diagnose im 1. Quartal 2021

Berlin – Die globale COVID-19-Pandemie dauert seit nunmehr zwei Jahren an. Inzwischen werden Patienten mit Langzeitfolgen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus immer häufiger medizinisch versorgt und wissenschaftlich erforscht. Viele der Betroffenen leiden oft noch Monate nach der initialen Erkrankung unter gesundheitliche Einschränkungen – teilweise nach lediglich milden Corona-Krankheitsverläufen.

Im ersten Quartal 2021 ist das sogenannte Post-COVID-Syndrom bei über 110.000 Patienten in Deutschland vertragsärztlich dokumentiert worden (ICD-Code U09.9!). Bezogen auf die bis Ende des Jahres 2020 an COVID-19 Erkrankten entspricht das einem Anteil von etwa 6 Prozent. Die Altersgruppe der 40- bis 65-Jährigen ist am stärksten betroffen. Auffällig ist: Mehr als 98 Prozent der Patienten mit Post-COVID-Syndrom waren 2020 in vertragsärztlicher Behandlung. Die Daten weisen darauf hin, dass die dokumentierten Vorerkrankungen bei Patienten mit Post-COVID-Syndrom häufiger vertreten sind als im Durchschnitt der Bevölkerung.

Die häufigsten Vorerkrankungen 2020 betreffen zum einen die großen Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen (42 Prozent) und Bluthochdruck (39 Prozent). Zum anderen aber auch Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale (16 Prozent) sowie Fettstoffwechselstörungen (26 Prozent), Adipositas (19 Prozent) und Diabetes (14 Prozent). Auch psychische Vorerkrankungen wie Depression (19 Prozent), somatoforme Störungen (19 Prozent) sowie Belastungs- und Anpassungsstörungen (13 Prozent) spielen eine gewichtige Rolle bei den Behandlungsdiagnosen 2020. Die genannten Vorerkrankungen sind bei Patienten mit Post-COVID-Diagnose im Vergleich zum altersgewichteten Auftreten bei ambulant behandelten Patienten in Deutschland sämtlich häufiger anzutreffen. Der Einfluss der Vorerkrankungen auf das Risiko von Post-COVID-19 und deren Bedeutung für die weitere Behandlung muss weiter wissenschaftlich untersucht werden.

„Der Eindruck, das Post-COVID-Syndrom betreffe vor allem Personen, die bis zur SARS-CoV-2-Infektion gesund waren, trügt. Vielmehr handelt es sich ganz überwiegend um Patientinnen und Patienten, die bereits wegen verschiedener meist chronischer Krankheiten in ärztlicher Behandlung sind. Insofern ist es folgerichtig, dass die medizinische Versorgung von Post-COVID-Erkrankten in erster Linie bei Hausärztinnen und Hausärzte liegt. Die spezifische Behandlung dieser Personengruppe ist mit einem hohen Konsultationsbedarf und Koordinationsaufwand verbunden. Hier besteht ein zusätzlicher und voraussichtlich steigender Versorgungsdruck in Haus- und Facharztpraxen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.

Quelle: Zi