Alle Beiträge von Janosch Kuno

Erneut neuer Wochen-Impfrekord in Arztpraxen

Berlin – In der vergangenen Woche (13.-19. Dezember 2021) haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland 4.914.943 Menschen gegen Corona geimpft. Das waren 378.051 Impfungen (8 Prozent) mehr als in der Vorwoche.

Die Impfzahlen im Einzelnen:

Gemeinsam mit den Impfstellen sind in der letzten Kalenderwoche erneut fast 2 Millionen mehr Auffrischungsimpfungen vorgenommen worden als vor sechs Monaten Zweitimpfungen stattfanden.

Bis gestern waren insgesamt 25,2 Millionen Bürger geboostert, 18,3 Millionen davon in den Vertragsarztpraxen.

Rechnerisch sind damit insgesamt rund 700.000 Personen mehr geboostert worden als vor 6 Monaten eine Zweitimpfung (24,5 Millionen) erhalten hatten. Etwa 43 Prozent aller Personen mit Zweitimpfung haben inzwischen die dritte Impfung bekommen.

Arztpraxen und Impfstellen boostern nun zusammen über 10 Prozent aller Personen mit Zweitimpfung innerhalb einer Woche.

BVOU-Mitglieder unterstützen Impfkampagne mit vereinten Kräften

Um mitzuhelfen, die nächste Corona-Welle zu brechen, öffnen viele BVOU-Mitglieder in der Vorweihnachtszeit ihre Praxen auch an den Advents-Wochenenden und führen Aktionstage durch: „Wir haben ca. 600 Impfungen vorgenommen, davon ca. 60 Erstimpfungen“, rechnet Dr. Adrianus den Hertog (LV-Bremen) aus. Sein Kollege Dr. Henning Trumann kann bei den Zahlen durchaus mithalten: „An den beiden beteiligten Dezember-Samstagen waren es 240, insgesamt im Dezember 350, davon allerdings nur 20 Erstimpfungen. Weitere Impftage laufen in der ersten Januarwoche.“

In Hamburg treibt Dr. Anna Katharina Doepfer die Impfkampagne gegen das Coronavirus voran: „Wir sind aktuell auch bei ca. 2500 Impfungen. Ungefähr 140 pro Woche und 170 bis 200 an zusätzlichen Impftagen. Zwischen den Jahren impfen wir komplett weiter mit circa 450 Impfungen pro Woche. Aber unsere Damen sind auch am Limit“, stellt  Dr. Doepfer (stellv. LV-Hamburg) fest.

Über 90 Prozent der Praxen impfen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten

Nach einer aktuellen Umfrage unter niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bieten fast 92 Prozent der Haus- und Facharztpraxen in Deutschland neben der regulären Sprechstunde zusätzliche Impfangebote für ihre Patienten an. Knapp 93 Prozent der befragten Praxen haben bereits Impftermine für Januar 2022 vergeben. Dass die Teilnehmenden mehrheitlich bereits etwa gleichviele oder sogar mehr Termine für Januar 2022 als für den Dezember 2021 geplant haben, spricht für eine optimistische Perspektive der Praxen, was die Impfstofflieferungen angeht. Bislang konnten 18 Prozent des im vierten Quartal 2021 an die Praxen ausgelieferten Corona-Impfstoffs von Moderna noch nicht verimpft werden. Die befragten Praxen rechnen damit, dass bis Ende des Jahres lediglich gut 5 Prozent des im vierten Quartal erhaltenen Impfstoffs verworfen werden müsse. Allerdings wird der unvermeidliche Verwurf beim Moderna-Impfstoff als höher bis deutlich höher im Vergleich zu anderen Impfstoffen angesehen. Das liegt vor allem an den großen Vials, die jeweils 20 Booster-Dosen enthalten.

Zi/BVOU

Berufspolitischer Online-Frühschoppen in Baden-Württemberg

Karlsruhe  – Als Ersatz für den coronabedingt entfallenen BVOU-Landeskongress Baden-Württemberg hatte der badische Landesvorsitzende Dr. Johannes Flechtenmacher am 8.12.2021 zu einem berufspolitischen Online-Frühschoppen eingeladen. Anstelle einer Ganztageskongressveranstaltung mit bewährtem Mix aus fachlichem und berufspolitischem Teil gab es so „nur“ ein Zoom-Meeting mit aktuellen Informationen zur Berufspolitik. Doch auch dieses stark reduzierte Programm motivierte immerhin 70 Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme am zweistündigen Zoom-Meeting am frühen Samstagmorgen.

Dank an Hans-Peter Frenzel

Flechtenmacher dankte zunächst dem Organisationsteam des entfallenen Landeskongresses um Dr. Hans-Peter Frenzel für die Vorbereitungen. Der Kongress soll nun voraussichtlich am 2.4.22 nachgeholt werden. Der neu zum BVOU-Präsidenten gewählte baden-württembergische Landesvorsitzende Dr. Burkhard Lembeck sah in seiner Begrüßung das Ländle gut im neuen BVOU-Vorstand vertreten und wertete dies als Ausdruck jahrelanger Arbeit mit viel Engagement des Landesteams. Den an der Corona-Impfkampagne teilnehmenden Kollegen dankte Lembeck ausdrücklich. Engagement von Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe sei wichtig, auch bei den im nächsten Jahr anstehenden KV- und Kammerwahlen in Baden-Württemberg.

Orthopäde im Rennen als Nachfolger für Norbert Metke als KV-Vorstand ab 2023

Mit dem von MEDI zum Spitzenkandidaten für die KV-Wahl nominierten Dr. Karsten Braun hoffe man als Nachfolger für Dr. Norbert Metke erneut einen Orthopäden und Unfallchirurgen als KV-Vorstand zu positionieren. Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, sah gute Synergien zwischen KV- und Kammerwahlen und wünschte sich ebenfalls eine gute Vertretung des Fachgebietes wie bisher.

KV-Chef Dr. Norbert Metke zur aktuellen Gesundheitspolitik

Den Hauptteil des Frühschoppens gestaltete der amtierende baden-württembergische KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Metke, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rehabilitationswesen  mit einem Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik und im Bereich der von ihm vertretenen KVBW.

Auch Metke würdigte das Engagement impfender Kolleginnen und Kollegen, allein in der Woche vor dem Landeskongress seien in den Praxen in Baden-Württemberg 620.000 Patienten geimpft worden. Das Problem bei der Coronaimpfkampagne sei nicht eine fehlende Zahl impfwilliger Ärzte, sondern das Impfstoffchaos mit intransparenter Verteilung der zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen. Insofern sei die vom neuen Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in Aussicht gestellte Impfstoffinventur gut. In verschiedenen europäischen Ländern habe sich die Impfstoffverteilung unter Leitung des Militärs bewährt, so Metke mit Blick auf Generalmajor Carsten Breuer als neu benannten Leiter des Corona-Krisenstabs.

Kommentar zum Koalitionsvertrag: Gerechtigkeit fraglich

Anschließend erläuterte und kommentierte der KV-Chef den gesundheitspolitischen Teil des Koalitionsvertrags 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. An der Ausarbeitung des Koalitionsvertrags sei der neue Gesundheitsminister selbst nicht beteiligt gewesen, so dass nicht von einer Umsetzung der Inhalte 1 zu 1 ausgehen sei, jedoch eine grundsätzliche Perspektive für die Ärzteschaft aufgezeigt werde. Ungeschickt seien die derzeit von Ärztevertretern oft zu hörenden Äußerungen zu einer Überlastung im Rahmen der Coronapandemie, da sie dem ohnehin erkennbaren Trend zur Substitution ärztlicher Leistungen weiteren Vorschub leisteten. Von Gerechtigkeit sei im Koalitionsvertrag zumindest dort nichts zusehen, wenn bei vorgesehenen Bonuszahlungen in Höhe von 1 Mrd € an das Pflegepersonal in Krh. und Heimen  die MFA in den Praxen wieder einmal leer ausgingen, obwohl dort 90% der Covid-19-Fälle versorgt worden seien. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sei eine Impfpflicht u. a. auch für Ärzte und Praxisteams ab 15.3.22 beschlossen worden, auch Geimpfte müssten sich zweimal wöchentlich mit Schnelltests wohl selbst abstreichen, er verwies auf eine kurzfristig durch die KVBW erfolgende Information.

Entbudgetierung nur für Hausärzte als Mogelpackung

Die im Koalitionsvertrag für den hausärztlichen Bereich vorgesehene Aufhebung der Budgetierung bringe den Hausärzten wenig, da einerseits in der KVBW  alle hausärztlichen Leistungen schon zu 100% vergütet würden und andererseits das Problem schlicht die fehlenden EBM-Ziffern für durchgeführte Leistungen seien. Für den fachärztlichen Bereich sei eine Ausbudgetierung zwar nicht vorgesehen und im Bereich technischer Leistungen aus seiner Sicht auch nicht sinnvoll. Damit könnten Fachärzte aber leben, solange das TSVG erhalten bleibe. Im Fachgebiet 0&U seien derzeit insgesamt rund 48% aller Leistungen extrabudgetär vergütet , insbesondere durch die Entbudgetierung der Neupatienten. Auch die in Aussicht gestellte Angleichung der Vergütung über die Sektorengrenzen hinweg werde sich nach seiner Einschätzung positiv für die Niedergelassenen auswirken, da die höheren Kostenstrukturen der Krankenhäuser eingepreist würden. Der Innovationsfonds sei ebenfalls positiv zu sehen, man müsse aber darauf hinarbeiten, dass bewährte Leistungen dann in die Regelversorgung überführt werden müssten; bei der derzeitigen Kann-Regelung sei zu befürchten, dass die Krankenkassen von der Übernahme  dieser Leistungen angesichts ihrer Finanzlage wenig begeistert seien.. Die nun zur „digitalen Gesundheitsagentur“ umbenannte „gematik“ habe Strukturen entwickelt, die im Alltag der Praxen nicht umsetzbar seien; erfreulich sei daher der Aufschub von eAU und eRezept bis 30.06.22.

Dauerbrenner Notfallversorgung

Hinsichtlich der Notfallversorgung sei in Zukunft festzulegen, ob das  KV-System oder das Krankenhaus den „gemeinsamen Tresen“ bestücke. In Baden-Württemberg würden jährlich 1,3 Mio Notfälle durch Krankenhäuser ambulant behandelt, davon bis zu 700.000 während der Regelöffnungszeiten der Praxen. Hier bestehe Handlungsbedarf, z. B. in Form von Präsenz niedergelassener Fachärzte in den INZ größerer Städte oder engerer Vernetzung kooperierender Praxen zur Notfallversorgung im ländlichen Raum. Bei der vorgesehenen Reform der Bedarfsplanung hin zu einer gemeinsamen sektorenübergreifenden Planung sei völlig unklar, welche Stellen aus dem Klinikbereich einzubeziehen seien und welche Pflichten sich hieraus für die Klinik ergäben. Zwar sei der parteiunabhängig bestehende Trend zu einer Öffnung der Krankenhäuser feststellbar, für die Praxen gelte aber ein vorweihnachtliches „Fürchtet Euch nicht!“. Den Patienten wollten im Prinzip für ambulante Behandlungen die Struktur eines Krankenhauses nicht, sondern bevorzugten die persönlich erbrachte Behandlungsqualität der Ärzte in den Praxen. Einziger Vorteil des Krankenhauses sei die bessere Erreichbarkeit des Krankenhauses nachts und an Wochenenden; als Zukunftsvision sah Metke die Öffnung von Arztpraxen samstags, was nur mit größeren Einheiten gelingen könne, die man in Zukunft mehr fördern müsse.

Kommunale MVZ keine ernste Konkurrenz

Keine ernste Konkurrenz sei durch die Erleichterung der kommunalen MVZ-Gründungen zu fürchten, denn diese seien auch jetzt schon möglich. Ärzte dafür hätten auch die Kommunen nicht und könnten diese im Übrigen auch nicht bezahlen, ohne mit dem MVZ-Betrieb Verluste zu erleiden. Problematisch sei hingegen der Aufkauf von Arztsitzen durch Investoren in bestimmten lukrativen Fachgebieten zur Bedienung systemfremder Gewinnschöpfung. Dem müsse rasch ein Ende gesetzt werden. Für die Arzneimittelversorgung im Notfalldienst sei ein Dispensierrecht für Ärzte besser als der im Koalitionsvertrag vorgesehene Notfallfonds für einen Transportdienst.

Metke: „Ohne uns geht’s nicht, ohne uns geht das ganze System pleite.“

Zum Start seines letzten Jahres als KV Chef zeigte Metke nochmals die erfolgreiche Bilanz der Honorarentwicklung unter seiner Verantwortung von 2010 bis 2020 auf. Sein Fazit lautete: „Ohne uns geht’s nicht, ohne uns geht das ganze System pleite.“

Den letzten Teil seines Vortrags widmete Metke dem unter Beteiligung des BVOU entwickelten Programm Ortho Kids, welches 2022 starte. Man brauche eine orthopädische Präventionsziffer, das Projekt sei gut gemacht und müsse unter reger Beteiligung der Fachkollegen ein Erfolg werden.

Noch Perspektiven für die neue GOÄ?

In der nachfolgenden Diskussion wurden ergänzend noch von Flechtenmacher Aspekte des Physiotherapeutengesetzes und der GOÄ-Novellierung angesprochen. Obwohl die neue GOÄ komplett fertig gestellt sei und es bisher keinen Inflationsausgleich gegeben habe, äußerte Metke die persönliche Einschätzung, dass die neue GOÄ unter dem neuen Gesundheitsminister voraussichtlich nicht kommen werde. Dr. Flechtenmacher betonte nochmals, das Fach in 18 Sitzungen zur GOÄ gut dargestellt zu haben und erwarte ggf. eine Honorarsteigerung von 6-8%. Dr. Lembeck sah in der sehr fachkundigen Person des neuen Gesundheitsministers durchaus auch Perspektiven, die orthopädischen DMPs nun schneller durchzubringen und auch im fachärztlichen Bereich eine Entbudgetierung für grundversorgende Leistungen und sprechende Medizin erzielen zu können.

Neuer Honorarbaustein: OrthoHeroBKK – Selektivvertrag

Im zweiten Teil des Frühschoppens stellte Dr. Karsten Braun den neuen Selektivvertrag OrthoHeroBKK als weiteren Baustein fachärztlichen Honorars vor und ermunterte die Kolleginnen und Kollegen zur Einschreibung. Einzelheiten zum medizinisch sinnvollen und attraktiven Vertrag sind nachzulesen unter https://www.bvou.net/orthohero/ bzw. https://www.kvbawue.de/praxis/vertraege-recht/vertraege-von-a-z/orthohero/

Dr. Karsten Braun, LL. M.

BVOU-Referat Presse-Medien

 

 

 

Auch medizinische Fachangestellte verdienen einen Bonus!

Berlin – Die Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert Wertschätzung der Leistungen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) seitens der Bundesregierung und unterstützt Protestaktion in Berlin

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände spricht ihre ausdrückliche Unterstützung für eine Protestaktion des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. am heutigen Mittwoch am Brandenburger Tor in Berlin aus. Ziel dieser Protestaktion ist es, auf die enorme Belastung und die fehlende Wertschätzung der Leistungen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) aufmerksam zu machen. Der Protest wendet sich insbesondere an Verantwortliche in der Gesundheitspolitik und Medienvertreter.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände zur Aktion: „Was unsere MFAs während dieser Pandemie geleistet haben und immer noch leisten, muss von der Bundesregierung entsprechend honoriert werden. Wir sagen klar: was für Pflegekräfte gelten soll, muss auch für medizinische Fachangestellte gelten, auch MFAs verdienen einen Corona Bonus! Ohne sie wären eine Bewältigung dieser Pandemie und die hohe Schlagzahl beim Impfen nicht zu stemmen.“

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und ihre Mitglieder fordern schon seit längerem eine Honorierung der Leistungen von MFAs aus staatlichen Mitteln und wünschen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. viel Erfolg bei der heutigen Aktion.

Allianz Deutscher Ärzteverbände

c/o Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa),
Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin

Telefon: +49 (0)30 – 4000 9631
E-Mail: presse@spifa.de

VSOU 2022: „Was bleibt? Was kommt?“

Baden-Baden – Das Kongressmotto der 70. VSOU Jahrestagung könnte mit Blick auf das, was vor uns liegt, nicht treffender gewählt sein. Was bleibt von der Corona-Pandemie und wird es weitere Wellen geben? Was bleibt von den Baustellen im Gesundheitswesen und welche Veränderungen wird die neue Ampelkoalition auf den Weg bringen? Was bleibt von den wissenschaftlichen und berufspolitischen Fragen unseres Faches und wo wird es in der Zukunft Bewegung geben?

Die Politik hat ihre Signale gesetzt. Die Ampelkoalition wird einen neuen Anlauf bei der Krankenhausplanung und -finanzierung nehmen, aber eines steht jetzt schon fest: Der Staat wird sich vermehrt einmischen. Die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse werden in Zukunft unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch die zuständigen Landesbehörden stehen. Finanziell wird zwischen Universitätskliniken, Maximal-, Regel- und Grundversorgern unterschieden werden. Dazu soll das bisherige System um ein nach diesen Versorgungsstufen differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Der Bund wird auch zusammen mit den Ländern die sektorübergreifende Versorgungsplanung ausbauen. Es soll zudem Hybrid-DRGs geben. Aber: Die Budgetierung unseres fachärztlichen Honorars bleibt. Auch bei den Selektivverträgen bleiben die Pläne der Ampel vage. Sie will die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen erhöhen ohne etwas über auskömmliche Finanzierung zu sagen.

„Was bleibt? Was kommt?“ Unser Blitzlicht zeigt, dass die Zeichen auf Veränderungen stehen, nicht nur durch die Corona-Pandemie, durch Digitalisierung und durch die Politik, sondern auch durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt. Deshalb werden wir beim diesjährigen VSOU vor allem über neue Entwicklungen in unserem Fach sprechen. Wir haben ein Programm zusammengestellt, dass sowohl medizinisch-wissenschaftlich als auch ökonomisch-berufspolitisch überzeugt. Denn: Kongresse vermitteln Wissen und dieses Wissen hilft, in unsteten Zeiten bestmöglich zu navigieren und zu bestehen. Wissen schafft Vertrauen. Man muss ein System kennen, um sich darin sicher bewegen zu können – fachlich und betriebswirtschaftlich. Deshalb werden wir uns mit einigen Veranstaltungen auch direkt an junge Kolleginnen und Kollegen wenden, um ihnen das nötige Rüstzeug dafür an die Hand zu geben.

Wir planen den VSOU 2022 als Präsenzveranstaltung unter den dann geltenden Corona-Bedingungen. Wir hoffen auf einen typischen Baden-Badener Kongress mit der Möglichkeit sich persönlich zu treffen, zu diskutieren, Pläne zu schmieden und zu feiern. Ein digitales Format ist derzeit nur Plan B. Mit dem kommenden VSOU steht auch ein runder Kongress-Geburtstag an. 2022 findet unser Traditionskongress zum 70. Mal statt.  Wissenschaftliche Schwerpunktthemen werden Erkrankungen und Verletzungen des Fußes und der Sehnen sein, Kindertraumatologie und Kinderorthopädie und die Wirbelsäule, Themen mit hohem interdisziplinärem und intersektoralem Anspruch. Auch die konservative Orthopädie und Unfallchirurgie findet – wie traditionell beim VSOU Kongress – umfangreiche Berücksichtigung. Insgesamt sind mehr als 70. Sitzungen zu verschiedensten Themen geplant.

Freuen Sie sich auf ein interessantes Programm und kommen Sie zur 70. Jahrestagung der VSOU nach Baden-Baden!

Prof. Dr. med. Mario Perl und Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Kongresspräsidenten

Call for Abstracts: Die Jahrestagung der VSOU lebt von Ihren Beiträgen. Reichen Sie bis 15. Januar 2022 Ihre aktuelle Forschungsarbeit ein und gestalten Sie den Kongress in Baden-Baden aktiv mit! 

Perspektive DVT – „Hochauflösende Bildgebung mit optimaler Betreuung“

In Schwäbisch Gmünd leiten Dr. med. Jürgen Wacker und sein Partner Dr. med. Stefan Vogt eine Praxis, dessen Therapieangebot die gesamte Bandbreite aller Verletzungen und Probleme mit dem Stütz- und Bewegungsapparat abdeckt. Das Ärzteteam verfolgt in dieser das Ziel, ihren Patienten mehr Lebensqualität zu geben, indem sie den Heilungsprozess durch eine entsprechende fachmedizinische Betreuung beschleunigen. Auch die Vermittlung von Wissen zur Prävention bestimmter Verletzungs- und Erkrankungsrisiken ist ihnen bei der Behandlung ihrer Patienten sehr wichtig.

Besonders vor dem Hintergrund der vielen (Sport-)Unfälle, die die Praxis erreichen und der damit notwendigen Beurteilung von (Mikro-)Verletzungen, entschieden sich die Ärzte dazu, ihr Diagnostikspektrum mit der SCS MedSeries® H22 Bildgebung zu erweitern. „Ausschlaggebend für die Implementierung war vor allem die schnell verfügbare 3-D-Bildgebung in hoher Qualität und die hohe Strahlenhygiene, die uns eine bessere und schnellere Patientenversorgung möglich machen“, so die Mediziner.

Dr. med. Vogt und Dr. med. Wacker berichten über ihre Erfahrungen mit der Implementierung:

„Wir sind sehr zufrieden mit der einfachen Bedienung und den hochauflösenden Bildern, die uns das DVT ermöglicht. Bei Fragen oder auftretenden Problemen konnten wir immer einen Techniker der SCS in der Hotline um Rat fragen! Und dank der Unterstützung durch SCS verlief die Raumplanung detailliert und sehr strukturiert. Wir und das Praxisteam empfanden die Einweisung als sehr professionell und vor allem benutzerorientiert.“

Facharztpraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie
Dr. med. Jürgen Wacker
Dr. med. Stefan Vogt
Bocksgasse 2
73525 Schwäbisch Gmünd
www.sport-docs.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

 Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung

Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Berlin – Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R).

Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Während das Sozialgericht den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte das Landessozialgericht ihn als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgeht. Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt.
Der Kläger hat einen Arbeitsunfall erlitten, als er auf dem morgendlichen Weg in sein häusliches Büro (Homeoffice) stürzte. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert.

Zwei Tests bei geimpftem Praxispersonal ausreichend

Berlin – Die tägliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal ist passé. Mit den heute vom Bundestag beschlossenen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz wurde festgelegt, dass für diese Gruppe zwei Antigentests pro Woche ausreichen. Zudem sieht das Gesetz eine Impfpflicht ab Mitte März 2022 für Personen vor, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Mit der Änderung des Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes zur Testpflicht hat der Gesetzgeber auf die massive Kritik der Ärzteschaft reagiert. Auch die Gesundheitsminister der Länder hatten unter Verweis auf die ungerechtfertigt hohe Belastung und die begrenzten Testkapazitäten eine Korrektur gefordert.

Details der Änderungen

Praxen und andere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, ein einrichtungsbezogenes Testkonzept zu erstellen. Im Rahmen des Testkonzepts haben sie Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Beschäftigten anzubieten.

Nach der neuen Regelung müssen geimpfte und genesene Personen zwei Mal pro Woche getestet werden. Diese Tests können auch als Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.

Ungeimpfte Mitarbeitende müssen entsprechend der 3G-Regelung am Arbeitsplatz weiterhin einen täglichen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen. Antigentests zur Eigenanwendung ohne Überwachung sind bei ungeimpftem Personal nicht zulässig.

Die Kosten für zwei Antigentests pro tätige Person und Woche sind über die Coronavirus-Testverordnung abgedeckt (unabhängig vom Impfstatus der tätigen Person). Danach können Praxen im Monat bis zu zehn Tests pro Person über ihre Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Es werden 3,50 Euro pro Test erstattet. Die Tests müssen auf der Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sein.

Können aufgrund von Lieferengpässen keine Tests beschafft werden, sollte die Praxis das entsprechend dokumentieren.

Klarstellung zu Begleitpersonen und Besuchern

Der Gesetzgeber hat zudem klargestellt, dass Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten nicht als Besucher zählen und demnach keinen Testnachweis vorlegen müssen – unabhängig vom Impfstatus.

Geregelt wurde ebenfalls, dass die Testpflicht nicht für Besucherinnen und Besucher gilt, die keinen Patientenkontakt haben – etwa Lieferanten, Postboten, IT-Techniker und Pharmavertreter.

Hinweise zur Dokumentation

Die Testergebnisse und vorgelegten Testnachweise sind weiterhin von den Einrichtungen zu dokumentieren – jedoch sind diese Daten nur auf Verlangen der zuständigen Behörde, in der Regel den Gesundheitsämtern, zu melden. Die Behörden können auch anonymisierte Angaben zum Anteil der geimpften Personen anfordern, die in der jeweiligen Einrichtung tätig sind.

Impfpflicht ab Mitte März 2022 für bestimmte Berufsgruppen

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung müssen künftig in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen. Dazu zählt Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen – also auch Personal in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen. Die Details regelt Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz.

Die Frist zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises – Impf- oder Genesenenzertifikat oder Nachweis über eine Kontraindikation – ist der 15. März 2022. Nach Ablauf seiner Gültigkeit muss dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats ein neuer Nachweis vorgelegt werden.

Wird kein Nachweis erbracht oder bestehen Zweifel an der Echtheit, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Die oberste Landesgesundheitsbehörde kann dann weitere Schritte einleiten – bis hin zum Verbot der Arbeit in der jeweiligen Einrichtung.

Weitere Berufsgruppen dürfen impfen

Das Infektionsschutzgesetz sieht zudem vor, dass zeitlich befristet auch Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte Personen ab 12 Jahren gegen das Coronavirus impfen dürfen – nach einer entsprechenden ärztlichen Schulung.

Die Voraussetzungen regelt Paragraf 20b Infektionsschutzgesetz. Zudem müssen die jeweiligen Kammern zusammen mit der Bundesärztekammer bis zum 31. Dezember entsprechende Mustercurricula entwickeln.

Quelle: KBV

sprechstunde.online während Corona-Sonderregelung kostenfrei

Nicht nur die Feiertage stehen vor der Tür: Corona ist dieser Tage leider noch immer unser ständiger Begleiter. Das oberste Gebot lautet nach wie vor, Kontakte einzuschränken, um die Infektionsketten zu unterbrechen.  Um dies auch im Behandlungsalltag zu ermöglichen, verlängerte die KBV jüngst die Sonderregelungen für die Nutzung von Videosprechstunden bis Ende März 2022 (weiteres erfahren Sie auf der Seite der KBV oder im aktuellen Beitrag vom BVOU). So können Sie nicht nur sich selbst, Ihre Familie und Ihre Patienten schützen: Sie verhindern auch Therapie- und Verdienstausfälle.

ZAVA sprechstunde.online hat passend dazu ein exklusives Geschenk für Sie auf den Schlitten geladen: Registrieren Sie sich bis zum 31.01.2022 mit dem Code BVOUXMAS und sichern Sie sich zwei kostenlose Nutzungsmonate unserer Videosprechstunde ohne nachgelagerte Vertragsbindung!

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten frohe Festtage und einen guten und gesunden Start ins Jahr 2022!

Ampel-Koalitionsvertrag: Durchmischtes Gesamtfazit

Berlin – Der SpiFa e.V. befürwortet geplante Maßnahmen der Koalitionäre, erachtet aber die Belange der deutschen Fachärzteschaft im Koalitionsvertrag insgesamt als unterrepräsentiert.

Populationsbezogene Versorgungsverträge

Die Bundesregierung plant, den gesetzlichen Spielraum für populationsbezogene Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten, um auf diesem Weg innovative Versorgungsformen zu stärken. Der SpiFa befürwortet dieses Vorhaben, fordert aber auch eine Sicherstellung der Finanzierung. Dr. med. Norbert Smetak: „Mit einem Ausbau bevölkerungsbezogener Versorgungsverträge kann die künftige Regierungskoalition zum einen innovative Behandlungsmethoden schneller den Eintritt ins Gesundheitssystem ebnen, zum anderen werden damit niedrigschwellige Versorgungsangebote für Patientinnen und Patienten geschaffen. Um diesen Bereich aber sinnvoll und vollumfänglich entwickeln zu können, bedarf es auch entsprechender Finanzmittel. Ansonsten bleibt der Ausbau eine Idee auf dem gesundheitspolitischen Reißbrett.“

Hausärztliche Entbudgetierung

Das Aufheben der Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich betrachtet der SpiFa e.V. gleichermaßen mit Wohlwollen und Enttäuschung. Dass die künftige Bundesregierung erkannt hat, dass ärztliche Versorgungsbereiche von einer Entbudgetierung profitieren, stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel in der Betrachtungsweise der ambulanten Versorgung dar. Allerdings darf dieser Gedankengang an dieser Stelle nicht enden. „Entbudgetierung schafft einen deutlichen Anreiz für Ärztinnen und Ärzte, sich niederzulassen und verschafft ihnen zudem Freiheit, sich ohne Restriktionen vollumfänglich dem Patienten zu widmen,“ so SpiFa-Vorstand Jörg Karst. „Einzelne Facharztgruppen sind bereits jetzt fester und integraler Bestandteil der ärztlichen Grundversorgung und müssen dementsprechend in diese Überlegungen mit einbezogen werden. Wir sehen diesen Schritt also als wichtiges Signal und Grundlage für künftige Gespräche, denn für die Fachärztinnen und Fachärzte gilt weiterhin: Budgetierung ist und bleibt ein Verhinderungsinstrument für die Niederlassung zu Lasten der Patientenversorgung.“

GOÄ Novelle fehlt

Allgemein kann sich der SpiFa e.V. des Eindrucks nicht erwehren, dass die spezifischen Interessen und Belange von Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis nur wenig Einzug in den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP gefunden haben. Auch vermissen die SpiFa-Mitgliedsverbände das Thema der Novellierung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) auf der politischen Tagesordnung. Hierzu Dr. med. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.: „Wir gehen davon aus, dass die Novellierung der GOÄ von den Parteien als Selbstverständlichkeit auf der Agenda betrachtet wird und deshalb nichts davon im Koalitionsvertrag zu lesen ist. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, die entsprechende Gesetzgebung zügig zu veranlassen. Die Ärzteschaft kann die moderne Medizin mit der fast 30 Jahre alten GOÄ nicht umsetzen und hat zusammen mit der PKV längst alle notwendigen und vereinbarten Vorarbeiten geleistet.“

Quelle: SpiFa

Bis Ende März 22: Corona-Sonderregelungen verlängert

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit und verordneten Leistungen bis Ende März 2022 verlängert. Zudem reaktivierte er bereits ausgelaufene Ausnahmen bei der Qualitätssicherung. Bis Ende März können Krankenhäuser beispielsweise von der Mindestausstattung mit Pflegefachkräften bei bestimmten komplexen Behandlungen abweichen. Es wird bis zu diesem Zeitpunkt in den Krankenhäusern auch auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet. Der G-BA reagiert damit auf die vierte Welle der Corona-Pandemie, die durch sehr hohe Infektionszahlen, eine zu niedrige bundesweite Impfquote und hohe Belastungen für die Intensivstationen der Krankenhäuser geprägt ist.

„Die vierte Welle der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, was es heißt, zu zögern und zu zaudern, statt vorbeugend entschlossen zu handeln: Es kostet Menschenleben“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. „Mit unseren heutigen Beschlüssen leisten wir unseren Beitrag, um Krankenhäuser sowie Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patientinnen wie Patienten zu schützen. Wir setzen durch unsere Beschlüsse klare Prioritäten, um das Funktionieren der Krankenhäuser in der jetzigen Ausnahmesituation trotz Personalengpässen erneut abzusichern. Außerdem entlasten wir die Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich weiterhin, indem unnötige Arzt-Patienten-Kontakte reduziert werden und so das Infektionsrisiko sinkt. Wir wollen alles daransetzen, die Gesundheitsversorgung für alle aufrechtzuerhalten, ganz gleich, ob sie an Covid-19 erkrankt sind oder aus anderen Gründen wie einem Herzinfarkt oder wegen einer chronischen Erkrankung medizinische Hilfe brauchen.“

Hecken weiter: „Die Patientenvertretung wie auch die gemeinsame Selbstverwaltung aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhausvertretung sind sich einig: Wenn es hilft, Pflegekräften sowie Ärztinnen und Ärzten für die Patientenversorgung und für Impfungen Freiräume zu verschaffen, müssen Bürokratie und Dokumentationsvorgaben zur Qualitätssicherung in dieser Ausnahmesituation erneut auf ein unverzichtbares Minimum reduziert werden. Der G-BA kann aber nicht die grundlegenden Entscheidungen zum Reduzieren von Kontakten treffen, um die nach wie vor extrem hohen Neuinfektionen einzudämmen. Hier sind Bund und Länder in der Verantwortung. Deshalb ersuchen wir die Bundesregierung und die Landesregierungen dringend, in der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz das Ihrige zu tun, um einen Kollaps der Intensivversorgung in den Krankenhäusern abzuwenden. Unser Dank gilt an dieser Stelle den Pflegerinnen und Pflegern, den Ärztinnen und Ärzten sowie all den Menschen, die in medizinischen Einrichtungen oder in Pflegeheimen seit vielen Monaten bis zur eigenen Erschöpfung arbeiten und damit unbeschreiblich viel für unsere Gesellschaft leisten.“

Bei den gefassten Beschlüssen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen geht es um diese Sonderregelungen:

  • Arbeitsunfähigkeit: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelas-sene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
    Die Corona-Sonderregelungen gelten unabhängig vom kürzlich gefassten, aber noch nicht rechtskräftigen Beschluss des G-BA zur generellen Krankschreibung per Videosprechstunde.
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Auch Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen weiter: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Zudem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden. Verordnete Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an COVID-19-Erkrankten oder von Versicherten, die unter Quarantäne stehen, müssen weiterhin nicht vorher durch die Krankenkasse genehmigt werden.
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich.
  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden.

Bei den gefassten Beschlüssen im Bereich der Anforderungen zur Qualitätssicherung geht es um diese Sonderregelungen:

Personal-Mindestvorgaben: Bei bestimmten komplexen Behandlungen können Krankenhäuser von den Mindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften sowie für die ärztliche wie pflegerische Weiterbildung abweichen, die in folgenden Richtlinien geregelt sind:

  • Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)
  • Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL)
  • Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
  • Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)
  • Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL)

Aussetzen von Kontrollen des Medizinischen Dienstes (MD): Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Kontrollen im Sinne der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie des G-BA erneut vom 2. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 ausgesetzt. Zudem finden keine Kontrollen des MD vor Ort in den Krankenhäusern statt, um Kontakte und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Inkrafttreten der Beschlüsse

Der heutige Beschluss zu den verordneten Leistungen tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 26. November 2021 in Kraft. Damit ist auch beim Krankentransport eine lückenlose Versorgungspraxis abgesichert – hier waren Teile an die ausgelaufene epidemische Lage nationaler Tragweite gebunden.

Der Beschluss zu den Ausnahmen bei der Qualitätssicherung tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 2. Dezember 2021 in Kraft.

Sonderregelungen beim Entlassmanagement gelten bereits bis 31. Mai 2022, da sie an § 9 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft sind.

Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona
Für den Bereich der veranlassten Leistungen gibt es zusätzlich eine Übersicht.