Alle Beiträge von Janosch Kuno

Erhöhte Ausbildungsaktivität und monetäre Anreize können Personalschwund nicht auffangen

Berlin – Die Suche nach qualifizierten nicht-ärztlichen Mitarbeitenden in den 102.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie die Bindung geeigneten Personals stellt die Praxisinhaberinnen und -inhaber in Deutschland vor immer größere Herausforderungen. So wird die Verfügbarkeit von kompetentem nicht-ärztlichem Personal auf dem Arbeitsmarkt von den Praxen mehrheitlich als äußerst schlecht eingestuft. Deutlich mehr als die Hälfte der vertragsärztlichen Praxen bilden daher eigenen, nicht-ärztlichen Fachkräftenachwuchs aus. Etwa ein Viertel dieser Praxen sind allerdings von Abwanderung ihres selbst ausgebildeten Praxispersonals betroffen. Aufgrund von Personalmangel hatten bereits rund 15 Prozent der Praxen ihr Leistungsangebot zeitweise eingeschränkt. Um ihre Fachkräfte zu binden, haben knapp drei Viertel der vertragsärztlichen Praxen ihrem angestellten Personal Sonderzahlungen und Zuschläge gewährt. Dafür haben die Praxisinhaberinnen und -inhaber durchschnittlich jeweils 4.400 Euro pro Jahr aufgewendet. Während der Corona-Pandemie sind zudem von über zwei Dritteln der Vertragsarztpraxen steuerfreie „Corona-Sonderzahlungen“ in Höhe von durchschnittlich 856 Euro je nicht-ärztlichem Mitarbeitenden pro Praxis ausbezahlt worden.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer Sonderbefragung im Rahmen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) zur „Personalsituation in Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung“ für die Jahre 2019/2020, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat. Danach erwarten über zwei Drittel der Vertragsarztpraxen auch für die kommenden Jahre 2021/2022 substanzielle Probleme, geeignetes Personal auf dem Arbeitsmarkt zu finden. „Immer häufiger machen Krankenhäuser das Rennen um die gut ausgebildeten nicht-medizinischen Fachkräfte. Das wundert nicht, denn seit Jahren steigt der so genannte Orientierungswert und damit der Preis pro Leistung für Krankenhäuser stärker als der für Vertragsarztpraxen. Zwischen 2016 und 2020 ist dieser für Krankenhäuser um 15,02 Prozent gestiegen, für Vertragsarztpraxen lediglich um 6,96 Prozent“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Für das Jahr 2021 habe sich dies unvermindert fortgesetzt, so von Stillfried weiter: „Für Kliniken beträgt der Anstieg 2,6 Prozent, für Kassenarztpraxen lediglich 1,25 Prozent. Die Preise für stationäre Leistungen werden dann seit 2016 um 18,63 Prozent, die für vertragsärztliche Leistungen nur um 8,30 Prozent gestiegen sein. Somit ist es kein Wunder, dass es Krankenhäusern leichter fällt, höhere Tarifgehälter etwa für Medizinische Fachangestellte zu zahlen. Deshalb darf sich die Politik nicht nur um die Personalknappheit in den Kliniken kümmern, sondern muss jetzt endlich dazu beitragen, Abwanderung aus den Praxen zu stoppen. Wird nicht zugunsten der Vertragsarztpraxen nachgesteuert und die Vergütungsschere zwischen Klinik und Praxis geschlossen, drohen auch für Patientinnen und Patienten spürbare Engpässe in den Praxen, die jährlich mehr als 90 Prozent der gesetzlich Versicherten behandeln.“

Die Umfrage fand im ersten Halbjahr 2021 per Online-Fragebogen im Rahmen der jährlichen ZiPP-Erhebung statt. Von den gut 53.000 angeschriebenen Praxen haben fast 5.300 Praxisinhaberinnen und -inhaber Angaben zur Sonderbefragung „Personalsituation in Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung“ gemacht. Damit beteiligten sich etwa 9,8 Prozent der angeschriebenen Praxen, die auf Basis einer Stichprobe aus der Grundgesamtheit ausgewählt wurden. Während die Stichprobe 100 Prozent aller Facharztpraxen umfasst, wurden 40 Prozent der hausärztlichen Praxen und 30 Prozent der Praxen der ärztlichen und psychologischen Psychotherapie ausgewählt. Um eine möglichst repräsentative Stichprobe zu erhalten, sind hausärztliche und psychotherapeutische Praxen zufällig unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte des jeweiligen Praxisstandortes ausgewählt worden.

Zi-Sonderbefragung zur „Personalsituation in Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung“:

https://www.zi.de/fileadmin/images/content/Publikationen/Zi-Paper_17-2021_Personalsituation.pdf

Quelle: Zi

BVOU spendet Corona-Schutzausrüstung

Berlin – Aktuell kommen viele Menschen wegen der Hilfsaktionen in den Hochwasser-Gebieten zusammen. Gesundheitsbehörden rechnen dadurch mit einem Anstieg der Corona-Infektionen in den betroffenen Gebieten. Der BVOU entsendet aus diesem Grund 35.000 Mund-Nasen-Schutzmasken sowie 300 Liter Desinfektionsmittel in die betroffenen Regionen.

Mit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland Anfang März 2020 stieg der Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung für den alltäglichen Einsatz sprunghaft an. Dabei ging es zunächst vorrangig um Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel. Der BVOU bot seinen Mitgliedern an, die Materialien direkt über den Berufsverband zu beziehen, um sich und die Angestellten gegen Infektionen zu schützen.

Auch nach der Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 sehen die betroffenen Bundesländer die Gefahr eines erhöhten Corona-Risikos: Zahlreiche Menschen befreien ganze Dörfer aus Trümmern und Schlamm. Die Bedingungen für die Verbreitung des Virus sind günstig: Viele Menschen kommen auf engem Raum zusammen und verrichten schwere körperliche Tätigkeiten aus, beispielsweise in Kellern, beschädigten Wohnhäusern oder Notunterkünften.

BVOU entsendet Schutzausrüstung ins Krisengebiet

Die Lage in den schwer gezeichneten Gebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bleibt weiter unübersichtlich. Betroffene Orte sind teilweise nur schwer zu erreichen. Die Schäden gehen ins Unermessliche. Es wird noch einige Zeit dauern, bis das absolute Ausmaß sichtbar wird.

Der BVOU steuert dem Risiko von vermehrten Covid-19-Ansteckungen und weiteren Infektionskrankheiten entgegen und hat 35.000 Mund-Nasen-Schutzmasken sowie 300 Liter Desinfektionsmittel ins Krisengebiet um Euskirchen entsandt.

„Die Sorge um das Coronavirus steht bei den Betroffenen in den Krisenregionen bestimmt nicht an oberster Stelle”, sagt Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer. „Trotzdem – oder gerade aus diesem Grund möchten wir mit dieser Sachspende ein Zeichen setzen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske und das regelmäßige Desinfizieren der Hände sollte in jedem Fall sichergestellt sein“.

Die Koordination und Verteilung der Ware hat der Euskirchener Allgemeinmediziner Frank Gummelt übernommen: „Die Schutzausrüstung wird hier im Logistikzentrum eingelagert und gemeinsam mit der  KVNO Kreisstelle Euskirchen zielgerichtet verteilt. Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich beim BVOU für die Unterstützung bedanken.“

Die verpackte Schutzausrüstung macht sich auf den Weg nach Euskirchen © BVOU

Aktualisierung der Heilmittel-Preis-Stammdatei des GKV-SV

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat mitgeteilt, dass die ab 1. August gültigen Heilmittel-Preise jetzt auch in Form einer Stammdatei unter https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp veröffentlicht wurden. Betroffen sind die Preise für die Leistungen der Physiotherapie. Diese gelten für den Zeitraum vom 1. August bis 30. November 2021. Zum 1. Dezember 2021 wird eine erneute Änderung der Preise wirksam, die eine weitere Aktualisierung der Stammdatei erfordert.

Hintergrund der Aktualisierung ist der Schiedsspruch vom 21. Juli 2021, mit dem der Rahmenvertrag nach § 125 SBG V inklusive der Preisvereinbarung durch die Schiedsstelle festgesetzt wurde. Dieser ab dem 1. August 2021 gültige Rahmenvertrag wurde veröffentlicht unter https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/vertraege/vertraege.jsp.

Quelle: KBV

BVOU generiert Spenden in Höhe von 50.000 Euro für Hochwasser-Opfer. Vielen Dank!

Berlin – Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli bat Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher per Rundschreiben um Hilfe für die Flutopfer. Seitdem generierte der BVOU Spendengelder über 18.500 Euro. Zwei Landesverbände waren dabei besonders großzügig. Außerdem entsandte der BVOU Corona-Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel im Wert von 18.000 Euro in die betroffenen Gebiete. 

Die verheerenden Überschwemmungen hatten in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen existenzielles sowie physisches Leid bei vielen Betroffenen verursacht. Der Starkregen und die Überflutungen forderten zudem zahlreiche Menschenleben.

Als regional gut vernetzter Verband in allen Teilen des Landes, griff der BVOU das Thema Hochwasserkatastrophe auf und nutzte diese Vernetzung für einen guten und dienlichen Zweck: Dr. Johannes Flechtenmacher bat um Unterstützung für die Hochwasseropfer in Form von Geldspenden an die Organisation „Aktion Deutschland Hilft“.

Dr. Flechtenmacher: „Danke, dass Sie Hoffnung und Zuversicht schenken!“

„Die Bilder in den zerstörten Gebieten machen uns deutlich wie lange die Aufräumarbeiten noch andauern werden, wie viele unterstützende Hände noch notwendig sind, um etwas wiederherzustellen, was an Normalität und Alltag denken lässt. Die Menschen in unserem Land haben auf verschiedenste Art und Weise ihren Beitrag geleistet und einmal mehr gezeigt, wie wichtig und unerlässlich der Zusammenhalt in solchen Ausnahmesituationen ist“, sagte Dr. Flechtenmacher und lobte die Spendenbereitschaft der BVOU-Mitglieder:

„An dieser Stelle möchte ich mein Wort an Sie richten, denn es ist dem Vorstand des BVOU ein sehr großes Anliegen Dank auszusprechen: Wir danken Ihnen allen für die vielen großzügigen Spenden, die den Menschen in den von Hochwasser zerstörten Gebieten Hoffnung und Zuversicht schenken! Es haben uns auch viele von Ihnen mitgeteilt, für andere Organisationen gespendet zu haben. Auch dafür ein herzliches Dankeschön!“

BVOU-Nordrhein spendete 4.000 Euro aus Verbandsgeldern

Mit Geldspenden werden Organisationen geholfen, ihre Arbeit zuverlässig durchzuführen. Damit wird zum Allgemeinwohl der Gesellschaft beigetragen und dort geholfen, wo Hilfe notwendig ist. Wer spendet, bringt sich aktiv ein – und setzt ein wichtiges Zeichen. Als medizinischer Berufsverband, möchte der BVOU dieses Zeichen setzen.

Viele Menschen möchten zwar derzeit auch aus der Ferne helfen und Gutes tun. Sie sind jedoch skeptisch, ob eine Geldspende auch sinnvoll ist. Aufgrund der Vielzahl ist es schwierig, die passende Organisation zu finden – sicher ist jedoch: Spenden ist sinnvoll! Denn nur durch die Unterstützung der vielen Förderer können Leben gerettet und medizinische Hilfe geleistet werden. Das ist der Grund, warum Menschen spenden: Sie möchten anderen helfen. Für den BVOU-Landesverband Nordrhein war es aus diesem Grund auch selbstverständlich, umgehend großzügige Hilfe auch über die Einzelspende einzelner Mitglieder hinaus zu leisten: „Wir haben uns dazu entschlossen, weitere 4000 Euro  bereitzustellen, denn: Im Ernstfall hält unser Landesverband zusammen“, bekräftigt Landesvorsitzender BVOU Nordrhein, Dr. Roland Tenbrock sein Engagement und das seiner Kollegen, Dr. Stephan Grüner und Dr. Folker Franzen.  Auch der Landesverband Rheinland-Pfalz unter Vorsitz von Frank Fasco beteiligte sich mit 2000 Euro. 

Aktion lief bis 8. August  

Die Aktion lief bis 8. August. Anschließend wurde die generierte Spendensumme an das Bündnis „Aktion Deutschland Hilft“ übergeben. Bei dem Bündnis hat Bundesminister Heiko Maas vor drei Jahren den Vorsitz übernommen, Schirmherr ist der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler. Vorstandsvorsitzende ist Edith Wallmeier vom Arbeiter-Samariter-Bund. Gespendet werden konnte auf der Internetplattform Betterplace, hier wurde eine Seite für die Mitglieder des BVOU eingerichtet, die Spenden wurden über die Plattform direkt an die genannte Organisation weitergeleitet und die Spender erhielten eine Spendenquittung. 

 

Kommunikationsmaterialien zur elektronischen Patientenakte

Berlin – Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist gestartet. Damit Ärztinnen und Ärzte  startklar für die ePA sind, benötigen Sie folgende technische Komponenten:

  • Anschluss an die Telematikinfrastruktur inkl. Konnektor, VPN-Zugang, eHealth-Kartenterminal, Institutionskarte SMC-B
  • Upgrade des Konnektors (PTV4)
  • Softwareupdate des Praxisverwaltungssystems/Krankenhausinformationssystems (letzteres muss bis 31.12.21 bereitstehen)
  • Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/hba/

Für den Praxisalltag bietet die gematik folgende Informationen im Downloadbereich an.

SCS unterstützt provisorischen Praxisbetrieb mit Container für die DVT Bildgebung

Bad Neuenahr – Um den Praxisbetrieb weiter sicherzustellen, plant Dr. Losonc für voraussichtlich Oktober 2021 die Errichtung einer provisorischen Container-Praxis. Einen dieser Container speziell zur Durchführung der 3-D-Schnittbildgebung wird die SCS GmbH stellen, um die Praxis in dieser schweren Zeit bestmöglich zu unterstützen.

Diese umfassenden Maßnahmen sind von Nöten, da die Praxis von Dr. Losonc zu den Räumlichkeiten zählt, die aufgrund des Hochwassers vollständig zerstört worden sind.

Somit hat der Mediziner für seine Behandlungen auch sämtliche Geräte verloren. Darunter zählt auch die SCS Bildgebung, die in Sachen Diagnostik sein wichtigstes Instrument ist. Sofort setzte er sich mit dem Unternehmen in Kontakt und vereinbarte eine unmittelbare Lieferung eines Ersatzgerätes, damit er seinen Betrieb baldmöglichst auf gewohnte Weise fortsetzen kann.

Die Praxis befindet sich im über 100 Jahre alten Thermal-Badehaus im Kreis Ahrweiler, welches bereits nach einem verheerenden Brand im September 2020 schwer beschädigt wurde und nun erneut mit dieser Katastrophe konfrontiert ist. Dadurch, dass das Thermal-Badehaus in einer kleinen Senke, ca. 50 Meter von der Ahr entfernt, liegt, hat sie die volle zerstörerische Wucht des Wassers während der Flutkatastrophe im Juli 2021 abbekommen. Das Gebäude weist starke Schäden auf und das gesamte Inventar ist vollkommen verwüstet worden.

Aktuell schätzt Dr. Losonc die Chancen für die Inbetriebnahme zum geplanten Zeitpunkt als gut ein, wenn weiterhin schnell und zielstrebig daran gearbeitet wird. Über den Fortschritt werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Möchten auch Sie mit einer Spende helfen, nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit Herrn Dr. Losonc auf unter: c.losonc@medicum-rae.de

Die Praxis von Dr. Losonc wurde aufgrund des Hochwassers vollständig zerstört.

Unterstützung beim postoperativen Akutschmerz-Management

Berlin – Für postoperatives Akutschmerz-Management nach ambulanten Operationen bietet die KBV zur Unterstützung für Ärzte Musterdokumente. Diese beinhalten Beispiele für praxisinterne Regelungen, ein mögliches Stufenschema zur perioperativen Medikation und eine nummerische Schmerzskala.

Hintergrund ist, dass die Anforderungen an das Schmerzmanagement in der Qualitätsmanagement-Richtlinie im Hinblick auf Interventionen, die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen, ergänzt worden sind. Danach sind auch ambulante Einrichtungen gehalten, in Abhängigkeit von der Größe der Praxis und der Komplexität der Eingriffe, bestimmte Abläufe schriftlich festzulegen, um Patientinnen und Patienten mit postoperativen Schmerzen noch besser zu versorgen.

Konkret geht es um die Erstellung und Anwendung sogenannter indikationsspezifischer interner Regelungen. Darin können auch personelle und organisatorische Ressourcen und Verantwortlichkeiten festgelegt und dargestellt werden. Zudem sollen postoperative Akutschmerzen mit validierten Instrumenten erfasst, bürokratiearm dokumentiert und nach einem individuellen Behandlungsplan behandelt werden.

Stufenschema zur Medikation und Skala zur Schmerzerfassung

Bei der praktischen Umsetzung unterstützen die vier Mustervorlagen, die im Rahmen von QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen), dem Qualitätsmanagement-Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV speziell für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen, entwickelt wurden.

Die beiden Beispiele der internen Regelungen dienen als Vorlage für das Akutschmerzmanagement bei kleineren ambulanten Eingriffen wie Abzessspaltung sowie bei größeren ambulanten Operationen wie Hernien und müssen an die jeweiligen Gegebenheiten individuell angepasst werden.

Quelle: KBV

50 Jahre Endoprothetik am oberen Sprunggelenk

Frankfurt – Die Anfänge der OSG-Endoprothetik gehen auf das Jahr 1970 zurück. Diese ersten  Prothesen wurden vor 50 Jahren noch zementiert verankert und verloren ebenso wie die darauffolgende zweite Generation aufgrund hoher Komplikations- und Lockerungsraten schnell an Bedeutung. Mit der Einführung der dritten Generation von Sprunggelenkprothesen, die sich durch ein Drei-Komponenten-Design mit mobilem Gleitkern auszeichneten, kam Ende des letzten Jahrtausends die Hoffnung auf, die anfänglichen Probleme überwunden zu haben. Vielversprechende Ergebnisse ließen die Endoprothetik am oberen Sprunggelenk zu einem anerkannten Verfahren in der Behandlung der Sprunggelenksarthrose werden, welches sich nicht mehr nur auf wenige Zentren konzentrierte sondern bald flächendeckend angeboten wurde. Doch wo stehen wir heute?

Glaubt man den statistischen Daten so ist nach der anfänglichen Euphorie, die neue Generation an Sprunggelenksprothesen könne die Versteifung als Goldstandard ablösen, eine gewisse Ernüchterung eingetreten: Rückläufige Implantationszahlen an immer weniger werdenden Einrichtungen sowie eine zunehmende Anzahl an Sprunggelenkarthrodesen lassen den Eindruck entstehen, der Hype der OSG Endoprothetik sei vorbei.[1] Schwenkt man  den Blick in die Literatur, so ist in den letzten 20 Jahren die Publikation von wissenschaftlichen Artikeln über Sprunggelenkprothesen geradezu explodiert. Allein bei den Pubmed-gelisteten Veröffentlichungen ist es in den letzten fünf Jahren zu einer Verdoppelung, in den letzten zehn Jahren gar zu einer Vervierfachung der jährlich erschienen Fachartikel zu diesem Thema (2019: 275 Artikel; 2014: 133 Artikel; 2009: 73 Artikel) gekommen.

Welche Empfehlungen können nun aber aus der Literatur gezogen werden?

Längst ist bekannt, dass es sich bei der Implantation eines künstlichen Sprunggelenks um einen komplexen Eingriff handelt, der eine flache Lernkurve aufweist und dass perioperative Komplikationen sich mit zunehmender chirurgischer Erfahrung vermeiden lassen. [2,3] Neuere Untersuchungen konnten sogar zeigen, dass das Risiko für eine intraoperative Komplikation bei einem unerfahrenen Operateur im Vergleich zu einem Expertenfünffach erhöht ist. [4] Da Komplikationen mit einem schlechteren Outcome vergesellschaftet sind,[5]  müssen Anwenderfehler verständlicherweise bei der Be-/Verurteilung des Verfahrens berücksichtigt werden.

Aber auch bei der Interpretation der Langzeit-Studien, die von den Prothesenentwicklern veröffentlicht wurden, ist Vorsicht geboten. Vergleicht man die Prothesenstandzeiten, so ist eine deutliche Diskrepanz zwischen Entwicklerstudien und Registerdaten zu verzeichnen. [6] Aktuell darf je nach Studie von einer Zehn-Jahres-Standrate von 70–90% ausgegangen werden, [7–11] wobei erste Studien sogar 15-Jahres-Ergebnisse mit einer Standrate von 76% veröffentlichen. [12, 13] Da diese Langzeitergebnisse verständlicherweise über eine sehr frühe Phase der dritten Prothesengeneration berichten, bleibt es abzuwarten, ob sich die Standzeiten mit zunehmender Anwendererfahrung verbessern lassen. Noch schwieriger ist es, eine wissenschaftlich fundierte Antwort auf die Frage der Überlegenheit eines der beiden konkurrierenden Verfahren „Prothese oder Arthrodese“ zu finden. Momentan werden in Reviews und  Meta-Analysen beiden Therapien ein vergleichbares Abschneiden im AOFAS-Score bescheinigt. [14–19] Neben der eingeschränkten Studienqualität, auf die die Autoren einstimmig hinweisen, ist ebenfalls die routinemäßige Verwendung des nicht validierten Scores der amerikanischen Fußgesellschaft AOFAS (American Orthopaedic Foot & Ankle Society) kritisch anzumerken.20 Prospektiv-randomisierte, multizentrische Studien, die das Ergebnis einer Prothese mit dem nach einer Arthrodese vergleichen, gibt es derzeit nicht. Auch wenn diese mit der TARVA-Studie in Planung sind, [21] wird es noch Jahre dauern, bis Langzeitdaten vorliegen. In wie weit die Studie gar patienten-spezifische Faktoren wie Fehlstellungen oder präoperative Gelenkbeweglichkeit, aber auch verschiedene Prothesentypen sowie chirurgische Erfahrung berücksichtigen wird, bleibt abzuwarten.

Eine fundierte Analyse dieser Parameter wäre erforderlich, um am Ende eine patientenindividuelle Therapieempfehlung geben zu können. Bis dahin muss vor allem bei der chirurgischen Aufklärung der Patienten die Datenlage der Metaanalysen genügen. Zusammenfassungen aus vergleichenden Studien berichten über eine höhere Rate an Re Operationen nach Prothesenimplantation als nach einer Sprunggelenkversteifung.[18, 22] Eine Tatsache, die nicht weiter verwundert, wenn man bedenkt, dass Folgeeingriffe bei
der Implantation einer Sprunggelenksprothese eingeplant sind. So muss mitunter das PE Inlay gewechselt werden oder eine Realignement-Operation des Rückfußes oder der medialen Säule durchgeführt werden, um einen plantigraden Fuß als Voraussetzung einer balancierten Prothese zu schaffen. Dies darf bei der chirurgischen Aufklärung ebenso wenig außer Acht gelassen werden, wie die Tatsache, dass sekundäre Versteifungen nach Prothesenausbau zwar möglich sind, die Ergebnisse aber hinter denen der primären Arthrodese bleiben.23 Fünfzig Jahre nach der ersten Sprunggelenkprothese hat sich sowohl das Prothesendesign als auch die Implantationstechnik derart weiterentwickelt, dass dieses Verfahren bei der Behandlung der Sprunggelenkarthrose mit guten Ergebnissen eingesetzt werden kann. Nichtsdestotrotz sind weitere vergleichende Langzeitstudien erforderlich. Auch die Erweiterung der Prothesenregister um die Daten der Sprunggelenkarthrodese würde helfen, die Möglichkeiten aber auch die Grenzen der Endoprothetik am Sprunggelenk besser einschätzen zu können.

Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann
Dr. Sebastian Manegold

erschienen im BVOU-Infobrief 1-20

Literatur
1. Kostuj T, Preis M, Walther M, Aghayev E, Krummenauer F, Röder C. [German total ankle replacement register of the german foot and ankle society (D.A.F.) – presentation of design and reliability of the data as well as first results]. Z Orthop Unfall 2014, Oct;152(5):446–54.
2. Myerson MS, Mroczek K. Perioperative complications of total ankle arthroplasty. Foot Ankle Int 2003, Jan;24(1):17–21.
3. Basques BA, Bitterman A, Campbell KJ, Haughom BD, Lin J, Lee S. Influence of surgeon volume on inpatient complications, cost, and length of stay following total ankle arthroplasty. Foot Ankle Int 2016, Oct;37(10):1046–51.
4. Zhao D, Huang D, Zhang G, Wang X, Zhang T, Ma X. Positive and negative factors for the treatment outcomes following total ankle arthroplasty? A systematic review. Foot Ankle Surg 2020, Jan;26(1):1–13.
5. Glazebrook MA, Arsenault K, Dunbar M. Evidence-based classification of complications in total ankle arthroplasty. Foot Ankle Int 2009, Oct;30(10):945–9.
6. D’Ambrosi R, Banfi G, Usuelli FG. Total ankle arthroplasty and national registers: What is the impact on scientific production? Foot Ankle Surg 2019, Aug;25(4):418–24.
7. Henricson A, Nilsson JÅ, Carlsson A. 10-year survival of total ankle arthroplasties: A report on 780 cases from the swedish ankle register. Acta Orthop 2011, Dec;82(6):655–9.
8. Mann JA, Mann RA, Horton E. STAR™ ankle: Long-term results. Foot Ankle Int 2011, May;32(5):S473–84.
9. Zaidi R, Cro S, Gurusamy K, Siva N, Macgregor A, Henricson A, Goldberg A. The outcome of total ankle replacement: A systematic review and meta-analysis. Bone Joint J 2013, Nov;95-B(11):1500–7.
10. Krishnapillai S, Joling B, Sierevelt IN, Kerkhoffs GMMJ, Haverkamp D, Hoornenborg D Long-term follow-up results of buechel-pappas ankle  arthroplasty. Foot Ankle Int 2019, May;40(5):553–61.
11. Kerkhoff YR, Kosse NM, Metsaars WP, Louwerens JW. Long-term functional and radiographic outcome of a mobile bearing ankle prosthesis. Foot Ankle Int 2016, Dec;37(12):1292–302.
12. Clough T, Bodo K, Majeed H, Davenport J, Karski M. Survivorship and long-term outcome of a consecutive series of 200 scandinavian total ankle replacement (STAR) implants. Bone Joint J 2019;101-B(1):47–54.
13. Palanca A, Mann RA, Mann JA, Haskell A. Scandinavian total ankle replacement: 15-Year follow-up. Foot Ankle Int 2018;39(2):135–42.
14. Haddad SL, Coetzee JC, Estok R, Fahrbach K, Banel D, Nalysnyk L. Intermediate and long-term outcomes of total ankle arthroplasty and ankle arthrodesis. A systematic review of the literature. J Bone Joint Surg Am 2007, Sep;89(9):1899–905.
15. Jordan RW, Chahal GS, Chapman A. Is end-stage ankle arthrosis best managed with total ankle replacement or arthrodesis? A systematic review. Adv Orthop 2014;2014:986285.
16. Morash J, Walton DM, Glazebrook M. Ankle arthrodesis versus total ankle arthroplasty. Foot Ankle Clin 2017, Jun;22(2):251–66.
17. Henricson A, Fredriksson M, Carlsson Å. Total ankle replacement and contralateral ankle arthrodesis in 16 patients from the swedish ankle registry: Self-reported function and satisfaction. Foot Ankle Surg 2016, Mar;22(1):32–4.
18. Kim HJ, Suh DH, Yang JH, Lee JW, Kim HJ, Ahn HS, et al. Total ankle arthroplasty versus ankle arthrodesis for the treatment of end-stage ankle arthritis: A meta-analysis of comparative studies. Int Orthop 2017, Jan;41(1):101–9.
19. Benich MR, Ledoux WR, Orendurff MS, Shofer JB, Hansen ST, Davitt J, et al. Comparison of
treatment outcomes of arthrodesis and two generations of ankle replacement implants. J
Bone Joint Surg Am 2017, Nov 1;99(21):1792–800.
20. SooHoo NF, Shuler M, Fleming LL, American Orthopaedic Foot and Ankle Society. Evaluation of
the validity of the AOFAS clinical rating systems by correlation to the SF-36. Foot Ankle Int 2003, Jan;24(1):50–5.
21. Goldberg AJ, Zaidi R, Thomson C, Doré CJ, Skene SS, Cro S, et al. Total ankle replacement versus arthrodesis (TARVA): Protocol for a multicentre randomised controlled trial. BMJ Open 2016;6(9):e012716.
22. Maffulli N, Longo UG, Locher J, Romeo G, Salvatore G, Denaro V. Outcome of ankle arthrodesis and ankle prosthesis: A review of the current status. Br Med Bull 2017, Dec 1;124(1):91–112.
23. Gross C, Erickson BJ, Adams SB, Parekh SG. Ankle arthrodesis after failed total ankle replacement: A systematic review of the literature. Foot Ankle Spec 2015, Apr;8(2):143–51.

Perspektive DVT: Die SCS Bildgebung in der prä- und postoperativen Diagnostik

Focus Praxis

In Kempten leiten Dr. med. Frank Burkardsmaier und seine Kollegen Dr. med. Walter Schmidt, Dr. med. Dirk Steiner sowie Dr. med. Dirk Theurer die orthopädische und unfallchirurgische Focus Praxis. Im Jahr 2020 hat sich das Ärzteteam gemeinsam dazu entschlossen, ihr Diagnostikspektrum mit dem SCS MedSeries® H22 DVT zu erweitern.

Die hohe Strahlenhygiene hat überzeugt

Dr. Burkardsmaier, welcher bereits im Jahr 2017 erstmalig von der hochwertigen 3-D-Schnittbildgebung erfahren hat, ist zunächst durch Pressemitteilungen sowie durch publizierte Artikel in Fachmagazinen hierauf aufmerksam geworden: „Ich war beeindruckt von den dort gezeigten Bildern und habe direkt mit Kollegen telefoniert, von denen ich wusste, dass sie über ein solches System verfügen“, sagt er hierzu. Anschließend haben sich auch seine Kollegen etwas näher mit der Thematik, insbesondere mit der hohen Strahlenhygiene, auseinandergesetzt. Letztendlich war diese ausschlaggebend für die Entscheidung einer Implementierung, sodass die vier Ärzte daraufhin gemeinsam den Kontakt zur Firma SCS gesucht haben: „Die einfache Handhabung sowie die hervorragende Bildqualität haben uns überzeugt, sodass wir sehr froh darüber sind, seit Mai 2020 ein DVT in unserer Praxis in Betrieb zu haben.“  

Diagnostische Sicherheit für Patient und Arzt

In der Focus Praxis findet das DVT insbesondere in der präoperativen Planung sowie der postoperativen Kontrolle seine Anwendung. Wenn möglich, so Dr. Burkardsmaier, wird dieses bereits in der Primärdiagnostik eingesetzt, da das Röntgenbild gerade im Gelenkbereich immer Überlagerungsartefakte darstellt. Folglich muss man zur Darstellung von Gelenkkörpern oder einem Bruch meist ohnehin noch eine weitere dreidimensionale Aufnahme durchführen: „Aufgrund der niedrigeren Strahlenbelastung des Systems gibt es für mich somit keinen Grund mehr, vorab erst noch ein konventionelles 2-D-Bild zu erstellen“, fügt er hinzu.

Zudem leistet die hochauflösende Schnittbildgebung einen großen Beitrag zur diagnostischen Sicherheit, insbesondere im Bereich der Metallartefakte: „Hier ist das Wesentliche, dass man z. B. bei Knieprothesen oder bei Sprunggelenksendoprothesen eine sichere Diagnostik bezüglich Lockerungsanzeichen hat, die man in einem konventionellen CT gerade im Interface Bereich zwischen Prothese, Zement und Knochen oftmals nur schwer erkennen kann“, so der Mediziner. Dies ist durch den Metallalgorithmus nun wesentlich einfacher darzustellen. Des Weiteren bringt die 3-D-Bildgebung eine große Sicherheit bei einer Bohrkanalbeurteilung oder bei einer geplanten Revision der vorderen Kreuzbandplastiken mit sich.

Sofortige Therapieplanung für den Patienten

Doch nicht nur die geringe Strahlenbelastung und die hohe diagnostische Sicherheit haben Dr. Burkardsmaier überzeugt, sondern vor allem auch die damit verbundene Möglichkeit der Belastungsaufnahmen der unteren Extremitäten. Beispielsweise sind diese nach einer Unfallversorgung oder nach einer Korrektur einer Vor- und Rückfußfehlstellung im Bereich der prä- und postoperativen Analyse sehr hilfreich. Insbesondere bringt das dreidimensionale Bildgebungssystem laut dem Mediziner bei der Behandlung von Unfallpatienten einen großen Nutzen mit sich: „Unsere Patienten profitieren spürbar von der schnellen Durchführung, der schmerzfreien sowie einfachen Lagerungen und der sofortigen Diagnosesicherheit.“ So kann nun bereits beim Erstkontakt nach der erfolgten Diagnostik ein Behandlungsplan festgelegt und direkt mit dem Patienten besprochen werden. Auch das gesamte Praxisteam sieht in der DVT-Anwendung einen großen Zugewinn, vor allem die einfache Handhabung und die schnelle Auswertung der Ergebnisse tragen zu einem raschen und einfachen Praxisworkflow bei.

Abschließende Botschaft an die Kollegen aus der O&U

Zuletzt möchte Dr. Burkardsmaier auch die Kollegen aus der O&U dazu inspirieren, sich einmal intensiv mit der 3-D-Bildgebung sowie der Studienlage im Bereich der Strahlenhygiene zu beschäftigen. Er persönlich ist überzeugt, dass wenn man als Arzt in einer niedergelassenen Praxis tätig ist und die Amortisationsberechnung gegeben ist, alle Argumente für eine Implementierung sprechen. „Ich denke, dass die SCS Bildgebung eine ähnliche Revolution darstellt, wie damals die Einführung der Kernspintomografie und vor allem wir im Fachbereich der O&U sollten uns mit der Thematik beschäftigen.“  

Fallbeispiel

Radiusköpfchenfraktur & Speichenfraktur

Es folgt die Fallvorstellung eines ärztlichen Kollegen, welcher beim Fahrradfahren gestürzt ist. Er kam kurz nach dem Sturz in die Praxis und äußerte Schmerzen am rechten Handgelenk und am Ellenbogen mit entsprechender Symptomatik während der Untersuchung. Daraufhin wurde am Handgelenk und am Unterarm-Ellenbogen ein DVT durchgeführt, wobei sich eine isolierte Radiusköpfchenfraktur Mason 1°, die nicht verschoben war, gezeigt hat. Ebenfalls zeigte sich eine verschobene Speichenfraktur mit Gelenkbeteiligung, welche dann ein paar Tage später operativ versorgt wurde. Die postoperative Kontrolle erfolgte zum Nachweis der vollständigen Gelenkherstellung und Lage des Osteosynthesematerials am übernächsten Tag wieder mit dem DVT. Der Ellenbogen wurde konservativ behandelt und im Verlauf noch mehrmals kontrolliert, um ggf. eine auftretende Dislokation des Radiusköpfchens exakt feststellen zu können. Da dies nicht auftrat, konnte weiterhin konservativ behandelt werden. Ca. 6 Monate nach dem Unfall wurde vor der geplanten Metallentfernung erneut eine dreidimensionale Aufnahme des Handgelenks erstellt. Vor Kurzem ist nun die Metallentfernung erfolgt. Insgesamt hatte der Kollege eine 8-wöchige Arbeitspause und konnte danach wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.

Erschienen in: SCS Magazin 01-2021

Gesundheits-Apps: Das Wichtigste im Überblick

Berlin – Digitale Gesundheitsanwendungen können helfen, Krankheiten zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Seit September stehen die ersten erstattungs- und verordnungsfähigen Angebote bereit. Was Niedergelassene zur Verordnung und Abrechnung wissen sollten, stellt die KBV jetzt in einer neuen Praxisinformation vor.

Dabei geht es beispielsweise darum, was überhaupt unter einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) zu verstehen ist und welche Apps und Webanwendungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Außerdem wird vorgestellt, welches Formular Praxen einsetzen und welche Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden können.

DiGA-Verzeichnis und Abrechnungshinweise

Eine wichtige Rolle spielt das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (siehe „Mehr zum Thema“). Nur DiGA, die in diesem Verzeichnis gelistet sind, können von Vertragsärzten und -psychotherapeuten verordnet werden.

Die Erstverordnung einer DiGA wird seit dem 1. Januar 2021 für „dauerhaft aufgenommene“ DiGA und ab dem 1. August 2021 auch für „vorläufig aufgenommene“ DiGA mit der Gebührenordnungsposition 01470 vergütet. Sie kann auch abgerechnet werden, wenn die DiGA in einer Videosprechstunde verordnet wird.

Verordnungsformular und Pharmazentralnummer

Zur Verordnung wird Muster 16 eingesetzt, das Arztpraxen auch für Arznei- und Hilfsmittel verwenden. Auch psychotherapeutische Praxen erhalten es von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise Druckerei.

Beim Ausfüllen des Verordnungsformulars 16 ist zu beachten, dass die jeweilige Pharmazentralnummer (PZN) angegeben wird. Diese ist im DiGA-Verzeichnis bei jeder App und Webanwendung unter „Informationen für Fachkreise“ aufgeführt.