Alle Beiträge von Janosch Kuno

Perspektive DVT – Genaues Ausmaß von Frakturen erfassen

Waiblingen – Die orthopädische Praxis Koch in Waiblingen zeichnet sich aus durch ein breites Spektrum an präventiven, diagnostischen und therapeutischen Leistungen. Der erfahrene Facharzt für Orthopädie Werner H. Koch behandelt in seiner Praxis Beschwerden wie Nacken- und Rückenschmerzen, Schulter­ und Ellenbogenprobleme, Knie­ und Hüftgelenksleiden, Muskelzerrungen oder Bänderrisse.

Dabei liegen die Schwerpunkte der orthopädischen Praxis in den Bereichen Diagnostik, Prävention, Physikalische Therapie, Sportmedizin, Osteotherapie, Chirotherapie, Arthrosetherapie sowie Akupunktur. Im Sinne einer ganzheitlichen Medizin verfolgt die Praxis den Ansatz, ihre Patienten so vollständig wie möglich zu untersuchen, um Gesundheitsrisiken nicht nur frühzeitig und präventiv feststellen zu können, sondern auch um eine optimale Beratung und effektive Theraplanung zu gewährleisten.

Im August 2020 erweiterte die orthopädische Praxis in Waiblingen ihr Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Werner H. Koch berichtet von seinen ersten Erfahrungen mit der eigenständigen 3-D-Schnittbildgebung:

„Mit dem SCS DVT erfassen wir in kürzester Zeit das genaue Ausmaß von Frakturen an Hand, Ellenbogen, Fuß, OSG oder Knie. Ebenso wie unsere Patienten, sind wir begeistert von der unmittelbaren Verfügbarkeit der hochauflösenden Bilder in 3-D. Dabei stellen die DVT-Untersuchungen unter Gelenkbelastung einen klaren Vorteil in der Beurteilung knie- und fußchirurgischer Deformitäten dar und ermöglichen eine noch exaktere präoperative Planungsmöglichkeit. Bei vielen orthopädischen und unfallchirurgischen Fragestellungen erlaubt uns das SCS DVT eine exzellente Beurteilung von knöchernen Strukturen und deren Umgebung.“

Werner H. Koch
Facharzt für Orthopädie
Karl-Ziegler-Straße 52
71336 Waiblingen
www.praxiskoch.de

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.

eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend

Berlin – Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die KBV hatte sich frühzeitig beim Bundesgesundheitsministerium für eine Verschiebung eingesetzt, da die Technik noch nicht flächendeckend verfügbar ist, weder auf Seiten der Praxen noch auf Seiten der Kassen. „IT-Hersteller, Praxen und Krankenkassen haben nun etwas mehr Zeit, um die Vorgaben zur eAU umsetzen zu können“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. „Eine klare Regelung ist gerade jetzt in Corona-Zeiten wichtig, um die Ärztinnen und Ärzte nicht zusätzlich zu belasten.“

Grundsätzliche Kritik bleibt

Der Aufschub ändert nichts an der grundsätzlichen Kritik der KBV, dass das Ausstellen von AU-Bescheinigungen nur teilweise auf ein digitales Verfahren umgestellt wird. So müssen Vertragsärzte ab 1. Oktober 2021 neben der elektronischen Datenübermittlung an die Kassen Papier-Bescheinigungen ausdrucken, die der Patient für sich sowie für seinen Arbeitgeber erhält.

„Für die Ärzte bringt die eAU damit keinerlei Erleichterung“, kritisierte Kriedel. Erst ab 1. Juli 2022 seien die Krankenkassen zur elektronischen Weiterleitung der AU-Daten an die Arbeitgeber verpflichtet. Doch auch dann laufe das Verfahren nicht komplett papierlos ab. Der Patient bekomme weiterhin einen Ausdruck für seine Unterlagen.

Das neue Startdatum für die digitale Weiterleitung der AU-Daten durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber hatte der Gesetzgeber erst kürzlich um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2022 verschoben.

Ersatzverfahren für technische Störungen geregelt

Außerdem haben KBV und GKV-Spitzenverband als Partner des Bundesmantelvertrages Näheres zum sogenannten Ersatzverfahren geregelt, falls die Telematikinfrastruktur ausfallen sollte. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass für den Patienten keine Nachteile bei Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzahlung entstehen.

Für eAU erforderlich: Update, KIM-Dienst, eHBA

Zur Übermittlung der eAU an die Krankenkassen benötigen Praxen einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM-Dienst), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem sind ein Update des Praxisverwaltungssystems und des Konnektors erforderlich (Update zum E-Health-Konnektor). Für die elektronische Signatur benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis.

Quelle: KBV

Onlinekongress: 28. Internationales Symposium für Fußchirurgie

München – Der Jahreskongress der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie findet vom 4. bis 5. Dezember ONLINE unter dem Motto Update 2020 statt. Dr. Hartmut Stinus (Referat Fuß- und Sprunggelenkchirurgie) lädt herzlich zur Teilnahme ein:

Liebe Mitglieder,

das 28. Internationale Symposium für Fußchirurgie 2020 online der GFFC – Update 2020, 04./05. Dezember 2020 steht vor der Tür. 24 Fortbildungspunkte sind bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt.

Mit der Firma LUXAV wurde ein sehr kompetenter Partner für die Umsetzung eines Online-Kongresses verpflichtet, so dass unsere Jahrestagung in diesem Jahr online stattfinden kann. Wir wollen Ihnen ein Update Fußchirurgie auch mit zwei internationalen Sitzungen anbieten. Das Programm ist dieser Mail beigefügt.

Neben den hochinteressanten Vorträgen zu den Themen Vorfuß, Rückfuß, Sprunggelenk, Arthroskopie, neuropathischer Fuß, Abrechnung, Recht, technische und konservative Orthopädie bieten wir auch eine virtuelle Industrieausstellung.

Klicken Sie auf folgendes Bild und Sie gelangen direkt zur Informationsseite des Jahreskongresses. Dort finden Sie auch das komplette Programm, mit den wichtigsten Themen der Fußchirurgie (inkl. zwei internationale Sitzungen am Freitag, 04.12.2020).

Wir würden uns freuen Sie beim diesjährigen Online-Kongress der GFFC e.V. begrüßen zu dürfen.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hartmut Stinus
Präsident der Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V.
Referat Fuß- und Sprunggelenkchirurgie des BVOU

COVID-19: Krankschreibung bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen

Berlin – Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021. Damit reagiert der G-BA auf die deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen. Durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten sollen das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen entlastet werden. Wichtig ist: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Hinweise zur Abrechnung

Das Ausstellen der AU-Bescheinigung ist Teil der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale. Dies gilt auch, wenn sie telefonisch ausgestellt wird. Voraussetzung für die Abrechnung der Pauschale ist jedoch, dass der Patient mindestens einmal in dem Quartal in der Praxis war.  

Ist das bei der telefonischen AU-Bescheinigung nicht der Fall, rechnen Ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 01435 (88 Punkte / 9,67 Euro) ab. Auch darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband heute verständigt. Für das Porto zur Übersendung des „gelben Scheins“ an den Versicherten ist jeweils die GOP 40122 (0,90 Euro) berechnungsfähig.

Hinweise zur eGK

Das Verfahren zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sieht vor, dass Patienten, die für die Krankschreibung erstmals eine Praxis telefonisch konsultieren, ihre Versichertendaten nur mitteilen und ihre Mitgliedschaft in einer Krankenkasse mündlich bestätigen müssen. Damit wird verhindert, dass Patienten, die ihre AU-Bescheinigung oder bei Kindern die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld per Post erhalten, später doch in die Praxis kommen müssen, nur um ihre eGK vorzulegen.

Bei bekannten Patienten gilt das übliche Verfahren: Findet ausschließlich ein telefonischer Kontakt statt, übernehmen Ärzte die Versichertendaten aus der Patientenakte.

Quelle: KBV/GKV-Spitzenverband

FAB-Woche digital: Neue Wege des Austauschs

Berlin – Wie ein Großteil der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in diesem Jahr, fand auch der 29. Facharztvorbereitungskurs (FAB) vom 23. bis 28. November 2020 erstmalig komplett online statt. Die Durchführung der Kurswoche bedeutete für die 111 Teilnehmer als auch für die Referenten und Moderatoren eine gewisse Umstellung.

PD Dr. Stephan Tohtz (Potsdam) und Dr. Thilo John (Berlin) stellten bei dem neu erarbeiteten Onlineformat positiv fest, dass durch die Neukonzeptionierung Quantensprünge der Digitalisierung absolviert wurden: „Wir waren praktisch gezwungen, uns mit neuen Dingen und innovativen technischen Möglichkeiten zu beschäftigen. Manchmal ist man zugegebenermaßen etwas bequem und empfindet Althergebrachtes als bewährt und charmant. Diese Umstellung empfanden besonders die jüngeren FAB-Teilnehmer mit Sicherheit deutlich leichter. Ideal für alle Teilnehmenden war auch, dass man die Kurswoche praktisch von jedem Ort aus verfolgen konnte und Anfahrtswege und Übernachtungskosten wurden damit eingespart.

Regelmäßige Interaktivität und fachlicher Austausch waren durch die Chatfunktion der O&U-Event-App sichergestellt, die bei der FAB-Woche zum Einsatz kam: „Während der Vorlesungen und einzelnen Sessions entstanden dadurch interessante Diskussionen und spannende Fragerunden“, fasste Dr. John zusammen. „Und trotzdem: Bei der digitalen Form gibt es einfach einen gewissen Verlust an Empathie, die wir während einer Präsenzvorstellung in Berlin besser rüberbringen können. Dies ist bei Onlineformaten etwas schwieriger, das muss man klar sagen. Aus diesem Grund hoffen wir, unsere Teilnehmer im nächsten Jahr wieder wie gewohnt in Berlin begrüßen zu dürfen!“

Technische Unterstützung gab es von Anette Köhler und Thomas Steinringer aus der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) © Privat

Immer schwieriger: Suche nach MFA im ambulanten Bereich

Berlin – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat aktuell die Einstiegsgehälter der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen nach Tarifvertrag zwischen 2018 und 2020 verglichen. Das Ergebnis: Wegen der in den vergangenen Jahren stärker gewachsenen Finanzierungsgrundlage im der stationären Versorgung liegt das monatliche Einstiegsgehalt (ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen) einer MFA im Krankenhaus um rund 500 Euro höher als für eine MFA in Arztpraxen. Aufgrund der Tatsache, dass in Kliniken deutlich mehr Geld zur Finanzierung des Personals zur Verfügung steht, wird es für immer mehr Vertragsarztpraxen immer schwieriger, geeignetes medizinisches Fachpersonal zu finden bzw. zu binden.

„Höhere Tarifgehälter bedeuten für Vertragsärzte und Krankenhäuser höhere Personalkosten. Der Spielraum für die Entwicklung der Gehälter hängt von der Weiterentwicklung der Preiskomponente der Vergütung ab. Diese wird für ambulante und stationäre Leistungen durch den jeweiligen Orientierungswert bestimmt. Seit Jahren steigt der Orientierungswert für Krankenhäuser stärker als der für Vertragsarztpraxen. Zwischen 2016 und 2020 ist der Orientierungswert für Krankenhäuser um 15,02 Prozent gestiegen, für Vertragsarztpraxen lediglich um 6,96 Prozent. Für das Jahr 2021 setzt sich dies fort: Für Kliniken beträgt der Anstieg 2,6 Prozent, für Kassenarztpraxen nur 1,25 Prozent. Die Preise für stationäre Leistungen werden dann seit 2016 um 18,63 Prozent, die für vertragsärztliche Leistungen nur um 8,30 Prozent gestiegen sein. Somit ist es kein Wunder, dass es Krankenhäusern leichter fällt, höhere Tarifgehälter für MFAs zu zahlen. Deshalb darf sich die Politik nicht nur um die Personalknappheit in den Kliniken kümmern. Wird nicht zugunsten der Vertragsarztpraxen nachgesteuert, droht ein Engpass in der medizinischen Versorgung“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Das Gehalt von MFAs in öffentlichen Krankenhäusern und Kliniken wird in der Regel nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-B) bezahlt. Nach Tariftabelle 2020 erhält eine MFA in Entgeltgruppe 5 Stufe 1 ein monatliches Einstiegsgehalt von 2.481 Euro. Bei Übernahme schwieriger Aufgaben oder Personalverantwortung ist eine Einstufung in Entgeltgruppe 6 oder 8 möglich. Mit steigender Berufserfahrung erfolgt außerdem ein Aufstieg in den Gehaltsstufen. So erhalten MFA im fünften Berufsjahr bereits ein monatliches Bruttogehalt von 2.775 Euro in Stufe 3 Entgeltgruppe 5. Für MFA, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung, also vor allem in Arztpraxen, tätig sind, legt der MFA Manteltarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe die Gehälter fest. Das Gehalt einer MFA richtet sich nach ihrer Tätigkeitsgruppe und ihrer Berufserfahrung. Als Einstiegsgehalt erhält sie nach Tarifvertrag 2020 ein monatliches Bruttogehalt von 1.970 Euro in Tätigkeitsgruppe I.

Über tätigkeitsrelevante Fort- und Weiterbildungen und bei Übernahme eines eigenen Verantwortungsbereiches ist ein Aufstieg in höhere Tätigkeitsgruppen möglich. Außerdem steigt auch hier das Gehalt mit steigender Berufserfahrung. Die erste Steigerung nach Tarifvertrag erfolgt im fünften Berufsjahr. MFA erhalten dann in Tätigkeitsgruppe I ein monatliches Bruttogehalt von 2.139 Euro.

Hinzu kommt, dass das Einstiegsgehalt von MFA im stationären Bereich in den ersten 5 Berufsjahren insgesamt zweimal auf Stufe 3 und damit 2.775 Euro erhöht wurde. Im vertragsärztlichen Bereich erhalten die MFA erstmalig im fünften Berufsjahr eine Steigerung auf 2.139 Euro. Damit hat sich der tariflich bedingte Gehaltsunterschied in Höhe von rund 500 Euro in der Vergütung von MFA im ambulanten und stationären Bereich auch nach fünf Jahren Berufserfahrung noch nicht verringert.

Quelle: Zi

Perspektive DVT – High-End Diagnostikverfahren

Heidelberg – Dr. med. Wolfram Wenz leitet zusammen mit seinem Partner Prof. Dr. med. Michael Akbar eine Privatpraxis für Orthopädie in Heidelberg, die den Namen “EXPERTS FIRST – Die Knochen-Docs“ trägt. Seit über 20 Jahren beschäftigt er sich mit der rekonstruktiven Fußchirurgie, sowie Kinderorthopädie. Seine neueröffnete Praxis hat den Anspruch mit den modernsten Diagnostikverfahren und einer professionellen High-End-Ausstattung nahezu jede orthopädische Untersuchung innerhalb der Praxis durchzuführen.

Bereits seit 4 Jahren ist er im Deutschen Gelenkzentrum in der ATOS Klinik Heidelberg begeisterter SCS DVT-Anwender. Da er auch zukünftig in seiner eigenen Praxis nicht auf die überzeugende 3-D-Bildgebung verzichten wollte, implementierte er das DVT Mitte des Jahres bei EXPERTS FIRST.

Dr. med. Wolfram Wenz berichtet von seinen Erfahrungen mit der eigenständigen 3-D-Schnittbildgebung:

„Ich wollte in meiner Praxis keine Durchschnittsmedizin, sondern High-End anbieten. Aus diesem Grund war für mich klar, dass ich dafür auch in die richtige Diagnostik investieren werde, um meinen Patienten das Bestmögliche bieten zu können. Durch meine vorherige Tätigkeit in der ATOS Klinik Heidelberg hatte ich mich an die hervorragende 3-D-Bildgebung des SCS DVT gewöhnt, weshalb ich mich auch für eine Systemanschaffung für meine eigene Praxis entschied. Ohne das SCS DVT würde es mir schwerfallen, beispielsweise dem Patienten bei einer Sprunggelenksarthrose eine sichere Diagnose zu geben und ihm eine Belastungsempfehlung auszusprechen. Die 3-D-Aufnahme lässt damit nicht nur genauere Befunde zu, sondern ermöglicht auch eine sichere Behandlung.“

Dr. med. Wolfram Wenz
Prof. Dr. med. Michael Akbar
Rudolf-Diesel-Straße 11
69115 Heidelberg
www.experts-first.de

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.

Buchbesprechung: Das Sportlerknie

Berlin – Das Werk „Das Sportlerknie“ sei, so die Aussage der renommierten Sportmediziner und Herausgeber (Prof. Dr. Martin Engelhardt aus Osnabrück, Dr. Casper Grimm aus Osnabrück und Prof. Dr. Stefan Nehrer aus Krems an der Donau), ein Buch, welches sich als Nachschlagewerk wie auch für die Ausbildung jüngerer Kollegen geeignet sei. Es thematisiere die wichtigsten Verletzungen, Fehlbelastungen und überlastungsschäden des Kniegelenkes.

Auf 255 Seiten wird die komplexe Thematik mit Hilfe von mehr als 200 farbigen Abbildungen dargestellt. Es begrenzt sich offenbar bewusst auf jene Pathologien, welche dem Behandler in Praxis und Klinik gehäuft begegnen werden und als „wahre Pathologien“ zu bewerten sind. Die Gliederung des Buches ist übersichtlich. Der Abschnitt Diagnostik besticht insbesondere durch die hervorragenden Abbildung von Herrn Prof. Dr. Breitenseher, wie sie der ein oder andere Leser gewiss aus den MR-Trainern dieses Autors gewohnt sein dürfte. Das Kapitel hinsichtlich der Sonografie erscheint, im Vergleich mit der vorhandenen Literatur aus Orthopädie und Unfallchirurgie, zunächst überdurchschnittlich lang. Dies ist ausgesprochen erfreulich und sollte den Leser motivieren dieser wertvollen Untersuchung ein höheres Gewicht beizumessen.

Insgesamt bleibt das Buch in seinen anatomischen Bezeichnungen nicht immer korrekt. Bei Betrachtung der Kapitel zu den einzelnen Überlastungsschäden und Verletzungen fallen sehr gut gegliederte Kapitel mit positiv übersichtlichem Umfang auf. Bei einzelnen Verletzungen fällt dem Leser jedoch auf, dass die Nachbehandlungsschemata doch mitunter sehr kurz und wenig dezidiert ausfallen. Im Weiteren folgt ein Kapitel zu sportartspezifischen Aspekten, welches von einzelnen Verbandsärzten geschrieben wurde.

Unter Berücksichtigung des Buches „Sportverletzungen – GOTS Manual“, welches ebenfalls von Prof. Dr. Engelhardt herausgegeben wurde, könnte der Leser meinen, dass es sich um eine Wiederholung, herausgegebeben unter einem anderen Verlag, sein könnte. Doch weit gefehlt. Resümierend möchte ich sagen, dass dies ein Buch ist, welches meines Erachtens als empfehlenswert zu betrachten ist. Durchaus eigent es sich als Nachschlagewerk, gleichwohl der Leser nicht alle erforderlichen Informationen finden wird, welche man nach dem Lesen des Titels und des Vorwortes erwartet.

Autor der Rezension:
Dr. med. David Merschin
Helios Klinikum Bad Saarow

Ab sofort: Corona-Report an jedem Mittwoch

Berlin – Wie entwickelt sich die Zahl der Coronavirus-Infizierten in Deutschland, wie hoch ist die 7-Tages-Inzidenz insbesondere bei über 60-Jährigen oder welche Testkapazitäten gibt es aktuell? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichen ab sofort jeden Mittwoch einen Corona-Report mit Daten zu verschiedenen Parametern. 

Der Corona-Report bietet ein wöchentliches Update. Er enthält unter anderem Daten zur Testung, zur Zahl der Infizierten (auch beim Klinik- und Praxispersonal), zu 7-Tage-Inzidenzen, zur Belegung der Intensivbetten, zu Todesfällen und Fallsterblichkeit sowie zur Vorwarnzeit. Regionale und internationale Zahlen ergänzen die Übersicht. Die aktuellen Daten werden jeweils mit den Daten der Vorwoche verglichen. Außerdem gibt es zu allen Parametern Zahlen aus dem Frühjahr und Sommer 2020. Das Zi, das für den Report verschiedene Datenquellen auswertet, stellt auf seiner Internetseite weiterführende Informationen auch auf Länder- und Kreisebene bereit.

Quelle: KBV

Sonderregelungen im Überblick: AU-Bescheinigung, Rezept, Überweisung

Für Leistungen, die ärztlich veranlasst werden, gelten coronabedingt seit einiger Zeit verschiedene Sonderregelungen. Die KBV hat die Wesentlichsten für das 4. Quartal 2020 kurz zusammengefasst, um im Praxisalltag Unterstützung zu bieten. Die Übersicht berücksichtigt neben häuslicher Krankenpflege, Heil- oder Hilfsmitteln zum Beispiel auch Betäubungsmittel-Rezepte, AU-Bescheinigungen sowie Überweisungen.

Leistung (alphabetisch)

Corona-Sonderregelungen (4. Quartal 2020)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Formular 1
Bescheinigung bei Erkrankung Kind
Formular 21
› Bei Erkrankung der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik: AU-Feststellung auch am Telefon* bei bekannten und unbekannten Patienten bis 7 Kalendertage plus weitere 7 Kalendertage bei Verlängerung
› Portokosten abrechenbar
* AU-Feststellung per Videosprechstunde ist keine Corona-Sonderregelung, sondern regulär möglich, und nicht auf Erkrankungen der oberen
Atemwege ohne schwere Symptomatik beschränkt.
Arzneimittel
Formular 16
› Bei Versand von Folgerezepten: Portokosten abrechenbar
Betäubungsmittel
BtM-Formular
› Übertragung von BtM-Rezepten auch außerhalb von Vertretungsfällen möglich
› Portokosten abrechenbar
Häusliche Krankenpflege
Formular 12
› Folgeverordnung auch per Telefon/Videosprechstunde, rückwirkende Folgeverordnung bis zu 14 Kalendertage, Folgeverordnung muss nicht in letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden, auch später möglich
› Frist zur Vorlage der Verordnung zur Genehmigung bei Krankenkasse von 3 auf 10 Arbeitstage erweitert
› Portokosten jeweils abrechenbar
› Längere Verordnungsdauer muss nicht medizinisch begründet werden
Heilmittel
Formular 13, 14, 18 bis 31.12.2020
Neues Formular 13 ab 01.01.2021
› Folgeverordnung auch per Telefon/Videosprechstunde, gilt
auch „außerhalb des Regelfalls“
› Portokosten abrechenbar
› Verordnungen bleiben gültig, auch wenn Heilmittelbehandlung
mehr als 14 Kalendertage unterbrochen war
Hilfsmittel
Formular 16
› Folgeverordnung auch per Telefon/Videosprechstunde
› Portokosten abrechenbar
› Gilt für alle Hilfsmittel zum Verbrauch sowie Zubehör und
Ersatzbeschaffung
› Gilt nicht für Sehhilfen und nicht für Hörhilfen
Krankenbeförderung
Formular 4
› Verordnung auch per Telefon/Videosprechstunde
› Portokosten abrechenbar
› Krankentransporte zu notwendiger ambulanter Behandlung von Corona-Patienten genehmigungsfrei, auch bei behördlich angeordneter Quarantäne
Soziotherapie
Formular 26
› Frist für die Vorlage der Verordnung zur Genehmigung bei
der Krankenkasse von 3 auf 10 Arbeitstage erweitert
Spezialisierte ambulante
Palliativversorgung (SAPV)
Formular 63
› Frist für die Vorlage der Verordnung zur Genehmigung bei
der Krankenkasse von 3 auf 10 Arbeitstage erweitert
Überweisung
Formular 6 und 10
› Ausstellung auch per Telefon/Videosprechstunde
› Portokosten abrechenbar
Zusatzinfo: Entlassmanagement der
Krankenhäuser
› Einlösefrist Entlassrezepte 6 Werktage
› Arzneimittel: keine Begrenzung auf Packung mit kleinstem Packungsgrößenkennzeichen
› Für bis zu 14 Kalendertage: AU-Bescheinigung, Verordnung häuslicher Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie, SAPV

Hinweise

  • Abrechnung Portokosten für Versand: GOP 88122 / 90 Cent
  • Erfassen der Versichertendaten auch ohne Einlesen der elektronische Gesundheitskarte (eGK):
    · Patient war im Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis: Versichertendaten liegen vor.
    · Patient ist in der Praxis bekannt, war aber im Quartal nicht da: Praxis übernimmt Versichertendaten
    aus der Patientenakte.
    · Patient ist in der Praxis unbekannt. Praxispersonal erfragt am Telefon die Versichertendaten:
    · Name des Versicherten
    · Postleitzahl des Wohnortes des Versicherten
    · Geburtsdatum des Versicherten
    · Krankenkasse
    · Versichertenart (Mitglied, Familienversichert, Rentner); Versichertennummer ist nicht erforderlich

Quelle: KBV