Alle Beiträge von Janosch Kuno

MVZ bewerten wirtschaftliche Lage 2017 positiv

Berlin  – Rund 60 Prozent der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland haben das Jahr 2017 mit einem Gewinn abgeschlossen. Etwa drei Viertel der teilnehmenden MVZ schätzen ihre Gesamtsituation als (eher) gut ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell veröffentlichte Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Bei den durch Vertragsärzte betriebenen MVZ lagen 84 Prozent in der Gewinnzone, bei denen durch Dritte, also etwa durch Krankenhäuser oder Kommunen geführten MVZ lag dieser Anteil hingegen nur bei 47 Prozent. Diese Unterschiede korrespondieren mit der abweichenden Gewinndefinition bei GmbH und GbR.

MVZ bieten überwiegend fachübergreifende Versorgungsangebote. Im Durchschnitt wiesen die MVZ 3,6 verschiedene Fachrichtungen bzw. Fachabteilungen auf. Bei den von Vertragsärzten geführten MVZ standen die hausärztlich tätigen Abteilungen mit 46 Prozent auf Platz 1 der häufigsten Abteilungen. Auch bei den nicht-vertragsärztlich geführten MVZ waren die hausärztlichen Abteilungen mit 41 Prozent am stärksten vertreten. 50 Prozent der teilnehmenden MVZ sind ausschließlich im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig. Der Anteil rein hausärztlicher MVZ ist mit 7 Prozent am geringsten. Diese Verteilung spiegelt sich auch in den Anteilen fachübergreifend tätiger MVZ in der Erhebung wider (82 Prozent).

Den aktuellen Trend einer weiterhin steigenden Anzahl von Ärztinnen und Psychotherapeutinnen in MVZ bestätigen die Erhebungsergebnisse. Im Mittel sind sieben angestellte Ärztinnen bzw. Psychotherapeutinnen in MVZ tätig. Während die Anzahl Angestellter in den Krankenhaus-MVZ höher liegt als in den vertragsärztlich getragenen MVZ (acht bzw. fünf), ist hingegen mehr Personal im nicht-ärztlichen medizinischen Bereich in Vertragsarzt-MVZ angestellt (18 bzw. 11 Beschäftigte).

In die Untersuchung gingen die Angaben von bundesweit insgesamt 212 MVZ ein, die im Zeitraum Januar bis März 2019 an einer Online-Befragung des Zi teilgenommen haben. Befragt wurden die zum 31. Dezember 2017 zugelassenen 2.827 MVZ. An der Hälfte der MVZ-Trägerschaften war ein Krankenaus beteiligt, der Anteil vertragsärztlich getragener MVZ lag bei 36 Prozent. 13 Prozent entfielen auf andere Träger bzw. Trägerkombinationen. MVZ gründen mit 80 Prozent vorrangig im Umland oder in Städten. Die Untersuchung erfolgte in Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesverband MVZ e.V. (BMVZ).

Quelle: Zi

Virtueller AE-Kongress vom 2. bis 4. Dezember

Berlin – Die wissenschaftlichen Leiter des virtuellen AE-Kongresses, Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller, Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Reinhard Hoffmann und Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Kirschner, laden zum Online-Event vom 2. bis 4. Dezember ein. Jetzt anmelden!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

„Endoprothetik im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Innovation“ lautet das Thema des 22. AE-Kongresses, der vom 04.-05.12.2020 in Düsseldorf stattfinden sollte.

Nach fertiggestellter Konzeption dieses Kongresses, der zweigleisig in zwei Sälen mit einem großen Rahmenprogramm („Youth“, „Bildgebung und Endoprothetik“, „Rehabilitationsmedizin“, „Schulterendoprothetik“, „Kleine Gelenke“) geplant war, änderten die Coronapandemie und die damit verbundenen Einschränkungen unser aller Kongress- und Kursgeschehen maximal.

Große Kongresse mussten gänzlich gecancelt werden, für kleinere Treffen gelten besondere Regeln, was zunächst einmal dazu führte, dass wir die Situation beobachtet haben.

Derzeit befinden wir uns im limitierten Lockdown. Kongresse sind in einer akzeptablen Größe nicht erlaubt. Dies ist nach unserer Erwartung auch in der ersten Dezemberwoche nicht der Fall. Aus diesem Grunde haben wir das Programm modifiziert und werden den Kongress als Online-Kongress abhalten.

Das Kongressmotto „Endoprothetik im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Innovation“ sollte durchaus bleiben, denn auch die Coronakrise hat gezeigt, wie schnell auch in einem sehr frequentierten, elektiven Fach gravierende Probleme resultieren können.

Die ökonomischen Themen werden nun in die neuen Blöcke integriert. Hierzu gehören Themen wie die mangelnde Honorierung von Innovationen, das Abrechnungssystem, Zweitmeinung, Mindestmengen und Geriatrie.

Die Tage sind themenbezogen sortiert. Der erste Tag widmet sich der Knieendoprothetik, der zweite Tag der Hüft- und Schulterendoprothetik und der dritte Tag beschäftigt sich mit Trauma und Infektion.

Neben allgemeinen Themen der primären Hüft-, Knie- und Schulterendoprothetik sowie der Wechselendoprothetik wird die Endoprothetik im Alter ebenso adressiert wie die proximale Femurfraktur und die Infektion. Es wird in jeder Sitzung ausreichend Zeit zur interaktiven Diskussion und Falldiskussion zur Verfügung gestellt.

Das weitere Begleitprogramm, wie das AE-Seminar „Junior Orthopaedic Surgeon Trainees: Skills in Surgery“ und der AE-ComGen-OP-Personalkurs, welches im Wesentlichen von Hands-on-Tätigkeiten lebt, musste leider gestrichen werden, ebenso die Kurse zur Bildgebung. Weiterhin wurde auf die erstmalig vorgesehenen Abstract-Sitzungen verzichtet.

Wir würden uns freuen, Sie anlässlich unseres diesjährigen AE-Online-Kongresses, trotz aller Widrigkeiten, begrüßen zu dürfen.

Wir bedauern, dass wir keinen Anwesenheitskongress in sinnvoller Größe stattfinden lassen können. Wir sind uns alle bewusst, dass die Zahl der online-basierten Kongresse derzeit groß ist, hoffen aber dennoch, dass wir Ihr Interesse mit unserem coronaadaptierten 22. AE-Kongress wecken.

Für diese Veranstaltung ist die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme beantragt.

Veranstaltungstermine

Mittwoch, 2. Dezember 2020, 16.00–21.00 Uhr
Donnerstag, 3. Dezember 2020, 16.00–21.00 Uhr
Freitag, 4. Dezember 2020, 16.00–21.00 Uhr

Wissenschaftliche Leitung

Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller
Ärztlicher Direktor und Chefarzt
Herzogin-Elisabeth-Hospital
Orthopädische Klinik
Braunschweig

Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Reinhard Hoffmann
Ärztlicher Direktor und Chefarzt
Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik
Frankfurt am Main gGmbH

Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Kirschner, MBA
Direktor
Orthopädische Klinik
Standort St. Vincentius-Kliniken
ViDia Kliniken gAG Karlsruhe

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im Dezember

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Elektronikartikel, Kleidung oder Gesellschaftsspiele – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

JBL: 25% Rabatt

JBL steht für eindrucksvollen Sound und ist weltweit die erste Wahl. Von Heimkinosystemen und Soundbars über Kopfhörer bis zu Auto-Lautsprechern und -Subwoofern – wo immer du Musik erleben willst, hier triffst du auf kraftvollen Sound.

Land’s End: 25% Rabatt

Lands End – Entspannte Mode, frische Farben und garantierte Qualität: Shoppen Sie alles, was glücklich macht!

Gore: 30% Rabatt

GORE® Wear – Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Hightech-Lauf- und Radbekleidung. Konzentrieren Sie sich mit uns auf das, was Sie lieben: den
Sport.

Ravensburger: bis zu 30% Rabatt

Entdecken Sie die vielfältige Welt von Ravensburger! Egal ob Sie gerne spielen, puzzeln oder sich kreativ austoben wollen – im Ravensburger Onlineshop finden Sie das Richtige.

Bildgestützte Therapie: Webmeeting am 25.11. zum neuen Selektivvertrag

Karlsruhe – Nach mehrmonatigen intensiven Verhandlung ist es dem BVOU gelungen, mit der Techniker Krankenkasse einen bundesweiten Selektivvertrag zur bildgestützten Therapie bei radikulären Symptomen der Halswirbelsäule (HWS) und Lendenwirbelsäule (LWS) zu finalisieren.

Der Vertrag basiert auf evidenz-basierten Therapiekonzepten und bietet ein leistungsgerechtes Honorar außerhalb jeglicher Budgetierung. Um sich in den Selektivvertrag einschreiben zu können, ist die Teilnahme an einem Webmeeting sowie an einem begleitenden E-Learning-Kurs zur PRT obligat. Das Webmeeting findet statt am:

Mittwoch, 25. November 2020 um 19.00 Uhr

Programm

Evidenz und fachlicher Hintergrund (Dr. Markus Schneider, BVOU, IGOST)
Vorstellung SV-Vertrag (Dr. Johannes Flechtenmacher, BVOU)
– Teilnahmeoraussetzungen
– Leistungsparameter
– Einschreibung Ärzte
– Einschreibung Patienten
Abrechnung (Sebastian Dierke, Sanakey GmbH)
Fragen und Diskussion

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  • Facharztbezeichnung Orthopädie/Orthopädie und Unfallchirurgie oder Neurochirurgie
  • Teilnahme an der Kassenärztlichen Versorgung
  • Darstellung des Praxisprofils auf Orthinform.de
  • Erfolgreiche Teilnahme an einen E-Learning Modul (geht in Kürze online)
  • Teilnahme am Webmeeting
  • Teilnahme an einem QZ 1/Jahr 

Eine Zusammenarbeit (apparativ, örtlich oder fachlich) mit Neurologen, Schmerztherapeuten, Radiologen oder Kliniken ist möglich aber nicht Voraussetzung.  Der Vertrag wird über die Online Plattform der Sanakey abgerechnet. Management-Gebühr für BVOU Mitglieder 5,5%, Nichtmitglieder 8%.

Im Anhang die drei zentralen Anlagen zur Info.

Wenn Sie Interesse haben bei dem Vertrag mitzumachen bitte einen zeitnahen Eintrag in die Interessentenliste unter. (Der individuelle Vertragsabschluss erfolgt später.)

SSR, Röntgen

28.11.: E-Learning-Update Strahlenschutz und Röntgen Skelettsystem

Berlin – Mit diesem Kurs frischen Sie Ihr Wissen im Strahlenschutz auf und werden mit den neuen Anforderungen von Strahlenschutzgesetz und Qualitätssicherung der Landesärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen vertraut gemacht. Der Kurs zeichnet sich außerdem durch ein Update in der Skelettradiologie aus und bringt die Teilnehmer somit auch fachlich auf den neuesten Stand. Dieses Seminar ist anerkannt vom Regierungspräsidium Tübingen Referat 54.4 Industrie und Gewerbe / Schwerpunkt Arbeitsschutz und wird von der Akademie Deutscher Orthopäden bei der zuständigen Landesärztekammer zur Zertifizierung eingereicht.

Termin: Samstag, 28. November 2020 von 9.00 – 16.00 Uhr

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie die Anerkennung der Fachkunde Strahlenschutz, gültig von 2020-2025.

Programm

09:00 – 09:15 Uhr: Begrüßung und Einleitung (Dr. med. Johannes Flechtenmacher)
09:15 – 09:45 Uhr: Tumoren und Tumor like Lesions (Dr. Th. Grieser, Augsburg)
09:45 – 10:15 Uhr: Kniegelenk Indikationen – Einstelltechnik – Befundung – alternative Diagnoseverfahren (Dr. M. Dickob, Bielefeld)
10:15 – 10:45 Uhr: Fuß und Sprunggelenk Indikationen – Einstelltechnik – Befundung – alternative Diagnoseverfahren (Prof. Dr. med. Desiderius Sabo, Heidelberg)
10:45 – 11:15 Uhr: Spezielle Fragen der Unfallchirurgie und bei Kindern (Prof. Dr. Ch. Müller, Karlsruhe)
11:15 – 11:45 Uhr: Wirbelsäule Indikationen – Einstelltechnik – Befundung – alternative Diagnoseverfahren (Dr. M. Trauschel, Karlsruhe)
11:45 – 12:15 Uhr: Hüfte und Becken Indikationen – Einstelltechnik – Befundung – alternative Diagnoseverfahren (Dr. Th. Mattes, Ravensburg)
12:15 – 13:00 Uhr: Mittagspause
13:00 – 13:45 Uhr: Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), praktischer Strahlenschutz, Dosisbegriffe, Qualitätssicherung (Dipl.-Ing. P. Starck, Karlsruhe)
13:45 – 14:15 Uhr: Gerätetechnik im Vergleich – konventionell, Speicherfolien, digital – Dokumentation, Bildwiedergabe (Dipl. Ing. P. Starck, Karlsruhe)
14:15 – 14:45 Uhr: Hand und Handgelenk Indikationen – Einstelltechnik – Befundung – alternative Diagnoseverfahren (Dr. P. Laier, Karlsruhe)
14:45 – 15:15 Uhr: Schulter Indikationen – Einstelltechnik – Befundung – alternative Diagnoseverfahren (Prof. Dr. L. Lehmann, Karlsruhe)
15:15 – 15:45 Uhr: Zusammenfassung und Fallstricke bei der Einzelprüfung
(Dr. Tim Abt, Berlin)
15:45 – 16:00 Uhr: Abschlusstestat

PraxisBarometer zur Digitalisierung veröffentlicht

Die Digitalisierung kann die ambulante Versorgung der Patienten verbessern, nicht aber den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ersetzen. Kritisch werden die Fehleranfälligkeit der Technik sowie die hohen Kosten und der Zeitdruck bei der Einführung neuer Anwendungen gesehen. Das sind zentrale Ergebnisse des zum dritten Mal von der KBV in Auftrag gegebenen PraxisBarometers, wofür 2.193 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten online befragt wurden.

Insgesamt steht die Ärzteschaft der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. „Die Praxen sind an einer weiteren Digitalisierung interessiert“, konstatierte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister am Mittwoch bei der Vorstellung des PraxisBarometers 2020. „Voraussetzung ist allerdings, dass der Mehrwert der Digitalisierung klar erkennbar ist.“ Sie müsse von dauerhaftem Nutzen sein.

Enormer Anstieg bei Praxen mit Videosprechstunde

Angesichts der Corona-Pandemie hat dem PraxisBarometer zufolge die Videosprechstunde in diesem Jahr in vielen Praxen Einzug gehalten – auf fast 40 Prozent (rund 40.000) ist 2020 die Zahl der ärztlichen Praxen gestiegen, die Videosprechstunden anbieten oder dies beabsichtigen. In der psychotherapeutischen Versorgung wurde mit fast 79 Prozent ein noch gravierender Anstieg registriert.

Ermöglicht wurde diese Zunahme in erster Linie durch die von KBV und GKV-Spitzenverband vereinbarten Sonderregelungen und Öffnungen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Anstieg zeigt aber auch, wie schnell Praxen agieren können und digitale Anwendungen ausrollen, wenn diese einen Nutzen in der Versorgung haben.

Abgesehen von Corona ist eine große Mehrheit der Praxen der Meinung, dass die Videosprechstunde gut oder sehr gut für die Besprechung von Untersuchungsergebnissen (69 %), für Arzt-Patienten-Gespräche ohne Untersuchung (69 %) und die Anamnese (61 %) geeignet ist. Dagegen stößt sie erwartungsgemäß bei der Diagnosestellung und der Veranlassung weiterer Leistungen bei Erkrankungen der oberen Atemwege an ihre Grenzen – dafür würden lediglich 16 Prozent die Videosprechstunde nutzen.

Hofmeister: Arzt-Patienten-Gespräch bleibt Goldstandard

„Dies zeigt, dass das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch weiterhin der Goldstandard ist und bleibt“, betonte Hofmeister. Dies machten ebenso die Ergebnisse zum Thema Fernbehandlung deutlich: Über die Hälfte der Praxen lehnte Fernbehandlungen ab, wenn die Befragten „den Patienten nicht unmittelbar zuvor persönlich gesehen haben“. Ein Viertel der Praxen halte sie bei bekannten Patienten für sinnvoll.

Fehler bei EDV-Systemen teilweise wöchentlich

Als ein Hemmnis der Digitalisierung nennen über 80 Prozent der Befragten die Fehleranfälligkeit der EDV-Systeme. Ein Drittel der Praxen bemängelte monatlich auftretende technische Fehler der Telematikinfrastruktur (TI), bei einem weiteren Drittel treten diese wöchentlich und bei nahezu jedem Zehnten täglich auf.

„Die hohe Fehleranfälligkeit der TI ist alarmierend und führt zu Skepsis vor der Einführung weiterer digitaler Anwendungen“, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Wenn man bedenkt, dass die Niedergelassenen jeden Tag hunderttausende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, die sie ab Januar 2021 digital an Krankenkassen übermitteln müssen, kann man sich vorstellen, was passiert, wenn die Technik ausfällt.“

Laut Gesetz soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Die KBV hat sich beim Bundesgesundheitsministerium für eine Verschiebung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der eAU an die Krankenkassen eingesetzt und verhandelt gerade mit dem GKV-Spitzenverband über eine generelle Übergangsfrist ohne Einschränkungen zum 1. Oktober nächsten Jahres.

„Wir wollen nutzbringende Anwendungen ermöglichen, die ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis haben“, betonte Kriedel. „Das geht nicht, indem unter Strafandrohungen zu enge zeitliche Ziele gesetzt werden.“

Chancen der Digitalisierung

Verbesserungen durch die Digitalisierung erwarten die Niedergelassenen dem PraxisBarometer zufolge vor allem in der Kommunikation mit den Krankenhäusern (56 Prozent) und den ärztlichen Kollegen (52 Prozent) sowie im Praxismanagement (43 Prozent). Mehr als die Hälfte der Befragten bewertet von Patienten via App erhobene Daten positiv.

Zu den bislang als nützlich bewerteten Anwendungen gehören aus der Sicht der befragten ärztlichen Praxen unter anderem der elektronische Medikationsplan (63 Prozent), das Notfalldatenmanagement (55 Prozent), digitale Verordnungen und Bescheinigungen (52 Prozent) sowie digitale Anwendungen zur Sammlung medizinischer Daten (50 Prozent).

Eher skeptisch gegenüber Nutzen der ePA

Die Erwartungen bezüglich der elektronischen Patientenakte (ePA) sind eher verhalten. Von einer flächendeckenden Einführung erwarten die befragten Ärzte und Psychotherapeuten vor allem einen Nutzen für ihre Praxisorganisation, lediglich ein Viertel der Praxen rechnet mit Verbesserungen für die Diagnose- und Indikationsqualität, ein Fünftel auch für die Behandlungsqualität. Immerhin geht mehr als die Hälfte der Praxen nicht davon aus, dass sich durch die ePA die Arzt-Patienten-Beziehung verschlechtert.

Ziel: Digitalisierung mitgestalten

Mit dem vom IGES Institut erhobenen PraxisBarometer Digitalisierung will die KBV herausfinden, welche digitalen Angebote die rund 175.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bereits nutzen, welche Rolle sie in den Praxen spielen und wie gut sie im Arbeitsalltag funktionieren. Die Befragungsergebnisse sollen die KBV dabei unterstützen, die Digitalisierung im Sinne der Niedergelassenen zu gestalten.

Bei der diesjährigen Befragung sollten sich die Ärzte und Psychotherapeuten vor allem dazu äußern, welche Chancen und Risiken sie bei der digitalen Entwicklung sehen, aber auch welche Erfahrungen sie bisher mit der TI und digitalen Anwendungen wie der Videosprechstunde gemacht haben. Zudem wurde nach Bereichen gefragt, in denen Digitalisierung aus ihrer Sicht sinnvoll ist.

Quelle: KBV

Rückgang ambulanter Behandlungsfälle im 1. Halbjahr um bis zu 23 %

Berlin – Mit dem Beginn der COVID-19-Pandemie im März 2020 haben die Patientinnen und Patienten in Deutschland deutlich weniger vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leitungen in Anspruch genommen als im Vorjahr. Erst gegen Ende Mai normalisiert sich die Inanspruchnahme allmählich wieder. So liegen die Gesamtfallzahlen im Zeitraum vom 1. bis 28. April und vom 29. April bis 26. Mai 2020 um 23 bzw. 15 Prozent unter denen des Vorjahreszeitraums. Die stärksten Rückgänge sind dabei im Rahmen der kinder- und fachärztlichen Versorgung mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt zu verzeichnen. Hier ist der Einbruch mit 34 bzw. 26 Prozent im Zeitraum vom 1. bis 28. April 2020 im Vergleich zum Vorjahr besonders deutlich. Vom 27. Mai bis 30. Juni 2020 liegt die Gesamtfallzahl mit 3 Prozent dann wieder leicht über der Fallzahl des Vorjahreszeitraums. Je nach Fachgruppe sind dabei unterschiedlich stark ausgeprägte Nachholeffekte bei Behandlungsfällen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt zu erkennen – jeweils +10 Prozent bei Haus- und Fachärzten, 16 Prozent bei den Kinderärzten und 23 Prozent bei den Psychotherapeuten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Das sind die zentralen Ergebnisse des heute veröffentlichten Trendreports des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur Entwicklung der ärztlichen Leistungen im 1. Halbjahr 2020. Der Report basiert auf den Frühinformationen aus den ärztlichen Abrechnungsdaten von 16 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Er knüpft an die Ergebnisse des Zi-Reports zum 1. Quartal 2020 an.

„Die Pandemie hat einen deutlichen Effekt auf die vertragsärztliche Versorgung: Einerseits werden telemedizinische Behandlungsmöglichkeiten immer stärker genutzt, um persönliche Kontakte zu minimieren. Andererseits muss weiter beobachtet werden, wie sich die bei steigenden Infektzahlen deutlich rückläufigen Behandlungsfallzahlen für Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten, wie etwa in der onkologischen Versorgung oder bei den Disease-Management-Programmen (DMP), mittelfristig auswirken werden. Insgesamt zeichnet sich im 1. Halbjahr ab Ende Mai eine langsame Normalisierung des Versorgungsgeschehens ab. Der stärkste Wiederanstieg bei den Fallzahlen ist dabei im Bereich der Psychotherapie sowie bei einzelnen Facharztgruppen wie etwa bei Nervenärzten und Schmerztherapeuten zu erkennen. Der Trendreport lässt zudem erkennen, dass von weiteren ausgeprägten Effekten der zweiten Pandemiewelle auf die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung ausgegangen werden muss“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Während die Zahl der Behandlungsfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt bis Ende Mai gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, sind die Fälle mit telefonischer Beratung oder per Videosprechstunde mit Beginn der Kontaktbeschränkungen ab März 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen. So wurden im Zeitraum vom 4. März bis 30. Juni 2020 insgesamt rund 3,1 Millionen ausschließlich telefonische Beratungen abgerechnet. Das sind gut 1,6 Millionen mehr als im Vorjahreszeitraum. Hinzu kamen weitere rund 500.000 Stunden für telefonische Beratung, die über die im 2. Quartal 2020 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eingeführten Zuschläge vergütet wurden. Auch die Videosprechstunde wird von April bis Juni immer stärker in Anspruch genommen. So wurden vom 4. März bis 30. Juni insgesamt 1,24 Millionen Videosprechstunden durchgeführt, im Vorjahreszeitraum lag diese Zahl bei wenigen tausend. Die Häufigkeit der telefonischen Beratung und der Videosprechstunde folgt dem Pandemieverlauf und nimmt im 2. Quartal wieder ab, obgleich das Niveau über dem des Vorjahreszeitraums liegt.

Während bei der Dialyse eher leichte Zunahmen zu beobachten waren, sind die Behandlungsfälle im Notfall deutlich rückläufig. Eine Ausnahme bilden ärztliche Besuche im organisierten Notdienst während der Expansionsphase der ersten Welle zwischen dem 18. und 31. März 2020. Verschiebbare Leistungen, wie die Krankheitsfrüherkennung, gehörten im 1. Quartal 2020 erwartungsgemäß zu den Leistungsbereichen, die besonders stark rückläufig waren. So ist die Zahl der Behandlungsfälle beim Mammographie-Screening in der letzten Märzwoche 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 83 Prozent, beim Hautkrebsscreening um 70 Prozent, bei der Früherkennungskoloskopie um 43 Prozent und bei der Früherkennung von Erkrankungen im Kinder- und Jugendalter um 23 Prozent gesunken. Nur etwa halb so stark waren die Rückgänge etwa für Schulungen im Rahmen von DMPs oder auch die Fallzahlen bei der bildgebenden Diagnostik. Auch hier normalisiert sich die Inanspruchnahme dieser von der Pandemie stark betroffenen Leistungsbereiche erst wieder ab Ende Mai.

Die Entwicklung der Psychotherapie-Fallzahlen stellt sich erwartungsgemäß bei den Einzeltherapien anders dar als bei den Gruppentherapien. Während bei den Einzeltherapien der stärkste Rückgang in der Woche vom 18. bis 24. März 2020 zu beobachten ist und sich die Fallzahlen bereits ab April fast wieder auf den Vorjahreswert erholen, brechen die Fallzahlen bei den Gruppentherapien bis Ende April zunehmend ein (-60 Prozent in den ersten vier Aprilwochen). Sie erreichen auch bis Ende Juni das Vorjahresniveau nicht mehr (-10 Prozent in der Zeit vom 27. Mai bis 30. Juni 2020).

Quelle: Zi

Ambulante OPs: Gesetzliche Krankenkassen beenden Verträge

Gemeinsame Presseerklärung der nordrheinischen Berufsverbände der Chirurgen, Orthopäden, Urologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Anästhesisten, Hautärzte und der niedergelassenen Gastroenterologen

14 Jahre laufender Förderungsvertrag für ambulante Operationen und Koloskopien von den Krankenkassen im Rheinland gekündigt.

Düsseldorf/GeilenkirchenHandoperationen, Mandelentfernungen, Blasenspiegelungen – diese und viele weitere Eingriffe werden auf höchstem Facharztniveau in großer Zahl in ambulanten OP-Zentren Nordrheins durchgeführt.

Die Zufriedenheitsrate unter den operierten Patientinnen und Patienten ist hoch, da durch eine ambulante Operation oft ein belastender Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann.  Die Infektionsrisiken sind niedriger, was nicht nur während der aktuellen Corona-Pandemie von hoher Bedeutung ist, sondern auch in Hinblick auf gefährliche Krankenhauskeime. Den Krankenkassen entstehen durch das ambulante Operieren zudem deutlich geringere Kosten, weshalb zahlreiche ambulante Operationen zuletzt mit einer Förderung in Höhe von fünf bis 15 Prozent durch die Kassen finanziell gestützt wurden. Die Kosten für die Krankenkassen reduzieren sich auf ¼ bis 1/3.

Diese bewährten und wirtschaftlichen Lösungen wurden nun, nach 14 Jahren, von den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein jäh beendet und die entsprechenden Verträge mit den Ärztinnen und Ärzten gekündigt – Verträge, an denen fast 6000 Ärztinnen und Ärzte in fast 4000 Praxen teilgenommen haben. „Ohne die bestehende und unbedingt notwendige Förderung des ambulanten Operierens werden die ambulanten OP-Praxen im Rheinland nicht überleben können. Damit wird ohne Not von den Kassen eine patientennahe Hochleistungsversorgung mit extrem niedrigen Infektionsquoten liquidiert. Die Patienten, die damit in die Krankenhäuser gezwungen werden, werden dafür kein Verständnis haben”, sagt Dr. Manfred Weisweiler, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen in Nordrhein.

Schon die massiven Investitionen in Hygieneeinrichtungen der Praxen der letzten Jahre seien nicht gegenfinanziert worden, so die Vertreter der Fachärzte. „Unsere Forderungen dazu werden in Berlin im Ministerium, bei den Krankenkassen und leider auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit Jahren ignoriert.“ Die Fachärzte kritisieren zudem, dass sich die Kassen auch aus der Förderung der Koloskopien (Dickdarmspiegelung) bei den Gastroenterologen, die ebenfalls hohe Hygiene-Investitionen der Praxen erforderte, zurückgezogen haben. „Auch damit erweisen die Kassen der Versorgung ihrer Versicherten einen Bärendienst“, sagen die ambulanten Operateure.

Eine breite Allianz operierender ärztlicher Fachgruppen, darunter Chirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Urologen, Dermatologen, Orthopäden, Anästhesisten, aber auch die koloskopierenden Internisten lehnt die aktuelle Entwicklung und die Haltung der Krankenkassen nachdrücklich ab. Auch nordrheinische Hausärzte, die um die Qualität und Bedeutung der ambulanten operativen Versorgung wissen, haben ihre Solidarität bekundet. Aus dem NRW-Landesteil Westfalen-Lippe informiert der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen, dass sie diese Zustände ebenfalls nicht mehr hinnehmen können.

„Es ist klar, dass ab Januar 2021 die ambulanten Operationen und auch die Koloskopien nicht mehr ohne eine vollständige Kostenzusage der Krankenkassen durchgeführt werden können. Wir werden vor den Operationen Kostenzusagen der Kasse einfordern. Welche Kasse es treffen wird, wird kurzfristig entschieden“, so die Berufsverbände.

Für Patientinnen und Patienten könnte das bedeuten, dass sie sich noch im Dezember für Facharzttermine im Januar in den jeweiligen Kassen-Geschäftsstellen vorstellen müssen. Die unterzeichnenden Fachgruppen erklären hiermit, dass sie diese Schritte keineswegs gewollt haben, ein Zurück in die alten Verträge aber nicht mehr akzeptieren werden.

„Für eine nachhalte Lösung im Sinne der ambulanten Patientenversorgung müssen zunächst für alle Fachgruppen – auch für die Narkoseärzte und Internisten – endlich zeitgemäße Vergütungen, die auch die notwendigen Hygienekosten gegenfinanzieren und den riesigen Unterschied zur Krankenhausbezahlung ausgleichen, gefunden werden“, betonen die Facharztverbände unisono.

Neues Informationsportal für Gesundheits-Apps

Berlin – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat heute sein neues Informationsportal für Gesundheits-Apps online gestellt. Das kostenfreie Web-Portal www.kvappradar.de bietet registrierten Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zunächst im Testbetrieb die Möglichkeit, sich über sämtliche in App-Stores gehostete Gesundheits-Apps zu informieren. In einer zweiten Ausbaustufe wird das Zi-Portal auch für Patientinnen und Patienten geöffnet.

„Interessierte Ärzte und Psychotherapeuten können die Kommentar- und Bewertungsfunktionen im KV-App-Radar nutzen, um Erfahrungen auszutauschen und einzelne Apps zu kommentieren. Das ermöglicht der Ärzteschaft, auf die Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten nach mehr Beratung zu Gesundheits-Apps und einer professionellen, medizinischen Einschätzung zu mobil gesammelten Gesundheitsdaten einzugehen. Zudem haben angemeldete Nutzergruppen die Möglichkeit, ein ausführliches Gutachten zu Gesundheits-Apps beim Zi anzufragen“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Aktuell sind über 3.300 Gesundheits-Apps in der Datenbank des KV-App-Radar katalogisiert. Die Gesundheits-Apps sind in knapp 60 Themen, von A wie ADHS bis Z wie Zähne, sortiert. Von Lifestyle-Applikationen (Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps) über serviceorientierte Apps (Medikamentenerinnerungen, Symptomtagebücher) bis hin zu medizinischen Anwendungen mit Medizinproduktezulassung zur Behandlung von Patienten (z.B. Auswertungen von Blutdruckwerten) spiegelt das KV-App-Radar die gesamte Vielfalt der Gesundheits-Apps. Zu den Top-Themen mit den insgesamt höchsten Downloadzahlen zählen „Menstruation, Verhütung und Schwangerschaft“, „Bewegung und Fitness“ sowie „Ernährung“. Dies zeigt nicht zuletzt, dass der Gebrauch von Gesundheits-Apps primär vom Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung bestimmt wird und eher weniger zur direkten Krankheitsbehandlung eingesetzt wird.

In verschiedenen Bereichen der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung eröffnen digitale Anwendungen neue Wege in der Patientenbetreuung. Das KBV-Praxisbarometer Digitalisierung 2019 berichtet, dass in der Diagnostik und Therapie bereits 67 Prozent der Hausarztpraxen durch Anwendungen zur Therapiesicherheit bei Arzneimitteln unterstützt werden. Fast ein Viertel nutzt Geräte zur Ferndiagnostik, etwa zur Übertragung von Blutdruckwerten.

Der KV-App-Radar wird auch alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) aufnehmen, also Gesundheits-Apps, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen hat. Derzeit enthält das Verzeichnis fünf DiGAs, die bereits in den KV-App-Radar aufgenommen worden sind. Durch ihre Bewertungen können Vertragsärzte sich hierzu gegenseitig über Erfahrungen sowie Vor- und Nachteile informieren.

Quelle: Zi

Videosprechstunde: Erstattung für Krankschreibungs-Portokosten

Berlin – Ärzte können ihre Patienten seit Anfang Oktober auch in einer Videosprechstunde krankschreiben. Für das Porto bei Postversand hat der Bewertungsausschuss jetzt zwei neue Kostenpauschalen in den EBM aufgenommen.

Für den Versand der AU-Bescheinigung können Ärzte die neue Kostenpauschale 40128 abrechnen sowie für den Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) die Kostenpauschale 40129. Beide Kostenpauschalen sind mit 81 Cent bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Die neuen Kostenpauschalen wurden eingeführt, da die aktuelle Kostenpauschale 40110 im EBM für den Postversand von Dokumenten nicht den Versand von Dokumenten an Patienten einschließt.

Die Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie zur Vergütung des postalischen Versands von Krankschreibungen nach einem Telefonat bleiben hiervon unberührt. Hierfür ist weiterhin die mit 90 Cent bewertete Pseudo-GOP 88122 berechnungsfähig.

Quelle: KBV