Alle Beiträge von Janosch Kuno

Unfallbegutachtung: Kompakt, trotzdem detailreich

München – Schwerpunkt des Buches ist – nicht überraschend angesichts des Herausgeberteams – die Unfallbegutachtung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Inhalte wurden grundlegend überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes angepasst.  Die aktualisierten MdE Einschätzungen werden ausführlich dargestellt.

Es werden aber auch ausführlich die teils abweichenden Kriterien bei der Beurteilung  für die Private Unfallversicherung und weitere Versicherungsträger unseres sozialen Sicherungssystems behandelt, auch hier mit ausführlichen aktuellen Einschätzungsempfehlungen, an denen man bei der eigenen Gutachtenerstellung Orientierung findet.

Vereinzelte Auszüge aus aktuellen Gerichtsurteilen sowie eingestreute Fallbeispiele machen das Buch gut lesbar und illustrieren die gelegentlichen Schwierigkeiten bei der sachgerechten Gutachtenerstellung. Zusammenhangsfragen bei speziellen Gesundheitsschäden wie z.B. die in unserem Fachgebiet typischen Fälle Achillessehne, Bizepssehne, Rotatorenmanschette werden noch einzeln abgehandelt.

Für Einsteiger in die gutachterliche Tätigkeit finden sich konkrete Anleitungen für eine rechtssichere Formulierung des Gutachtens sowie speziell auf die Situation der gutachterlichen Untersuchung fokussierte klinische Untersuchungshinweise.

Fazit: Kompakt, trotzdem detailreich und umfassend im Sinne des Buchtitels sowie preislich im Rahmen. 

Prof. Dr. Jobst Henner Kühne

Praxisleitfaden Demenz – Wie Krankenhäuser mit der Herausforderung umgehen

Stuttgart – Täglich werden rund 50.000 Patienten, die an Demenz oder einer verwandten kognitiven Einschränkung leiden, in deutschen Krankenhäusern stationär behandelt. Bei der Versorgung ihres Knochenbruchs oder Infekts bleibt die Demenz meist unerkannt oder wird unterschätzt – mit erheblichen Folgen für die Betroffenen und das ohnehin überlastete Krankenhauspersonal. Die Robert Bosch Stiftung GmbH hat jetzt einen umfangreichen Praxisleitfaden veröffentlicht, der Krankenhäusern dabei helfen soll, demenzsensible Strukturen aufzubauen und geeignete Prozesse einzuführen. Er entstand unter der Federführung von Sabine Kirchen-Peters vom Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. in Saarbrücken und bündelt die Erfahrungen aus dem 2012 gestarteten Programm „Menschen mit Demenz im Akutkrankenhaus“ der Robert Bosch Stiftung.

Demenzsensible Krankenhäuser bundesweit zum Standard machen

„Die große Mehrheit der Krankenhäuser in Deutschland ist trotz inzwischen 1,7 Millionen Demenzerkrankter noch immer nicht auf die Bedürfnisse dieser Patienten eingestellt. Darunter leiden die Betroffenen,“ sagt Bernadette Klapper, Leiterin des Bereichs Gesundheit in der Robert Bosch Stiftung. „Wir müssen dafür sorgen, dass demenzsensible Krankenhäuser bundesweit Standard werden. Der Praxisleitfaden gibt auf Basis unserer Förderarbeit konkrete Handlungsempfehlungen dafür und setzt zusammen mit der Nationalen Demenzstrategie, die 2020 verabschiedet werden soll, hoffentlich entscheidende Impulse.“

Praktische Empfehlungen für ein demenzsensibles Krankenhaus

Neben Beispielen guter Praxis und Hinweisen auf mögliche Stolpersteine bietet der Leitfaden einen Überblick über den aktuellen Wissensstand zu Demenz und beschreibt anwendungsorientiert zehn in der Praxis erprobte Bausteine auf dem Weg zu einem demenzsensiblen Krankenhaus: Dazu gehört u.a. der Wissensaufbau zu Demenz und Delir beim pflegerischen, therapeutischen und medizinischen Personal eines Krankenhauses. Darüber hinaus sollten alle Mitarbeiter, vom Pförtner bis zur Verwaltung, die Empfehlungen für den Umgang mit dieser besonders verletzlichen Patientengruppe kennen. Feste Bezugspersonen, Begleitung und Tagestrukturierung erleichtern den Patienten die Orientierung im Krankenhaus.

Klare Steuerung und klare Architektur

Jedes Krankenhaus sollte einen Demenzbeauftragten benennen, der über die nötige Expertise verfügt und als interner Multiplikator und Projektkoordinator fungiert. Darüber hinaus haben sich Demenzkoordinatoren auf den Stationen bewährt. Bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen in Krankenhäusern sollte auf eine demenzsensible Gestaltung – beispielsweise durch farbliche Orientierungshilfen im Gebäude – geachtet werden. Damit die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen für eine demenzsensible Ausrichtung zur Verfügung stehen, bedarf es der Initiative und Unterstützung durch die Klinikleitung.

Auch die Ergebnisse der von der Robert Bosch Stiftung geförderten General Hospital Study wurden jetzt erstmals vollumfänglich veröffentlicht. Sie belegen nicht nur, dass vierzig Prozent der über 65-jährigen Patienten in Allgemeinkrankenhäusern an kognitiven Störungen und fast zwanzig Prozent an Demenz leiden, sondern auch, dass diese Gruppen besondere Anforderungen an das pflegerische und medizinische Personal stellen.

Quelle: Robert Bosch Stiftung

BVOU: Erhalt einer hochwertigen Patientenversorgung und der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit

Starnberg/Berlin – Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den leistungsfähigsten Gesundheitssystemen weltweit. Entscheidender Grund dafür ist das bewährte duale System von gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Nur dieses System bringt die Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit des Patienten als Momentum in die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems. Die freiberufliche Leistungserbringung von Ärzten und Zahnärzten bringt ständig neue Impulse im Streben nach der bestmöglichen Behandlung hervor. Letztlich profitieren alle Patienten – ob kassen- oder privatversichert – im Ergebnis von diesem dualen System, dabei sollte die Entscheidung für eines der Versicherungssysteme dem mündigen Patienten überlassen werden.

Die ärztliche und zahnärztliche Therapiefreiheit trägt den medizinischen Fortschritt stetig in die deutsche Gesundheitsversorgung. Sie bewahrt das Gesundheitssystem insgesamt verlässlich vor Erstarrung und Stillstand, weil die Entscheidung über die jeweils bestmögliche und sachgerechte Therapie allein in der Verantwortung des Behandlers liegen muss und frei von der Erfüllung von politischen Zielvorgaben, Beeinflussung durch den Staat oder Versicherungen sein sollte. Sie befördert auf diesem Weg jeweils beste medizinische Diagnose- und Therapiekonzepte. Das Ergebnis für den Patient ist individuelle Fürsorge und Versorgung, die frei ist von Reglementierungen und Sachzwängen und vom behandelnden Arzt nur den Patienten gegenüber zu verantworten ist.

Grundlage für die freiberufliche Tätigkeit des Arztes ist dabei eine Gebührenordnung (GOÄ), die den Fortschritt der Medizin sachgerecht abbildet und die Honorierung fair und transparent ausgestaltet. In diesem Sinne gewährleistet die GOÄ nicht nur die Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland, sondern ist gleichzeitig aktiver Verbraucherschutz, der durch klare Rahmensetzung den Patienten vor finanzieller Überforderung schützt. Die derzeit gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1996 und wurde aufgrund jahrzehntelanger, schuldhafter Verweigerung der Politik nicht aktualisiert. Diese Aufgabe hat die Ärzteschaft auf ausdrücklichen Wunsch der letzten Bundesgesundheitsminister selbst geschultert und im Vertrauen darauf, dass die Politik ihrerseits auf dieser Grundlage ein Verordnungsverfahren in Gang setzt, sobald die Vorarbeiten abgeschlossen sind, überdies eine Verständigung sowohl mit der PKV als auch der Beihilfe über Leistungsinhalte und Bewertungsfragen vorangetrieben.

BVOU: „Diskussion um eine Einheitsgebührenordnung muss ein Ende haben“

Die Unterzeichner dieser Erklärung fordern den für den nächsten Schritt verantwortlichen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die gegebene Zusage des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums einzuhalten und das geplant zum Jahresanfang bereitstehende Leistungsverzeichnis ohne Verzögerung auf den Weg zu bringen, um die Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung zu sichern. Die neue GOÄ bildet den Stand der modernen Medizin ab und wurde unter Beteiligung aller ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften entwickelt. Die Legendierung / Leistungsbeschreibung sowie die Kalkulationsgrundlage wurde auf valider Basis erstellt. Die Ärzteschaft hat als freier Berufsstand einen Anspruch auf eine aktuelle Gebührenordnung!

Diese muss auch einen angemessenen Inflationsausgleich beinhalten – eine Begrenzung auf die vor Jahren vorgegebenen 6,4 % ist nicht akzeptabel. Auch die Diskussion um eine Einheitsgebührenordnung muss ein Ende haben. Die EBM Kalkulation im budgetierten und eingeschränkten Sachleistungskatalog des GKV-Systems hat nichts mit einer Ärztliche Gebührenordnung zu tun.

 

 

Befragung zu Gesundheits-Apps

Berlin – BVOU und DGOU laden mit dem folgenden Anschreiben zur Befragung zur Digitalisierung, Apps und DVG in der O&U  ein und bitten um zahlreiche Teilnahme:

Sehr geehrte Mitglieder,

Das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) wurde kürzlich verabschiedet. Es regelt u.a. die Verschreibungsmöglichkeit und die Kostenerstattung von Gesundheits-Apps. 

In einer anonymen Onlinebefragung möchte die AG Digitalisierung der DGOU gemeinsam mit dem BVOU Sie nach Ihrer Einschätzung zur Nutzung von Apps und zum DVG mit seinen Auswirkungen befragen und erfahren, wie wichtig Ihnen bestimmte Qualitätsaspekte bei der Bewertung von Gesundheits-Apps wären. 

Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie uns bei der Erarbeitung einer Digitalstrategie für die DGOU und den BVOU hinsichtlich eines Umgangs mit Apps und unterstützen ein Dissertationsvorhaben. 

Zur Befragung gelangen Sie über den folgenden Link:


Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca. 7 Minuten in Anspruch. 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen 

Prof. Dr. Bernd Kladny (Generalsekretär DGOU), Dr. Johannes Flechtenmacher (Präsident BVOU) und PD Dr. David A. Back (Vorsitzender AG Digitalisierung DGOU) 

Einladung zum DVT-Spezialkurs in Düsseldorf

Aschaffenburg – Die Kooperationspartner BVOU und SCS laden zur kostenfreien Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen Teil 1 und Teil 2 des modularen DVT-Spezialkurses am 14. Dezember in Düsseldorf ein. Diese Veranstaltungen ermöglichen den Teilnehmern einen Einblick in die DVT-Untersuchungstechnik sowie in die Indikationen zur DVT-Diagnostik zu bekommen.

Modularer DVT-Spezialkurs am 14. Dezember 2019

09:00 bis 11:00 Uhr – DVT-Spezialkurs, Präsenzveranstaltung Teil 1
11:15 bis 13:45 Uhr – DVT-Spezialkurs, Präsenzveranstaltung Teil 2

Standort
SCS Satellite Office Düsseldorf
Königsallee 27
40212 Düsseldorf

Die Kursinhalte werden Ihnen von Herrn Dr. Markus Preis sowie Herrn Dipl.-Ing. Christian Stegmann vermittelt. Herr Dr. Preis verfügt über jahrelange Erfahrung in der DVT-Diagnostik, Herr Dipl.-Ing. Stegmann besitzt das technologische Know-how aus der DVT-Entwicklung und der ärztlichen Ausbildung zur Erlangung der DVT-Fachkunde.

Zusammensetzung des modularen DVT-Spezialkurses

Der modulare DVT-Spezialkurs setzt sich aus Präsenzveranstaltung Teil 1 und Teil 2 sowie dem E-Learning zusammen. Sie haben am 14. Dezember 2019 die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme an Präsenzveranstaltung Teil 1 und 2. Sollte daraufhin Ihr Interesse geweckt sein, den DVT-Spezialkurs insgesamt abzuschließen, haben Sie die Möglichkeit an darauffolgenden Präsenzveranstaltungen teilzunehmen und vorab das E-Learning (ab 500 € für BVOU-Mitglieder) zu absolvieren.

Das E-Learning sowie die Teilnahme an den modularen DVT-Spezialkursen setzen eine Anmeldung unter www.myscs.com/dvt-fachkunde voraus. Bitte beachten Sie: Die Veranstaltungen beinhalten nicht den Erwerb der DVT-Sachkunde als Bestandteil der DVT-Fachkunde. Bei Fragen nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktdaten von SCS Sophisticated Computertomographic Solutions:

Kontaktperson: Frau Kerstin Hoppe
Telefon: 06021/429430
E-Mail: khoppe@myscs.com

Weitere Informationen zum DVT-Spezialkurs finden Sie unter: www.myscs.com/dvt-fachkunde. Zudem finden Sie hier einen weiteren, auf bvou.net erschienenen, Artikel über die Voraussetzungen zur eigenständigen 3-D-Bildgebung in der O&U.

DVT als Zukunft der radiologischen Bildgebung

Herr Dr. Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, erklärt zur 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT Folgendes: „Die Zukunft der radiologischen Bildgebung in der O&U liegt zweifellos in der 3-D-Bildgebung mit der digitalen Volumentomographie. Um frühestmöglich sicherzustellen, dass die 3-D-Teilgebietsradiologie unserem Fach erhalten bleibt, fördert der Berufsverband die DVT-Fachkunde und bietet zudem – in Kooperation mit SCS als Unternehmenspartner für die 3-D-Bildgebung – ein attraktives Gesamtpaket an. Das Angebot besteht aus der DVT-Fachkundeausbildung und einem 3-D-Bildgebungssystem für die Extremitätendiagnostik zu exklusiven Sonderkonditionen für BVOU-Mitglieder. Um sich umfassend über die 3-D-Bildgebung zu informieren, empfehlen wir allen interessierten Kollegen, das mit dem Berufsverband abgestimmte Beratungsangebot der SCS in Anspruch zu nehmen.“

BVOU und SCS – Eine starke Kooperation

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie das Unternehmen SCS Sophisticated Computertomographic Solutions GmbH aus Aschaffenburg haben Ihre Kooperation ausgeweitet.

Auf Basis der bereits erzielten Erfolge ist es das gemeinsame Ziel, die Fachkunde zur digitalen Volumentomographie (DVT; in gültiger Fachkunderichtlinie und wissenschaftlich als Cone Beam CT bezeichnet) weitergehend zu fördern, und zwar aufgrund der einzigartigen Eigenschaften der 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT hinsichtlich Bildinformation sowie Strahlenhygiene und der damit verbundenen neuen Diagnostikdimension im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie.

Die Kooperation zwischen BVOU und SCS basiert auf der jahrelangen Erfahrung und Expertise der beiden Partner. SCS trägt mit dem Know-How in der DVT-Technologie und -entwicklung, dem breiten Netzwerk an Hospitationsstandorten zum Erwerb der DVT-Sachkunde sowie mit der bestehenden Anerkennung der SCS Akademie zur qualitätsgesicherten und ärztlichen Ausbildung bei.

Der BVOU steht mit seiner Akademie der Deutschen Orthopäden (ADO) für seine fundierten Verfahren und Prozesse zur Wissensvermittlung im Fachgebiet, der Entwicklung von Standards in der orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgung, der Prägung politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und damit für die Wahrung von beruflichen Interessen seiner Mitglieder aus Klinik und Praxis.

Hüftgelenknahe Femurfraktur: Frühestmögliche Versorgung

Berlin – Am 22.11.2019 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern die Pressemitteilung „Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung: Frühestmögliche Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur“ herausgegeben. Der darin aufgeführte Beschluss wird nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Juli 2020 in Kraft treten. Zu beachten ist dabei, dass darin die Sanktion enthalten ist, dass Krankenhäuser, die die darin enthaltenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, keinen Vergütungsanspruch haben. Entscheidend ist dabei neben der Vorgabe, Patienten mit hüftgelenknahen Femurfrakturen innerhalb von 24 Stunden operativ versorgen zu können, die Einhaltung von gewissen Mindestanforderungen an die Prozessqualität sowie das Vorhalten von mindestens sieben Standard Operating Procedures (SOP). SOPs dienen dazu, sich beim Erkennen und Behandeln von Krankheitssymptomen auf das Wesentliche zu konzentrieren und richtige Prioritäten zu setzen. Sie stellen einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand dar, insbesondere da diese z.T. interdisziplinär zu erstellen sind“

Wesentliche Inhalte der Richtlinie

  • Mindestanforderungen an die Prozessqualität, Standard Operating Procedures (SOP)

Krankenhäuser, die künftig die Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur anbieten wollen, sind verpflichtet, unverzüglich nach Aufnahme einer Patientin oder eines Patienten mit einer   entsprechenden Diagnose die weitere Versorgung zu planen. Ziel ist es, dass die operative Versorgung in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme oder Auf-treten eines Inhouse-Sturzes erfolgt, sofern es der Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten zulässt. Krankenhausinterne Standardabläufe sollen dabei helfen, den typischen Hindernissen, die einer operativen Versorgung der Patientin oder des Patienten innerhalb von 24 Stunden erfahrungsgemäß oftmals entgegenstehen, zu begegnen. Die neue Richtlinie sieht deshalb vor, dass von den Krankenhäusern verbindliche, interdisziplinär abgestimmte, schriftliche und jederzeit verfügbare Standardabläufe (Standard Operating Procedures – SOP) ein-zuführen sind. Die SOP müssen dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens entsprechen. Krankenhäuser müssen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur mindestens SOP zu folgenden Situationen und Entscheidungsbedarfen vor-halten:

  • SOP „Besondere Situationen der Einwilligungsfähigkeit“
  • SOP „Perioperative Planung: Priorisierung von Eingriffen, Planung von OP-Kapazitäten, Planung von OP-Teams“
  • SOP „Operationsverfahren“
  • SOP „Umgang mit gerinnungshemmender Medikation“
  • SOP „Patientenorientiertes Blutmanagement (PBM)“
  • SOP „Ortho-geriatrische Zusammenarbeit für Patienten mit positivem geriatrischem Screening“
  • SOP „Physiotherapeutische Maßnahmen“
  • Nachweisverfahren, Folgen der Nichteinhaltung der Mindestanforderungen und Dokumentationspflichten

Krankenhäuser müssen standortbezogen nachweisen, ob sie die Mindestanforderungen der Richtlinie – einschließlich der ggf. zum Zeitpunkt des Nachweises vorliegenden Abweichungen – erfüllen. Der Nachweis hat stichtagsbezogen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen zu erfolgen. Kann ein Krankenhaus einzelne Mindestanforderungen länger als 48 Stunden nicht einhalten, muss dies den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatz-kassen unverzüglich angezeigt werden. Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, darf die Versorgung von Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur in der Einrichtung über die Diagnostik und Erstversorgung hinaus nicht erfolgen. Ein Krankenhaus, das die Mindestanforderungen nicht erfüllt, hat keinen Vergütungsanspruch.

  • Strukturabfrage, Evaluation, Inkrafttreten der Richtlinie

Der G-BA wird sich mit Hilfe einer jährlichen Strukturabfrage einen Über-blick über die Erfüllung der Mindestanforderungen in den einzelnen Krankenhausstandorten verschaffen. Der G-BA beauftragt das IQTIG, die Auswirkungen dieser Richtlinie so-wie die Erreichung der Ziele qualitativ und quantitativ jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren zu evaluieren. Gegenstand der Evaluation sind darüber hinaus die Anwendung der SOP in den Krankenhäusern sowie die Untersuchung der Fragestellung ob, wie viele und warum Leistungen in Krankenhäusern erbracht worden sind, obwohl die Mindestanforderungen nicht erfüllt wurden. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Juli 2020 in Kraft. 

PD Dr. med. habil. Axel Sckell,
Mitglied im geschäftsführenden Vorstand
Universitätsmedizin Rostock -Abteilung für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie
Chirurgische Klinik und Poliklinik

Verschleppte Probleme führten zur aktuellen Krise vieler Krankenhäuser

Düsseldorf – Es wäre beschönigend, die Stimmung vieler Teilnehmer aus dem Krankenhausmanagement bei der heutigen Eröffnung der Medica und des 42. Deutschen Krankenhaustags in Düsseldorf als verärgert zu bezeichnen. Es herrscht Empörung – Empörung über die jüngsten Entscheidungen der Regierungskoalition zum Krankenhausbereich. Das MDK-Reformgesetzt – im Entwurf noch eine wirksame Reaktion auf die Geldschneiderei der Krankenkassen – war kurz vor der Abstimmung im Bundestag in sein Gegenteil verkehrt worden. Das hat das Fass des Erträglichen bei vielen zum Überlaufen gebracht. „Es reicht!“ heißt es auf einem großen Plakat des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD).

Das brachte auch VKD-Präsident Dr. Josef Düllings in der Eröffnungsveranstaltung sowie in der Pressekonferenz der Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag zum Ausdruck. Warum, so fragte er, müssten aktuell so viele Krankenhäuser Insolvenz anmelden? Warum gebe es inzwischen einen geradezu extremen Pflegekräftemangel, den der Gesetzgeber doch eigentlich abstellen wollte? Warum gehe es mit der Digitalisierung nicht voran, obwohl sie doch seit vielen Jahren immer wieder von der Politik als ein wesentlicher Zukunftsbaustein thematisiert werde? Und warum würden viele der von der Politik erwarteten positiven Folgen von Gesetzen und Regelungen der letzten Jahre nicht eintreten?“
„Die wesentlichen Probleme wurden nie gelöst, sondern über die Jahre immer weiter mitgeschleppt und damit verschärft“, so seine Antwort.

Bei den Ländern sei die gesetzliche Förderpflicht zur Förderflucht geworden. Die Förderquote der Krankenhäuser, Anfang der neunziger Jahre noch bei neun Prozent, sei bis heute auf unter drei Prozent reduziert worden. „Die meisten unserer Anlagegüter sind abgeschrieben, ohne jede Zukunftsperspektive“, so Dr. Düllings. Krankenkassen hätten sich zu Sparkassen entwickelt. Ihre Rücklagen seien – auch, weil sie den Krankenhäusern permanent erhebliche Mittel entzögen – weit über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve angestiegen. Dieses Geld gehöre in die Patientenversorgung. So verstehe der VKD den Sinn einer solidarischen Versicherung. Kassenärzte und Kassenärztliche Vereinigungen würden sich auf Kosten der Krankenhäuser entlasten. „In der ambulanten Notfallversorgung verzeichnen wir seit Jahren einen millionenfachen Anstieg der Fallzahlen mit einer bundesweiten Unterfinanzierung von einer Milliarde Euro.“

Hinzu komme, so der VKD-Präsident, dass in den letzten Jahren das Finanzierungssystem der Kliniken über Fallpauschalen an eine Grenze gekommen sei. Fehlende Leistungsgerechtigkeit und Überkomplexität des Systems schadeten vielen Krankenhäusern. „So, wie es heute gilt, ist es inzwischen zu einer Gefahr für die Krankenhausversorgung geworden.“

Aus vielen kleinen und größeren ungelösten Krisen sei über die Jahre nun eine Krise des Gesamtsystems geworden, so sein Fazit. Davon seien die Krankenhäuser als Anker dieses Systems ganz besonders betroffen, weil sie zahlreiche Funktionen und Aufgaben am Patienten orientiert mitübernehmen müssten, die andere Versorger nicht leisten könnten. Dr. Düllings: „Unser Gesundheitssystem ist an einem kritischen Punkt angelangt, an dem die sichere und gewohnt gute Versorgung für die Bevölkerung auf der Kippe steht.“

Der VKD fordere angesichts dessen erneut, dass die Länder endlich ihre gesetzlichePflicht zur Investitionsförderung erfüllen und – unterstützt vom Bund – damit den notwendigen Strukturwandel ermöglichen. Hier gehe es um eine wichtige Infrastruktur für die Bevölkerung, die nicht durch Insolvenzen, sondern geplant und sinnvoll erfolgen müsse. Unabdingbar sei in diesem Zusammenhang auch ein staatliches Sonderprogramm Digitalisierung.

Die Krankenhausplanung der Länder müsse zu einer Versorgungsplanung werden, die alle Versorgungssektoren einbeziehe und auch flexible Reaktionen auf Bedingungen und Veränderungen in den jeweiligen Regionen ermögliche. Die aktuelle Bundesgesetzgebung trage dazu bei, dass Versorgungskapazitäten reduziert würden – zu Lasten aller Sektoren. Als aktuelles Beispiel nannte Dr. Düllings die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen Pflegepersonal-Untergrenzen in vier sensitiven Bereichen, die zur Schließung von Betten und ganzen Stationen geführt haben. Dennoch würden sie im nächsten Jahr auf weitere Bereiche erweitert.

Der VKD sieht die Notwendigkeit sinnvoller, proaktiver Strukturveränderungen, stellt aber klar, dass diese nicht zum Nulltarif erfolgen können, sondern dass dafür hinreichende Fördermittel notwendig sind. Die Krankenkassen müssten sich darauf besinnen, dass sie Partner und nicht Gegner der Krankenhäuser sein sollen. Die Vergütung von Leistungen zu verweigern, die im Sinne der Patienten erbracht würden und damit auch vielfach Lücken in der ambulanten Versorgung kompensierten, entspreche nicht dem gemeinsamen Auftrag.

Einen Neustart benötigt das sehr komplexe Finanzierungssystem der Krankenhäuser. Hier ist aus Sicht des Krankenhausmanagement mittelfristig ein Systemwechsel notwendig, der aber zügig vorbereitet werden müsse. Dr. Düllings: „Die Krankenhäuser sind Symptomträger eines kranken Systems. In dieser Situation brauchen wir keine gesetzgeberischen Nachbesserungen. Was wir brauchen, ist ein Ende der Unterlassungspolitik und ist der Mut, sich von inzwischen untauglich gewordenen Gesetzen, Regelungen und Instrumenten zu trennen. Aus Sicht unseres Verbandes fehlt bisher ein gemeinsamer Wille, ein gemeinsames Ziel der maßgeblich Beteiligten – ein Masterplan – dafür, wie die Gesundheitsversorgung künftig gestaltet werden und was sie für die Bevölkerung leisten soll. Wir sind an einem Punkt, an dem wir einen Weg zurück zu unseren eigentlichen Aufgaben und zu einer Verminderung der Komplexität unseres Gesundheitssystems finden müssen. Das kann nur gelingen, wenn wir tatsächlich immer die Patienten in den Mittelpunkt stellen. Ein Weiter so wie bisher geht jetzt nicht mehr“, bekräftigte er.

Der 42. Deutsche Krankenhaustag findet zeitgleich im Rahmen der weltgrößten Medizinmesse Medica vom 18. bis zum 21. November in Düsseldorf statt. Rund 1600 Teilnehmer werden sich in Vorträgen, Diskussionsrunden, und Workshops des Krankenhaustags sowie in vielen individuellen Gesprächen mit allen Facetten des Hauptthemas beschäftigen: „Krankenhäuser im Reform-Marathon“.

Quelle: VKD

“Als Landesvorsitzende möchte ich mit gutem Beispiel vorangehen.”

Berlin/Potsdam – „Zeigt her Eure Füße!“: 100 Orthopäden und Unfallchirurgen aus Deutschland unterstützen anlässlich der zehnten Aktionswoche Orthofit dieses Motto und besuchten vom 10. bis 15. November Kitas, Grundschulen und Sportvereine in ganz Deutschland. Sie erklärten ca. 7000 Schülerinnen und Schüler ihre kleinen Wunderwerke aus je 26 Knochen und zeigten, was man für die eigene Fußgesundheit tun kann. An der Berliner Conrad-Grundschule sprangen und tanzten die Kinder mit Entertainer Christian Bahrmann. Er unterstützt die Aktion seit vielen Jahren. Dr. Ulrike Evemarie Fischer, seit 2017 Landesvorsitzende des BVOU-Brandenburgs und Fachärztin für Orthopädie, engagierte sich in diesem Jahr erstmalig bei der Aktion Orthofit. Warum, erläutert sie im Gespräch.

Frau Dr. Fischer, wo und wie haben Sie die Aktion Orthofit durchgeführt?

Ich habe die Grundschule am Pappelhain in Potsdam mit Unterstützung zusammen mit meiner Arzthelferin und Herrn Kuno aus der BVOU-Geschäftsstelle besucht. Insgesamt haben wir 65 Kinder der ersten Klassen spielerisch über Fußgesundheit aufgeklärt. Durch Springen, Hüpfen, Tasten, Fühlen in einem Barfußpfad und über einen Balance-Parcours haben die Schülerinnen und Schüler kindgerecht und mit viel Freude ihre Füße spüren können. Kalte und glatte Kieselsteine, weiche Wolle, piekendes Holz, krümeliger Sand und rundes Tongranulat waren für die Kinder ein interessantes Erlebnis. Und für mich war es eine neue Erfahrung, die mit großem Spaß und Kinderlachen verbunden war.

Apropos neue Erfahrung: Sie haben sich erstmalig an der Aktion beteiligt. Was hat Sie zur Teilnahme motiviert?

Meine Motivation zur Teilnahme an der diesjährigen Aktion Orthofit “Zeigt her Eure Füße” wurde durch die Kinder bestärkt. Kinder sind unsere Zukunft. Unsere Fachbezeichnung setzt sich aus den Wörtern “ortho” und “pädie” zusammen, was so viel bedeutet wie “aufrecht” und “erziehen”. Hier müssen wir also ansetzen und uns frühzeitig mit den Fehlbildungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates befassen. Die Prophylaxe von Krankheiten und das Erkennen von behandelbaren Störungen ist unser Anliegen in Orthopädie und Unfallchirurgie. Aufklärung gehört zur täglichen Arbeit in meiner orthopädisch-konservativen Praxis. Ich möchte als BVOU-Landesvorsitzende mit gutem Beispiel vorangehen und hoffe, dass sich so noch mehr BVOU-Mitglieder aus unserem Landesverband und darüber hinaus für die Kampagne einsetzen.

Was empfanden Sie als besonders positiv bei dem Aktionstag?

Positiv finde ich, dass wir Ärzte in O und U durch die Aktion “Orthofit – zeigt her Eure Füße” eine große Anzahl von Menschen erreichen. Die Kinder erleben die Kampagne spielerisch in der Schule, durch Info-Materialien sowie Urkunden über die Teilnahme, berichten sie zu Hause ihren Eltern über diese tollen Erfahrungen und tragen die Inhalte so weiter. Das verbessert die Aufklärung in der Bevölkerung zu orthopädischen Themen. Denn die Aufklärung von Kindern und Erwachsenen über Fußgesundheit ist heutzutage wichtiger denn je. Im Zeitalter von Digitalisierung und Technisierung ist Bewegung im Alltag nicht mehr selbstverständlich. Deshalb sehe ich eine große Bedeutung in unserer Kampagne. Für mich steht fest, ich engagiere mich nächstes Jahr wieder.

Frau Dr. Fischer, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno , Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BVOU.

Telematikinfrastruktur

Gematik: So schließen Sie sich sicher an die TI an

Berlin – Der Konnektor verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen sicher mit der Telematikinfrastruktur. Richtig installiert, werden Patientendaten in der Praxis sogar effektiver als bisher geschützt. Denn der Konnektor besitzt – neben notwendigen Funktionen eines Routers – vor allem Sicherheitsfunktionen wie beispielsweise eine Firewall. Diese blockiert jede eingehende Verbindung aus der Telematikinfrastruktur in die Arztpraxis und kann auch die Verbindung ins Internet sichern.

Die überwiegende Mehrheit der Arztpraxen hatte bereits vor der Konnektor-Installation einen Zugang zum Internet. Ein zusätzlich parallel installierter Konnektor ändert nichts am Schutzniveau des bestehenden Internetzugangs. Aber auch ein „in Reihe“ installierter Konnektor ersetzt keine der üblichen Maßnahmen, die jeder Internetnutzer selbst ergreifen muss, um sich sicher im Internet zu bewegen.

Jeder Arzt ist im normalen Praxisalltag für die Sicherheit seiner Praxis-IT selbst verantwortlich – unabhängig von einer Reihen- oder Parallelinstallation. Das größte Einfallstor für dortige Sicherheitsrisiken ist eine unsichere Internetnutzung kombiniert mit Rechnern, deren Software nicht auf dem aktuellen Stand ist. Kommt der Arzt dieser Verantwortung nicht oder nur unzureichend nach, verstößt er gegen geltendes Recht, z.B. die Datenschutzgrundverordnung.

Fakt ist: Gelangt Schadsoftware wie Viren und Trojaner in das IT-System einer Arztpraxis, wird das nicht durch einen parallel installierten Konnektor verursacht, sondern durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen der Praxis-IT kombiniert mit einer möglicherweise unbedachten Internetnutzung.

Sichere Anschlussvarianten an die TI

Gematik und KBV haben Merkblätter veröffentlicht, die die empfohlenen Anschlussvarianten an die TI erklären und darstellen, wie die TI zur Erhöhung der Sicherheit der Praxis-IT führt. Diese finden Sie hier.

Quelle: gematik

Nur die Kammern können Jamedas Hase-und-Igel-Spiel beenden

Berlin – Zum zweiten Mal nach dem BGH-Urteil vom Februar 2018 retuschiert Jameda seine Web-Page durch kosmetische Veränderungen, um dem Urteil eines Gerichtes auszuweichen. Aktuell wurde beim Kölner OLG zwei Zahnärzten rechtgegeben, die sich aus dem Portal löschen lassen wollten, weil es nicht neutral ist. Um es kurz zu machen:

  1. Jamedas „Bewertungs“-Portal hat zahlende Kunden und nicht zahlende Zwangsteilnehmer.
  2. Nichts ist einfacher als Bewertungsdurchschnitte – nur auf die kommt es an – zu Gunsten zahlender Kunden zu manipulieren. Jameda trifft die Entscheidung selbst, welche Negativbewertung unzulässig ist, z.B. weil es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Schmähkritik handelt. Jameda entscheidet selbst wessen Positivbewertung einer kritischen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls gelöscht wird.
  3. Parteilichkeit zu Gunsten zahlender Kunden ist im Geschäftsinteresse des Portals, das von diesen Kunden lebt.
  4. Eine 6500-Fall-Statistik der ZEIT von Februar 2018 hat klar und deutlich gezeigt, dass zahlende Kunden besser abschneiden, als Zwangsteilnehmer.

Individuellen Klagen von Kollegen wegen mangelnder Neutralität kann Jameda ausweichen, indem es bereits im Vorfeld geringfügige Änderungen vornimmt und dann erklärt, das jeweilige Urteil bezöge sich auf eine veraltete Version des Web-Auftrittes. Ein unwürdiges Hase-und-Igel-Spiel beginnt, bei dem das Portal nur gewinnen kann nach dem Motto: „Ick bün all hier“. Seit Wolfgang Büschers Artikel „Soziale Medien, Bewertungsplattformen & Co“ von 2017 ist der rechtliche Aspekt hinlänglich geklärt. Büscher war nicht nur BGH-Vorsitzender bis Ende vorletzten Jahres, er ist auch ausgewiesener Experte des Lauterkeitsrechts. In seinem wegweisenden Artikel macht er klar, dass die Kombination von Werbung, Bewertung und Zwangslistung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unvereinbar ist, dass eine solche Kombination rechtswidrig ist. Auch mit der DSGVO ist eine solche Kombination unvereinbar, die letztlich auf eine „Schutzgelderpressung“ unserer Kollegen sensu Anja Wilkat hinausläuft nach dem Motto: „Wer zahlt gewinnt“. Das Lauterkeitsrecht kann aber von einzelnen Klägern – also auch Ärzten/Zahnärzten – nicht in Anspruch genommen werden, denn es erfordert eine „Verbandsklage“, wie sie von den Kammern geführt werden könnte. Es stellt sich also zwingend die Frage, weshalb sich die Kammern in dieser Sache zurücknehmen, obwohl es doch um so etwas Grundlegendes wie die Korrumpierung der gesamten Ärzte- und Zahnärzteschaft der Bundesrepublik geht. In dem Clearingverfahren von 2011 haben BÄK und KBV sogar Werbung für Jameda gemacht und die Note „gut“ erteilt, obwohl doch klar sein musste, worauf ein solches Geschäftsmodell hinausläuft. Möglicherweise liegt diesem hochgradig erklärungsbedürftigen Verhalten ein Interessenkonflikt im Aufsichtsrat der apoBank zu Grunde. Dort sitzen zahlreiche Spitzenvertreter des Gesundheitswesens im Aufsichtsrat. Die apoBank erhält seit Jahren Top-Rankings der Burda-Tochter Focus Money, was der Bank sicher erhebliche finanzielle Vorteile verschafft. Auch Jameda ist eine Burda-Tochter, so dass sich die Frage aufdrängt, ob es eine Absprache gibt nach der Devise: „Eine Hand wäscht die andere. Die eine Firmentochter erteilt euch Top-Rankings, ihr haltet die Kritik an der anderen Firmentochter klein, indem ihr auf eine Verbandsklage wegen Verletzung des Lauterkeitsrechts verzichtet und die Ärzte mit Jameda Hase-und-Igel spielen lasst.“ Eine solche Klage wäre die einzige Möglichkeit, dem Spuk ein Ende zu bereiten.  Die Kammervorsitzenden mögen sich doch selbst zu der Angelegenheit äußern.

Dr. Peter Gorenflos, MKG