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Jameda: Ausgestaltung des Bewertungsportals in Teilen unzulässig

Köln – Zwei Ärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform unzulässig sind.

Mit ihnen verlasse Jameda die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ und gewähre den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“. Andere von den Ärzten gerügte Funktionen seien dagegen zulässig. Der Senat beanstandete insbesondere, dass auf dem ohne Einwilligung eingerichteten Profil des Klägers bzw. der Klägerin (sog. „Basiskunden“) auf eine Liste mit weiteren Ärzten verwiesen wurde, während auf den Profilen der Ärzte, die Beiträge an die Plattform bezahlen (sog. „Premium-“ oder „Platinkunden“), ein solcher Hinweis unterblieben ist. Unzulässig sei ebenfalls, dass die zahlenden Ärzte in Auflistungen mit Bild dargestellt wurden, während bei den anderen Ärzten nur ein grauer Schattenriss zu sehen ist. Dasselbe gelte für den Verweis auf Fachartikel von zahlenden Ärzten, während auf den Profilen von sog. Platinkunden ein solcher Verweis unterbleibt. Schließlich sei auch der Hinweis auf eine Liste mit Ärzten für spezielle Behandlungsgebiete unzulässig, der ebenfalls auf den Profilen zahlender Ärzte nicht zu sehen ist.

Anders als das Landgericht, das in erster Instanz die gesamte Ausgestaltung der Plattform für unzulässig gehalten hatte, hat der Senat die verschiedenen Funktionen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei entscheidend, ob die Plattform ihre grundsätzlich geschützte Position als „neutrale Informationsmittlerin“ dadurch verlassen habe, dass sie den zahlenden Kunden „verdeckte Vorteile“ zukommen lasse. Das sei der Fall, wenn die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden auf dem Portal als „Werbeplattform“ für Premiumkunden benutzt würden und letzteren durch die Darstellung ein Vorteil gewährt werde, der für die Nutzer nicht erkennbar sei. Dann diene das Portal nicht mehr allein dem Informationsaustausch zwischen (potentiellen) Patienten. In diesem Fall müssten Ärzte nicht hinnehmen, ohne ihre Einwilligung als Basiskunden aufgeführt zu werden.

Mit den vorbeschriebenen Funktionen verlasse das Portal die Funktion als „neutraler Informationsmittler“. Im Einzelnen:

Der mittlerweile abgeschaffte Button, mit dem auf dem Profil der Basiskunden, „weitere“ Ärzte in der näheren Umgebung angezeigt worden seien, bei Premiumkunden dagegen nicht, habe den unzutreffenden Eindruck erweckt, die Premiumkunden hätten keine örtliche Konkurrenz. Der bei Basiskunden eingeblendete Button sei als „Absprungplattform“ auf die Profile anderer Ärzte anzusehen. Für die Nutzer sei nicht deutlich gewesen, aus welchem Grund bei einem Basisprofil ein Verweis auf örtliche Konkurrenz eingeblendet worden sei, nicht jedoch bei einem Premiumprofil.

Auch wenn die Plattform den Button zwischenzeitlich abgeschafft habe, könne sie zur Unterlassung verurteilt werden, da Wiederholungsgefahr bestehe.

Auch die unterschiedliche bildliche Darstellung zwischen Basis- und Premiumkunden in Auflistungen stelle – anders als bei der bildlichen Darstellung auf den einzelnen Profilen – einen verdeckten Vorteil dar. Dadurch werde ein erhebliches „optisches Gefälle“ zwischen Basiskunden und Premiumkunden erzeugt, womit die Plattform im Vorfeld der endgültigen Arztwahl lenkend in den Wettbewerb zwischen den örtlichen Konkurrenten eingreife. Ebenfalls sei ein unzulässiger verdeckter Vorteil, dass die Nutzer auf dem Profil von Basiskunden auf Fachbeiträge von anderen Ärzten hingewiesen würden, was bei Platin-Kunden unterbleibe. Dies erwecke bei den Nutzern den unzutreffenden Eindruck, Basiskunden wollten oder könnten keine entsprechenden Fachartikel veröffentlichen. Tatsächlich könne diese Funktion aber nur bei Buchung eines Premiumpakets durch den Arzt genutzt werden. Jedenfalls wenn die eingeblendeten Artikel von zahlenden Ärzten stammten, die in einer Entfernung von bis zu 100 km zu nicht zahlenden Ärzten praktizierten, ergebe sich eine mögliche Konkurrenzsituation.

Schließlich sei auch der Hinweis auf dem Profil der Basiskunden auf Ärzte mit speziellen Behandlungsgebieten auf demselben Fachgebiet ein unzulässiger verdeckter Vorteil. Durch den Hyperlink könne beim Nutzer der Eindruck entstehen, dass der Arzt möglicherweise nicht ausreichend qualifiziert sei, weil auf seinem Profil auf weitere Kollegen für das „spezielle“ medizinische Fachgebiet verwiesen werde, wohingegen bei Premiumkunden kein Verweis die Patienten dazu animieren könnte, die Suche nach einem möglichst qualifizierten Arzt fortzusetzen.

Rechtlich hat der Senat den Anspruch der Kläger auf Löschung des ohne Einwilligung eingerichteten Profils bzw. auf Unterlassung der konkreten Verletzungsformen jeweils auf §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB analog in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO gestützt. Er hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Bewertungsplattform sich nicht auf das sog. Medienprivileg der Datenschutzgrundverordnung (Art. 85 Abs. 2 DSGVO) stützen kann. Das Geschäftsmodell der Plattform könne nicht als eigene meinungsbildende Tätigkeit aufgefasst werden, sondern allenfalls als ein Hilfsdienst zur besseren Verbreitung von (Dritt-)Informationen. Andere Funktionen des Portals, wie etwa die Möglichkeit von Premiumkunden, auf dem Profil in größerem Umfang die angebotenen ärztlichen Leistungen anzugeben als bei Basiskunden, hat der Senat dagegen nicht beanstandet. Insoweit hat der Senat auf die erfolgreiche Berufung der Bewertungsplattform die Klagen der beiden Kläger abgewiesen. Der Senat hat die Revision für beide Seiten in beiden Verfahren zugelassen, da die Frage, in welchen Fällen eine Bewertungsplattform die Rolle als „neutrale Informationsmittlerin“ verlässt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht vollständig geklärt sei und für eine Vielzahl künftiger Verfahren Bedeutung haben werde. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2019 (VI ZR 301/17) habe sich lediglich auf einen Einzelfall der Gestaltung der Bewertungsplattform bezogen.

Quelle: Oberlandesgerichts Köln, Pressestelle

Sprechstunde digital: Onlinetermine und Videosprechstunde mit Orthinform

Berlin – Das Patienteninformationsportal Orthinform hat sich im deutschsprachigen Internet etabliert. Monatlich besuchen zwischen 60.000 und 100.000 Nutzer den Informationsdienst des BVOU. Mit seiner Kombination aus Gesundheitsinformationen und Arztsuche, ist Orthinform einzigartig und unterstützt Kliniken und Praxen bei der Präsentation ihrer Leistungsfähigkeit im Internet.

Der BVOU verfolgt das Ziel, seine Mitglieder mit leicht nutzbaren Angeboten den Weg ins digitale Zeitalter zu ebnen. Beispielsweise sind Online-Terminvergabe und eine leistungsfähige Videosprechstunde so in Orthinform integriert, dass Praxisinhaber und Abteilungsleiter diese mit wenigen Klicks in das persönliche Arztprofil sowie das Profil der eigenen Einrichtung integrieren können.

Terminvergabe online

Es lässt sich jede beliebige Terminvergabe-Software (z. B. samedi, Doctolib oder CGM) über einen Link in das System aufnehmen. Diesen tragen Sie im Dashboard in Ihr persönliches Arztprofil ein. Patienten gelangen mit einem Klick auf den gelben Button [Termin vereinbaren] direkt in Ihr Terminvergabe-Tool.

Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit samedi wurde deren Terminvergabe-Tool bereits in Orthinform eingebettet. Sind Sie samedi-Kunde, können Sie einfach Ihre Arzt-ID hinterlegen und gewähren Orthinform damit Zugriff auf Ihre Terminvergabe. Über eine Schnittstelle werden alle Terminarten sowie die nächsten freien Termine in Orthinform angezeigt und können von Patienten gebucht werden (Abb. 1).

Abb.1: Terminvergabe auf Orthinform © BVOU

Orthinform-Nutzer legen nur noch fest, welche Terminarten sie anbieten und wie viele freie Zeitslots sie dafür an jedem Arbeitstag zur Verfügung stellen möchten. Ab dann wird ihr Arztprofil für die gewählten Selektivverträge und weitere Sprechstundenangebote bundesweit von Patienten gefunden sowie in entsprechenden Deutschlandkarten angezeigt. Mit einem Klick können Besucher einen Termin bei vereinbaren. Sie können samedi auch ausschließlich für die Terminplanung von Spezialterminen, Selektivverträgen und der Videosprechstunde nutzen und Ihre „normale Sprechstunde“ wie bisher planen.

Terminvergabe für Selektivverträge und sektorübergreifende Versorgungsprojekte

Die Vernetzung mit der samedi-Terminvergabe geht sogar noch weiter: Für alle vom BVOU bundesweit abgeschlossenen Selektivverträge existieren in samedi ebenso Vorlagen, wie für die am häufigsten von Orthopäden und Unfallchirurgen angebotenen Terminarten (z. B. Akupunktur, Schmerzsprechstunde, Stoßwellenbehandlung etc.). Auch die Termine der DAAG-Videosprechstunde sind mit samedi und Orthinform verknüpft und stehen zur Buchung bereit.

Der BVOU verhandelt derzeit weitere attraktive Selektivverträge mit gesetzlichen wie privaten Krankenkassen und arbeitet intensiv an sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten. Häufig wird von den Vertragspartnern eine begünstigte Terminvergabe für ihre Versicherten als Voraussetzung für den Vertragsabschluss gefordert. Dafür setzen wir zukünftig auf die Online-Terminvergabe und deren Integration in Orthinform. Versicherte und Callcenter werden dann auf Orthinform nach teilnehmenden Ärzten suchen und bekommen dort bevorzugte Termine bei diesen Ärzten angeboten. Deshalb empfehlen wir allen Kollegen, die Interesse an der Teilnahme an Selektivverträgen haben, ihr Orthinform-Profil zu aktualisieren und samedi als Online-Terminvergabe-Tool einzusetzen.

Videosprechstunde

In Orthinform lässt sich jede zertifizierte Videosprechstunde integrieren. Wir empfehlen das Videosprechstunden-Tool der Deutschen Arzt AG (DAAG), das ähnlich wie samedi in Orthinform integriert ist. Hinzu kommt, dass die Videosprechstunde der DAAG für die Terminplanung auf samedi zurückgreift. Im DAAG-Tool legen Sie selbst Gesundheitsdienstleistungen und Preise sowie die verfügbaren Terminslots fest. Mit der integrierten Bezahlfunktion läuft auch die Abrechnung Ihrer Leistungen einfach und transparent.

Das Dreigespann aus Orthinform, samedi-Terminvergabe und Videosprechstunde der DAAG bietet damit einen zukunftssicheren, kostengünstigen und voll integrierten Einstieg in die digitale Gesundheitsversorgung. Durch die gleichzeitige Integration in ausgewählte Selektivverträge finanzieren sich diese Tools in der Regel selbst.

Abb. 2: Arztprofil: Videosprechstunde und Terminvergabe © BVOU

Fachärzte auf Orthinform erschließen sich mit der Online-Terminvergabe und der Videosprechstunde einen  überregionalen und interessanten Kunden- und Patientenkreis und entlasten Empfangstresen sowie Telefonleitungen (Abb. 2).

Bundesweite Expertensprechstunden online

Als Anbieter von Videosprechstunden mit Orthinform-Profil avancieren interessierte BVOU-Mitglieder zu Vorreitern der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem und profitieren von der Erweiterung ihres Dienstleistungs- und Patientenkreises.

Diese Entwicklung unterstützt der BVOU durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen auf Orthinform und anderen Medien. Zu ausgewählten Erkrankungen werden spezielle Kampagnen geschaltet, die gezielt auf verfügbare Experten und Fachärzte hinweisen, die über Videosprechstunde bundesweit für Konsultationen zur Verfügung stehen.

Für 2020 sind unter anderem Expertenkampagnen für folgende Erkrankungen geplant:

  1. Rückenschmerz
  2. Gonarthrose
  3. Coxarthrose
  4. Rheumatische Erkrankungen
  5. Sportverletzungen
  6. Knorpelverletzungen

Damit kann jeder auf Orthinform vertretene Facharzt in Praxis und Klinik überregional aktiv werden und neue Patientengruppen für sich und seine Einrichtung erschließen.

Ob für eine Zweitmeinung oder die kontinuierliche Beratung von Stammpatienten, die Videosprechstunde wird immer häufiger als Alternative zur Sprechstunde vor Ort genutzt und von vielen Patienten nachgefragt. Auch Kliniken profitieren von diesem Angebot, sowohl bei der Patientenakquise als auch bei der Nachsorge.

Buchung und Preise von Online-Terminvergabe und Videosprechstunde

Der BVOU hat mit den Anbietern samedi und DAAG spezielle Rahmenverträge abgeschlossen. Diese beinhalten neben einer Entwicklungspartnerschaft und der tiefen Integration der Produkte in das Patientenportal Orthinform auch Sonderpreise für BVOU-Mitglieder.

Die Online-Terminvergabe von samedi sowie die Videosprechstunde der DAAG können bequem über das Dashboard auf Orthinform gebucht werden (Abb. 3). Füllen Sie einfach die entsprechenden Buchungsdialoge aus und bereits kurze Zeit später sind beide Tools in Ihr Orthinform-Profil integriert und startbereit. Ebenso leicht lassen sich die Angebote in Ihre Praxis- bzw. Klinikwebseite integrieren.

Abb.3: Orthinform-Dashboard © BVOU

Terminvergabe

Im ersten Jahr ist das Online-Terminvergabetool von samedi für BVOU-Mitglieder kostenfrei nutzbar. Sie können also den Nutzen in Ihrem Alltag ausgiebig testen und die Entlastung von Empfangstresen und Telefonleitungen erleben.

Ab dem 2. Jahr fällt eine monatliche Nutzungsgebühr von 10 € an. Diese amortisiert sich in der Regel bereits nach dem ersten Patienten, der einen Termin für einen Selektivvertrag oder eine Spezialsprechstunde bucht.

Das samedi Comfort-Paket für 49,90 € monatlich bietet die vollständige Integration in den Terminkalender der Praxis-EDV, ein komplettes Ressourcenmanagement (Ärzte, Assistenz, Geräte, Räume) und viele weitere Zusatzdienstleistungen.

Videosprechstunde

Die DAAG-Videosprechstunde steht BVOU-Mitgliedern ab 29 € monatlich zur Verfügung. Für 10 € mehr gibt es bereits ein iPad dazu, über das Sie die Videosprechstunde flexibel und völlig unabhängig von der Praxis-EDV betreiben können.

Die Videosprechstunde ist in einzelnen Selektivverträgen des BVOU als Alternative zu einer Konsultation in der Praxis anerkannt und wird z.B. im SV-Vertrag zur spezialisierten konservativen Therapie bei Arthrose mit 50 € pro Sitzung vergütet. Viele weitere Dienstleistungen per Videosprechstunde werden als Selbstzahlerleistung nach GOÄ vergütet. Auch hier ist das Tool in der Regel bereits mit einem Patienten pro Monat refinanziert.

Fazit

Der Einstieg in die digitalen Gesundheitsdienstleistungen wie Terminvergabe und Videosprechstunde sowie ein professionelles Online-Marketing für die eigene medizinische Expertise, waren nie einfacher.

Der BVOU bietet mit Orthinform eine zentrale und hochfrequentierte Plattform zur Präsentation ärztlicher Leistungen in Praxis und Klinik. Durch attraktive Rahmenverträge für BVOU-Mitglieder und die tiefe Integration der Terminvergabe und Videosprechstunde in Orthinform, schafft jeder den risikoarmen Einstieg in die Digitalisierung.

Nach wenigen Klicks im Dashboard von Orthinform haben Sie die Buchung und Integration von Terminvergabe und Videosprechstunde in Ihr Arztprofil abgeschlossen und Sie sind mit diesen attraktiven Gesundheitsdienstleistungen online.

Der BVOU wird im neuen Jahr weitere Selektivverträge abschließen, die auf Orthinform, Online-Terminvergabe und Videosprechstunde aufbauen. So profitieren Kolleginnen und Kollegen gleich mehrfach vom Einsatz dieser innovativen Angebote.

Dr. Jörg Ansorg
Geschäftsführer BVOU

Perspektive DVT: Voraussetzungen für die eigenständige 3-D-Bildgebung in O und U

Aschaffenburg – Die digitale Volumentomographie (DVT, wissenschaftlich Cone Beam CT) als moderne, strahlenreduzierte Schnittbildgebung hat sich in den vergangenen Jahren – insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie – zu einem wichtigen Bestandteil der fachspezifischen 3-D-Diagnostik entwickelt und kann heute bei einer Vielzahl von klinischen Fragestellungen in der O&U die konventionelle Computertomographie ersetzen.

Nachdem die Strahlenbelastung des SCS MedSeries® H22 DVT sogar unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden kann und im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer ist, erstreckt sich das mit dem SCS DVT einhergehende Indikationsspektrum bis zur Anwendung bei Kindern.

DVT-Fachkunde als Voraussetzung für die eigene 3-D-Bildgebung

Ein DVT-System wie das SCS DVT kann in einer orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis oder -Klinik eigenständig genutzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der betreibende orthopädische Facharzt über die DVT-Fachkunde als qualitätsgesicherte Ausbildung im Sinne der aktuell gültigen Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ verfügen.

Mit dem Besitz der DVT-Fachkunde ist es dem Orthopäden oder Unfallchirurgen erlaubt, die rechtfertigende Indikation für DVT-Aufnahmen zu stellen, um im Anschluss eigenständig DVT-Aufnahmen anzufertigen, oder diese unter ärztlicher Verantwortung vom Röntgenassistenzpersonal durchführen zu lassen. Schließlich kann der DVT-fachkundige Orthopäde oder Unfallchirurg die eigene 3-D-Diagnostik selbst abrechnen, beispielsweise nach der GOÄ unter Anwendung der entsprechenden CT-Ziffern.

Grundlegende Kenntnisse im Strahlenschutz

Die Grundvoraussetzung zum Erwerb der DVT-Fachkunde ist das Vorliegen einer gültigen Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet „Röntgendiagnostik Skelett (Schädel, Stamm- und Extremitätenskelett)“ nach Rö3.1, die zur Durchführung von 2-D Projektionsaufnahmen befähigt.

 DVT-Fachkundeangebot vom BVOU

 Der BVOU bietet, in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen SCS Sophisticated Computertomographic Solutions GmbH aus Aschaffenburg, bundesweit anerkannte und zertifizierte DVT-Spezialkurse an. Diese stellen einen Teil der Ausbildung zur Erlangung der DVT-Fachkunde dar, welche sich aus der erfolgreichen Teilnahme an einem DVT-Spezialkurs sowie dem Erwerb der DVT-Sachkunde zusammensetzt. Letztere umfasst die Bearbeitung von 100 DVT-Fällen innerhalb von sechs Monaten.

 Während der DVT-Spezialkurs die gesetzlichen Vorschriften und gerätetechnischen sowie strahlenphysikalischen Grundlagen zur digitalen Volumentomographie vermittelt, beinhaltet die DVT-Sachkunde den Erwerb der Kenntnisse zum Stellen der rechtfertigenden Indikation, die technische Durchführung einer DVT-Aufnahme sowie das Erstellen des entsprechenden DVT-Befundes. Letztlich wird die DVT-Sachkunde durch einen DVT-fachkundigen Arzt erteilt.

DVT-Spezialkurs als Tages- und modulare Veranstaltung

Gut zu wissen ist, dass der DVT-Spezialkurs in zwei Varianten angeboten wird: als achtstündiger Tageskurs und als modulare Blockveranstaltung. Das modulare Kurskonzept gliedert den DVT-Spezialkurs in drei aufeinander aufbauende Module, die nacheinander, flexibel in Zeit und Ort, absolviert werden können. Wann und wo die Module absolviert werden, kann der Orthopäde oder Unfallchirurg selbst entscheiden. Dies ist ein enormer Zugewinn an Flexibilität, nicht zuletzt, weil das E-Learning-Modul bequem am heimischen PC absolviert werden kann.

BVOU empfiehlt frühestmögliche Erlangung der DVT-Fachkunde

Herr Dr. med. Jörg Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, erklärt zur 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT Folgendes: „Die Zukunft der radiologischen Bildgebung in der O&U liegt zweifellos in der 3-D-Bildgebung mit der digitalen Volumentomographie. Um frühestmöglich sicherzustellen, dass die 3-D-Teilgebietsradiologie in unserem Fach erhalten bleibt, empfiehlt der Berufsverband die Erlangung der DVT-Fachkunde und hält zudem – in Kooperation mit SCS als Unternehmenspartner für die 3-D-Bildgebung – ein eigenes DVT-Fachkundeangebot bereit.“

Fazit

Mit Hilfe der digitalen Volumentomographie (DVT) kann bei orthopädischen und unfallchirurgischen Fragestellungen eine hochwertige diagnostische Leistung mit minimaler Strahlendosis und hochauflösenden Bildergebnissen vom Orthopäden oder Unfallchirurgen selbst indiziert, erbracht, befundet und abgerechnet werden. Beispielhafte Indikation für das DVT sind u.a. die Bursitis olecrani, der Senk-Spreizfuß, Hallux valgus, Arthrosen und Frakturen der Extremitäten, OSG Impingement, osteochondralen Läsionen, Sprunggelenk- oder Knie-Distorsionen, Knie- sowie DSG-TEP-Planungen, Implantatlockerungen und Handwurzelverletzungen.

Für den eigenständigen DVT-Betrieb in der eigenen orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis muss die DVT-Fachkunde nach Rö9.2 erworben werden. Diese setzt sich aus der erfolgreichen Teilnahme am DVT-Spezialkurs und dem Erwerb der DVT-Sachkunde zusammen. Um die eigenständige 3-D-Bildgebung mit der DVT in der O&U zu erhalten und zu fördern, empfiehlt der BVOU die frühestmögliche Erlangung der DVT-Fachkunde und hält dafür sogar ein eigenes DVT-Spezialkursangebot bereit.

Weitere Informationen zur Erlangung der DVT-Fachkunde, kommende Kurstermine sowie die Anmeldeformulare finden Sie unter www.myscs.com/dvt-fachkunde.

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im November

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Ernährungsartikel, Textilien, Reisen oder Veranstaltungen – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

amapur: 25% Rabatt

Ohne Stress zum Wunschgewicht. amapur ist Ihr Begleiter in ein fittes Leben. Sie shapen in kürzester Zeit Ihren Körper – auch ohne Sport – und verlieren in kürzester Zeit effektiv Körperfett. Die Shaping Pakete enthalten dabei alle Produkte, die Sie für die Kur benötigen.

Expedia: 12% Rabatt

Nutzen Sie diese Gelegenheit um dem Alltag zu entkommen; sei es für einen Wellness-Tag in der eigenen Stadt oder einen Urlaub auf den Malediven. Wo auch immer Sie Ruhe finden – Expedia hat mit über 200.000 Hotels sicher das passende für Sie!

FALKE: 15% Rabatt

Modische Must-Haves für die ganze Familie. Entdecken Sie Produkte von höchster Qualität und anspruchsvollem Design im FALKE Online Shop. Das Sortiment erstreckt sich von Socken, Kniestrümpfen und Strumpfhosen für Damen, Herren und Kinder über Bodywear und Menswear bis hin zur funktionalen Sportbekleidung.

Stage Entertainment: 50% Rabatt

Stage Entertainment ist eines der weltweit führenden Unternehmen für Live Entertainment. Den Gästen unvergessliche Erlebnisse zu bereiten, sie aus ihrem Alltag zu entführen, zu berühren und zu begeistern, das ist unser Anspruch.

Umfrage von BVOU und VLOU: Auswirkung der Pflegepersonaluntergrenzen

Berlin – Die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen bedroht eine Vielzahl von Kliniken existenziell. Durch das Zurückfahren von OP- und Intensivkapazitäten wird den Krankenhäusern die Grundlage für ein wirtschaftliches Arbeiten genommen. Gleichzeitig haben die Untergrenzen in der Orthopädie und Unfallchirurgie erheblichen Einfluss auf die Notfallversorgung sowie die Aufrechterhaltung des Routinebetriebs auf Normalstationen.

Wie ist die aktuelle Situation in Ihrer Klinik und in Ihrer Abteilung? Und welche Konsequenzen erwarten Sie durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen?

Mit einer kurzen Umfrage möchten wir ein erstes Stimmungsbild erheben und würden uns freuen, wenn Sie sich 2-3 Minuten Zeit zur Beantwortung unserer Fragen nehmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann
Vizepräsident des BVOU

Prof. Dr. Michael Schädel-Höpfner
1. Vorsitzender VLOU

PraxisBarometer: Stand der Digitalisierung

Berlin – Das PraxisBarometer Digitalisierung 2019 ist die zweite Befragung dieser Art in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Sie soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um so die Entwicklung der Digitalisierung in den Praxen abbilden zu können. Die Ergebnisse werden anonymisiert veröffentlicht.

Ziel der Erhebung ist die Erfassung des Verbreitungsgrades digitaler Anwendungen und die Frage, welchen Nutzen die Niedergelassenen diesen Anwendungen zuschreiben. 

Mit dem ersten PraxisBarometer hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 2018 die bis dato umfassendste repräsentative, wissenschaftlich begleitete Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten zum Stand der Digitalisierung vorgelegt. Ein Ergebnis war auch damals schon, dass die Niedergelassenen der Digitalisierung durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen. 

Generell kommt es für die Befragten vor allem darauf an, dass die Praxis daraus konkreten Nutzen für die Organisation und die Patientenversorgung ziehen kann.

PraxisBarometer zum Stand der Digitalisierung

  • 91 Prozent der Arztpraxen mit digitalen medizinischen Geräten haben diese mindestens teilweise an ihr Praxisverwaltungssystem angebunden
  • 76 Prozent der Arztpraxen haben die Patientendokumentation mehrheitlich oder vollständig digitalisiert
  • 67 Prozent der Hausärzte nutzen eine digitale Anwendung zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • 47 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten in Einzelpraxen und 55 Prozent in großen Praxen haben in den vergangenen drei Jahren an einer Fortbildung zur Digitalisierung teilgenommen
  • 46 Prozent aller befragten Praxen sind bereit, ihre Patientendokumentation auf einheitliche digitale Standards umzustellen

Chancen und den größten Nutzen der Digitalisierung sehen Ärzte und Psychotherapeuten zu:

  • 59 Prozent im elektronischen Medikationsplan
  • 56 Prozent im Notfalldatensatz
  • 51 Prozent in digitalen Verordnungen
  • 46 Prozent in digitalen Pässen, wie Impf- und Mutterpass
  • 43 Prozent in einer arztverwalteten Patientenakte
  • 56 Prozent versprechen sich Verbesserungen in der Kommunikation mit Krankenhäusern, 52 Prozent in der Kommunikation mit Niedergelassenen und 52 Prozent im Praxismanagement

Die größten Hemmnisse für die Digitalisierung sehen Ärzte und Psychotherapeuten zu:

  • 85 Prozent in Sicherheitslücken in der IT
  • 81 Prozent im hohen Umstellungsaufwand
  • 79 Prozent in einem ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis

Quelle: KBV 

Füße, Kinder, BVOU

10 Jahre Orthofit: Viele Veranstaltungen zur Aktionswoche

Berlin, im November 2019 – Mehr Bewegung für Kinder: Unter dieser Idee veranstaltet der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) bereits zum zehnten Mal die bundesweite Aktionswoche Orthofit „Zeigt her Eure Füße“. Orthopädinnen und Orthopäden besuchen vom 11.–15.11.19 Grundschulen, Kitas, Tanzschulen in ganz Deutschland und vermitteln dort spielerisch Kindern Spaß an Bewegung. Bislang haben sich knapp 100 Einrichtungen mit ca. 8.000 Kindern angemeldet. Die Schirmherrschaft hat auch in diesem Jahr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übernommen. Er hatte sich bereits vor einigen Jahren für die Kampagne „Zeigt her Eure Füße“ eingesetzt: „Eine sehr gute Idee, eine tolle Aktion! Deshalb habe ich bereits im Jahre 2011 die Schirmherrschaft für Orthofit übernommen und möchte mit meiner erneuten Übernahme der Schirmherrschaft auch in diesem Jahr die wichtige Arbeit der Orthofit-Initiatoren unterstützen.“

Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie veranstalten vor Ort eine interaktive Sportstunde mit den Kindern. Mit Barfußpfaden, Greif- und Geschicklichkeitsübungen vermitteln sie den Kindern spielerisch die Wichtigkeit ihrer Füße für den ganzen Körper. Dazu gibt es für jedes Kind eine Aktionsmappe mit Informations- und Begleitmaterialien, auch für die Eltern zu Hause.

Sonderveranstaltung mit Entertainer Christian Bahrmann in Berlin

Am 13.11.19 um 10.15 Uhr startet die Auftaktveranstaltung zur Aktionswoche Orthofit „Zeigt her Eure Füße“ an der Berliner Conrad-Grundschule, Schulstraße 4, 14109 Berlin-Zehlendorf. Das Event wird von TV-Star Christian Bahrmann live moderiert. Vor Ort ist PD Dr. med. Holger Mellerowicz, Facharzt im Ambulanz­zentrum Kinderorthopädie im Helios Klinikum Emil von Behring. 

Gegen den Bewegungsmangel unserer Kinder

Kontinuierliche Bewegung und Vorsorgeuntersuchungen sind besonders für Kinder wichtig, um drohende Fehlentwicklungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates zu vermeiden. Allzu häufig beherrschen sie selbst einfache Übungen wie Rückwärtslaufen oder Hüpfen auf einem Bein nicht mehr. Solche Defizite haben Auswirkungen auf den gesamten Halte- und Bewegungsapparat.

Für Medienvertreter: Sie sind bei allen Veranstaltungen gerne gesehen. Teilnehmende Schulen sind in einer interaktiven Karte unter www.aktion-orthofit.de zu finden. Bitte melden Sie sich vorab bei uns an. Vielen Dank.

Pressekontakt für Rückfragen:

Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108 | 10623 Berlin
Fon 030 797 444 55 | Fax 030 797 444 45

Potpourri aus Berufspolitik, Wissenschaft und Zukunftsvisionen

Bamberg – Der BVOU-Landesverband Bayern lädt zu seiner Jahrestagung und 18. Orthopädisch-Unfallchirurgischen Symposium nach Bamberg ein. Die Veranstaltung findet vom Freitag, den 29.11. bis Samstag, den 30.11.2019 in Bamberg statt. Die wissenschaftliche Leitung haben Prof. Dr. Peter Strohm Dr. Wolfgang Willauschus und Dr. Heino Arnold.

In diesem Jahr stehen die Themen „Orthopädie – quo vadis“? unter besonderer Berücksichtigung der klassischen konservativen Inhalte und der Schlagabtausch konservativ versus operativ anhand der Themenkomplexe Schulter, Kreuzband, Arthrose, Fuß und Wirbelsäule im Fokus.

Gerade die Diskussion, was und wie lange kann konservativ therapiert, wann muss operiert werden, ist ein Dauerbrenner im Zeitalter der Gesundheitsökonomie, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt des dauernden Kostendruckes durch die Kostenträger, die Krankenkassen, aber auch Krankenhausverwaltungen.

Die bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml hält am Samstag einen Vortrag zu aktuelle politische Entwicklungen im ambulant medizinischen Bereich. Gastredner Cedric Oette (Fraunhofer Institut) spricht zudem über das immer aktueller werdende Thema der künstlichen Intelligenz. Ebenso referieren Dr. Johannes Flechtenmacher, Prof. Dr. Bernd Kladny und Dr. Helmut Weinhart.

Die Fortbildungsveranstaltung ist auf zwei Tage und Orte verteilt: Am 29. November findet der berufspolitische Teil im Klinikum Bamberg ab 15.00 Uhr statt. Danach wird nach nach einer Nachtwächterführung in dem für Bamberg typischen urigen „Schlenkerla“ zu Abend gegessen.

Am Folgetag, den 30.11.2019, findet das Symposium im Welcome Kongresshotel statt.

Die Teilnahme ist für BVOU-Mitglieder kostenfrei, eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Die vollständige Präsenz ist am 29.11. mit fünf und am Samstag, den 30.11.2019 mit acht Fortbildungspunkten zertifiziert.


„Wir glauben, dass unsere Fortbildungsveranstaltung ein Potpourri aus Berufspolitik, Wissenschaft und Zukunftsvisionen darstellt und freuen uns, wenn Sie im Spätherbst 2019 unsere Stadt, den BVOU-Landeskongress Bayern und das orthopädisch-unfallchirurgische Symposium besuchen.“

Dr. Wolfgang Willauschus, Dr. Heino Arnold, Dr. Tobias Vogel und Prof. Dr. Peter Strohm

DKOU 2019: Ihre Meinung ist uns wichtig!

Berlin – Eine Fülle von Vorträgen, Kursen, Pressekonferenzen, dutzende Aussteller, zahlreiche Events – mehr als 11.000 Teilnehmer besuchten in diesem Jahr Ende Oktober den Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2019 in Berlin. Mit einer kurzen Umfrage möchten wir Ihre Eindrücke einfangen: Was war gut und was könnten wir im nächsten Jahr besser machen? Gestalten Sie mit! Für Ihre Teilnahme bedanken wir uns herzlich.

„Der gegenwärtige Trend, nur noch ambulant zu behandeln, geht völlig am Patienten vorbei!“

Berlin – Bilanz nach 16 Jahren gemeinsamer Arbeit für die ANOA:  ANOA-Präsident Dr. Wolfram Seidel und ANOA-Geschäftsführer Dr. Matthias Psczolla im Interview.

Herr Dr. Seidel, Herr Dr. Psczolla: Sie beide können nicht nur auf eine jahrzehntelange Karriere als Chefärzte renommierter Kliniken zurückblicken, Sie haben zudem auch die ANOA – die Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer Akut-Kliniken – im Jahr 2003 gemeinsam gegründet und das ANOA-Konzept unter Mitwirkung engagierter Kollegen kontinuierlich weiterentwickelt. Zum Ende des Jahres werden Sie beide von Ihren Ämtern in der medizinisch-wissenschaftlichen Vereinigung zurücktreten. Worauf sind Sie stolz, wenn Sie auf die vergangenen Jahre zurückblicken?

Dr. Wolfram Seidel :Stolz ist der richtige Ausdruck. Wir sind jedoch nicht nur stolz, sondern auch außerordentlich dankbar. Dankbar dafür, dass es wir in jahrelanger Arbeit für das ANOA-Konzept die Einheit von Standardisierung und Individualisierung in der akutmedizinischen Versorgung von Patienten im Krankenhaus entwickeln konnten. Dies war nur möglich, weil wir uns gezielt mit Kollegen aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammengetan haben, um im Team am Patienten zu arbeiten. Vom medizinischen Aspekt her war das für uns ein großer Erfolg. Doch allein als Mediziner wären wir nicht dazu in der Lage gewesen, das ANOA-Konzept abschließend umzusetzen. Erforderlich dazu war auch eine gute Zusammenarbeit mit den Betriebswirten sowie mit den Krankenkassen. In einem langen Prozess und mühsamer Kleinarbeit ist es uns gelungen, diese zentralen Partner zu überzeugen, dass die konservative Komplexbehandlung für die Versorgung von Patienten mit Erkrankungen am Bewegungssystem insbesondere mit schmerz- und funktionspathologischen Aspekten wichtig ist.

Das Konzept hierzu haben wir an unseren Kliniken gemeinsam erarbeitet, jahrelang erprobt und schließlich erfolgreich in das DRG-System integriert. Darauf sind wir in der Tat sehr stolz.

Dr. Matthias Psczolla:Ich möchte gerne noch ergänzen und dafür geschichtlich ein wenig ausholen: Und zwar verhielt es sich nach dem Krieg so, dass sich Orthopädie und Unfallchirurgie in Richtung operative Therapie entwickelten, während die konservative Therapie mehr und mehr in den Hintergrund trat. Für Patienten, die zum Beispiel durch Operationsfolgen mit Chronifizierung zu kämpfen hatten, gab es im Zuge dieser Entwicklung kaum noch fachlich versierte Ansprechpartner in Akutkliniken. Dies war sowohl für Wolfram Seidel als auch für mich der Ausgangspunkt, einen Perspektivwechsel vorzunehmen. Beide kamen wir aus manualmedizinischen Fachgesellschaften und hatten in diesen Tätigkeiten erlebt, dass für Patienten, die chronifiziert erkrankt keine OP-Indikation hatten oder aus operativen Verfahren zurückkamen und immer noch unter Schmerzen litten, die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgereizt waren. Daraufhin hatten wir unabhängig voneinander die Idee, wie diese Patienten behandelt werden könnten. Stationär fokussiert auf konservative Behandlung. Eine Idee, auf die ich auch heute noch sehr stolz bin.

Bei unserem Perspektivwechsel stand vor allem folgende Frage im Vordergrund: Was braucht der chronisch erkrankte Patient, um wieder gesund zu werden? Gemeinsam haben wir uns dann der Aufgabe verschrieben, hierauf eine Antwort zu finden und in jahrelanger Arbeit das am Patienten orientierte ANOA-Konzept entwickelt: befundorientiert, multimodal und multiprofessionell. Um mit diesem Konzept in unserem sehr schwierig konstruierten medizinischen Versorgungssystem erfolgreich sein zu können, mussten wir natürlich die Politik miteinbinden. Das haben wir in mühevoller Kleinarbeit getan und dabei viel erreicht. So konnte die Behandlung der Funktionserkrankung ergänzend zur Behandlung der Schmerzerkrankung im DRG-System verwirklicht werden. Einer unserer Vorschläge von damals war der OPS 8-977. Für uns ein großer Erfolg, dass er akzeptiert wurde. Aber nichtsdestotrotz: Es gibt auch für die Zukunft noch viel zu tun, was die Arbeit unserer politischen Einflussnahme betrifft.

Die ANOA hat die Standards der Komplexbehandlung in der nichtoperativen Orthopädie in den vergangenen Jahren stark mitgeprägt. So haben Sie, Herr Dr. Seidel, unter dem Titel „Schmerzerkrankungen des Bewegungssystems“ mit dem Verbund ein übersichtliches Konzeptbuch herausgegeben, das umfassende Fachinformationen bietet. Zudem ist 2018 das erste Weißbuch „Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie“ erschienen, bei dem Sie, Herr Dr. Psczolla, Mitherausgeber sind. Die Autoren erklären in zehn Forderungen, wie die konservative Therapie gestärkt werden kann. Wo stehen wir heute und wie kann es gelingen, die konservative Behandlung weiter zu stärken? 

Dr. Psczolla: Sowohl mit dem gerade erwähnten Weißbuch als auch mit den „Schmerzerkrankungen des Bewegungssystems“ ist es uns – im Übrigen nach vielen Widerständen – gelungen, den Standard festzuhalten, oder anders gesagt: unser Konzept zu verschriftlichen. Wir haben damit demonstriert, dass die konservative Methode nicht nur risikoarmer ist als die operative, sondern oftmals gleiche oder sogar bessere Erfolge erzielt. Parallel dazu gab es die Entwicklung, dass konservative Themen mehr und mehr Gegenstand von Kongressen wurden. Auch durch die entsprechenden Fachgesellschaften haben wir, bedingt durch die Aktivitäten der ANOA, viel Zuspruch für unsere Konzepte erfahren. Natürlich sind wir längst noch nicht am Ziel unserer Arbeit. Im Weißbuch sind ja viele Felder aufgeführt, die noch zu besetzen sind – von der besseren Vergütung der konservativen Komplexbehandlung, über die Stärkung der Versorgungsforschung, bis hin zur bereits erwähnten Übertragung der konservativen Behandlung in den stationären Bereich. Das alles ist jedoch ein Prozess. Zusammenfassend kann ich ganz zuversichtlich sagen: wir sind auf einem guten Weg und haben bereits viel erreicht.

Gerade in Zeiten, in denen sich die Krankenhauslandschaft im Umbruch befindet, entwickelt die ANOA Strategien und macht sich gegenüber Krankenkassen, Medizinischem Dienst und Politik für eine Aufwertung der multimodalen Behandlung stark. Sind positive Entwicklungen in Sicht?

Dr. Seidel: Leider ist es nicht einfacher geworden. Wir sind, wie von Ihnen gerade erwähnt, in allen Bereichen sehr aktiv: gehen auf Kostenträger zu, sind Ansprechpartner für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der allgemeine Trend jedoch geht – auch wenn die Notwendigkeit der multimodalen Komplexbehandlung inzwischen überall gesehen wird – mehr und mehr in die Richtung, dass Behandlungen ambulant durchgeführt werden sollen. Auch aus wirtschaftlichen Gründen. Dementsprechend wird bei jeder nicht-operativen Behandlung kritisch geschaut, ob sie wirklich in einer Klinik erfolgen muss. Unsere Patienten stehen dann vor einem wirklichen Dilemma: denn die ambulante Herangehensweise, die nachhaltig hilft, gibt es noch nicht und stellt häufig eine Fehlbehandlung dar. Die multimodale Komplextherapie im Krankenhaus ist daher nach wie vor unverzichtbar.

Dr. Psczolla: In der Tat ein Dilemma! Es gibt noch so vieles, was ich für nicht tolerierbar halte. Die Beurteilungskriterien in den MDK‘s der einzelnen Bundesländer beispielsweise sind vollkommen unterschiedlich. Damit legt man unserer Arbeit am Patienten immer wieder Knüppel zwischen die Beine. Meine Forderung für die Zukunft daher: bundesweit gleiche Beurteilungskriterien sowie mehr politische Unterstützung unserer multimodalen Komplextherapie! Den von Herrn Dr. Seidel beschriebenen gegenwärtigen Trend, nur noch ambulant zu behandeln, halte ich für eine Farce. Er geht völlig am Patienten und der Versorgungssituation vor Ort vorbei und stellt für uns eine Entwicklung dar, die wir politisch schärfstens bekämpfen! Denn in der Konsequenz gehen nicht wenige konservative Kliniken pleite, die dringend gebraucht werden und gute Arbeit leisten. Was mich aber wirklich und in der Tiefe schmerzt ist die Tatsache, dass wir im Gesundheitssektor in Deutschland derzeit die sukzessive Ausbreitung einer Misstrauenskultur erleben, die das Klima vergiftet. Wir sehen uns mit diffusen Abrechnungsstrukturen konfrontiert, von vornherein wird den Kliniken unterstellt, bei ihnen stünde das Geldverdienen im Fokus, ohne dafür die entsprechende Leistung zu erbringen. Aus jahrzehntelanger beruflicher Erfahrung weiß ich, wie falsch und zugleich kontraproduktiv das ist. Daher fordere ich einen Perspektivwechsel zu Gunsten des Patienten auch seitens der Politik: der Patient sollte in unserem Vergütungssystem an oberster Stelle stehen!

Was wünschen Sie der ANOA und dem neuen Präsidium für die Zukunft?

Dr. Psczolla: Ich wünsche mir vor allem die Fortsetzung unserer gemeinsamen guten Arbeit in den Teams!

Dr. Seidel: Mein Wunsch ist es, dass in absehbarer Zukunft eine stärkere Akzentsetzung im Bereich der Lehre und der Wissenschaft gelingt. So könnten ANOA-Inhalte zur Diagnostik sowie zur Therapie in unterschiedlichen Fachgebieten an den Universitäten gelehrt werden. Es ist einfach unverzichtbar, dass der Nachwuchs auf uns aufmerksam wird – denn nur dann sind wir für die Zukunft gut aufgestellt.

Wir danken Ihnen für das Gespräch!

Das Interview führte Natascha Kompatzki.