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Neuer modularer DVT-Spezialkurs auf dem DKOU

Aschaffenburg/Berlin – Die Kooperationspartner BVOU und SCS laden Sie im Rahmen des DKOU 2019 zum kostenfreien Besuch der beiden Veranstaltungen KS13a und KS13b ein, die Teil des neuen, modularen DVT-Spezialkurses sind und Ihnen einen Einblick in die DVT-Untersuchungstechnik sowie in die Indikationen zur DVT-Diagnostik ermöglichen.

Kurstermine auf dem DKOU:

  • KS13a – 23.10.2019, 15:00 bis 16:30 Uhr, Raum Ulm
  • KS13b – 23.10.2019, 17:00 bis 18:30 Uhr, Raum Ulm

Die Veranstaltungsinhalte werden Ihnen von Herrn Dr. Markus Preis sowie Herrn Dipl.-Ing. Christian Stegmann, unter der Schirmherrschaft von Herrn Dr. Ansorg, vermittelt. Herr Dr. Preis verfügt über jahrelange Erfahrung in der DVT-Diagnostik, Herr Dipl.-Ing. Stegmann besitzt das technologische Know-how aus der DVT-Entwicklung und der ärztlichen Ausbildung zur Erlangung der DVT-Fachkunde.

DVT als Zukunft der Bildgebung in O&U

Herr Dr. Ansorg, Geschäftsführer des BVOU, erklärt zur 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT Folgendes: „Die Zukunft der radiologischen Bildgebung in der O&U liegt zweifellos in der 3-D-Bildgebung mit der digitalen Volumentomographie. Um frühestmöglich sicherzustellen, dass die 3-D-Teilgebietsradiologie unserem Fach erhalten bleibt, fördert der Berufsverband die DVT-Fachkunde und bietet zudem – in Kooperation mit SCS als Unternehmenspartner für die 3-D-Bildgebung – ein attraktives Gesamtpaket an. Das Angebot besteht aus der DVT-Fachkundeausbildung und einem 3-D-Bildgebungssystem für die Extremitätendiagnostik zu exklusiven Sonderkonditionen für BVOU-Mitglieder. Um sich umfassend über die 3-D-Bildgebung zu informieren, empfehlen wir allen interessierten Kollegen, das mit dem Berufsverband abgestimmte Beratungsangebot der SCS in Anspruch zu nehmen.“

Online-Anmeldung zum modularen DVT-Spezialkurs

Sollten Sie an dem vollständigen Erwerb des DVT-Spezialkurses interessiert sein, ist neben dem Besuch der o.g. Veranstaltungen zusätzlich das Absolvieren eines E-Learnings erforderlich. Letzteres muss vor der Teilnahme an den DVT-Kursen erfolgen.

Das E-Learning sowie die Teilnahme an den modularen DVT-Spezialkursen auf dem DKOU setzen eine Anmeldung unter nachfolgendem Link voraus: www.myscs.com/dvt-fachkunde

Weitere Informationen zu den DKOU DVT-Kursen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Veranstaltungen nicht den Erwerb der DVT-Sachkunde beinhalten. Bei Fragen nutzen Sie bitte untenstehenden genannten Kontaktdaten von SCS.

BVOU und SCS – Kooperation zur Förderung der DVT-Computertomografie in der O&U

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie das Unternehmen SCS Sophisticated Computertomographic Solutions GmbH aus Aschaffenburg haben Ihre Kooperation ausgeweitet.

Auf Basis der bereits erzielten Erfolge ist es das gemeinsame Ziel, die Fachkunde zur digitalen Volumentomographie (DVT; in gültiger Fachkunderichtlinie und wissenschaftlich als Cone Beam CT bezeichnet) weitergehend zu fördern, und zwar aufgrund der einzigartigen Eigenschaften der 3-D-Schnittbildgebung mit der DVT hinsichtlich Bildinformation sowie Strahlenhygiene und der damit verbundenen neuen Diagnostikdimension im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie.

Die Kooperation zwischen BVOU und SCS basiert auf der jahrelangen Erfahrung und Expertise der beiden Partner. SCS trägt mit dem Know-How in der DVT-Technologie und –entwicklung, dem breiten Netzwerk an Hospitationsstandorten zum Erwerb der DVT-Sachkunde sowie mit der bestehenden Anerkennung der SCS Akademie zur qualitätsgesicherten und ärztlichen Ausbildung bei.

Der BVOU steht mit seiner Akademie der Deutschen Orthopäden (ADO) für seine fundierten Verfahren und Prozesse zur Wissensvermittlung im Fachgebiet, der Entwicklung von Standards in der orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgung, der Prägung politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und damit für die Wahrung von beruflichen Interessen seiner Mitglieder aus Klinik und Praxis.

SCS Sophisticated Computertomographic Solutions GmbH
Frau Kerstin Hoppe
E-Mail: khoppe@myscs.com
Telefon: 06021/429430

„Ärztlich tätig sein kann und darf nur der Arzt.“

Berlin – „Wir sprechen uns gegen die eigenständige Durchführung von invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus. Eine Substitution ärztlicher Leistung gerade im Kontext einer Notfallsituation wird von uns zum Wohle und zum Schutz der erkrankten und verletzten Patienten abgelehnt. Die Bedeutung gut ausgebildeter Notfallsanitäter wird ausdrücklich bejaht. Eine Substitution ärztlicher Leistung hingegen führt im Schadensfall zur Frage der Übernahme juristischer Konsequenzen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kann vom Staat erwartet werden, eine ausreichende Struktur in der Notfallversorgung mit Notärzten, Notdienst tuenden Ärzten und Notaufnahmen der Krankenhäuser zu schaffen und zu unterhalten. Dies muss unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen bereitgestellt werden“, das sagte DGU-Generalsekretär und stellvertretender DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig im Vorfeld der Bundesrat-Plenarsitzung am 11. Oktober 2019. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsministeriums begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) eine klare Regelung des Tätigkeitsspektrums der Notfallsanitäter. Gerade im Notfalleinsatz entstehen besondere Herausforderungen, die für die Tätigkeit des hilfeleistenden Notfallsanitäters im Rahmen einer gesetzlichen Regelung festgeschrieben werden müssen. Jedoch sieht sie die deliktische Haftung für eine Maßnahme an Patienten, die durch einen Nicht-Arzt vorgenommen wird als ausgesprochen problematisch.

Aktueller Anlass

Der Gesetzesantrag kommt aus den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz, die über den Bundesrat eine Initiative starten, um rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter zu schaffen. Demnach soll das Notfallsanitätergesetz um eine Regelung erweitert werden, die ausdrücklich sagt, dass Notfallsanitäter zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt sind. Diese Tätigkeiten werden nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) wie folgt beschrieben:

„Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind, (…).“
Wegen des so genannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen.

Der Änderungsantrag wurde im Bundesrat am 20. September 2019 erstmals beraten und kommt jetzt am 11. Oktober 2019 erneut auf die Tagesordnung.

Das Berufsbild Notfallsanitäter seit 2013

Das neue Berufsbild des Notfallsanitäters wurde 2013 mit dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes auf den Weg gebracht. Demnach soll die Ausbildung zum Notfallsanitäter dazu befähigen, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen und dabei auch invasive Maßnahmen anzuwenden. Dagegen sprach sich seinerzeit die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) aus. Sie befürchtete dahinter eine Mogelpackung, um Geldmangel im Rettungsdienst und den Mangel an verfügbaren Notärzten für die jeweiligen Notarztstandorte zu kompensieren.
Die Fachgesellschaft plädierte hingegen für eine qualifizierte Teamarbeit zwischen Notarzt und Notfallsanitäter, um Schwerverletzte bestmöglich zu versorgen.

Die aktuelle Einschätzung der DGOU in Abstimmung mit der DGCH, dem BDC und dem BVOU wurde dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Schreiben vom 24.09.2019 zugeschickt.

BVOU, DGOU, BDC, DGCH

DKOU 2019: To-do-Liste für die elektronische Patientenakte

Berlin – Die elektronische Patientenakte (ePA) war Thema auf der DKOU-Vorab-Pressekonferenz, die am 10. Oktober 2019 in Berlin stattfand. Immer noch bestehen Sicherheitslücken beim Datenschutz. Warum für Orthopädie und Unfallchirurgie die Abkehr von der analogen Patienten-Dokumentation dennoch notwendig ist und welche Maßnahmen mögliche Sicherheitsrisiken reduzieren könnten, erörterte Dr. Thomas Möller (DKOU-Kongresspräsident für den BVOU) zur Ankündigung des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie 2019 (22. – 25. Oktober):

Eine elektronische Patientenakte sollte vollständig, nicht manipulierbar und sicher sein. Sie darf nicht zum Einfallstor für Cyberkriminalität und Erpressung werden. Die gewonnene Zeit sollte auch nicht für weitere Arbeitszeitverdichtungen genutzt werden, sondern für das ärztliche Gespräch.

Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. So will es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Allerdings enthält der Kabinettsentwurf zum „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) keine Regelungen zur elektronischen Patientenakte (1). Der Referentenentwurf hatte vorgesehen, dass es zunächst nicht möglich sein sollte, die elektronische Patientenakte so einzustellen, dass bestimmte Befunde nur von einzelnen Ärzten und Fachkräften im Gesundheitswesen gesehen werden können, nicht von allen. Patienten hätten dann nur eine Alles- oder Nichts-Regelung treffen können. Eine differenzierte Rechtevergabe hätte es erst später geben sollen.  Dagegen hatte sich Widerstand formiert, so dass diese Fragen jetzt in einem eigenen Datenschutzgesetz geregelt werden.

Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiges Arbeitsinstrument, um Doppel- und Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden und Therapien besser zu organisieren. Sie wird von Ärzten geführt werden und unterscheidet sich somit von der elektronischen Gesundheitsakte, die Patienten selbst führen und die sie vom Arzt befüllen lassen können.  Als Ärzte für O&U haben wir ein großes Interesse daran, dass die elektronische Patientenakte vollständig, nicht manipulierbar und sicher ist. Wir brauchen keine Kenntnis über einen Schwangerschaftsabbruch, aber es ist wichtig zu wissen, ob der Patient neurologische Erkrankungen hat oder bestimmte Medikamente wegen Begleiterkrankungen nicht nehmen darf. Auch der Einblick in ein Depressionstagebuch ist hilfreich, weil chronischer Rückenschmerz und andere chronische muskuloskelettale Schmerzzustände oftmals durch eine Depression verstärkt werden. Statt den Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu reglementieren, könnte der Zugriff kontrolliert werden. Das würde bedeuten, dass jeder Aufruf von Befunden und Daten mit Datum, Name des Zugreifers und Anlass registriert und in der elektronischen Patientenakte vermerkt wird. Fehlverhalten könnte dadurch aufgedeckt werden.

Die elektronische Patientenakte darf auch kein Einfalltor für Cyberkriminalität werden. Krankenhäuser und Ärzte werden regelmäßig Opfer von Hackerattacken und Erpressungen. Im Juli 2019 sind zum Beispiel Kliniken und Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland attackiert und erpresst worden (2). Am 17. September wurde bekannt, dass medizinische Bilddateien – also Röntgen und CT-Aufnahmen – von Millionen von Menschen im Internet frei aufrufbar gewesen sind, darunter auch 13.000 Datensätze aus Deutschland (3). Eine schockierende Nachricht!

Wir brauchen dringend eine Notfallstrategie für den Umgang mit Datenraub, Datenlecks und Datenmissbrauch im Gesundheitswesen. Wer haftet für infizierte Systeme? Wer gleicht Nachteile durch Datenraub oder Datenlecks aus? Wer schützt Patienten vor Datenmissbrauch? Ärzte können die Vertraulichkeit der Patientenakten ohnehin nur bis zum Übertritt in die Telematikinfrastruktur gewährleisten, nicht darüber hinaus.

Um die Bedeutung der Datensicherheit zu unterstreichen, lädt der BVOU beim diesjährigen DKOU zu einem Live Hack ein. Christoph Ritter von der Firma SySS GmbH in Tübingen wird demonstrieren wie einfach es ist, veraltete Systeme zu attackieren, Daten über Phishing-Mails abzugreifen, ein WLAN-Netz lahmzulegen oder Schadsoftware über USB-Sticks oder Wechseldatenträger zu installieren. Wir laden alle Interessierte sehr herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Machen Sie sich selbst Bild von den Tricks der Angreifer und den Sicherheitslücken der Systeme.

Als Ärzte für O&U erwarten wir von der elektronischen Patientenakte Zeitersparnis und weniger Reibungsverluste bei der Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung. Allerdings darf diese Zeitersparnis nicht zur Triebfeder für eine weitere Arbeitszeitverdichtung werden. Die gewonnene Zeit sollte nicht mit mehr Untersuchungen und Konsultationen gefüllt werden, sondern in das Gespräch mit dem Patienten fließen. Das ärztliche Gespräch ist der Grundpfeiler unserer Arbeit und die Grundvoraussetzung für ein gutes Arzt-Patientenverhältnis. Die Digitalisierung sollte uns dabei unterstützen und nicht entmachten.

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt auch die Datenspende. Wir haben in Deutschland Nachholbedarf bei der Versorgungsforschung und der Auswertung vom Patientendaten zur Bedarfsplanung. Bereits heute verfügen die Krankenkassen über ein großes Datenvolumen zu den Behandlungen ihrer Versicherten. Mit der elektronischen Patientenakte werden die Daten noch stärker gebündelt werden. Wir möchten diese Daten auch für die Forschung nutzen können, so wie wir das in den vergangenen Jahren bereits zusammen mit der AOK Baden-Württemberg getan haben. Bei dieser Zusammenarbeit wurden Daten zur Häufigkeit von Knieverletzungen (4), zur interdisziplinären Versorgung von Rheumapatienten (5) und zum Behandlungsverlauf bei Hüftarthrose (6) erhoben – allesamt Ergebnisse, die für die Bedarfsplanung der kommenden Jahre wichtig sind Allerdings sollten die Bedingungen einer Datenspende und die Datenhoheit klar geregelt werden. Auch der Datenschutz muss noch einmal unter die Lupe genommen werden. Eine Arbeitsgruppe um Yves-Alexandre de Montjoye vom Imperial College in London hat unlängst in der Fachzeitschrift Nature Communications gezeigt, dass sich jeder Amerikaner über fünfzehn Datenpunkte mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,98 Prozent identifizieren lässt (7). In einer kleinen Stichprobe genügen oft schon das Geschlecht, die Postleitzahl und das Geburtsdatum einer Person, um sie mit hoher Sicherheit zu identifizieren.

Die Digitalisierung sollte auch zusammen mit den Ärzten vorangetrieben werden, nicht gegen sie. Keine Anwendung, kein Produkt wird erfolgreich sein, wenn die Nutzer nicht von der Qualität und dem Mehrwert überzeugt sind. Malusregelungen sind hier wenig hilfreich. Das gilt auch für die Digitalisierung und die elektronische Patientenakte. Wir brauchen deshalb auch eine Evaluation der Instrumente so wie das für alle Instrumente im Gesundheitswesen gilt. Digitalisierung ist kein Selbstzweck.

Literatur:

Dr. Thomas Möller, (DKOU-Kongresspräsident für den BVOU)

DKOU-Präsidenten pflanzen Spree-Eiche

Berlin – Der Berliner Straßenbaumbestand muss erhalten bleiben, insbesondere nach den zu trockenen Sommermonaten in diesem und im letzten Jahr. Deshalb pflanzt die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit den Spenderinnen und Spendern der Stadtbaumkampagne regelmäßig Straßenbäume – zusätzlich zu den regulären Pflanzungen der Berliner Bezirksämter. Auch die DKOU-Kongresspräsidenten, Dr. Thomas Möller (Kongresspräsident BVOU), Univ.-Prof. Dr. Carsten Perka (Präsident DGOOC) und Prof. Dr. Paul Alfred Grützner (Präsident DGOU, DGU) nahmen in diesem Jahr erneut die Spaten für einen guten Zweck in die Hand.

Mit der Pflanzung der Spree-Eichen beteiligen sich die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) sowie der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) zum achten Mal in Folge an der Kampagne „Stadtbäume für Berlin“.

Im Rahmen der Aktion konnten bislang weit über 8.000 zusätzliche Bäume gepflanzt und über 1 Mio. Euro an Spenden eingenommen werden.

Neben Verbänden, Initiativen und Unternehmen unterstützen auch viele Bürgerinnen und Bürger die Kampagne. Die breite Unterstützung der Stadtbaumkampagne zeigt, dass der Berliner Straßenbaumbestand vielen Menschen am Herzen liegt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bedankt sich deshalb bei allen Spenderinnen und Spendern, die die Pflanzung zusätzlicher Bäume unterstützen.

Ab einem Betrag von 500 Euro können sich die Spendenden den Standort des Baumes aussuchen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übernimmt dann die Kosten für die Pflanzung von insgesamt ca. 2.000 Euro.

Nähere Informationen hierzu: www.berlin.de/stadtbaum.

Der DKOU 2019 – Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie findet vom 22. bis 25. Oktober in Berlin statt.

Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Rückenrodeo im Klassenzimmer: „Rückenfit“ feiert Premiere

Trier – Bis der Mensch den aufrechten Gang beherrschte, ging einige Zeit ins Land; Spötter mutmaßen nun, Smartphones könnten ihn wieder in frühere Entwicklungsstufen zurückwerfen. Welches die richtige Haltung ist, wie man die Wirbelsäule schont und so Verspannungen und Schmerzen vorbeugt, erfuhren Schüler des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums (FWG) von einem Experten: Dr. Arne-Björn Jäger, Orthopäde und Oberarzt im Brüderkrankenhaus Trier, bot den Sechstklässlern eine besondere Unterrichtseinheit.

„King Kong“ im Klassenzimmer

Wer denn schon mal einen Krampf in der Wade oder im Fuß verspürt habe, will Dr. Arne-Björn Jäger wissen. Die Frage ist kaum gestellt, da schnellen die Finger fast aller Schülerinnen und Schüler empor. Dass ein schwerer Schulranzen zur Belastungsprobe für den Rücken werden kann und die Körperhaltung beim Blick aufs Smartphone alles anderes als optimal ist, wissen die meisten Sechstklässler aus Erfahrung. Doch warum es gerade in der Pubertät wichtig ist, auf die richtige Körperhaltung zu achten, und welche praktischen Übungen helfen können, lernten sie jetzt in einer Schulstunde der besonderen Art.

Es war nicht das erste Mal, dass Dr. Arne-Björn Jäger vor einer Klasse stand – im Gegenteil: Als Mitglied des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) besuchte der Oberarzt der Abteilung für Orthopädie des Brüderkrankenhauses bereits etliche Grundschulen. Unter dem Motto „Zeigt her eure Füße“ leistete er gesundheitliche Aufklärungsarbeit. Dennoch war die Unterrichtsstunde im FWG nun auch für ihn eine Art Premiere, denn erstmals richtete sich der Stoff an die Schüler einer weiterführenden Schule. Aus gutem Grund: Gerade in der entscheidenden Wachstumsphase, die mit Beginn der Pubertät eintritt, sei die Entwicklung der Wirbelsäule und damit auch die Körperhaltung für Fehlentwicklungen anfällig, erläutert der Mediziner.

Zwar zählt die bisweilen exzessive Handynutzung zweifellos zu den Risikofaktoren, da ein über längere Zeit gekrümmter Nacken seinen Tribut in Form von Verspannungen bis hin zu Schmerzen fordern kann. Gleichwohl seien Haltungsprobleme bei Schulkindern kein neues Phänomen, sondern wurden schon vor Jahrzehnten beobachtet, berichtet Dr. Jäger. Neu ist die Initiative, die der Verband BVOU in diesem Jahr startete: „Rückenfit – unsere Schule macht mit!“.

© Jäger

Engagiert mit machten die Sechstklässler des FWG. Konzentriert lauschten sie den Ausführungen des Orthopäden, gebannt verfolgten sie dessen Erläuterungen zur Wirbelsäule, von der er ein Modell mit ins Klassenzimmer gebracht hatte. So erklärte Dr. Jäger auch, was es mit den Bandscheiben auf sich hat: 23 zählt der menschliche Körper, diese dienen gleichermaßen als Puffer wie Verbindung zwischen den insgesamt 24 Wirbelkörpern. „Wisst ihr, wie groß die Belastung ist, wenn ich einmal hoch in die Luft springe und wieder auf dem Boden aufkomme“, fragte der Oberarzt seine jungen Zuhörer. Die Antworten reichten von Schwerelosigkeit bis zu doppeltem Körpergewicht. „Noch viel mehr“, löste Dr. Jäger rasch das Rätsel, „es ist sogar das vier bis Fünffache meines Gewichts.“ Und deshalb seien die Bandscheiben als Puffer und die Muskulatur zur Stabilisierung so wichtig.

Auf die theoretische Einführung folgten praktische Übungen. Mit vollem Körpereinsatz veranschaulichte der Mediziner, was ein jeder selbst dafür tun kann, seinen Rücken fit zu halten. Nun waren die Schüler gefordert – begeistert machten sie die Übungen nach. Dass diese Bezeichnungen wie „Rückenrodeo“ oder „King Kong“ tragen, steigerte den Spaßfaktor noch zusätzlich, doch auch so waren die Gymnasiasten voll in ihrem Element. So auch  Anna, die sich überrascht zeigte, dass die Wirbelsäule beim Sitzen automatisch nach hinten fällt. „Ich habe gelernt, dass man sich besser halten soll“, freute sich die 11-Jährige nach der Stunde. Ihr und ihren Mitschülern gab Dr. Jäger noch einen Rat mit auf den Weg: „Achtet auf eure Haltung und schaut auch bei den anderen, wie die sich halten.“ Im Übrigen: Weil die eigene Körperhaltung auch das innere Empfinden spiegelt, signalisiert ein aufrechter Gang auch Selbstbewusstsein.

Extra: Tipps für Schüler   

Damit der Rücken gesund und fit bleibt, sollten Kinder regelmäßige Übungen machen und sich generell körperlich stärker betätigen. So ist vor allem die Stärkung der Rumpfmuskulatur von Bedeutung, betont Dr. Arne-Björn Jäger. In der Schule sollten Schüler nach Möglichkeit alle zehn Minuten ihre Sitzposition verändern. Auch sollte das Gewicht des Schulranzens nicht mehr als zehn Prozent des Körpergewichts betragen.

Dr. Arne Björn Jäger, Trier

Expertise Orthopädie und Unfallchirurgie – Ellenbogen

Berlin – Das Werk „Expertise in Orthopädie und Unfallchirurgie – Ellenbogen“ von den Herausgebern Lars Peter Müller, Boris Hollinger und Klaus Burkhart ist im Jahr 2016 im Thieme Verlag erschienen.

Inzwischen sind bereits zahlreiche weitere Werke in dieser Reihe erschienen. Ich selbst habe bisher die Werke zu „Wirbelsäule“, „Knie“ und „Hüfte“ gelesen und war von jedem einzelnen sehr angetan. Insofern bin ich erneut besonderes neugierig.

Entsprechend des Vorworts verfolgt das Werk das Ziel, auf die „(…) potenziellen Stolpersteine der Behandlung… (hinzuweisen) und die in vielen Sitzungen besprochenen Algorithmen zu Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie (… zu beschreiben)“.

Das Werk umfasst 520 Seiten mit 1206 Abbildungen und einen zusätzlichen eRef Zugang. Nationale wie auch internationale Autoren haben daran mitgewirkt.

Im Anschluss an einen propädeutischen Abschnitt des Buches über Anatomie und Biomechanik, Diagnostik und chirurgische Zugänge folgen Kapitel zu den einzelnen Gruppen der Pathologien des Ellenbogengelenkes und dies einschließlich der kindlichen Ellenbogengelenkserkrankungen. Etwas störend erscheint mir hier das quasi nicht vorhandene Kapitel zur Sonografie bzw. die Formulierungen, welche meines Erachtens die Sinnhaftigkeit dieser diagnostischen Methode nicht in ausreichendem Maße darstellt.

Wie bereits in den anderen Werken dieser Reihe ist die offenbar sehr sorgsame durchgeführte Auswahl an Bildern, mit welchen die einzelnen Kapitel illustriert werden, hervorzuheben. Es handelt sich hierbei um hervorragende Fotografien eines OP-Situs ferner um einprägsam Skizzen und Zeichnungen.

Des Weiteren ist als besonders positiv hervorzuheben, dass sich innerhalb des gesamten Buches -soweit dies die vorhandene Evidenz zulässt- Algorithmen zur Findung einer patientenindividualisierten Therapie auffinden lassen. Auch werden die einzelnen Kapitel in einem sog „Schlusspunkt“ noch einmal in ihren wesentlichen Aspekten zusammengefasst. Nur an einzelnen Stellen sind kleine Fehler in den Abbildungen zu finden (so z.B. Seite 20, Abb. 1.10 – der Radius „umrundet“ die Elle, dies ist hier falsch dargestellt).

Es lässt sich bereits an dieser Stelle betonen, dass das formulierte Ziel der Herausgeber (s.o.) meines Erachtens voll erreicht wurde.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass ich dieses Buch zum Kauf empfehlen möchte. Besonders interessant erscheint mir hier auch der Aspekt (welcher quasi für die gesamte „Expertise-Reihe“ gilt), dass dieses Buch gewiss für den fortgeschrittenen Orthopäden und Unfallchirurgen mit Fokus Ellenbogengelenk aber eben auch für einen fortgeschrittenen Arzt in Weiterbildung ohne jeden Zweifel nachdrücklich zu empfehlen ist.

Dr. David Merschin, Berlin

Neue Regelung zur Leiharbeit in den Kliniken

Berlin – Letzter Ausweg Leiharbeit. Nur mit Leih-Pflegekräften können viele Krankenhäuser die Versorgung ihrer Patienten zu bestimmten Zeiten oder sogar regelmäßig in einigen Bereichen aufrechterhalten. Jetzt scheint es, als reagiere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf diesen unguten Zustand, auf den er in der Jahrestagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) im Mai dieses Jahres aufmerksam gemacht wurde. Mit einer neuen Regelung soll das Ausweichen auf Leiharbeiter in der Pflege möglichst vermieden werden. Sie soll Ausnahme und nicht Regel sein.

„Genau das wollen wir auch“, betont Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). „Wenn der Minister allerdings seine neue Regelung u. a. auch damit begründet, dass Anreize geschaffen werden sollen, Pflegekräfte fest anzustellen, statt auf Leiharbeit auszuweichen, kann ich nur sagen: Das würden wir sogar ohne solche Anreize sehr gern tun – wenn es denn angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes möglich wäre. Uns geht es vor allem um die erheblichen Zusatzkosten und darum, dass unsere Teams Kolleginnen und Kollegen haben, die verlässlich da sind, die gleichen Qualifikationen haben, auch alle Dienste absolvieren und zu denselben Tarifen arbeiten wie sie.“

Krankenhäuser sind angesichts des permanenten Personalmangels, der sich nicht von heute auf morgen beheben lässt, in einer anderen Situation als Industrie- oder Dienstleister, die nicht ständig auf externe Mitarbeiter angewiesen sind. Für sie stellt sich der Zwang, externes Pflegepersonal zu beschäftigen, vielfach als Dauerproblem und keinesfalls als Sparmöglichkeit dar. Leiharbeit verschlingt erhebliche finanzielle Mittel, die an vielen anderen Stellen dringend benötigt werden und sie bringt zudem Unruhe in die Stammbelegschaften.

Etliche Dienstleister werben zudem in den Kliniken Mitarbeiter ab und vergrößern so den Personalmangel noch. Mit den Pflegeuntergrenzen in vier sensitiven Bereichen, die sich nachweislich nicht bewähren, die nun aber sogar noch ausgeweitet werden sollen, haben sich die Preise, die von den Krankenhäusern an die Dienstleister zu zahlen sind, vielfach noch weiter erhöht – eine Entwicklung, die zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Häuser beiträgt. Der neuen Regelung zufolge sollen die Kosten für Leiharbeit im Rahmen des Pflegebudgets nun nur bis zum Tariflohn vergütet werden. Das begrenzt hoffentlich künftig das Geschäft der Zeitarbeitsfirmen in diesem Bereich. Höhere Kosten, die für den Einsatz von Leih-Mitarbeitern von den Krankenhäusern zu zahlen sind, sollen der Regelung zufolge künftig nicht refinanziert werden. „Dadurch würde allerdings neuer finanzieller Druck auf die Krankenhäuser ausgeübt, die eben wegen des Personalmangels der Beschäftigung von Leiharbeitern gar nicht ausweichen können, wenn sie die Versorgung der Patienten sichern wollen“, so der VKD-Präsident. Unterbunden werden müsse außerdem eine gängige Praxis der Krankenkassen, die schon die ganz normalen Tarife für externe Pflegende oft nicht refinanzieren, obwohl sie Fachkräfte seien. „Wir wollen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und personellen Lage der Krankenhäuser vor allem eins: faire Bedingungen“, so Dr. Düllings.

Die Regelung ist Teil eines Änderungsantrags, der an das MDK-Reformgesetz angehängt werden soll.

Quelle: vkd

Blitzumfrage Elektronische Patientenakte: Bitte teilnehmen!

Berlin – Die elektronische Patientenakte (ePA) wird von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ebenso wie von vielen Vertretern der Selbstverwaltung als wesentlicher Baustein und Basis für die Digitalisierung des Gesundheitssystems angesehen. Dabei geht das Verständnis, was eine solche elektronische Akte überhaupt ist und welche Informationen darin vorgehalten werden sollen, weit auseinander. Ganz zu schweigen von den Anwendungsfällen, Nutzern und Zugriffsrechten auf eine solche Akte. Das Dilemma liegt irgendwo zwischen informationellem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem fraglichen Wert einer womöglich unvollständigen ePA für den Arzt.

Der BVOU erhebt ein Stimmungsbild zur ePA, um in künftigen Diskussionen die Interessen seiner Mitglieder zu formulieren und sich aktiv einbringen zu können. Dafür haben wir eine Umfrage mit nur sechs Fragen erstellt, die Sie in einer Minute beantwortet haben.

Bitte klicken Sie hier, um an der Umfrage teilzunehmen…

Bitte machen Sie mit und helfen Sie uns, Ihre Interessen zu vertreten.

Vielen Dank,

Ihr BVOU-Team.

Jetzt unterstützen: Dr. Stefan Heidl rennt für den guten Zweck

Steinfurt – Der stellvertretende BVOU-Landesvorsitzende Dr. Stefan Heidl ist begeisterter Sportler. Er hat bereits unzählige Marathon und Langstreckenläufe, wie Extremtriathlons über mehr als die Ironmandistanz in ganz Europa erfolgreich absolviert (z.B. Austria Xtreme, Wasdale X, StoneBrixiaMan, Celtman, Thor Xtreme, Norseman).

Am 04. April 2020 möchte er den PiesBerg Ultra Marathon (63,3 km, 2.220 Höhenmetern, 3390 Treppenstufen) als Vorbereitung für den Berliner Mauerlauf im Spätsommer 2020 (100 Meilen) nutzen. Zehn Startplätze werden über eine Charity Aktivität vergeben – Dr. Stefan Heidl möchte für diesen Zweck möglichst viele Unterstützer für den guten Zweck gewinnen und bittet mit dem folgenden Anschreiben um finanzielle Unterstützung:

Liebe BVOU-Mitglieder,

alle die mich kennen, werden wissen, dass ich gerne sportlich an meine Grenzen gehe und mich immer bei Veranstaltungen anmelde, die mir besondere Herausforderungen abverlangen.

Am 4. April 2020 soll es der Internationale Piesberg-Ultra-Marathon (PUM) in Osnabrück sein. Die Veranstalter kündigen ihn wie folgt an: „Überlegt es Euch gut, denn 63,3 KM, 2220 HM und 3390 Treppenstufen sind kein Sonntagsspaziergang und Ihr werdet euch sicher unterwegs des öfteren fragen: Warum tun wir uns das an?“

Das ist genau mein Ding und ich möchte gerne dabei sein! Um einen Startplatz zu bekommen, muss ich meinen Lauf dem guten Zweck widmen. Das will ich gerne tun und zwar mit eurer Hilfe! Ich laufe in diesem Fall für die Großmütter/Enkel-Projekte von HelpAge Deutschland e.V. im südlichen Afrika. HelpAge ist eine entwicklungspolitische Hilfsorganisation in Osnabrück, die für Rechte älterer Menschen weltweit eintreten.

Schaut bitte auf die Website von HelpAge für mehr Informationen: www.helpage.de und unterstützt mich bitte mit eurer Spende bei meiner Aktion. HelpAge Deutschland e.V. ist gemeinnützig und stellt jedem Spender auf Wunsch gerne eine Spendenquittung aus. HelpAge trägt das Spendensiegel des DZI. Ich freue mich über jeden Betrag und bedanke mich jetzt schon für eure Unterstützung!

Herzlichen Dank,
Dr. Stefan Heidl, stellvertretender Landesvorsitzender BVOU-Westfalen-Lippe

Oberärzte beklagen zu wenig Zeit für Weiterbildung der Assistenzärzte

Köln – Der Marburger Bund NRW/RLP hat vom 22. Juni bis zum 22. Juli 2019 erstmals eine digitale Umfrage unter Oberärztinnen und Oberärzte in NRW und RLP durchgeführt. Die 1.247 Teilnehmer arbeiten zu 42 Prozent in einem Krankenhaus mit kirchlichem Träger, zu 27 Prozent an einer kommunalen Klinik, zu 16 Prozent an einer Uniklinik und zu 15 Prozent an einer Klinik in privater Trägerschaft. Die Abteilungsgröße beträgt im Schnitt 75 Betten. 34,2 Prozent der Teilnehmer sind Oberärztinnen, 65,8 Prozent Oberärzte.

Oberärzte haben zu wenig Zeit für die Weiterbildung ihrer Assistenzärzte

Über 77 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Oberärztinnen und Oberärzte beklagen, dass sie nicht ausreichend Zeit für die Weiterbildung Ihrer Assistenzärzte haben. Lediglich 22,8 Prozent finden nach eigenen Angaben genug Zeit für die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses. Nur jeder zweite Teilnehmer hat ferner ausreichende Möglichkeiten für seine eigene Fortbildung.

Administrative Tätigkeiten rauben Oberärzten wertvolle Zeit für Patienten

Zwei Drittel aller Oberärztinnen und Oberärzte beurteilen Ihre Arbeitssituation als gut oder befriedigend, 18,2 Prozent als ausreichend, 9,6 Prozent als mangelhaft und 1,9 Prozent als ungenügend. Gut 92 Prozent der Umfrageteilnehmer beklagen aber dennoch, dass sie täglich zwischen einer und vier Stunden ihrer wertvollen Arbeitszeit verlieren, weil sie nichtärztliche administrative Tätigkeiten ausführen müssen.

Interne ökonomische Vorgaben prägen oft die oberärztliche Tätigkeit

Was prägt Ihre ärztliche Tätigkeit? 69 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass das Wohl der Patienten ihren Alltag prägt. 41,3 Prozent gaben an, das interne ökonomische Vorgaben ihre ärztliche Tätigkeit bestimmt. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit gaben 39 Prozent als prägend an. Fast Dreiviertel der Umfrage-Teilnehmer gaben an, dass sie eigene medizinische Schwerpunkte setzen können. 

Entlastung gibt jeder zweite Chefarzt und über 82 Prozent der ärztlichen Kollegen

Oberärzte erhalten offenbar wenig Unterstützung und Entlastung von der Geschäftsführung (Neun Prozent) oder Pflegedienstleitung (Vier Prozent). Aber jeder zweite Chefarzt und über 82 Prozent der Kolleginnen und Kollegen entlasten und unterstützen sie jedoch. Über 37 Prozent gaben an, dass auch Pflegekräfte sie entlasten und unterstützen.

30 Prozent erhalten keine übertarifliche Zulage oder Poolbeteiligung

42 Prozent der Oberärztinnen und Oberärzte gaben an, dass sie eine übertarifliche Zulage oder Poolbeteiligung erhalten. Knapp 30 Prozent der Oberärztinnen und Oberärzte erhalten jedoch keine übertarifliche Zulage oder Poolbeteiligung. Gut 29 Prozent der Oberärztinnen und Oberärzte beklagen, dass sie eine zu geringe Zulage oder Poolbeteiligung bekommen. 

Überstunden werden oft weder vergütet noch mit Freizeit ausgeglichen

Über 28 Prozent der Oberärztinnen und Oberärzte erhalten für ihre geleisteten Überstunden keine Vergütung und keinen Freizeitausgleich. Über die Hälfte der Oberärztinnen und Oberärzte bekommen ihre Überstunden in Freizeit ausgeglichen. 26 Prozent bekommen eine finanzielle Vergütung, knapp zwölf Prozent in Form einer Pauschale. 

Bereitschaftsdienst – jede fünfte Oberärztin und jeder fünfte Oberarzt geht leer aus

Jede fünfte Oberärztinnen und jeder fünfte Oberarzt erhält für Bereitschaftsdienst keine finanzielle Vergütung und keinen Freizeitausgleich. Über 61 Prozent bekommen Bereitschaftsdienst bezahlt, gut 20 Prozent nur einen Freizeitausgleich.

Rufbereitschaft – zwei Drittel erhalten finanzielle Vergütung

Besser sieht es bei der Rufbereitschaft aus: Fast 67 Prozent gaben an, dass sie finanziell entgolten wird, über 30 Prozent erhalten eine Pauschale. Nur 5,6 Prozent erhalten gar nichts. Die durchschnittliche Belastung liegt bei 21 Prozent der Umfrage-Teilnehmer unter zehn Prozent, bei 45 Prozent zwischen zehn und 25 Prozent, bei gut 33 Prozent darüber.

Quelle: Marburger Bund