Heidelberg – Sie interessieren sich für Knochen(stoffwechsel)? Kennen das IBMPFD-Syndrom nicht? Und lesen lieber knappe, präzise Falldarstellungen anstelle langatmiger Lehrbuchkapitel? Dann sind Sie bei diesem Buch gut aufgehoben. Denn die Autoren dieses Vielmänner-/Frauenbuchs ist es gelungen, aus dem weiten Gebiet osteologischer Erkrankungen anhand von Einzelfalldarstellungen häufig anzutreffende bis exotische Krankheitsbilder kurz und prägnant darzustellen. Fundiert und kompakt erläutern die Autoren das Vorgehen von der Anamnese über die klinische Untersuchung bis hin zu Diagnosestellung, schildern adäquate Therapiestrategien und geben Hinweise auch zum weiteren Monitoring. Die einzelnen Fälle sind untergliedert in Einleitung, Anamnese, Klinik, Diagnostik (Labor und Bildgebung), Diagnose, Therapie und Verlauf, Ergebnis und weiteres Monitoring sowie eine kurzgefasste Synopsis und schließen mit einem jeweils aktuellen Literaturverzeichnis ab.
Sie umfassen angeborene, erworbene lokale und systemische Erkrankungen und bieten einen kurz und knapp gefassten, immer anschaulichen Einblick in die abgehandelten Krankheitsbilder. Die einzelnen Falldarstellungen lesen sich spannend (hätten Sie’s gewusst?). Es ist ein leicht zu lesender, wertvoller Helfer für osteologisch interessierte Ärzte unterschiedlichster Fachrichtungen wie z.B. Orthopäden/Unfallchirurgen, Internisten, Rheumatologen, Endokrinologen, Gynäkologen, Radiologen, Allgemein-Mediziner, Onkologen und Pädiater.
Gießen – Die digitale Volumentomographie (DVT, im Englischen als Cone Beam CT bezeichnet) ist ein Schnittbildverfahren zur multiplanaren und dreidimensionalen Darstellung des aufgenommenen Volumens, das in der Orthopädie und Unfallchirurgie zunehmend an Bedeutung gewinnt. Nachdem das SCS MedSeries® H22 (Fa. SCS GmbH, Aschaffenburg) nach aktuellem Stand das einzige DVT ist, welches (im Rahmen seiner physikalischen Eigenschaften und der im Anwendungsgebiet essentiell wichtigen Möglichkeit zur Gewährleistung von Aufnahmen im be- und entlasteten Zustand durch Orthopäden oder Unfallchirurgen im Rahmen der Teilgebietsradiologie mit vorliegender DVT-Fachkunde) ohne Einschränkung eigenständig angewendet werden darf sowie bereits umfangreich angewendet wird, befasst sich dieser Artikel explizit mit diesem DVT. In diesem Beitrag werden die technischen Eigenschaften des SCS MedSeries® H22 (im Folgenden als H22 benannt) auf Basis publizierter wissenschaftlicher Studien sowie vorgenommener physikalischer Messungen beschrieben. Die aufgeführten Eigenschaften sind somit gerätespezifisch und nicht auf andere Systeme übertragbar.
Physikalische
Eigenschaften des SCS MedSeries® H22
Die pulsierend strahlende Röntgenquelle
sowie der mit 127 µm Pixelgröße hochauflösende Flachdetektor des H22 bewegen
sich während der Aufnahme auf einer zirkulären Bahn um das zu untersuchende
Körperteil und erzeugen wahlweise zwischen 300 und 600 Projektionsaufnahmen,
welche mittels 3-D-Rekonstruktion in ein 3-D-Volumen umgewandelt werden. Das
pyramidenförmige Nutzstrahlenbündel in Verbindung mit einem zweidimensionalen
Bildrezeptor grenzt das H22 gegenüber einem klassischen
(Mehrzeilen-)Computertomographen (im Folgenden als CT benannt) ab. Ein weiteres
Unterscheidungsmerkmal ist, dass Röntgenquelle und Detektor des H22 den
Patienten nur einmal um 210° zur Aufnahme des gesamten Volumens umkreisen,
während typischerweise mehrere Umdrehungen in einem Spiral-CT erfolgen müssen.
Das H22 ist ein 3-D-Schnittbildverfahren für die Aufnahme von
Hochkontrastobjekten, das eine Auflösung von bis zu 0,2 mm ermöglicht. Die
Aufnahmezeit von ca. 20 Sekunden sowie die 3-D-Rekonstruktion der Bilddaten
innerhalb von ca. 30 Sekunden gewährleisten die schnelle Verfügbarkeit der
Diagnostik-Ergebnisse. Zu dem Indikationsspektrum des H22 gehören Aufnahmen
wahlweise unter Ent- sowie Belastung, sodass im Unterschied zum CT mit dem H22
auch Aufnahmen im Stehen möglich sind. Beispielhafte Indikationen sind der
Senk-Spreizfuß, Hallux valgus, Arthrosen und Frakturen der Extremitäten, OSG
Impingement, osteochondrale Läsionen, Sprunggelenk- oder Knie-Distorsionen,
Knie- sowie DSG-TEP-Planungen, postoperative Bohrkanalkontrolle zur
Ellenbogen-Außenbandrekonstruktion und Handwurzelverletzungen.
Einhaltung des ALARA-Prinzips
Die Breite des Indikationsspektrums
einer Diagnostik ergibt sich im Wesentlichen nach der in § 6 StrlSchG
geforderten Risiko-Nutzen-Abwägung sowie der nach § 8 StrlSchG einhergehenden
Verpflichtung zur maximal möglichen Reduktion der resultierenden
Strahlenbelastung für den Patienten auf Basis des zum Indikationszeitpunkts
verfügbaren Stand der Technik, analog dem ALARA-Prinzip im Strahlenschutz (as
low as reasonably achievable). Die mit dem SCS MedSeries® H22 DVT**
einhergehende hohe Strahlenhygiene wurde bereits in mehreren Studien, die
anschließend näher beschrieben werden, untersucht.
Handgelenksdiagnostik – Strahlenexposition des SCS MedSeries® H22 um den Faktor 3,58 geringer im Vergleich zur CT-Bildgebung
Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit
von Juha Koivisto et al. [1] wurde die Strahlenbelastung des H22 im
Rahmen der Handgelenk-Diagnostik untersucht und mit einem CT verglichen. Es
wurde festgestellt, dass die Strahlenbelastung des CTs im Vergleich zu dem
High-Resolution-Protokoll des H22 um den Faktor 3,58 höher ist. Das H22 erlaubt
es zudem, bei Anwendung des Ultra-Low-Dose-Protokolls (statt dem
High-Resolution-Protokoll) bei aktuellen Systemen die resultierende
Strahlendosis um weitere ca. 50% zu reduzieren. Im Ergebnis liegt das
Ultra-Low-Dose-Protokoll des H22 im Vergleich zu der resultierenden effektiven
Strahlenbelastung des CT um den Faktor 7,17 geringer.
Kniediagnostik – Strahlenexposition des SCS MedSeries® H22 um den Faktor 2,17 geringer im Vergleich zur CT-Bildgebung
Eine weitere wissenschaftliche Arbeit
hat sich mit der Strahlenbelastung im Rahmen der Knie-Diagnostik beschäftigt.
Die Studie von Juha Koivisto et al. [2] ermittelte eine effektive
Strahlendosis für 3 verschiedene klassische Computertomographen sowie für das
H22. Die effektive Strahlendosis lag für alle angewendeten klassischen
Computertomographen mindestens um den Faktor 2,17 und bis zu dem Faktor 3,81 im
Vergleich zu der des H22 im High-Resolution-Protokoll höher. Die effektive
Dosis des H22 kann im Ultra-Low-Dose-Protokoll aktueller H22-Systeme um weitere
ca. 70% gemindert werden, sodass die resultierende Strahlenbelastung des CT in
diesem Vergleich mindestens um den Faktor 7,18 und bis zu dem Faktor 12,63
höher liegt.
Sprunggelenkdiagnostik – Strahlenexposition des SCS MedSeries® H22 um den Faktor 3,57 geringer im Vergleich zur CT-Bildgebung
Die Studie von Juha Koivisto et al. [3]
zur Betrachtung der effektiven Dosis im Bereich des Sprunggelenks zeigt
den Vergleich des H22 mit einem klassischen Computertomographen. Im Ergebnis
lag die effektive Strahlendosis für den Computertomographen im Vergleich zu dem
H22 um den Faktor 3,57 höher. Die effektive Dosis des H22 kann im
Ultra-Low-Dose-Protokoll aktueller H22 Systeme um weitere ca. 58% reduziert
werden. Dies resultiert in einer um den Faktor 8,56 höheren Strahlenbelastung
des CT im Vergleich zu der aktueller H22 Systeme mit angewendetem
Ultra-Low-Dose-Protokoll.
Höhere diagnostische Empfindlichkeit bei niedrigerer Strahlendosis
Neben den Studien zur Ermittlung der
effektiven Strahlendosis bei Standarduntersuchungen mittels H22 gibt es eine
Studie zur Bildqualität bei Dosiswerten, die denen der konventionellen
Projektionsradiographie entspricht. Bei dieser Studie von Neubauer et al. [4]
wurden Handgelenke von Kadavern, welche mit Läsionen und Frakturen versehen
waren, mit Projektionsradiographie und H22 mit gleicher Dosis aufgenommen und
die Bildqualität anhand mehrerer Parameter verglichen. Hier konnte festgestellt
werden, dass die resultierende, mathematisch ausgewertete, Empfindlichkeit zur
Frakturfindung des H22 trotz geringerer Energiedosis signifikant höher
einzuordnen war, als diese mit dem 2-D-Projektionsröntgen (53%) vorlag. Zudem
lag die diagnostische Empfindlichkeit des H22 (81%) zur Frakturfindung bei
geringerer Energiedosis auf ähnlichem Niveau, wie es für den klassischen
Computertomographen (89%) ermittelt wurde.
Zusammenfassung – Effektive Strahlendosis des SCS MedSeries® H22 insgesamt um bis zu 92% geringer als CT
Zusammenfassend wird deutlich, dass die Diagnostik mit dem H22 in ihrer resultierenden effektiven Strahlendosis um mindestens 50%, teilweise um bis zu 92% geringer ausfällt, als diese mit einem klassischen Computertomographen einhergehen würde. Zudem konnte die hohe Strahlenhygiene des H22 auch unter paralleler Betrachtung der diagnostischen Empfindlichkeit gegenüber dem 2-D-Projektionsröntgen bestätigt werden, in dessen Rahmen für das H22 nicht nur eine geringere Energiedosis im Vergleich zu dem 2-D-Projektionsröntgen vorlag, sondern auch eine signifikant höhere diagnostische Empfindlichkeit.
Effektive Strahlendosen im Vergleich
Indikation DVT [%]
CT [%]
High-Res DVT [%]
ULDP*
Handgelenk
100
29
14
Knie
100
48
14
Sprunggelenk
100
36
12
Literatur
[1] Koivisto, J., Van Eijnatten,
M., Kiljunen, T., Shi, X. Q., & Wolff, J. (2017). Effective radiation dose in the wrist resulting from a
radiographic device, two CBCT devices and one MSCT device: a comparative study.
Radiation protection dosimetry, 179(1), 58-68.
[2] Koivisto, J., Kiljunen, T., Wolff, J., &
Kortesniemi, M. (2013). Assessment of effective radiation dose of an extremity
CBCT, MSCT and conventional X ray for knee area using MOSFET dosemeters.
Radiation protection dosimetry, 157(4), 515-524.
[3] Koivisto, J., Kiljunen, T., Kadesjö, N., Shi, X. Q.,
& Wolff, J. (2015). Effective radiation dose of a MSCT, two CBCT and one
conventional radiography device in the ankle region. Journal
of foot and ankle research, 8(1), 8.
[4] Neubauer, J., Benndorf, M.,
Reidelbach, C., Krauß, T., Lampert, F., Zajonc, H., Kotter, E., Langer, M.,
Fiebich, M., Goerke, S. M. (2016). Comparison of diagnostic accuracy
of radiation dose-equivalent radiography, multidetector computed tomography and
cone beam computed tomography for fractures of adult cadaveric wrists. PloS one, 11(10), e0164859.
** CE Kennzeichen Planmed Verity
Autor: Prof. Dr. Martin Fiebich (Technische Hochschule Mittelhessen/Fachbereich LSE)H
Die andauernden juristischen Auseinandersetzungen über die Ungleichbehandlung von zahlenden und nicht-zahlenden Kunden auf dem Arztbewertungsportal jameda hinterlassen ihre Spuren. Die Betreiber haben nun eine Neuausrichtung ihrer Online-Plattform bekanntgegeben, die eine komplette Kehrtwende beim Geschäftsmodell einleiten könnte.
Um ein ärztliches Bewertungsportal zu betreiben, braucht man zwei Dinge: erstens eine vollständige Liste aller Ärzte und zweitens Patienten, die diese Ärzte bewerten. Beides hat jameda und beides wäre – wenn puristisch umgesetzt – auch vollkommen gesetzeskonform. Allein damit jedoch ließe sich ein solches Portal nicht finanzieren und Geld verdienen erst recht nicht. Wer also soll das bezahlen? jamedas Lösung hieß, den Heilberuflern gegen ein Entgelt sogenannte Premiumpakete anzubieten, mit denen diese – je nach Kategorie – ihre Präsenz auf der Plattform verbessern können. Die Geschäftsidee florierte – viele Heilberufler schienen dabei zu hoffen, der Betreiber würde sie als Kunden nebenher auch vor schlechten Bewertungen schützen. Und in der Tat gab es zwischenzeitlich Hinweise, dass diese Kalkulation aufgehen könnte.
Auf der anderen Seite wuchs der Unmut bei den Ärzten und Zahnärzten, die nicht bereit waren, Selbstmarketing über jameda zu betreiben und deshalb auch nicht in der Arztliste des Unternehmens geführt werden wollten. Nach etlichen erfolglosen Anläufen gelang es im Februar 2018 einer Kölner Hautärztin erstmalig, die Löschung ihrer Adressdaten höchstrichterlich durchzusetzen. Entscheidendes Argument war die Ungleichbehandlung zahlender und nicht-zahlender Kunden. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass jameda seine Rolle als „neutraler Informationsmittler“ verlassen hatte, was zu einem „Überwiegen der Grundrechtsposition der Klägerin“ führte. Obwohl die Karlsruher Richter in der Hauptsache „nur“ eine Werbeeinblendung eines zahlenden Kunden im Profil einer nichtzahlenden Ärztin moniert hatten und jameda diese Praxis umgehend einstellte, war danach klar, dass der im Urteil enthaltene Anspruch, jameda müsse sich als „neutraler“ Informationsmittler verhalten, um die vollständige Arztlistung aufrechterhalten zu dürfen, mit dem Verkauf von Premiumpaketen kaum noch zu vereinbaren ist.
Arztlistung aufrechterhalten zu dürfen, mit dem Verkauf von Premiumpaketen kaum noch zu vereinbaren ist. Wofür soll der Kunde dann zahlen, wenn er keine Vorteile gegenüber Nichtzahlern hat? Im März 2019 schließlich konnten sich zwei Zahnärzte und eine Heilpraktikerin vor den Landgerichten Bonn und Wuppertal mit ihrem Anspruch auf Löschung aus der jameda- Arztliste durchsetzen. Das letztlich entscheidende Argument zugunsten der Kläger: die mangelnde Neutralität des Portals.
jameda hat nun offenbar die Konsequenzen aus der sich verdichtenden Rechtsprechung gezogen und eine „Neuausrichtung“ verkündet. Die entsprechende Pressemitteilung titelt: „Vom Arztbewertungsportal zum größten digitalen Mittler zwischen Arzt und Patient“. Der bisherige Claim „Deutschlands größte Arztempfehlung“ unter dem jameda-Logo werde ersetzt durch den Text „einfach zum passenden Arzt“. Patienten können nun im Suchfeld auf der Startseite nicht nur Namen oder Facharztgruppen, sondern auch Erkrankungen, Behandlungen oder Diagnosen eingeben und werden zu den entsprechenden Ärzten geführt. jameda versicherte auf Nachfrage der zm, dass bei dieser Suche zahlende und nicht-zahlende Ärzte gleich behandelt würden. Statt der Arztbewertung durch Patienten steht jetzt das Finden passender Ärzte im Fokus.
Mit der Neuausrichtung verbunden ist eine Hinwendung zu den Heilberuflern, mit denen man künftig partnerschaftlich zusammen – arbeiten wolle. Ihnen bietet jameda nun eine „Alles-Aus-Einer-Hand Lösung für optimierte Prozesse und erfolgreiche Patientengewinnung“ an. Darunter versteht die Firma das Paket aus neu gestalteter Arztsuche, Online-Terminvergabe und Videosprechstunde, wobei die Optionen Terminvergabe und Videosprechstunde mit mindestens 99 Euro pro Monat (ab Premiumpaket Gold pro mit jährlicher Zahlung) zu Buche schlagen.
Damit geht das Portal einen großen Schritt in Richtung Patientenmarketing für Heilberufler. Mittelfristig wird mit dieser Entwicklung die Möglichkeit geschaffen, die Plattform notfalls auch ohne Arztbewertungen durch Patienten weiterführen zu können – dann nämlich, wenn sich durch die Rechtsprechung ermuntert immer mehr Heilberufler für eine Löschung ihrer Daten aus der jameda-Arztliste entscheiden. Momentan profitiert jameda in der öffentlichen Wahrnehmung noch von einer mehr oder weniger vollständigen Auflistung von Ärzten und Zahnärzten in Deutschland. Doch das kann sich ändern, wenn die laufenden Verfahren eines Tages höchstrichterlich zum Abschluss gebracht werden und der Anspruch der Heilberufler auf Löschung ihrer Adressdaten aus der Plattform bestätigt wird.
Stuttgart – Ein
Sozialgericht in Stuttgart hatte die Verwendung von Fastfix Systemen zur Naht eines
Außenmeniskuskorbhenkelrisses als unwirtschaftlich
erklärt. Die klagende Sportklinik war unterlegen. Einige Krankenkassen haben
auf Grund dieses Urteils ambulanten Operateuren und Krankenhäusern die
Kostenerstattung der Sachkosten verweigert.
Als
BVOU haben wir uns schon im Februar mit der Thematik befasst und haben versucht
eine Lösung zu finden. Eine Vielzahl von Gesprächen war notwendig, aber die
Bemühungen haben sich gelohnt. In Baden-Württemberg konnte der BVOU durch entsprechende
Intervention bei der KV und der AOK eine entsprechende Regelung auf den Weg
bringen. Letztlich stimmten dann alle Kassen der leitliniengerechten Verwendung
der Materialen zu.
Das
macht bei der Vielzahl der Themen auch mal Freude, darf aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass manchenorts derartige transparente Lösungen bisher fehlen. Diese
Regelung kann als Vorlage für Verhandlungen auf lokaler Ebene dienen.
In
Bayern, anders als in den meisten anderen Bundesländern, werden die zu
erstattenden Sachkosten durch Verhandlungen zwischen KV und Kassen geregelt.
Hier besteht ein entsprechendes Forum zur Klärung solcher Dinge. Hier konnte
durch die Intervention des Kollegen Dr. Weinhart eine frühzeitige Einigung auch
bei diesem Punkt erzielt werden.
Eine transparente und nachvollziehbare Erstattung von Sachkosten ist für eine ehrliche und ordentliche Patientenversorgung unverzichtbar. Die Notwendigkeit eines entsprechenden Forums nach dem Muster der Bayerischen KV sollten die Landesvorsitzenden in allen KVen einfordern.
Wertheim – Mit einem erst kürzlich publizierten Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13.9.2018 (S 2 KR 6472/15) ergeben sich potentielle Regressgefahren für arthroskopische Operateure, die Meniskus-Naht- Implantatsysteme verwenden.
Eine Klinik in Baden-Württemberg hatte bei einem 20-jährigen Patienten im Rahmen einer ambulanten Arthroskopie zur Therapie einer bis ins Hinterhorn reichenden Außenmeniskuskorbhenkelläsion drei Fast-Fix-360-Anker von Smith & Nephew verwendet. Die Klinik stellte der zuständigen Krankenkasse für die ambulante Operation einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.748,59€ in Rechnung, hiervon entfielen insgesamt 720,84€ auf Sachkosten für die Ankersysteme. Die Krankenkasse beauftragte den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens. Im Gutachten stellte dieser fest, dass zur Anwendung des Fast-Fix-Anker-Systems zur Meniskusrefixation keine Langzeitresultate aus validen Studien vorhanden seien, eine Überlegenheit gegenüber konventionellen Nahttechniken sei bisher nicht belegt. Es liege keine nachvollziehbare Indikation für den Einsatz des Ankersystems vor. Eine Kostenübernahme könne nicht empfohlen werden. Die Krankenkasse verrechnete daraufhin den Betrag in Höhe von 720,84€ mit anderen Forderungen der Klinik. Hiergegen klagte die Klinik beim SG Stuttgart.
Hierbei trug sie vor, die Verwendung des Ankersystems sei medizinisch indiziert gewesen. Die Vergütung der Sachkosten einer ambulanten OP richte sich nach § 9 AOP-Vertrag. Nach § 9 Abs. 5,6 AOP-Vertrag seien die Kosten in Höhe von 720,84€ zu übernehmen. Die Verwendung der im Körper verbleibenden Implantate sei orientiert am Wirtschaftlichkeitsgebot medizinisch notwendig gewesen, es bestünden auch valide wissenschaftliche Veröffentlichungen, die einen Beleg für die Überlegenheit des Ankersystems gegenüber einer herkömmlichen Naht lieferten. Zudem sei das Infektionsrisiko niedriger, die Mobilität schneller wieder hergestellt sowie das Operationsrisiko bei verkürzter OP-Zeit reduziert.
Im Verlauf des Verfahrens legte die Krankenkasse ein weiteres MDK-Gutachten vor, wonach aus vorliegenden Einzelberichten keine valide Risikoreduzierung bei der Verwendung des Ankersystems ableitbar sei. Die klagende Klinik legte eine Stellungnahme des Berufsverbandes für Arthroskopie e. V. (BVASK) vor. Dieser kam darin zu der Schlussfolgerung, dass ein Verzicht auf die Erstattung von Sachkosten bei Meniskusnahtsystemen eine moderne chirurgische Versorgung von Meniskusrissen unmöglich mache.
Das SG Stuttgart gab in seinem Urteil der Krankenkasse Recht. Zusammenfassend argumentiert die Urteilsbegründung, dass die Verwendung der Fast-Fix-Anker im vorliegenden Behandlungsfall nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspreche. Nach § 9 Abs. 6 AOP-Vertrag habe das Krankenhaus die gesondert berechnungsfähigen Materialien nach § 9 Abs. 5 AOP-Vertrag jedoch unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der medizinischen Notwendigkeit auszuwählen. Ein Krankenhaus sei gemäß § 115 b Abs. 2 S. 3 zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet (BSG v. 23.3.2011, B 6 KA 11/10 R, Rz 51 ff.). Das Wirtschaftlichkeitsgebot habe zur Folge, dass bei der Auswahl zwischen zwei oder mehr in gleicher Weise geeigneten, den gleichen Heilerfolg bietenden Maßnahmen diejenige auszuwählen sei, welche die geringsten Kosten verursache. Im vorliegenden Fall wäre nach Überzeugung der Kammer eine Operation mittels konventioneller Meniskusnaht jedenfalls mit gleichem Erfolg wie mittels der Fast-Fix-Methode in Betracht gekommen.
Eine generelle Überlegenheit des Ankersystems könne nicht festgestellt werden. Die vorgelegte Stellungnahme des BVASK entspreche der niedrigsten Evidenzklasse IV. Den angeführten Vorteilen der Methode stünden Nachteile wie “hohe Lernkurve, Knorpelschäden, welche bei Fehlplatzierung eines Ankers und anschließender Entfernung entstehen können sowie das Risiko von Schmerzen oder einer ineffektiven Refixation bei zu kurzer oder zu langer Pfeillänge oder wenn der Anker nicht tief genug in die Meniskusoberfläche eingebracht ist” gegenüber.
Das Urteil des SG Stuttgart steht im deutlichen Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des SG Kiel vom 10.2.2015 (S 2 Ka 8/14). Hier hatte die Krankenkasse auf Basis eines MDK-Gutachtens die medizinische Notwendigkeit von Fast-Fix-Ankernahtsystemen bei einer arthroskopischen Innenmeniskusrefixation verneint, da eine Langzeitstudie fehle und eine medizinische Überlegenheit nicht belegt sei. Außerdem bezweifelte die Krankenkasse hier noch den generellen Anspruch auf Sachkostenerstattung. Das SG Kiel urteilte im Sinne des klagenden MVZ. Die Zulässigkeit der Geltendmachung von Sachkosten ergebe sich aus den Ziffern 7.3 und 7.4 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM i. V. m. § 44 Abs. 5 des BMV-Ä und § 9 Abs. 5 AOP-Vertrag. Die Verwendung des Meniskusnahtsystems wurde als wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig gemäß § 12 Abs. 1 SGB V angesehen, da sie den Erhalt des Meniskus sichere und die Ausrissfestigkeit gegenüber der herkömmlichen Nahtmethode nicht verschlechtere. Die Methode entspreche auch dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft, was sich aus einer klägerseitig vorgelegten gemeinsamen Stellungnahme von BVASK, BDC, AGA und DGOU entnehmen lasse. Die Verwendung des Ankersystems erspare dem Versicherten eine Gegeninzision in der Kniekehle mit Gefahr der Verletzung von Nerven, ermögliche eine ambulante OP, verkürze die Erholungs- und Nachbehandlungszeit. Die Gefahr des aktuellen Urteils aus Stuttgart liegt nun darin, dass Kostenträger in einzelnen KV-bereichen die Sachkostenerstattung für Meniskusnahtsysteme bei ambulanten Operationen verweigern können. Das Urteil ist weder für den BVOU, den BVASK, das Komitee Standespolitik der AGA, die DGOU noch die GOTS verständlich. Es steht im Widerspruch zur aktuellen S2 – Leitlinie “Meniskuserkrankungen” der AWMF1. Hierin heißt es “Es besteht bei der inside-out und outside-in Techniken das Risiko der Verletzung von neurovaskulären Strukturen [Anderson 20092, Jurist 19893]. Daher empfiehlt es sich im Hinterhorn- und Intermediärbereich die Nutzung von all-inside Nahttechniken mit speziell dafür entwickelten Nahtankersystemen.” Im Urteil des SG Stuttgart wurde offenkundig nicht erkannt, dass die Alternative zu der von der Klinik durchgeführten Operation eine offene Knieoperation wäre und die im Urteil aufgeführten Nachteile Meniskusrefixationsinstrumente der 2. Generation betreffen. In einem Kommentar hat sich damit auch PD Dr. Ralf Müller-Rath, 1. Vorsitzender des BVASK, in der Zeitschrift Arthroskopie auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, dass das Gericht in der falschen Annahme geurteilt habe, es gäbe eine arthroskopische Alternative unter ausschließlicher Verwendung von Nähten, welche einem Meniskus-Naht-Implantatsystem gleichwertig und damit wirtschaftlicher sei.
Wie wird es weiter gehen? Das SG Stuttgart hat Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen, da Zulassungsgründe nach § 144 Abs. 2 SGG nicht erfüllt sind. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung musste durch die klagende Klinik nun erst beim zuständigen Landessozialgericht beantragt werden. Falls eine Berufung zugelassen wird, kann eine endgültige Entscheidung mehrere Jahre dauern. In dieser Zeit agieren ambulante Operateure bei der Verwendung von Meniskusnahtsystemen weiter in Rechtsunsicherheit und haben Regresse zu fürchten. Der vorliegende Fall zeigt, dass das schnelle Bestreiten des Klagewegs vor dem Sozialgericht ohne das forcierte Suchen nach einvernehmlichen Lösungen unter Einschaltung der Berufsverbände und der KV nicht immer der geschickteste Weg bei Fällen mit weitergehender Bedeutung ist. Die beteiligten Verbände haben das Thema jedoch gemeinsam weiter in Bearbeitung. Eine aktuelle wissenschaftliche Stellungnahme zum Stand der Technik der arthroskopischen Meniskushinterhornrekonstuktion (Stand 4/2019) wurde gemeinsam von Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA), Deutscher Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Deutscher Kniegesellschaft (DKG) und Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS)5 publiziert. Darin plädieren diese für die Forderung der Kostenerstattung moderner Meniskus-Naht-Implantatsysteme. Auch der BVOU schließt sich dieser Forderung an. Für den BOVU ist Vorstandsmitglied Dr. Helmut Weinhart an Gesprächen mit der KBV beteiligt. Bis zu endgültiger Rechtsprechung wird den BVOU-Landesverbänden empfohlen, auf Landesebene Konsenslösungen zu diesem Thema mit den jeweiligen KVen und regional relevanten Kostenträgern herbeizuführen. Eine handhabbare Kompromisslösung könnte eine Art “Positivliste” erstattungsfähiger Meniskusnahtsysteme mit wirtschaftlich akzeptablen, erstattungsfähigen Höchstpreisen sein. Dahingehende Gespräche laufen bereits in einigen KV-Bereichen.
Dr. Karsten Braun, LL. M. BVOU-Bezirksvorsitzender Heilbronn-Franken
Frankfurt am Main – In einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung wird dafür plädiert, die Kliniklandschaft in Deutschland von dzt. 1364 Kliniken (Krankenhauspläne der Bundesländer) auf weniger als 600 zu senken. 666 Kliniken verfügten über 100 Betten oder weniger. Selbst lebensbedrohliche Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfälle könnten hier nicht immer und jederzeit suffizient behandelt werden. Der Patient wird damit Spielball des Zufalls. Der Raum Köln-Leverkusen könne auf 24 der 38 Häuser verzichten. Ziel ist eine Konzentrierung von Fachkompetenz und Fallzahlen und damit eine vermeintliche Qualitätssteigerung. Man darf mutmaßen, dass auch ökonomische Überlegungen eine wesentliche Rolle spielen. Die finanzielle Ausstattung vieler Kliniken ist prekär. Zudem sind die Klinik- und Bettenzahlen bezogen auf die Bevölkerungsanteile in Deutschland im europäischen Vergleich unbestritten hoch.
Applaus kommt von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Eine stärkere Zentralisierung sei notwendig. Ausschlaggebend für eine qualitätsgesicherte
Versorgung seien eine gute technische Ausstattung der Häuser und erfahrene
Ärzte. Auch der Spitzenverband der Krankenkassen teilt inhaltlich viele Aspekte
der Studie.
Kritik gegen den vorgeschlagenen Kahlschlag kommt von vielen
Verbänden und Interessensgruppen. So verweist der Präsident der BÄK, Dr. Klaus
Reinhardt, auf die Bedeutung der Daseinsvorsorge und Sicherung einer gut
erreichbaren, wohnortnahen Gesundheitsinfrastruktur, wie die „Kommission
gleichwertige Lebensverhältnisse“ der Bundesregierung gerade erst gefordert
habe. Gerade im ländlichen Raum müsse die flächendeckende Versorgung der
Patienten sichergestellt werden. Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG, meint: „Wer
vorschlägt, von ca. 1600 Akutkrankenhäusern 1000 plattzumachen und die
verbleibenden 600 zu Großkliniken auszubauen, propagiert die Zerstörung von
sozialer Infrastruktur in einem geradezu
abenteuerlichem Ausmaß, ohne die medizinische Versorgung zu verbessern.“
Der ambulante Bereich wäre derzeit jedenfalls unfähig, die
wegfallenden Klinikbetten bei „Vollambulantisierung“ zu kompensieren. Zudem
wird gerade in kleineren Kliniken häufig auch temporär Pflege älterer Patienten
betrieben. Stationäre Pflegeinrichtungen oder gar familiäre Strukturen wären in
Deutschland bei Wegfall dieses „Puffers“ jedenfalls völlig überfordert. Die
Strukturmaßnahmen müssten daher die gesamte Gesundheitslandschaft und das
gesamte Gesundheitssystem in Deutschland umfassen. Kaum vorstellbar. Erst recht
nicht im Föderalismus.
Woher stammen solche „Ideen“?
Ein Blick gen Norden zeigt: die Dänen haben sich für einen etatistischen Ansatz einer solchen Neuordnung ihrer Kliniklandschaft entschieden. Seit 2007 läuft das „Superspital“-Programm. Gebaut werden 16 neue Kliniken für 6,6 Mrd. Euro. Bis 2025 sollen von den ehemals 79 Krankenhäusern in 2007 nur noch 53 übrig bleiben – davon 21 mit Notfallstationen. Die Kliniklandschaft wird völlig neu geordnet. Die Wege werden für die Patienten weiter. Über die Standorte der – neuen – Kliniken entscheidet zentral eine fünfköpfige Expertenkommission. Die Regionen müssen sich fügen. Ziele sind u.a. die Konzentration komplexer Eingriffe zur Steigerung der Qualität durch Expertise, Senkung von Krankenhausinfektionen durch Einzelzimmer, kürzere Verweildauern. In Norddänemark gibt es bereits Videoschaltungen in die Ambulanzen mit deren Hilfe erste Ferndiagnosen gestellt werden und eine Triage vorgenommen wird. In Dänemark ist bereits seit zehn Jahren eine telefonische Voranmeldung zwingend – über Hausarzt oder Hotline. Ähnliches soll in Deutschland nun auch eingeführt werden. Ein erster Gesetzentwurf liegt dazu vor.
Das dänische Modell ist aber auch nicht ohne Kritik. In einer aktuellen Studie der Denkfabrik Health Consumer Powerhouse landet das Land im europäischen Vergleich „nur“ noch auf Rang 4. Notfallstationen seien schwieriger erreichbar. Die Schweiz hingegen kommt auf Platz 1. Aber auch in der Schweiz kommt man um eine stärkere Konzentration der Spitäler nicht herum. Kleinere Spitäler müssten vermehrt in Zentren für ambulante Behandlungen umgewandelt werden, zumal der klassische Hausarzt vielerorts verschwindet.
Unbestreitbar allerdings ist, dass es in Deutschland in den
Ballungszentren ein Überangebot an Krankenhausbetten gibt. Eine sinnvolle,
arbeitsteilige Aufgabenteilung unterbleibt in der Regel. Alle bieten möglichst Alles
an – und konkurrieren zudem noch zunehmend mit ambulanten Einrichtungen und
Tageskliniken. Größe ist – vermeintlich – Marktmacht und: wer baut, muss „am
Netz“ gehalten werden. Dies führt zu einer Sucht, möglichst Maximalversorger mit
Bauvorhaben zu sein. Oder zu Begriffsmonstern wie „Supra-Maximalversorger“. Bei
allgemein begrenzten Mitteln werden die Kliniken baulich und bei der
technischen Ausstattung allerdings „ausgebremst“. Anspruch und Wirklichkeit
passen häufig nicht zueinander. Land und Träger kommen ihren investiven Verpflichtungen
nicht nach – weil kein Geld vorhanden ist. Zudem werden die DRG’s – sofern
„mengenanfällig“ – jährlich abgewertet. Das all dies zu Lasten der Qualität der
Patientenversorgung gehen muss und zu „Windhundrennen“ führt, ist leicht
nachvollziehbar. Die Frustrationstoleranz der Klinik-Angestellten ist
vielerorts schon überschritten…. Top-Fachärzte*innen verlassen inzwischen auch
Unikliniken und entscheiden sich für eine Selbstständigkeit in spezialisierten
Privatkliniken oder in der Niederlassung, da eine Klinikkarriere in leitender
Position zunehmend unattraktiv wird. Es entsteht ein Mangel an
hoch-qualifiziertem Fachpersonal: in der Ärzteschaft wie in der Pflege.
Eine gezielte regionale Schließung einzelner Kliniken in
konsentiert überversorgten Gebieten könnte hier hilfreich sein – bei der
Allokation von finanziellen wie von Fachkräfte-Ressourcen. Hierzu müsste
allerdings zunächst die Erkenntnis reifen und ein übergreifender politischer
Wille vorhanden sein. Damit ist auch weiterhin nicht zu rechnen. Weitere
Möglichkeiten wären die Konzentrierung von operativen Eingriffen auf
spezialisierte Kliniken mit klar definierten Mindestmengen und
Qualitätskontrollen. Hier könnten sich Politik und Kostenträger mit den
spezialisierten chirurgischen Fachgesellschaften und Verbänden abstimmen, die
wissen, wo die Expertise „sitzt“ – ohne Berührungsängste. Auch damit ist leider
nicht zu rechnen.
Damit bleibt die Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung
in erster Linie ein allerdings
beachtenswerter Beitrag zur Füllung des Sommerlochs. Die Kliniken werden
wohl weiter im „kollektiven Würgegriff“ bleiben.
Weimar – Am 5. Juli.2019 fand in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen die Jahresveranstaltung der Landesgruppe Thüringen statt. Die Mitglieder wurden in einem Vortrag von Sven Auerswald, Hauptgeschäftsführer der KV Thüringen, über den aktuellen Stand der Umsetzung des TSVG informiert. Dabei wies Herr Auerswald ausdrücklich auf Schwachstellen und mögliche Probleme in der Umsetzung des TSVG hin. Insbesondere gab er zu bedenken, dass bei Annahme eines Neupatienten die Mehreinnahme für den annehmenden Facharzt lediglich die Differenz zwischen der Summe der EBM-Leistungen laut EBM-Katalog und der individuellen Vergütungsquote beträgt, der Überweiser jedoch pauschal 10 € erhält (z.B. Neupatient 45 Jahre, Cervicothorakalsyndrom bei BWS-Blockierung, Untersuchung und Chirotherapie der HWS/BWS, Verordnung von Physiotherapie und NSAR, Abrechnung der EBM-Ziffern 18211, 18220 und 30201, Vergütung lt. EBM 19,70 € +3,36 € + 7,68 € = 30,74 €, nach HVM in Thüringen bei beispielsweise Individueller Vergütungsquote von 75% (in etwa Durchschnitt eines Thüringer Facharztes, im Honorarbescheid nachzulesen) würde die Auszahlung 23,05 € betragen. Somit wäre die Honorarmehreinnahme für diesen Neupatienten für den Orthopäden 7,69 € bei gleichzeitiger Blockierung eines Termins für eigene Patienten sowie Belastung des Heilmittel- und Medikamentenbudgets. Die hierbei erbrachten Leistungen werden nach dem ersten Jahr des TSVG auch noch arztindividuell bereinigt. Dem gegenüber steht unverändert die Vermittlungsprovision von 10 € für den Hausarzt ohne größeren Aufwand und ohne Budgetbelastung. Daher erfolgte auch durch den Hauptgeschäftsführer die Empfehlung, im ersten Jahr nach Inkrafttreten des TSVG keine exorbitanten Leistungssteigerungen durch Behandlung von TSS-Patienten anzustreben.
Im Anschluss erfolgte die Neuwahl des Landesvorstandes
Thüringen. Der bisherige stellvertretende Landesvorsitzende, Dr. Albrecht
Straub, kandidierte nicht mehr für die neue Wahlperiode. Ihm wurde für seine
Arbeit und seinen Einsatz insbesondere als Bindeglied zum stationären Sektor
gedankt. Für ihn kandidierte als stationär tätiger Kollege Herr Dr. Timo
Zippelius (Waldkliniken Eisenberg). Die anderen Mitglieder des Landesvorstandes
Dr. Christian Gessner, Dr. Sabine Krannich, Dr. Ole Goßerau, Dr. Jochen Zink
und Dr. Jens Krannich traten zur Wiederwahl an. Weiterhin kandidierte Dr.
Tobias Wüstefeld ebenfalls für den Vorstand. Dr. Wüstefeld vertritt derzeit die
Interessen von O und U in der Vertreterversammlung der KV Thüringen. Alle
Kandidaten wurden ohne Gegenstimmen gewählt Dr. Jens Krannich ist alter und
neuer Landesvorsitzender, neuer Stellvertreter ist Dr. Christian Gessner. Alle
anderen Gewählten übernehmen die Funktion als Bezirksvorsitzende.
Die Veranstaltung wurde fortgesetzt mit einem Vortrag von
Herrn Dickert, Mitarbeiter der IT-Abteilung der KV Thüringen, zum Thema der
Telematikinfrastruktur (TI). Hierbei zeigte sich, dass die von vielen Kollegen
gehegten Zweifel an der Praktikabilität und Sicherheit nicht unbegründet sind.
Es wurde die Grundstruktur der TI erläutert, die Problematik „neuer“ mobiler
und stationärer Kartenlesegeräte diskutiert (zeitlich befristete Lösung!) und
mögliche Sicherheitslücken der TI erklärt. Es wurde gezeigt, dass die bei
vielen Praxen erfolgte parallele Installation des Routers zwar einfacher,
billiger und bequemer ist und die weitere Fernwartung von Dienstleistern
ermöglicht, diese jedoch als „Einfallstor“ aus dem Internet erhebliche
Sicherheitslücken aufweist und derzeit bei Datenverlusten eine unklare
Haftungssituation vorliegt. Diese Installationsweise scheint bei ca. 90% der
Praxen mit IT Anschluss vorzuliegen. Anschließend wurde anhand von Zahlen die
Anschlusssituation aller Ärzte und der Orthopäden in Thüringen aufgezeigt. Zum
16.05.19 zeigte sich ein Ausstattungsgrad aller Ärzte von 52,2% (Orthopäden
53%), 32% (29%) hatten die Bestellung angezeigt. Die anderen Kollegen haben
diesbezüglich noch keine Aktivität gezeigt. Da der elektronische Heilberufsausweis
derzeit noch nicht zwingend ist (erst im Rahmen der elektronischen
Patientenakte), wurde in Thüringen bis Mitte Mai erst ein einziger Ausweis
ausgestellt. Insgesamt waren die Anwesenden nach der Besprechung dieses Themas eher
beunruhigt, insbesondere wegen der angesprochenen Sicherheitsaspekte.
Dr. Jens Krannich, BVOU-Landesvorsitzender Thüringen
Berlin – Niedergelassene und Krankenhausärzte haben ein gemeinsames Konzept für die künftige Notfallversorgung ausgearbeitet. Kernelemente sind eine gezielte Steuerung akut hilfebedürftiger Patienten sowie Gütekriterien für die medizinische Ersteinschätzung.
Der BVOU-Vizepräsident, Prof. Dr. Dr. Reinhard Hoffmann (BG Unfallklinik Frankfurt am Main), und BVOU-Bezirksvorsitzender Heilbronn-Franken, Dr. Karsten Braun (Niedergelassen in Wertheim), kommentieren die bisherigen Entwürfe.
Das Konzept von Marburger Bund (MB) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sieht die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Akut- und Notfallpatienten an Krankenhäusern vor (sogenannte „gemeinsame Tresen“). Es definiert Anforderungen an deren Struktur und Arbeitsweise und benennt Gütekriterien für Instrumente zur standardisierten medizinischen Ersteinschätzung, die dort zum Einsatz kommen sollen. Für die weniger dringenden Fälle sieht das Konzept eine enge Kooperation mit den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vor. Durch den bereits geplanten Ausbau der deutschlandweiten Rufnummer 116117 des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und deren Verknüpfung mit der Notrufnummer 112 werde die notwendige Struktur etabliert, um eine Weiterleitung und schnelle Terminvergabe zu ermöglichen, heißt es in dem Papier.
„Wir sagen es immer wieder: Wenn die Politik der Ärzteschaft einfach mehr Vertrauen entgegenbringen würde, dann wären wir in manchen Dingen sehr viel weiter. Das gemeinsame Konzept von MB und KBV ist der beste Beweis. Wir haben bei dem umstrittenen Thema Notfallversorgung bewusst den Schulterschluss mit den klinischen Kollegen gesucht und gefunden. Es ist im Interesse aller Beteiligten, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu entlasten. Auch bei der Versorgung im Akutfall gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Beide Seiten unterstützen dies ausdrücklich“, konstatierte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, bei der heutigen Vorstellung des Konzepts in Berlin.
Auch der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, betonte das gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten: „In der Notfallversorgung brauchen wir mehr Kooperation und Koordination, um Patienten so gut wie möglich und so adäquat wie möglich zu versorgen. Das Konzept von Marburger Bund und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist an diesem Grundgedanken ausgerichtet. Wir wollen die bestehenden Strukturen und Abläufe durch kollegiale Zusammenarbeit der unmittelbar Beteiligten verbessern. Dafür brauchen wir keinen neuen Sektor Notfallversorgung mit neuen Schnittstellen zu anderen Bereichen, sondern einen vernünftigen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen, der Standards setzt.“
Bereits im September 2017 hatten die KBV und der MB ein gemeinsames Konzept zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Dieses haben die beiden Ärzteverbände nun weiter ausgearbeitet. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Steuerung der Patienten und ein optimaler Einsatz der personellen Ressourcen. „Statt die Notfallversorgung als eigenständigen dritten Sektor zu etablieren, verfolgen wir einen integrativen Ansatz“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Die Steuerung der Patienten, vom telefonischen oder persönlichen Erstkontakt bis zu ihrer Zuordnung in die richtige Versorgungsstufe, soll künftig mithilfe eines Instruments zur standardisierten Ersteinschätzung erfolgen. „Derzeit wird hierfür die Software SmED (Standardisierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) in vielen KVen erprobt“, so Hofmeister.
Das Konzept für die gemeinsame Anlaufstelle erläuterte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes: „Wir verfolgen einen integrativen Ansatz, der auf ärztlicher Kooperation beruht. Es geht darum, die vertragsärztliche und stationäre Akut- und Notfallversorgung strukturell miteinander zu verzahnen. Diesem Ziel dient die gemeinsame Anlaufstelle am Krankenhaus, wo zunächst nach klaren und transparenten Kriterien entschieden wird, welche Versorgung für den Patienten im konkreten Fall notwendig ist, um diese dann vor Ort direkt einzuleiten.“
Trier – Die Alterung der Bevölkerung nimmt kontinuierlich zu. Die Lebenserwartung hat sich seit Ende des 19. Jahrhunderts mehr als verdoppelt. Somit hat die Alterstraumatologie in unserem Fach Orthopädie und Unfallchirurgie eine zunehmende Bedeutung. Im klinischen Alltag hat sich die Zusammenarbeit mit einem Geriater etabliert.
Die Behandlungsziele sind das Erreichen einer schnellstmöglichen Mobilisation unter Vollbelastung und die Rückführung des Patienten in den Status quo ante zu erreichen. Für die
Umsetzung dieser Ziele ist ein Behandlungsteam aus Unfallchirurg, Anästhesist,
Geriater, Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeut, Ergotherapeut,
Sozialarbeiter und Osteologe erforderlich.
Das vorliegende
Buch richtet sich an alle diese Beteiligten im therapeutischen Team.
Es ist
praxisnah orientiert aufgebaut. Einleitend wird der aktuelle Wissensstand von
Knochen- und Muskelschwund, sowie der Demenz zusammengefasst. Dann geht es im
praktischen Teil über Ernährung, der perioperativen Betreuung, operativen
Versorgung typischer Verletzungen bis zur geriatrischen Nachbetreuung.
Abschließend
werden alltagsrelevante Fallbeispiele vorgestellt. Zur kritischen Diskussion auf
den jeweiligen Fall bezogen regen die anschließenden Fragen und Antworten an.
Damit wird
dieses gut strukturierte und auf das im Alltag wesentliche komprimierte
Fachwissen abgerundet.
Die
Herausforderungen der Unfallversorgung geriatrischer Patienten nehmen zu. Eine
Zertifizierung oder Zentrumsbildung für Alterstraumatologie erfordert die
interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die Evaluation derartiger Versorgungskonzepte
ergab, dass sich die Krankenhaussterblichkeit reduzierte. Auch die Liegezeit
auf der Intensivstation konnte reduziert werden.
So gibt dieses
Buch Hilfestellung, die eigenen klinischen Strukturen und Abläufe in der
stationären unfallchirurgischen Versorgung geriatrischer Patienten zu
überprüfen und somit zu verbessern.
Friedrich
Nietzsche formuliert es treffend: „Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen,
auf denen wir höher steigen.“ Nicht nur wir als Behandelnde entwickeln uns und
steigen höher, auch die Qualität unserer täglichen Arbeit. Die Voraussetzung
dazu ist aber, dass wir die Hindernisse und Schwierigkeiten im Alltag erkennen.
Ich empfehle
dieses Buch für den klinischen Alltag als kompaktes Übersichtswerk der
Alterstraumatologie.
Wertheim – In den App Stores gibt es zahlreiche Apps für Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, die diesen das Leben leichter machen können. Verbreitet sind Programme, die beim Management von Arztbesuchen, Medikation, Ernährung und Bewegungstherapie helfen, den Erkrankungsverlauf und die Laborwerte dokumentieren oder als Schmerztagebuch dienen. Selbsthilfegruppen wie die Rheumaliga nutzen Apps um auf regionale Angebote aufmerksam zu machen, andere Apps dienen zum Austausch mit anderen Betroffenen in der community. Doch gibt es auch Anwendungen, die für den rheumatologisch tätigen Arzt interessant sind, vielleicht gerade für den nicht versierten Spezialisten? Wir haben im April 2019 einmal im Apple-App-Store eingekauft, der rheumatologische Warenkorb in alphabetischer Reihenfolge sieht so aus:
1000 Arthritis Wörterbuch Englischsprachiges Wörterbuch von Sand Apps Inc. mit eher patientenadressierten, einfachsten Definitionen von Fachbegriffen rund um rheumatische Erkrankungen zum Preis von 3,49€. Für Ärzte können aber die Links zu öffentlichen Bilddateien interessant sein.
ART Arthritis & Rheumatology, IJRD International Journal of Rheumatic Diseases und AC&R Arthritis Care & Research Die drei kostenlosen, englischsprachigen Apps des Wiley-Verlags zeigen Abonnenten die Online-Ausgaben von „Arthritis & Rheumatology“ (American College of Rheumatology), „International Journal of Rheumatic Diseases“ (Asia Pacific League of Associations for Rheumatology) bzw. „Arthritis Care & Research“ (American College of Rheumatology) an. Das Abo ist jeweils kostenpflichtig. Die in der App vorgesehene Möglichkeit zum Download kostenfreier Inhalte funktionierte zum Testzeitpunkt nicht.
ArthritisID PRO Gut gemachtes, wahlweise englisch- oder französischsprachiges, kostenloses Diagnosetool, welches anhand auszuwählender betroffener Gelenke und einiger nachfolgender Fragen eine erste rheumatologische Verdachtsdiagnose liefert. Zu neun Krankheiten sind weitere Informationen abrufbar, fünf Videos zeigen Untersuchungstechniken.
DAS Calculator Die kostenlose, englischsprachige App bietet ein übersichtliches Tool zur Berechnung von DAS28-CRP mit vier oder drei Variablen sowie ein Tool zur Umrechnung von DAS in DAS28. Gegen einen in-app-Kauf in Höhe von 2,29 Euro können zehn weitere Tools genutzt werden.
DAS28/ACR-EULAR criteria Kleines, übersichtliches, englischsprachiges und kostenloses Tool zur Berechnung von DAS28, CDAI/SDAI und ACR-EULAR-Kriterien.
DoseChecker Die einfache, kostenlose, englischsprachige App berechnet die körpergewichtsabhängige Hydroxychloroquindosis. Die Eingabe kann in pounds oder kg erfolgen, ausgegeben wird das Dosierschema nach der ABW-Methode in Übereinstimmung mit den AAC-Guidelines 2016.
EULAR School App In einem passwortgeschützten Bereich sind laut Produktbeschreibung nur für registrierte Teilnehmer der EULAR School of Rheumatology EULAR-Empfehlungen, Tools, bildgebende Befunde und online-Kurse zugänglich. Ein Testzugang wurde auf Anfrage leider nicht zur Verfügung gestellt.
Mobile Leitlinien Innere Medizin Die umfangreiche App der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) stellt kostenlos und deutschsprachig die Leitlinien zu zahlreichen Erkrankungen auf internistischem Fachgebiet zur Verfügung. Enthalten sind auch die S1-Leitlinie zur RA von 2012 mit Tools zur Berechnung von DAS28-Score, EULAR-Diagnosekriterien und Therapiealgorithmus der RA.
ÖGR RheumaGuide Die kostenlose App des österreichischen MedMedia Verlags verspricht im App Store Hilfestellungen bei Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen des Rheumatischen Formenkreises basierend auf der Kurzfassung der 2013 herausgegebenen Leitlinien für die Praxis RA, PsA und SpA. Angekündigt werden Scorerechner, Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Rheumatologie & Rehabilitation und Links zu DMARD Aufklärungsbögen. Eine erforderliche Registrierung als medizinisches Personal funktionierte zum Testzeitpunkt von Deutschland aus nicht.
RA Augemented Reality Englischsprachiges, kostenloses Lehrmodul, welches Elemente der virtuellen Realität einbindet, um insbesondere die Rolle von Zytokinen im Entzündungsprozess der RA darzustellen. Eine Hilfefunktion, die dem Anwender die Handhabung der technisch gut gemachten App erklärt, fehlt leider.
RAPID Clinician Educator Kostenlose Lehr-App zur RA, englischsprachig mit zahlreichen Videos, insgesamt nicht sehr umfangreich. Zusätzlicher Patientenguide mit zahlreichen Videos.
RAUSSA Sehr schöne, wohl auch dank Sponsoring von Pfizer kostenlose und einfach zu bedienende App zur Sonografie und Duplexsonografie von Gelenken und Sehnen mit Darstellung der korrekten Schnittebenen am anatomischen Präparat und beispielhaften Befunden aller Stadien. Beim ersten Start der App muss man bestätigen, als Arzt in Spanien tätig zu sein, was aber nicht weiter geprüft wird.
RAVE Mobile Die englischsprachige App bietet einerseits Tools zur Scoreberechnung bei Ankylosierender Spondylitis, Psoriasisarthritis und Rheumatoider Arthritis, SLE ist in Vorbereitung. Anderserseits werden englischsprachige Fortbildungsinhalte bereitgestellt.
RheumaHelper Übersichtlicher, kostenloser englischsprachiger Rechner mit Tools zur Diagnoseklassifikation von 19 Krankheiten und 12 Aktivitätsscores, darüber hinaus Newsfeedfunktion.
Rheuma IQ Übersichtlicher englischsprachiger Rechner mit Tools zur Diagnoseklassifikation von 17 Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises von „Adult Still’s disease“ bis „Sjogren’s syndrome 2016“, Tools zur Berechnung der Krankheitsaktivität von elf Erkrankungen („ASDAS“ bis „Vasculitis Damage Index“). Kostenlos.
Rheuma-VOR Kostenlose, deutschsprachige App, die anhand von wenigen an den Patienten zu richtender Fragen in drei Minuten bei der Frühdiagnose und Differenzierung zwischen RA, Psoriasis Arthritis und axialer Spondylarthritis helfen soll. Ärzte in Niedersachsen, Rheinland Pfalz und dem Saarland können die Terminvermittlungsfunktion der Rheuma-VOR-Koordinationszentrale gleich aus der App heraus nutzen.
Rheuma Schweiz Education Laut App Store soll die App interaktive Fortbildungsveranstaltungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft für Fachleute bieten. Zum Testzeitpunkt war mit der kostenlosen App lediglich eine Fortbildung über Injektionstechniken zum Preis von 7,99 Euro als in-app- Kauf möglich. Diesen Einkauf haben wir uns gespart.
Rheumatoid Arthritis @PoC Laut App Store kostenlose, englischsprachige Wissensdatenbank mit Tools zur RA. Eine Registrierung aus Deutschland gelang zum Testzeitpunkt nicht.
Roche Rheumatologie App Kostenlose, deutschsprachige App mit den drei Inhalten Rheumatoide Arthritis, Riesenzellarthritis und ANCA-assoziierten Vaskulitiden. Übersichtlich gestaltet sind Diagnosekriterien, Aktivitätsscores, Klassifikationen, Therapiealgorithmen sowie Fachinformationen und Anwenderhinweise zu den für die drei Krankheiten verfügbaren Produkte von Roche abrufbar. Vorgesehene Funktionen eines Veranstaltungskalenders und eine Newsfunktion waren zum Testzeitpunkt nicht mehr auf aktuellem Stand.
SensAR Laut Beschreibung im App Store Tool zur Bestimmung der Schäden an Händen und Füßen mit dem SENS-Index (simple erosion narrowing score). Kostenlos. Eine Registrierung aus Deutschland gelang zum Testzeitpunkt nicht.
Thieme Rheumatologie visuell Rheumatologische Bilddatenbank klinischer u. radiologischer Befunde von „Achenbach-Syndrom“ bis „Zoster unter Rituximab-Therapie“, deren Inhalte auch zur persönlichen Nutzung in Vorträgen, Fortbildungen und zu Lehrzwecken dienen. Wahlweise in deutsch oder englisch und kostenlos, Sponsoring von abbvie.
Auch für den rheumatologisch tätigen oder interessierten Arzt gibt es einige gute Apps im App Store, zum Teil mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang und in unterschiedlicher Qualität. Nur einige Apps erfordern eine Verifikation als Arzt, z. B. mit doccheck. Besonders praktisch für die Kitteltasche und die sinnvollste App-Anwendung sind die zum Teil umfangreichen Tools zur Berechnung von Scores zur Klassifikation und Krankheitsaktivität wie z. B. Rheumahelper. Gut gemacht ist auch das englischsprachige Diagnosetool ArthritisID PRO. Sehr gut gefällt auch die RAUSSA-App zur Sonografie und das feature zur Terminvereinbarung beim Rheumatologen bei Rheuma-VOR. Fast alle Inhalte sind erfreulicherweise kostenlos. Wer dann noch gute Apps für betroffene Patienten empfehlen kann, kann die Betreuung seiner Rheumapatienten durch Nutzung von Smartphones verbessern. Perspektivisch können telemedizinische Lösungen wie die DAAG-Videosprechstunde das Betreuungsangebot abrunden.
Dr. Karsten Braun, LL. M. BVOU-Bezirksvorsitzender Heilbronn Franken