Alle Beiträge von Sabine Franzke-Helmts

Referat Honorar und EBM

Neben der zur Zeit vordringlichen Aufgabe, den neuen EBM und hier natürlich das neue orthopädisch/unfallchirurgische Kapitel mit zu entwickeln, geht es zukünftig vor allem um die konsequente Weiterentwicklung dieses Kapitels.Vorschläge für neue Ziffern sollten hier eingebracht werden. Wir werden uns bemühen, sie über die entsprechenden Gremien im EBM zu verankern.

Genauso wichtig wird es sein, die neuen EBM-Ziffern auszulegen und zu kommentieren. Gerade hier geht es nicht ohne den Sachverstand Ihres Berufsverbandes (Beispiel: Was ist ein „großes“ orthopädisches Hilfsmittel?)

Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, in allen KV-Bezirken über die jeweiligen HVMs gleiche Voraussetzungen für alle Orthopäden und Unfallchirurgen in Deutschland herzustellen bzw. Argumentationshilfen zu liefern, wenn hier in einem KV-Bezirk Nachbesserungsbedarf besteht.

Hier sind wir natürlich neben den öffentlich zugänglichen Informationen auf die Mithilfe unserer Mitglieder angewiesen. Dies gilt insbesondere für die Plausibilitätsprüfungen, die momentan sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Zusammenfassend sollen sich die Mitglieder dieses Referats also um alle Fragen rund um den EBM kümmern und sowohl einzelnen Mitgliedern, als auch den Landesteams zuarbeiten und die benötigten Informationen zur Auslegungen der Gebührenordnung sammeln und bewerten.

Aktionstag beugt Erkrankungen an den Füßen vor

Dr. Daniel Mesbah am  24. November 2015 in der Lina-Morgenstern Schule in Altenbochum

Schon länger gibt es in Deutschland den Aktionstag „Zeigt her Eure Füße“. Um Eltern und Kindern zu zeigen, wie wichtig kontinuierliche Bewegung und Vorsorge ist, damit es gar nicht erst zu bleibenden Schäden und Erkrankungen kommt, hat der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie diese bundesweite Aufklärungskampagne „Aktion Orthofit“ in den ersten Klassen der Grundschulen ins Leben gerufen. Erstmals findet er nun in Bochum statt.

Daniel Mesbah, Oberarzt am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus, engagiert sich für gesunde Kinderfüße und wird sich am Dienstag, 24. November, die Füße der Kinder der Lina-Morgenstern-Schule in Altenbochum ansehen.

Aktionstag beugt Erkrankungen an den Füßen vor | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/aktionstag-beugt-erkrankungen-an-den-fuessen-vor-aimp-id11305382.html#plx68304208

AWMF diskutiert Antikorruptionsgesetz

AWMF: Mehr Transparenz gegen Korruption im Gesundheitswesen – Neues Gesetz drängt Ärzte in die Grauzone

Berlin – In den nächsten Wochen will der Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschließen. Die Fraktionen berieten den Entwurf am vergangenen Freitag. Zur selben Zeit diskutierten Experten des „Arbeitskreises Ärzte und Juristen“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) Chancen und Schwächen des Gesetzes bei einer Sitzung in Düsseldorf. Die AWMF begrüßt, dass ein sensibles Gesundheitssystem sich dessen annimmt. Doch der gesetzliche Rahmen dürfe Ärzte nicht unter Generalverdacht stellen. Zwar rechnet der Gesetzgeber selbst nur mit wenigen hundert Verdachtsfällen jährlich. Das Problem bestehe jedoch darin, dass der Gesetzesentwurf Ärzte nicht ausreichend vor unbegründeten Verdachtsmomenten schütze. Dies betreffe vor allem sozialrechtlich, medizinisch und wissenschaftlich erwünschte Kooperationen, die der Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Die AWMF plädiert daher für eine Nachbesserung des Gesetzestexts.

Die Paragraphen § 299a (Bestechlichkeit) und § 299b (Bestechung im Gesundheitswesen) des Entwurfes sollen bestehende Lücken im Strafrecht schließen. Ein Arzt macht sich nach dem neuen Gesetz strafbar, wenn er beispielsweise Zuweisungsprämien von Krankenhäusern oder Boni von Pharmafirmen für die Verordnung bestimmter Präparate annimmt. „Das Antikorruptionsgesetz umfasst jegliche, die wirtschaftliche Lage des Täters verbessernde Zuwendungen“, erläutert Professor Dr. iur. Michael Lindemann, Strafrechtler und Kriminologe an der Universität Bielefeld. In Verdacht stehen auch Anwendungsstudien für Medikamente, in die Ärzte ihre Patienten einbeziehen und dies dokumentieren. Für diesen Aufwand bekommen sie von Pharmafirmen ein – idealerweise angemessenes – Entgelt; strafbar können sie sich zukünftig machen, wenn die gezahlte Entschädigung den geleisteten Aufwand deutlich übersteigt. Der Jurist warnt: „Das Gesetz ist scharf und streng, Ärzte sollten es ernst nehmen.“

Bei Verstoß drohen Ärzten, Apothekern, Pflegekräften und Therapeuten Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft, in besonders schweren Fällen sogar fünf Jahre. Denn der Gesetzgeber schließt hier alle Heilberufe ein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. „Dieser breit gefasste Täterkreis ist jedoch nicht zwingend notwendig, denn die bisher bekannten Beispiele stammen vor allem aus der Ärzteschaft“, wendet Lindemann ein. Kritisch sieht es der Jurist auch, dass die Konkretisierung der Berufsausübungspflichten, an die die Strafnorm anknüpft, durch die Landesärztekammern erfolgt. „Das führt zu unnötiger Rechtszersplitterung“, so Lindemann. So habe etwa Niedersachsen eine Regelung der Musterberufsordnung, nach der die Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe nicht als berufswidrig gilt, wenn sie ausschließlich für berufsbezogene Fortbildungen verwendet werden, nicht übernommen. „Bekommen wir dadurch ein Strafbarkeitsrisiko bei passiver Teilnahme niedersächsischer Ärzte an Fortbildungsveranstaltungen?“, fragt Lindemann. Vermeiden ließe sich dies, wenn sich das Gesetz auf bundesweit geltende heilberufliche Pflichten beschränken würde.

Das deutet auch an, welche Grauzone sich hier auftut, meint Professor Dr. med. Ina Kopp, Leiterin des Instituts für Wissenschaftliches Informationsmanagement der AWMF in Marburg: „Der Arzt kann in vielen Situationen kaum erkennen, wann er die Grenze zur Korruption überschreitet, sprich: wann er sich strafbar macht.“ Daher sei eine Nachbesserung des Gesetzestexts erforderlich. Sinnvoll wäre die Aufnahme eines ergänzenden Absatzes zur Klärung der Nichtanwendbarkeit des Gesetzes unter Berücksichtigung medizinisch und wissenschaftlich sinnvoller und auch sozialrechtlich im Sinne der bestmöglichen Versorgung von Patienten und der Forschungsförderung erwünschter Kooperationen. Da diese nicht statisch sondern bedarfsgerecht veränderlich sind, sei eine auf die nur schon jetzt durch das SGB V formulierten Umstände beschränkte Ausnahmeformulierung unzureichend, so Kopp. Zusätzlich sollte ein Absatz zur Klärung von Bereichen von zu nicht-schuldhaftem Verhalten aufgenommen werden, der Ärzte vom Korruptionsverdacht befreit, die im Rahmen der von der Selbstverwaltung formulierten Regelungen kooperieren. Den Gesetzgeber fordert Kopp auf, sich stärker in anderen, regelungsbedürftigen Bereichen zur Verbesserung von Transparenz und Unabhängigkeit zu engagieren – nämlich der Unterstützung industrie-unabhängiger klinischer Forschung und in der konsequenten Durchsetzung der öffentlich zugänglichen Registrierung aller klinischen Studien und ihrer Ergebnisse.

Die Experten des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der AWMF sind sich einig, dass der neue Entwurf des Antikorruptionsgesetzes zwar differenzierter ist als der erste Referentenentwurf. Jedoch wird ohne die vorgeschlagenen Ergänzungen erheblicher Beratungsbedarf erzeugt, der zu erfüllen sein wird. Die These des Gesetzgebers, dass das neue Gesetz mit keinerlei Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger einhergeht, ist damit mehr als fraglich.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 168 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.