Alle Beiträge von Sabine Franzke-Helmts

Referat Service

Service für Mitglieder + Niedergelassene Ärzte in O+U

  • Einkaufkonditionen, Erfahrungswerte, Neuentwicklungen
  • Kinesiologic-Tape, Röntgen-/Sonographieanlagen, Praxisverwaltungsprogramme
  • Abrechnungsberatung, EBM/GOÄ-Kurse für Mitglieder
  • Koordination Juristische Beratung, Einbindung in BVOU-WEB
  • Marketing für Mitglieder (Fortbildungsreisen, Urkunden, Servicebroschüren)
  • Kompetenznetze als Marketinginstrument und Generierung von Praxishomepages

 

Referat Bildgebungsverfahren

Ziele und Aufgaben

  • Organisation von wissenschaftlichen Sitzungen auf Kongressen
  • Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen auf Kongressen
  • Weitergabe von Information über neue Entwicklungen z.B. in der Weiterbildungsordnung und der Fachkunde nach Röntgenverordnung
  • Bildgebung in den Weiterbildungs-Ordnungen der LÄK
  • Koordination und Publikation von Kursen zum Thema Bildgebung (Röntgen-Fachkunde, Sonographie, MRT)

Berufspolitische Themen, aktuell z.B.

  • Sonographische Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Leitlinie OSG Bandruptur – Sonographie

Referat Osteologie

Folgende Ziele und Aufgaben sind geplant:

  1. Orthopädischer Leitlinien-Input für die Aktualisierung der S-3-Leitlinie 2017
  2. Vernetzung der orthopädischen Osteologie mit anderen Berufsverbänden und wissenschaftlichen Vereinigungen
  3. Awarenessschaffung, Verbesserung der Versorgung bzgl. der Krankheit Osteoporose
  4. Orthopädische Interessensvertretung bei fachlicher Qualifikation, Fort- und Ausbildung in der Osteologie sowie der Definition von Strukturqualität (Ostelogische Zentren, Osteodensitometrie etc.)
  5. Vertretung der orthopädischen Interessen bei den Abrechnungsmodalitäten in der osteologischen Versorgung

 

 

Anerkennung von Praxisnetzen – Netzagentur erwägt Klage gegen säumige KVen

Einige Kassenärztliche Vereinigungen verharren in Blockadehaltung“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der Agentur deutscher Arztnetze an die Adresse der letzten KVen ohne Förderrichtlinie für Praxisnetze. „Obwohl der Gesetzgeber klare und mittlerweile verbindliche Vorgaben zur Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen gemacht hat, wird in einigen KVen nach wie vor gemauert“, konstatiert Dr. Veit Wambach. Komme es nicht schnell zum Umdenken in den untätigen Körperschaften, müsse über Klagen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nachgedacht werden.

Es sei weder nachvollziehbar noch gerecht, dass beispielsweise in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe und eine ganze Reihe von Netzen anerkannt und gefördert werden, in Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Bremen oder Brandenburg dagegen kein Beschluss der Vertreterversammlung zustande komme, ärgert sich Vorstand Dr. Wambach. Eine im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gesetzte Frist habe z.B. die KV Mecklenburg-Vorpommern vor wenigen Wochen verstreichen lassen. Gleiches gelte für das Saarland und Brandenburg. Dort agiere man beim Thema Netzförderung trotz zahlreicher Gespräche und vielfältiger Kontakte mit den Netzen äußerst zögerlich. „Wo der Unwille einiger Verantwortlicher in den KVen wichtige neue Möglichkeiten für die Vernetzung der Gesundheitsversorgung blockiert, muss in Betracht gezogen werden, den gesetzlichen Vorgaben über die Rechtsaufsicht Geltung zu verschaffen“, so Dr. Wambach. Dies sei die Ultima Ratio gegen die Betonpolitik einiger Standesvertretungen.

Auf der roten Liste der Kassenärztlichen Vereinigungen ohne eine Richtlinie gemäß KBV-Rahmenvorgabe stehen neben Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland die KVen in Brandenburg und Bremen. Regional höchst unterschiedlich stellt sich auch die Förderung der anerkannten Netze dar. Die Schuld daran liege jedoch nicht allein bei den KVen. Bereits die Formulierung im Gesetzestext berge enormes Konfliktpotenzial, erklärt Dr. Wambach. „Im Gesetz steht, dass anerkannte Netze aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) gefördert werden müssen. Das hätten wir als Agentur deutscher Arztnetze gern anders geregelt gehabt, weil damit neue Konfliktlinien beim Honorar entstehen könnten. Besser wären zusätzliche Mittel außerhalb der MGV gewesen“, so Dr. Wambach.

Gemäß einer Änderung von Paragraph 87b SGB V mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 können Praxisnetze von den Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Region anerkannt und gefördert werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Qualität, Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit gesteigert werden. Die Rahmenvorgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, an der sich die KVen beim Erlass regionaler Richtlinien orientieren sollen, trat im Mai 2013 in Kraft. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz verschärfte die Koalition die Förderregelungen. Seit Juli 2015 sind Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen verbindlich vorgeschrieben. Trotz des erhöhten Drucks seitens des Gesetzgebers haben bis heute nicht alle KVen entsprechende Richtlinien erlassen. Die Netze in den betroffenen Regionen sind damit von Förderungen und einer Verbesserung ihres Standes zum Beispiel bei Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen, ausgeschlossen.

Agentur deutscher Arztnetze e.V.
Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon (0 30) 28 87 74-0
Fax (0 30) 28 87 74-11 5
info@deutsche-aerztenetze.de

Deutsche Ärztenetze

Kein Schiedsverfahren für Ergotherapeuten

Nicht-körperschaftlichen Heilmittel-Verbänden steht kein Schiedsverfahren zu, so das Bundessozialgericht.

KASSEL. Heilmittelerbringer können auch einzeln oder in kleinen Gruppen Vergütungsvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen schließen. Scheitern die Verhandlungen, haben sie aber keinen Anspruch auf ein Schiedsverfahren, wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 3 KR 2/15 R).

Ärztezeitung vom 12.11.2015

Albert-Hoffa-Preis 2016

 

Ausschreibung des Albert-Hoffa-Preises

Die Norddeutsche Orthopäden- und Unfallchirurgenvereinigung e.V.

verleiht im Jahr 2016 wieder den

Albert-Hoffa-Preis

Als Preis wird eine Prämie von € 2.500,00 ausgesetzt.

Der Preis wird verliehen für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie bzw. ihrer Grenzgebiete, die in den letzten beiden Jahren vor Erteilung des Preises im Druck erschienen ist. Es kann auch ein nachweislich zum Druck angenommenes Manuskript eingereicht werden. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Das Bewerbungsschreiben muss eine Erklärung enthalten, ob für dieselbe Arbeit bereits ein Preis verliehen wurde und ob und ggf. wo dieselbe Arbeit zuvor oder gleichzeitig zu einem anderen Preis eingereicht worden ist.

Die Prüfung der Arbeit erfolgt durch die Albert-Hoffa-Preiskommission.

Die Arbeit muss in 4 Exemplaren eingereicht werden und bis spätestens 31.03.2016 bei dem Vorsitzenden der Albert-Hoffa-Preiskommission, Herrn Prof. Dr. A. Karbowski (Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Spezielle Orthopädische Chirurgie am Krankenhaus der Augustinerinnen, Jakobstr. 27-31, 50678 Köln) eingegangen sein.

Die Bekanntgabe des Preisträgers und die Preisverleihung erfolgen in der Eröffnungsveranstaltung der 64. Jahrestagung der Norddeutschen Orthopäden- und Unfallchirurgenvereinigung vom 16.06 – 18.06.2016 in Hamburg

Als Preis wird eine Prämie von € 2.500,00 ausgesetzt.

Der Preis wird verliehen für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie bzw. ihrer Grenzgebiete, die in den letzten beiden Jahren vor Erteilung des Preises im Druck erschienen ist. Es kann auch ein nachweislich zum Druck angenommenes Manuskript eingereicht werden. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Das Bewerbungsschreiben muss eine Erklärung enthalten, ob für dieselbe Arbeit bereits ein Preis verliehen wurde und ob und ggf. wo dieselbe Arbeit zuvor oder gleichzeitig zu einem anderen Preis eingereicht worden ist.

Die Prüfung der Arbeit erfolgt durch die Albert-Hoffa-Preiskommission.

Die Arbeit muss in 4 Exemplaren eingereicht werden und bis spätestens 31.03.2016 bei dem Vorsitzenden der Albert-Hoffa-Preiskommission, Herrn Prof. Dr. A. Karbowski (Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Spezielle Orthopädische Chirurgie am Krankenhaus der Augustinerinnen, Jakobstr. 27-31, 50678 Köln) eingegangen sein.

Die Bekanntgabe des Preisträgers und die Preisverleihung erfolgen in der Eröffnungsveranstaltung der 64. Jahrestagung der Norddeutschen Orthopäden- und Unfallchirurgenvereinigung vom 16.06 – 18.06.2016 in Hamburg.

Honorar-Reform: SpiFa unterstützt Forderungen des BDI angemessene Transparenz herzustellen

Berlin, 11.11.2015 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. begrüßt die Forderung des BDI,  bei den Verhandlungen zur GOÄ-Novelle nun endlich für angemessene Transparenz zu sorgen.

„Nach den bisher bekannt gewordenen Einzelheiten zur Reform soll es, so hat man den Eindruck, umfangreichere Veränderungen der Systematik geben als sie bisher in der Ärzteschaft diskutiert und vor allem konsentiert wurden“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Lars F. Lindemann. „Eine Reform mit dem Ziel eine neue, flexible, an die Erfordernisse der modernen Medizin angepasste und leistungsorientierte GOÄ, die als zentrales systemprägendes Element der ärztlichen Freiberuflichkeit gilt und den Innovationszugang gewährleistet, kann aber vor Abschluss der Verhandlungen nicht auf der Basis von inoffiziellen Teilveröffentlichungen diskutiert und schon gar nicht konsentiert werden“, so Lindemann weiter.

Wie inzwischen bekannt geworden ist, plant die Bundesärztekammer nun in Kürze ein Informationstreffen mit den Berufsverbänden, in dem Auskunft über die wesentlichen Fortschritte der Initiative der BÄK zur Novellierung der GOÄ gegeben werden sollen.

Der SpiFa begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Lindemann: „Eine solche Runde ist überfällig, macht allerdings nur dann Sinn, wenn den Verbänden vorher und vollumfänglich der gesamte dem BMG jetzt vorliegende Stand der Novelle rechtzeitig zugänglich gemacht wird.“ Nur auf der Basis von konkreten Unterlagen könne u.a. ein Abgleich mit den Beschlüssen des deutschen Ärztetages erfolgen. Sollte dieses Informationsbedürfnis nicht erfüllt werden, sieht auch der SpiFa eine dringende Notwendigkeit der Befassung des Ärzteparlamentes und unterstützt insoweit die Forderung seines Mitgliedsverbandes BDI.