Alle Beiträge von Sabine Franzke-Helmts

Knochenbrüche über 70: Das Pflegeheim vermeiden

Genf –  Stürze und Knochenbrüche haben bei älteren Menschen oft dramatische Folgen: Viele müssen nach einer Fraktur eine Behinderung hinnehmen oder werden zum Pflegefall. Das ließe sich vielfach verhindern, wie Prof. Tim Pohlemann beim jüngsten EFORT-Kongress in Genf betonte. „Orthopädisch-geriatrische Rehabilitationskonzepte können nachweislich viel dazu beitragen, um zentrale Therapieziele wie Selbstständigkeit, Mobilität und Lebensqualität auch bei Menschen fortgeschrittenen Alters zu erreichen“, so der Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum des Saarlands.

Verbesserungswürdig: Lebensqualität nach Polytrauma

Eine neue deutsche Studie zeigt:“ Die Sterblichkeit nach Polytraumata ist zwar deutlich zurückgegangen, doch die Lebensqualität der Betroffenen konnte nicht im gleichen Ausmaß verbessert werden“. Besonders schlecht geht es der Studie zufolge Frauen, die sehr alt sind, einen geringen sozialen Status haben, sich eine Fraktur an den unteren Extremitäten zugezogen und zusätzlich am Kopf verletzt haben.

Multidisziplinäre Strategie für multimorbiden Patienten

Neben einer Akuttherapie sollten zeitgleich frühe Rehabilitationsmaßnahmen und geriatrische Komplextherapien erfolgen so Pohlemann. Entscheidend dabei seien die interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein professionelles Entlassmanagement. Auch seelisch müssten manche Patienten erst wieder aufgerichtet werden

„Mit Blick auf die demografische Entwicklung sind die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger gefordert, effektivere und somit auch kostengünstige Rehabilitationsmethoden zu implementieren“ so der Unfallchirurg. „Die Alternative hieße: Wir lassen Menschen pflegebedürftig werden, die ihren Alltag noch gut allein oder mit wenig Unterstützung bewältigen könnten“.

Tatsächlich ist mit einem drastischen Anstieg altersassoziierter Verletzungen zu rechnen. In den nächsten Jahren werden rund 40 Prozent der Patientinnen und Patienten in Europa über 75 Jahre alt sein. Bereits jetzt werden europaweit pro Jahr rund 600.000 Schenkelhalsbrüche verzeichnet. Die Zahl der jährlichen Hüftfrakturen könnte sich bis zum Jahr 2050 verdoppeln.

Quelle : PM EFORT Kongress

Greetsiel Niedersachsen

Gegen Wahlmüdigkeit: So wirbt Niedersachsen bei den Kollegen

Lüneburg – Schon wieder Papierkram! Dr. Wolfgang Böker kennt diesen Gedanken. In Niedersachsen haben die Wahlen der Bezirksausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) begonnen, die Wahlunterlagen sind unterwegs. Böker, der dortige Landesvorsitzende des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie, möchte seine Kolleginnen und Kollegen mit einem Wahlaufruf motivieren, die Unterlagen nicht erst zur Seite zu packen – sondern am besten gleich zu wählen.

Fachärztlicher Sachverstand werde in den Bezirksausschüssen gebraucht, heißt es in dem Aufruf. Dort werde über die Bereitschaftsdienste entschieden, Kollegen zu Niederlassungsfragen und Regressvermeidung beraten, der Kontakt mit Politikern und Amtsträgern gepflegt. Böker hat nichts dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen den Aufruf in ihrer Region verwenden.

Sabine Rieser – Leiterin Kommunikation und Pressearbeit

 

Eröffnungsveranstaltung des 119. Deutschen Ärztetages in der Laeiszhalle in Hamburg

GOÄ-Novelle: „Wir wissen jetzt genau, wohin der Ärztetag will“

Hamburg – Der Deutsche Ärztetag (DÄT) in Hamburg hat mehrere Einwände gegen den bisherigen Kurs der Bundesärztekammer (BÄK) bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgegriffen. „Der Ärztetag hat der Bundesärztekammer Leitplanken für den weiteren Verhandlungsprozess mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung gegeben. Wir wissen jetzt genau, wohin der Ärztetag will, wo wir Verhandlungsspielraum haben und wo die Grenzen liegen.“

Mit diesen Worten hat Dr. Klaus Reinhardt vergangene Woche die Diskussion und Abstimmung in Hamburg zusammengefasst. Der Vorsitzende des Gebührenordnungausschusses der BÄK kündigte an, die Arbeiten nun konsequent fortsetzen zu wollen. In dieser Legislaturperiode sei aber nicht mehr mit einer neuen GOÄ zu rechnen.

Keine Honorarsteuerung durch eine neue GOÄ

Die Verhandlungsbeauftragten müssten unter Einbeziehung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften die Finalisierung der Leistungslegenden und die Festlegung der Leistungsbewertungen erstellen, hatte Reinhardt in seinem Bericht betont, so das „Deutsche Ärzteblatt“. Der modifizierte Leitantrag zur GOÄ-Novelle sieht unter anderem vor, dass die neue GOÄ zwar betriebswirtschaftlich kalkuliert wird, aber nicht zu einem „Honorarsteuerungssystem“ umfunktioniert wird. Zusatzaufwand muss angemessen geltend gemacht werden können.

Auch für die umstrittene „Gemeinsame Kommission“ (GeKo) hat der DÄT Vorgaben gemacht. Dieses neue Gremium soll aber installiert werden. Kritiker hatten wiederholt die Sorge vorgetragen, die GeKo werde nicht nur Vorschläge zur Weiterentwicklung der GOÄ unterbreiten, sondern bindende Vorgaben formulieren. In der Kommission sollen vier Vertreter der BÄK, zwei der Privaten Krankenversicherung (PKV) und zwei der Beihilfe sitzen. Im Konfliktfall muss das Bundesgesundheitsministerium über Vorschläge entscheiden.

Spifa: 12-Punkte-Plan erfolgreich durchgesetzt

Die neue Linie wertet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) als einen Erfolg seiner Forderungen nach mehr Transparenz und Mitwirkung der Berufsverbände. Daran habe man gezielt gearbeitet, heißt es in einem Schreiben, und zwar gemeinsam mit der Allianz Deutscher Ärzteverbände und dem Deutschen Hausärzteverband. So hätten Spifa und Allianz nach dem Scheitern der Reform im Frühjahr einen 12-Punkte-Plan zur weiteren Reformarbeit erstellt und entsprechende Anträge für den DÄT vorbereitet. „Bis auf den Antrag zur Anpassung der Bundesärzteordnung und des Paragrafenteils der bisherigen GOÄ sowie der Bundesärzteordnung wurden alle Anträge positiv beschieden“, heißt es in dem Schreiben.

„Ärzte Zeitung“: Votum ist „reinigendes Gewitter“

Die Entscheidung der Delegierten sei „wie ein reinigendes Gewitter“, kommentierte die „Ärzte Zeitung“ das Votum. „Die Fundamentalopposition gegen die Änderung der Bundesärzteordnung und den Paragrafenteil der GOÄ mit der wesentlichen Neuerung, eine Gemeinsame Kommission (GeKo) von Ärzten, PKV und Beihilfe zu installieren, ist in der eindeutigen Minderheit – die große Mehrheit der Ärztetagsdelegierten befürwortet diesen wesentlichen Reformschritt.“

Gescheitert war ein Abwahlantrag gegen BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery. Mit 148 zu 85 Stimmen wurde nach Angaben des Branchendienstes „Observer“ beschlossen, ihn nicht auf die Tagesordnung zu nehmen. Begründet wurde der Antrag mit dem Versagen Montgomerys bei der bisherigen GOÄ-Reform.   Sabine Rieser

Weitere Informationen zur GOÄ-Novellierung:

Top-400-Liste, Sonder-Ärztetag, Rücktritt: Was passierte wann?
Die Kritik an der neuen GOÄ – Anpassungen in Hamburg

GOÄ-Kritikpunkte im Überblick

Der Deutsche Ärztetag (DÄT) in Hamburg hat Ende Mai zahlreiche Kritikpunkte an der bisherigen GOÄ-Novellierung aufgegriffen und neue Vorgaben für den weiteren Verhandlungsprozess mit Privater Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe gemacht.

Gemeinsame Kommission (GeKo)

Bemängelt wird von Kritikern, dass der Kommission zu viel Macht eingeräumt werden soll. Die BÄK hat mehrfach betont, die Ärzte könnten in der Kommission nicht überstimmt werden. Die GeKo könne selbst keine Beschlüsse fassen wie beispielsweise der Bewertungsausschuss für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie stimme lediglich Empfehlungen ab. Komme es zu keiner Einigung, würden die jeweiligen Standpunkte dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt; dort werde entschieden. Für einige Aufgaben der GeKo hat der DÄT in Hamburg nun Einschränkungen formuliert.

Eingeschränkte Steigerung der Gebührensätze

Die Bundesärztekammer hatte mehrfach argumentiert, der neue einfache Gebührensatz entspreche in den allermeisten Fällen dem verdoppelten alten Gebührensatz. Außerdem solle es eine Vielzahl von leistungsbezogenen Zuschlägen geben. Der DÄT hat nun für eine zukünftige GOÄ verlangt, dass ein Zusatzaufwand auch angemessen abgebildet werden muss – entweder durch Zusatzleistungen oder durch Steigerungsmöglichkeiten.

Analogabrechnung in Gefahr

Kritiker fürchten, dass Analogabrechnungen stark eingeschränkt werden sollen. Der DÄT hat aber verlangt, dass Analogberechnungen „alter“ Leistungen länger möglich sein sollen.

Fachliche Beschränkung für Abrechnungen

Der Vizepräsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Elmar Wille, hatte auf dem Sonder-Ärztetag bemängelt, nach der neuen GOÄ solle ein Arzt künftig nur Leistungen abrechnen können, für die er nach Maßgabe des Weiterbildungsrechts auch die fachliche Qualifikation besitze. Dies entwerte die Approbation. Der DÄT hat dem BÄK-Vorstand nun als Bedingung für einen konsentierten GOÄ-Gesamtvorschlag auferlegt: „Das Recht zur Liquidation aus der Approbation bleibt unberührt.“

Geringe Einbindung der Berufsverbände und Fachgesellschaften

Dass ärztliche Organisationen und Verbände unzureichend in die Novellierungsarbeiten einbezogen worden waren, war der häufigste Vorwurf der letzten Monate. Der DÄT hat dem BÄK-Vorstand nun vorgegeben, dass zukünftige Leistungsbeschreibungen und -bewertungen sowie eine neue Steigerungssystematik der Unterstützung durch Fachgesellschaften und Berufsverbände entsprechen müssen.

Summer School 2016: Schnupperkurs in O + U

Berlin, 31.05.2016: Die Summer School der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) gibt Medizinstudierenden auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre berufliche Zukunft zu werfen. Die angehenden Ärzte können vom 19. bis zum 20. September 2016 in Frankfurt am Main umfassende Einblicke in das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie sammeln. Auf dem Programm der achten Summer School stehen unter anderem Diskussionsrunden rund um Themen wie Karriereplanung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In praktischen Workshops können sich die Nachwuchsmediziner zudem beispielsweise in Verfahren der Osteosynthese erproben. Die Bewerbungsfrist für die Summer School 2016 läuft bis zum 15. Juli 2016.

Die Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O&U organisiert, um den medizinischen Nachwuchs zu fördern.

In dem zweitägigen Intensiv-Programm lernen die Studierenden die theoretischen Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben von Medizinern, die in O und U tätig sind. Die künftigen DGOU-Präsidenten Prof. Dr. Andrea Meurer und Prof. Dr. Ingo Marzi sind wissenschaftliche Leiter der Summer School 2016. Gemeinsam mit weiteren Ober- und Chefärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 15. Juli 2016 für einen der 30 Plätze der Summer School 2016 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum der DGOU dann die Kandidaten aus, die kostenfrei an der Summer School 2016 teilnehmen können. Die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernimmt die DGOU.

Weitere Informationen:
Vorprogramm und Bewerbung Summer School 2016
http://www.jf-ou.de/?page_id=69
Summer School der DGOU
http://www.dgou.de/bildung/nachwuchsfoerderung/summer-school.html
Junges Forum O&U
http://www.jf-ou.de/

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Deutscher Ärztetag: Arbeiten an GOÄ-Novelle gehen weiter

Hamburg – „Der Ärztetag hat der Bundesärztekammer (BÄK) Leitplanken für den weiteren Verhandlungsprozess mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung gegeben. Wir wissen jetzt genau, wohin der Ärztetag will, wo wir Verhandlungsspielraum haben und wo die Grenzen liegen.“ Mit diesen Worten hat Dr. med. Klaus Reinhardt vergangene Woche  die Diskussion und Abstimmung auf dem Deutschen Ärztetag (DÄT) in Hamburg zusammengefasst. Der Vorsitzende des Gebührenausschusses der BÄK kündigte an, die Arbeiten nun konsequent fortsetzen zu wollen. In dieser Legislaturperiode sei aber nicht mehr mit einer neuen GOÄ zu rechnen.

Keine Honorarsteuerung durch eine neue GOÄ

Die Verhandlungsbeauftragten müssten unter Einbeziehung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften die Finalisierung der Leistungslegenden und die Festlegung der Leistungsbewertungen erstellen, hatte Reinhardt in seinem Bericht betont, so das „Deutsche Ärzteblatt“. Der modifizierte Leitantrag zur GOÄ-Novelle sieht unter anderem vor, dass die neue GOÄ zwar betriebswirtschaftlich kalkuliert wird, aber nicht zu einem „Honorarsteuerungssystem“ umfunktioniert wird. Zusatzaufwand muss angemessen geltend gemacht werden können. Auch für die umstrittene „Gemeinsame Kommission“ (GeKo) hat der DÄT Vorgaben gemacht.

Spifa: 12-Punkte-Plan erfolgreich durchgesetzt

Die neue Linie wertet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) als einen Erfolg seiner Forderungen nach mehr Transparenz und Mitwirkung der Berufsverbände. Daran habe man gezielt gearbeitet, heißt es in einem Schreiben, und zwar gemeinsam mit der Allianz Deutscher Ärzteverbände und dem Deutschen Hausärzteverband. So hätten Spifa und Allianz nach dem Scheitern der Reform im Frühjahr einen 12-Punkte-Plan zur weiteren Reformarbeit erstellt und entsprechende Anträge für den DÄT vorbereitet. „Bis auf den Antrag zur Anpassung der Bundesärzteordnung und des Paragrafenteils der bisherigen GOÄ sowie der Bundesärzteordnung wurden alle Anträge positiv beschieden“, heißt es in dem Schreiben.

„Ärzte Zeitung“: Votum ist „reinigendes Gewitter“

Die Entscheidung der Delegierten sei „wie ein reinigendes Gewitter“, kommentierte die „Ärzte Zeitung“ das Votum. „Die Fundamentalopposition gegen die Änderung der Bundesärzteordnung und den Paragrafenteil der GOÄ mit der wesentlichen Neuerung, eine Gemeinsame Kommission (GeKo) von Ärzten, PKV und Beihilfe zu installieren, ist in der eindeutigen Minderheit – die große Mehrheit der Ärztetagsdelegierten befürwortet diesen wesentlichen Reformschritt.“
Gescheitert war ein Abwahlantrag gegen BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery. Mit 148 zu 85 Stimmen wurde nach Angaben des Branchendienstes „Observer“ beschlossen, ihn nicht auf die Tagesordnung zu nehmen. Begründet wurde der Antrag mit dem Versagen Montgomerys bei der bisherigen GOÄ-Reform.   Sabine Rieser

Weitere Informationen hierzu finden Sie:

Bundesärztekammer – Pressemitteilung

Dr. Klaus Reinhardt im Video

 

Ausbau ambulante Weiterbildung: Das Förderprogramm steht

Hamburg – 1.000 Förderstellen für die Weiterbildung im ambulanten fachärztlichen Bereich und 7.500 Förderstellen für die ambulante Weiterbildung in Allgemeinmedizin müssen zukünftig bundesweit angeboten werden und mit einer Vergütung versehen, die im Krankenhaus üblich ist. Somit erhalten Weiterbildungsassistenten künftig 4.800 Euro pro Monat. Außerdem wird es in unterversorgten Gebieten Zuschüsse in Höhe von monatlich 500 Euro geben, in von Unterversorgung bedrohten Gebieten in Höhe von 250 Euro monatlich.

Darauf hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dipl.-Med. Regina Feldmann, auf der Vertreterversammlung der KBV gestern in Hamburg hingewiesen. „In der vergangenen Woche haben wir gemeinsam mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft die Verhandlungen für das Förderprogramm der Weiterbildung im ambulanten Bereich abgeschlossen“, so Feldmann. Die Vereinbarung tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft.

Einigung auf Facharztgruppen bis zum Herbst

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen haben nun bis zum 1. Oktober Zeit, sich auf die zu fördernden Facharztgruppen zu einigen. Die Vereinbarung „überlässt dabei den regionalen Vertragspartnern viel Spielraum. So können die KVen und die Kassen vor Ort entsprechend der Versorgungslage entscheiden, welche Fachgruppen genau gefördert werden“, sagte Feldmann.

Die Bundesvorgabe lege derzeit lediglich fest, dass es sich um Fachgruppen handeln muss, denen in der regionalen Weiterbildungsordnung eine optionale ambulante Weiterbildungszeit von mindestens 24 Monaten ermöglicht wird. Zusätzlich solle es sich um eine Fachgruppe handeln, für die lokale Versorgungsprobleme existieren oder erwartet werden. Die Förderdauer müsse mindestens 12 Monate betragen.

Details zu Kompetenzzentren bis 2017

Ein zweiter Teil der Vereinbarung betrifft die Förderung der Kompetenzzentren und Koordinierungsstellen, für die fünf Prozent der jährlichen Fördersumme aller Weiterbildungsbereiche zur Verfügung gestellt werden. Feldmann: „Auf konkrete Bestimmungen müssen wir uns mit DKG und GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2017 einigen.“

Quelle: KBV

Schub für die Weiterbildung durch Mastertrainer-Programm

Berlin – Ein innovatives Fortbildungsangebot soll dazu beitragen, die Weiterbildung in der eigenen Klinik oder Praxis besser als bisher zu strukturieren, Lernkonzepte auszubauen und die eigenen Fähigkeiten als Weiterbilder durch Supervision zu vertiefen. Am 17. Juni beginnt der mittlerweile vierte Mastertrainerkurs für alle in die Weiterbildung involvierte Kolleginnen und Kollegen: Chefärzte, Oberärzte, Fachärzte und Assistenzärzte, die ermächtigt sind, die Weiterbildung zu koordinieren. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Angebot der Berufsverbände der Chirurgen (BDC), Internisten (BDI) und des BVOU. Die Initiative wird mittlerweile auch von VLOU und DGOU unterstützt.

Hauptanliegen ist es, die vor Ort tätigen Weiterbilder im Hinblick auf die wichtigsten Instrumente der strukturierten Weiterbildung zu schulen und in Supervisionen kontinuierlich zu begleiten. Das Kursangebot umfasst ein klassisches „Train-the-Trainer“-Konzept: Zunächst werden erfahrene Weiterbilder zu Mastertrainern ausgebildet. Dann ist Gelegenheit, die neuen Instrumente und Konzepte sechs Monate lang in der eigenen Abteilung einzusetzen. Die Erfahrungen daraus lassen sich auch nutzen, um Kollegen in der eigenen Klinik zu schulen oder bei weiteren Kursen der Berufsverbände mitzuarbeiten.

Problem: Die Assistenzärzte gehen rasch wieder

Einen Einblick in Themen des Mastertrainings nahmen Ende April in Baden-Baden mehrere Orthopäden und Unfallchirurgen im Rahmen eines Schnupperkurses beim VSOU-Kongress. „Die Weiterbildung ist ein wesentliches Thema an unserem Haus. Denn seit geraumer Zeit wechselten die Assistenzärzte in hoher Frequenz, häufig direkt nach Beendigung des common trunk“, sagt Teilnehmer Dr. med. Tobias Keßler, Chefarzt der Abteilung Unfallchirurgie und Orthopädie am Städtischen Krankenhaus Pirmasens in der Pfalz. Ziel sei es nun, den Nachwuchs zu motivieren und zu halten, indem man ein Basiscurriculum für die Weiterbildung formuliere. „Wir wollen nachhaltiger in die Zukunft planen“, betont Keßler.

Am Schnupperkurs hat ihn erstaunt, wie offen unter den Kollegen gesprochen wurde: „Man hat gespürt, dass überall Druck im Kessel ist.“ Keßler führt regelmäßig Mitarbeitergespräche mit den Weiterzubildenden. Doch bei aller Übung hält er dies immer noch für herausfordernd: „Es ist sehr schwer, mit einem Mitarbeiter über vorliegende Schwächen zu sprechen. Eine Schulung von uns Chefärzten gerade zum Umgang mit Konfliktsituationen im Sinne eines Coachings wäre höchst hilfreich.“ Mit Assistenzärzten in Pirmasens, die aus anderen Ländern stammen, gebe es teilweise zusätzlich noch sprachliche Probleme. Keßler hält auch wegen der gestiegenen Ansprüche des ärztlichen Nachwuchses an die Ausbilder das Kursangebot Mitte Juni in Berlin für ein sehr gutes Projekt.

Weiterbildung ist verbindlich – und braucht deshalb einen Rahmen

Dafür, sich weiter zu qualifizieren, wirbt auch Prof. Dr. med. Marcus Siebolds von der Katholischen Hochschule Köln, einer der Referenten im Juni und Referent des Schnupperkurses. Für die Ausbilder müsse man „mit wenigen Instrumenten ins Rennen gehen statt mit großen Programmen“, findet er. Wenn man die Grundidee verschiedener Tools – Kerncurriculum, Tutorenmodell, Kompetenzeinschätzung, Weiterbildungsgespräch – verinnerlicht habe, könne man in der eigenen Klinik oder Praxis sehr differenziert damit arbeiten. Siebolds Überzeugung: „Die Facharztweiterbildung ist etwas sehr Verbindliches. Dafür muss man auch einen sehr klaren, verbindlichen Rahmen finden.“

Der Mastertrainerkurs in Berlin dient dazu, einen Einstieg in die Themen der Qualifizierung zu finden, an der Anpassung der Tools für das eigene berufliche Feld zu arbeiten und sich mit der Rolle als Weiterbilder und den Anforderungen daran auseinanderzusetzen. Im Anschluss werden in der Regel zwei Supervisionen pro Jahr angeboten, bei denen aktuelle Probleme der Trainerarbeit besprochen werden. Die Teilnahme daran ist optional, ebenso die Mitarbeit bei überregionalen Veranstaltungen zur Ausbildung von interessierten Weiterbildern.

Klare Ansagen, was bis wann gelesen und gelernt werden muss

Angetan vom Schnupperkurs war Ende April auch Dr. med. Malte Natalis. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bildet in seiner Praxis in Freiburg in den Bereichen Schmerztherapie und Rheumatologie junge Ärztinnen und Ärzte weiter und wollte herausfinden, was er dabei noch besser machen kann. „Ich habe einiges erfahren und auch schon einiges geändert“, berichtet er kurz nach dem Kurs. Deutlicher als bisher mache er den Kollegen in Weiterbildung klar, „was bis wann gemacht und nachgelesen werden muss“. Sein Ziel ist es, „klare Richtlinien und Grenzen zu schaffen“. Das stößt nicht immer auf Gegenliebe, merkt Natalis, aber er verdeutlicht auch die Vorteile klarerer Strukturen: Die Weiterzubildenden lernten kontinuierlicher und nicht allein auf einen Prüfungstermin hin, sie könnten ihr Wissen deshalb auch einfacher überprüfen. Und klare Vorgaben zur notwendigen Lektüre vermittelten dem Nachwuchs: „Ich sorge dafür, dass Du die nötigen Dinge lernst.“

Natalis fand im Schnupperkurs erst, dass die vielen Vorgaben ein bisschen streng sind: „Das kam mir anfangs vor wie der Erziehungsstil des 19. Jahrhunderts.“ Aber ihn überzeugte das Argument, eine klare Struktur in der Weiterbildung sei von Vorteil für alle. Er erlebt zudem, dass viele junge Ärztinnen und Ärzte es nicht gelernt haben, sich selbst so zu strukturieren und durchzubeißen wie die Älteren, und einen klaren Rahmen fordern. Natalis hat vieles aus dem Seminar aufgegriffen, aber das perfekte schriftliche Konzept steht noch nicht ganz, wie er lachend einräumt: „Ich bin dabei.“

Wer Interesse an einer Teilnahme am Mastertraining am 17./18. Juni in Berlin hat, sollte sich rasch anmelden: Es werden noch einige wenige Plätze für Teilnehmer aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie freigehalten. Mitglieder vom BVOU, VLOU und DGOU zahlen 200 Euro, Nichtmitglieder 350 Euro. Interessenten wenden sich bitte direkt an den Geschäftsführer des BVOU, Dr. med. Jörg Ansorg (ansorg@bvou.net). Details zum Inhalt des Mastertrainerkurses finden Sie im nachfolgenden Link.

Sabine Rieser

Seminar für Strukturierte Weiterbildung in O und U

DKOU-Kongress 2017: Homepage verfügbar

Berlin – „Bewegung ist Leben“ – das ist das Kongressmotto des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Ende Oktober 2017. „Bewegung erhalten und verlorene Bewegung wiederherzustellen, ist in verschiedenster Sichtweise Kernaufgabe der Orthopädie und Unfallchirurgie“, betonen die drei Kongresspräsidenten Prof. Dr. med. Andrea Meurer, Prof. Dr. med. Ingo Marzi und Prof. Dr. med. Alexander Beck in ihrem gemeinsamen Vorwort.

Sie verweisen auf die Ansprüche, die sich durch die Fitnesswünsche der Jüngeren und die Ansprüche der Älteren, mit der jungen Generation sportlich Schritt zu halten, für Orthopäden und Unfallchirurgen ergeben: „Themen wie Breiten- bis Spitzensport, deren potenzielle Risiken, die Behandlung daraus resultierender Verletzungen und Überlastungsschäden, aber auch deren Prävention sind wesentliche Inhalte des Kongresses.“
Weitere Infos zu Themen und Terminen unter: DKOU 2017