Alle Beiträge von Sabine Franzke-Helmts

Hambuger Hafen

KBV-Vertreterversammlung fasst geforderte Beschlüsse

Hamburg – Die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben gestern mehrere Beschlüsse gefasst, die das Bundesgesundheitsministerium gefordert hatte. Das berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ). „Insgesamt haben wir von der Vertreterversammlung ein eindeutiges und klares Votum erhalten“, so der VV-Vorsitzende Hans-Jochen Weidhaas im Anschluss an den nicht-öffentlichen Teil der VV.

Die Beschlüsse betreffen finanzielle Zusagen an den ehemaligen KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler beziehungsweise Versorgungszusagen, die dieser während seiner Zeit in der KBV gegeben hatte. Die VV beschloss entsprechende Rückforderungen und das Vorgehen in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Einsatz eines Staatskommissars scheint verhindert

„Wir gehen davon aus, dass mit den Beschlüssen nun kein Staatskommissar vom Bundesgesundheitsministerium geschickt wird“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen dem DÄ zufolge vor Journalisten im Anschluss an die Sitzung. Damit hatte das Bundesgesundheitsministerium zuvor gedroht.

In seiner Rede vor der Vertreterversammlung war Gassen auch auf diese Auseinandersetzung eingegangen. „Wir alle wissen, dass es derzeit Stimmen aus der Politik gibt, die eine strengere Kontrolle der KBV und der gemeinsamen Selbstverwaltung fordern“, sagte er. „Wir alle wissen auch: Die KBV hat auch Fehler gemacht. An deren Aufbereitung arbeiten wir gemeinsam bereits seit Monaten intensiv. Im Vertrauensausschuss, im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und natürlich hier in der Vertreterversammlung ringen wir gemeinsam hart um den richtigen Weg.“ Die KBV habe ein ureigenes Interesse daran, Fehler und Versäumnisse lückenlos aufzuarbeiten. Dabei gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Gassen ergänzte: „Wir sind nicht nur auf einem guten Weg, die Fehler zu beseitigen, wir werden diese auch in Zukunft vermeiden.“

Satzungsentwurf soll im Juni vorliegen

Für Juni kündigte der KBV-Vorstandsvorsitzende zudem einen komplett überarbeiteten Satzungsentwurf zur Diskussion an. „Auch wenn sich diese neue Satzung im bestehenden SGB-V-Rahmen bewegt, formulieren wir an den Gesetzgeber durchaus Wünsche. Der wichtigste, weil drängendste: Keine weiteren Fesseln für die Selbstverwaltung! Selbstverwaltung muss Beinfreiheit haben, sonst ist sie keine!“

Sabine Rieser

 

SpiFa: Mitgliederversammlung lehnt Einführung eines neuen approbierten Heilberufs „Psychotherapeut“ ab

Berlin, 23. Mai 2016 – Die Mitgliederversammlung des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt den Kurs bei der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) ab.

Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V.: Der vor 17 Jahren bei der Einführung des PsychThG formulierte Qualitätsstandard darf nicht ohne Not aufgegeben werden.“ Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Gesetzesnovellierung sieht vor, dass der Psychotherapeut anders als heute nicht mehr über spezielle Kenntnisse in einem allgemein wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren verfügt. „Die mangelnde Erfahrung wird u.a. eine Verschlechterung der Patientenversorgung mit sich bringen, die unbedingt verhindert werden sollte“, so Lindemann.
Der einstimmige Beschluss der Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. vom 22. Mai 2016 im Wortlaut:
„Das BMG plant unter dem irreführenden Etikett „Novellierung des Psychotherapeutengesetzes“ die Einführung eines neuen arzt-parallelen, allgemein versorgenden Heilberufs mit Approbation. Dieser soll die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ führen. Anders als der heutige Psychotherapeut soll er jedoch nicht mehr über eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren verfügen.
Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschland (SpiFa) e.V. lehnt die Einführung eines neuen, allgemein approbierten Heilberufs mit Übernahme der bisher ärztlichen Zuständigkeit für den psychosozialen, kommunikativen und koordinativen Bereich ab.
Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ muss wie bisher entsprechend weitergebildeten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten vorbehalten und an einen hohen fachkundlichen Qualitätsstandard gebunden bleiben.“

Leitgebührenordnung GOÄ

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), begrüßt ausdrücklich die Ankündigung eines „Resets“ bei der Erarbeitung der GOÄ-Novelle durch den neuen Vorsitzenden des Gebührenordnungsausschusses, Dr. Klaus Reinhardt.

Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.: „Alles zurück auf Null, ist der richtige Weg, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen.

Alles bisher Erarbeitete gehört auf den Prüfstand.“ Das ist jetzt die Chance, das Projekt in professionelle Bahnen zu führen. Dazu braucht es ein klares Projektmanagement und ein transparentes Anhörungsverfahren. „Es ist unumgänglich, die Fachkenntnis von Berufsverbänden und Fachgesellschaften zur Erarbeitung der Leistungslegenden und -bewertungen intensiv einzubeziehen“, so Albring weiter. Aber auch an dieser Stelle funktioniert das Ganze nur, wenn eine Professionalisierung der Prozesse erfolgt, d.h. die Leistungslegenden und -bewertungen nach einheitlichen, vorher festzulegenden Vorgaben erstellt werden. Nur so kann eine Vergleichbarkeit hergestellt werden. Die endgültige Bepreisung sollte von einer neutralen Stelle vorgenommen werden. Albring: „Auch hier stimme ich Herrn Dr. Reinhardt uneingeschränkt  zu, dass zunächst ein „rein ärztliches Modell“ zu erstellen ist. Eine Einbeziehung der Kostenträger ist in dieser Phase der Erarbeitung nicht angezeigt.“

“Deutlich muss hier bei einer nun offen wahrnehmbaren innerärztlichen Diskussion über den nun zu findenden richtigen Weg zu einer ärztlichen Leitgebührenordnung darauf hingewiesen werden, dass vor einer erneuten Einbeziehung der bisherigen durch die Politik aufgedrängten Gesprächspartner in die weiteren Überlegungen, diese sich selbst hinterfragen sollten, welche Bedeutung ein konstruktives Miteinander in der Zukunft haben soll.  Nach dem durchaus schmerzlichen Prozess der Feststellung des Scheiterns der Verhandlungen und der Verhandlungsführer auf Seiten der Ärzteschaft muss mit Blick auf die teilweise fehlerhaften und scheinbar politisch motivierten Berechnungen von McKinsey im Auftrage der Verhandlungsführer des PKV Lagers auch dort wohl ein Umdenken stattfinden. Ein „weiter so” mit denselben Personen und Forderungen würde Verhandlungen wohl von vornherein erneut scheitern lassen.“

Saskia Zink

Referentin Presse- und Verbandskommunikation

 

 

 

Behandlungsfehler-Statistik des MDK: sehr niedrige Rate

Berlin/Essen – Rund die Hälfte der knapp 15.000 Fälle, in denen 2015 Behandlungsfehlervorwürfe erhoben wurden, standen in direktem Zusammenhang mit operativen Eingriffen. Etwa ein Drittel bezog sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie. Das geht aus der jüngsten Behandlungsfehlerstatistik hervor, die die Krankenkassen am 12. Mai vorgelegt haben. Zum Vergleich: Die Zahl der stationären Fälle lag im Jahr 2012 bei 18,6 Millionen, die der ambulanten Behandlungsfälle bei 550 Millionen.

Nach der jüngsten Statistik der Krankenkassen wurde im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie in 4.695 Fällen dem Verdacht nachgegangen, es liege ein Behandlungsfehler vor. Dieser wurde in 1.328 Fällen bestätigt (28,3 Prozent). „Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt jedoch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen“, sagte Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Bayern. Wenn man sich die Fehler danach ansehe, wo sie auftreten, stehe die operative Therapie an erster Stelle (31 Prozent), gefolgt von der Befunderhebung (25 Prozent) und der Pflege (9 Prozent).

MDK: OP-Fehler vermuten Patienten eher als Diagnosefehler

Die Statistik zeige trotz der beschriebenen Häufungen ein breites Spektrum: „Die festgestellten Fehler betreffen hunderte verschiedene Erkrankungen und Behandlungsmaßnahmen.“ Zudem erläuterte Zobel, die Häufigkeit der Vorwürfe bei chirurgischen Eingriffen könne nicht verwundern: „Dies hat damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, beim Patienten eher ein Verdacht entsteht als zum Beispiel bei einem Medikationsfehler. Fehler bei einer Operation sind für Patienten auch leichter erkennbar als beispielsweise Diagnosefehler.“

Insgesamt hat der MDK 2015 genau 14.828 Behandlungsfehlervorwürfe begutachtet. In 4.046 Fällen und damit bei jedem vierten Versicherten bestätigten Gutachter den Verdacht. Dr. med. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS), sprach von einem „anhaltenden Aufwärtstrend.“ Gegenüber 2014 wurden 2015 allerdings lediglich rund ein Prozent mehr Fälle begutachtet. Die Zahl der bestätigten Fehler erhöhte sich von 3.796 auf 4.046.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern haben im März 2016 gemeldet, dass 2015 bei bundesweit 7.215 abgeschlossenen Fällen in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler anerkannt wurde. Die häufigsten Diagnosen, die zu Fehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

MDS-Vertreter Gronemeyer mahnte bei der PK eine bessere Sicherheitskultur an: Nötig seien ein offener Umgang mit Fehlern und eine gezieltere Strategie zur Fehlermeidung. Dazu müsse auch über die Einführung einer Meldepflicht für Behandlungsfehler diskutiert werden.  Sabine Rieser

(Quellenhinweis: MDS/MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Voller Versicherungsschutz ohne Zusatzkosten als BVOU Mitglied

Berlin – Über den BVOU genießen Sie automatisch durch Ihre Mitgliedschaft Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung. Der Versicherungsschutz besteht für alle Verbandsmitglieder kraft Mitgliedschaft im BVOU.

Als Besonderheit fallen für die Berufsrechtsschutzversicherung des BVOU keine zusätzlichen Kosten an, das komplette Leistungspaket ist für alle Beitragsstufen im BVOU-Mitgliedsbeitrag enthalten. Für Assistenzärzte in Weiterbildung bedeutet dies beispielsweise, daß ein voll umfänglicher Berufsrechtsschutz für die ärztliche Tätigkeit in Klinik und Praxis bereits im Jahresmitgliedsbeitrag von 55 € enthalten ist.

Der Versicherungsschutz besteht nur für Ereignisse, die während der Mitgliedschaft im BVOU stattgefunden haben. Deshalb allein lohnt sich die BVOU-Mitgliedschaft für Ärzte im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie bereits ab dem ersten Tag der ärztlichen Tätigkeit in der Weiterbildung zum Facharzt.

Gegenstand der Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung sind insbesondere folgende berufsbezogene Risiken:

  • Strafrechtsschutz inkl. Verteidigung bei Korruptionsvorwürfen und Datenschutzvergehen
  • Arbeitsrechtsschutz inkl. Kündigungsschutz (angestellte Ärzte)
  • Verwaltungsrechtsschutz (beamtete Ärzte) – z.B. wegen Kündigung, Abgrenzung von Dienstaufgaben
  • Sozialrechtsschutz (Vertragsärzte, Chefärzte) – z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung
  • Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen

Bitte beachten Sie, daß die hier aufgeführten Risiken nicht von den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser oder Praxen abgedeckt werden. Deshalb sollte jeder Arzt zusätzlich eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherungen decken ausschließlich die zivilrechtlichen Risiken der ärztlichen Tätigkeit ab (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld etc.).

Straf-Rechtsschutz

Das beste Strafverfahren ist jenes, das gar nicht erst stattfindet und schon während der Ermittlungsphase eingestellt wird. Denn Strafverfahren richten sich immer gegen Sie als Person und Arzt und können rasch Ihren Ruf und Ihre Existenz gefährden. Auch ein unberechtigter Vorwurf kann hohe Kosten verursachen und Ihr Image als Arzt erheblich schädigen.

Der BVOU Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie!

Die Versicherung gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BVOU Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu straf-, ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigten ermittelt wird.

Versicherungsumfang

Der Rechtsschutz umfasst bis zu einer Höchstgrenze von 1 Mio.  Euro die Kosten des Verfahrens einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständigen sowie die Vergütung des als Verteidiger tätigen Rechtsanwaltes in Höhe der geltenden Gebührenordnung. Jedes Mitglied hat sich mit 500 Euro an den Kosten zu beteiligen (Selbstbehalt).

Im Rahmen des Straf-Rechtsschutzes besteht der Versicherungsschutz für sämtliche Strafverfahren, auch für vorsätzliche Strafvorwürfe, wie z.B. unterlassene Hilfeleistung und Abrechnungsbetrug. Die Absicherung steht immer unter dem Vorbehalt, dass sich der Vorwurf im Verlauf des Verfahrens als unzutreffend erweist. Andernfalls kann der Versicherer im Falle einer Verurteilung die erbrachten Leistungen zurückfordern.

Versierte Verteidiger und Abdeckung erhöhter Honorar-Gebührensätze

Die üblichen Rechtsschutz-Versicherungen tragen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes. Ein versierter Verteidiger ist oft nur gegen eine zusätzliche Honorarvereinbarung zu gewinnen, die deutlich über den gesetzlichen Gebührensätzen liegt. Die Differenz trägt dann der Versicherungsnehmer selbst. Zudem ist es für den einzelnen Arzt schwierig, einen Rechtsanwalt zu finden, der spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in Strafverfahren hat, die sich auf die ärztliche Berufsausübung beziehen.

Ein wesentlicher Vorteil der BVOU-Strafrechtsschutz-Versicherung ist es, jedem Mitglied einen versierten Verteidiger zu benennen, der solche speziellen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt und dessen erhöhte Kosten zu tragen. Die Versicherung übernimmt in diesen Fällen also auch Honorarforderungen über dem gesetzlichen Gebührensatz und sichert den BVOU-Mitgliedern damit die Vertretung durch Top-Anwälte.

Die freie Wahl des Verteidigers bleibt trotzdem möglich. In diesem Fall übernimmt die Versicherung jedoch nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren.

Inkl. Abdeckung Antikorruptionsgesetz

Der Versicherungsschutz besteht ferner für strafrechtliche Ermittlungen, nach dem Gesetz zur Korruptionsbekämpfung gemäß § 299a und § 300 StGB im gleichen Umfang.

Dies ist besonders wichtig, da Korruptionsvorwürfe schnell zu einer dauerhaften Rufschädigung führen können. Durch das neue bzw. für Ärzte verschärfte Antikorruptionsgesetz ist außerdem mit einer Flut an Anzeigen und staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu rechnen.

Inkl. Abdeckung Bundesdatenschutzgesetz

Es besteht auch Versicherungsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemäß §§ 43, 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nicht gedeckt durch die Straf-Rechtsschutz-Versicherung werden Geldstrafen und Geldbußen.

Hier drohen insbesondere niedergelassenen Kollegen durch die Einführung der eCard und telemedizinische Anwendungen sowie der zwangsweisen Anbindung der Praxis an das Internet zusätzliche Risiken durch Cyber-Angriffe. Zur Abdeckung von möglichen Folgekosten, von Wiederherstellungskosten bis hin zur Erpressung (z.B. durch den Einsatz von Krypto-Trojanern), sind spezielle Ergänzungsversicherungen erforderlich. Siehe dazu unseren separaten Artikel in diesem Heft.

Ablauf bei Inanspruchnahme der Versicherung

Bitte machen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger keine Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft! Ausnahme sind lediglich Angaben zur Person. Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich nach Besprechung mit Ihrem Anwalt schriftlich äußern werden.

Der Arzt, der die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch nehmen will, unterrichtet telefonisch und schriftlich den Berufsverband über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen, den Namen des Geschädigten, das Datum des Ereignisses, den Stand des Verfahrens sowie darüber, ob er einen vom BVOU benannten Verteidiger oder einen frei gewählten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt.

Der Arzt beauftragt selbst den Anwalt mit seiner Verteidigung und erteilt ihm dafür Vollmacht. Es wird gebeten, den BVOU laufend über die wichtigsten Verfahrensabschnitte (Anklageerhebung, Urteile) zu unterrichten und ihm Ablichtungen der wesentlichen Schriftstücke zu übersenden. In der Regel wird das Ihr Anwalt für Sie erledigen.

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, rufen Sie die BVOU-Geschäftsstelle an. Wir helfen Ihnen gern.

Vorrang individueller Rechtsschutz-Versicherungen

Falls der Arzt eine individuelle Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat, so sollte er diese ebenfalls über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unterrichten.

Die Leistungen dieser Versicherung gehen denen unserer Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung vor. Sie kommen Ihnen unter anderem zur Deckung des Selbstbehaltes aus der BVOU-Rechtsschutz-Versicherung zugute.

Arbeits-, Verwaltungs- und Sozial-Rechtsschutz

Der BVOU hat in die Berufs-Rechtsschutz-Versicherung die Wahrnehmung weiterer rechtlicher Interessen seiner berufstätigen Mitglieder einbezogen, nämlich in Prozessen

  • angestellter Ärzte vor Arbeitsgerichten und beamteter Ärzte vor Verwaltungsgerichten wegen arbeits- und dienstrechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Krankenhausträger (z.B. wegen Kündigung, Abgrenzung von Dienstaufgaben),
  • vor Sozialgerichten in vertragsärztlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung).

Die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes ist im Sozialrechtsweg allerdings auf Musterprozesse begrenzt, in den der BVOU diesen Rechtsschutz durch Mitteilung an die Versicherung in Anspruch nimmt. Diese Beschränkung soll eine übermäßige Kostenbelastung durch Prozesse vermeiden, die keine grundsätzlichen Fragen betreffen.

Die Versicherung erstattet die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten im Rahmen der geltenden Gebührenordnungen bis zur Höchstgrenze von 1 Mio. Euro. Das Mitglied trägt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 %, mind. 100 Euro, max. 500 Euro. Der Anwalt kann vom Mitglied frei gewählt werden.

Der Rechtsschutz gilt nur für die Kosten von Prozessen, nicht aber für die Kosten einer vorprozessualen oder außergerichtlichen anwaltlichen Beratung. Die Gewährung des Versicherungsschutzes setzt im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles (Klageerhebung) eine mindestens zweimonatige Verbandsmitgliedschaft voraus.

Anderweitig bestehende (individuelle) Rechtsschutz-Versicherungen gehen der vom BVOU abgeschlossenen Berufs-Rechtsschutz-Versicherung vor. Die Leistungen werden auf die Selbstbeteiligung des BVOU-Rechtsschutzes angerechnet.

Ablauf bei Inanspruchnahme der Versicherung

Damit die Versicherung rechtzeitig über die Deckungszusage entscheiden kann, übersenden Sie bitte vor Erhebung der eigenen Klage mit der Anmeldung einen Entwurf der Klageschrift. Werden Sie verklagt, so senden Sie uns bitte eine Durchschrift der Klageschrift.

Bitte beachten Sie die Meldefristen:

  • innerhalb eines Monats ab Klageeinreichung (bei Aktivprozessen)
  • innerhalb eines Monats nach Zustellung der gegnerischen Klage (bei Passivprozessen)

Für verspätet gemeldete Verfahren besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen

Ferner gilt die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen vor den ordentlichen Gerichten für alle BVOU-Mitglieder in der Eigenschaft als Arzt versichert.

Die Absicherung besteht subsidiär, d.h. sie greift nur, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz existiert. Die Versicherung mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro gilt in Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Ergänzende Rechtsschutz-Versicherung

Zur Absicherung von über den genannten Leistungsumfang hinausgehenden beruflichen und privaten Rechtsschutz-Risiken unterhält der BVOU Sonderkonditionen zur Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung.

Diese Spezial-Konditionen sehen unter anderem die Mitversicherung von Widerspruchsverfahren, Wettbewerbs-Rechtsschutz (aktiv und passiv), Auseinandersetzungen im Berufs-Vertrags-Recht ab Gericht etc. vor. Auch der Rechtsschutz als Arbeitgeber, wichtig für Praxisinhaber und Selbständige, kann ergänzt werden.

Die Konditionen dieses Rahmenvertrages schließen nahtlos an die Gruppen-Rechtsschutz-Deckung an. Überschneidungen und Doppelabsicherungen sind dadurch ausgeschlossen.

Bei Interesse kann ein unverbindliches Angebot zur Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung angefordert werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch Ihren Betreuer beim Funk Ärzte Service:

 

Frau Olga Zöllner

Valentinskamp 20 | 20354 Hamburg

Telefon:   +49 40 35914-494

Fax:          +49 40 3591473-494

eMail:      o.zoellner@funk-gruppe.de

Für Fragen und kurzfristige Unterstützung im Schadenfall steht Ihnen jederzeit die BVOU-Geschäftsstelle und der Justitiar des BVOU zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gern.

BVOU Versicherungen

BVOU-Landesverbände zu Terminservicestellen

Berlin – Die Vermittlung von Arztterminen über die Terminservicestellen bedeutet viel Aufwand, ist teuer, wird kaum nachgefragt – so fassen die Landesvorsitzenden des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ihre Erfahrungen vor Ort nach 100 Tagen zusammen. Das hat eine Umfrage im BVOU in den letzten Tagen ergeben.

Am 4. Mai hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine erste Bilanz vorgelegt. „Technisch einwandfrei und pünktlich haben die KVen und die KBV die Terminservicestellen organisiert und eingerichtet“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen. Sie würden aber „nicht wirklich gebraucht“. Bundesweit wurden in den ersten drei Monaten schätzungsweise 31.500 Termine über die Servicestellen gebucht. Gassen bezeichnete dies angesichts von rund 550 Millionen jährlichen Behandlungsfällen im ambulanten Bereich als sehr gering.

Es gibt schnellere Drähte für wirklich eilige Termine

Ähnlich sehen es die BVOU-Landesvorsitzenden. „Viel Lärm um nichts“ und „Außer Spesen nichts gewesen“ – so könne man die bisherigen Erfahrungen mit den Terminservicestellen in Bayern zusammenfassen, findet Dr. med. Matthias Graf. Ein nennenswerter Nutzen für Patienten sei dadurch – wie vorausgesagt – nicht entstanden. Dr. med. Klaus Thierse betont, in Berlin gebe es viel schnellere Drähte, wenn man einen Patienten rasch zu einem Kollegen vermitteln wolle. Er selbst hat freie Termine an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin weitergemeldet, aber bislang noch keinen Patienten zugewiesen bekommen.

Hessen: Orthopäden waren gefragt

„Es gibt sicherlich regionale Engpässe bei den Terminen, doch so lösen wir das Problem nicht“, ist die Meinung von Dr. med. Henning Leunert, Brandenburg. „Die Nachfrage ist gering und bei genauer Betrachtung in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt.“ Das Grundproblem, die Budgetierung der Leistungen, werde durch die Terminservicestellen nicht gelöst. Dr. med. Gerd Rauch verweist auf die jüngsten Daten der KV Hessen: Von Ende Januar bis Anfang April wurden rund 1.850 Termine bei Fachärzten vermittelt, also rund 35 pro Tag. Die Anzahl nicht wahrgenommener Facharzttermine war gering (3,5 Prozent). Anders als in anderen Bundesländern waren in Hessen Orthopädentermine aber gefragt: Knapp 200 wurden vermittelt. Nur bei Neurologen wurden noch mehr Termine vermittelt, nämlich mehr als 400.

Die Kolleginnen und Kollegen haben der KV freie Termine gemeldet, aber bislang ist die Nachfrage gering – das meldet Dr. med. Roland Tenbrock aus Nordrhein. Patienten müssten in seiner Praxis sowie nur rund drei Wochen auf einen Termin warten, Notfälle und akute Fälle würden – mit Wartezeit – täglich versorgt, ebenso jederzeit dringende Fälle, die Kollegen angekündigt haben. Tenbrocks Fazit: „Terminservicestellen verursachen Unmengen unserer Kosten und werden nur marginal genutzt.“

Vielerorts bestehen vor allem Engpässe in der Neurologie

„Die Erfahrungen im Saarland haben in den ersten Monaten gezeigt, dass sich fast keine orthopädischen Patienten gemeldet haben“, so Dr. med. Björn Bersal. „Lediglich im Bereich Rheumatologie besteht wirklich ein Engpass.“ Deshalb hätten sich aber Fachgruppenvorsitzende der Rheumatologen und Allgemeinmediziner bereits getroffen, Bersal war als Vertreter der Orthopäden mit dabei. Beschlossen wurde: Nur diejenigen Patienten werden an die Terminservicestelle überwiesen, bei denen schon eine ausführliche Diagnostik stattgefunden hat.

Relativ wenig Anfragen, problemlose Vermittlung – so beschreibt Dr. med. Jörg Panzert die Situation in Sachsen bis zum März. Seitdem gebe es eine „deutliche Zunahme“ aufgrund von Medienhinweisen, auch bei Orthopäden.

Die KV Sachsen hat bereits Ende 2014 freiwillig eine Terminservicestelle eingerichtet. Mit den Krankenkassen schloss sie damals einen Vertrag, sie stellten allerdings auch zusätzliches Geld zur Verfügung. Die Abmachung: Nur bei Schwierigkeiten mit sogenannten B-Überweisungen (4-Wochen-Frist) hilft die Terminservicestelle der KV Patienten weiter. Hausärzte, die gezielter als bisher überweisen, und Fachärzte, die noch Patienten aufnehmen, bekommen mehr Honorar.

„Modell Neupatienten“ in Sachsen führt zu Steigerungen in Praxen

Für das „Förderungsmodell Neupatienten“ stellten die Kassen in Sachsen bis Ende 2015 rund zwölf Millionen Euro bereit, davon sechs Millionen Euro für den Facharztbereich. Aber es werden auch Vergütungsanteile aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich dafür umverteilt.

Panzert verweist darauf, dass durch das Neupatienten-Modell und die B-Überweisungen Akutpatienten schneller orthopädisch behandelt werden und die Wartezeiten abgebaut wurden. Die KV habe aber darauf hingewiesen, dass Hausärzte B-Überweisungen korrekt und indikationsbezogen ausfüllen müssten, da es ansonsten zu einer starken Steigerung der dringlichen Fälle komme.

Überflüssig sind die Terminservicestellen nach Meinung von Dr. med. Ronny Jaekel, Sachsen-Anhalt: „Die Krankenkassen organisieren das für die wenigen Patienten, die das wünschen – oder keinen Termin bekommen.“ Die Terminknappheit resultiere aus dem Vergütungssystem. Pauschalen seien leistungsfeindlich, und es sei nicht lohnend, viele neue Patienten zu behandeln. Attraktiver sei für viele eine „geordnete Wiederbestellung“.

Terminmanagement in Schleswig-Holstein Sache der Praxen

In Schleswig-Holstein wurden die Terminservicestellen nach einem Vorschlag des dortigen BVOU umgesetzt, berichtet Dr. med. Christian Hauschild: „Kostengünstig und effizient bekommen Patienten lediglich einen Vermittlungs-Code. Das Terminmanagement verbleibt in den Praxen.“ Erwartungsgemäß würden die Servicestellen kaum genutzt. Auch in Thüringen „wurden bis auf Neurologen und Rheumatologen kaum Facharzttermine nachgefragt“, so Dr. med. Jens Krannich. Die bisherige und weiter gelebte Praxis, bei medizinisch erforderlichen kurzfristigen Terminen mit haus- und fachärztlichen Kollegen zu telefonieren, habe sich gewährt. Effektiv sei auch die in Thüringen für Versicherte der AOK und der Techniker Krankenkasse mögliche Kennzeichnung einer dringenden Behandlung.

Die Terminservicestellen seien „kein Thema für die orthopädischen Kollegen, weil Termine in der Regel in weniger als vier Wochen erhältlich sind“, berichtet Dr. med. Angela Moewes aus Westfalen-Lippe. Dort sind ihrer Kenntnis nach zeitnahe Termine allenfalls bei Neurologen und Rheumatologen ein Problem.  Sabine Rieser

GOÄ Institut ist eine Stärkung ärztlicher Selbstverwaltung

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), begrüßt ausdrücklich die Gründung eines GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS).

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Die Gründung des GOÄ-Instituts durch die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband (PVS) ist ein außerordentlich konstruktiver Beitrag ärztlicher Selbsthilfeorganisationen zur Neuentwicklung einer GOÄ. Wir müssen endlich zu einer durch die Ärzteschaft, auf ärztlicher Expertise basierenden, selbst entwickelten, aktualisierten Gebührenordnung kommen.“ So können belastbare Daten aus der Versorgung als Grundlage und Kontrolle in die Erarbeitung von realistischen Leistungsbewertungen einfließen.

Mit Blick auf das heutige Verbändetreffen erklärt Dr. Dirk Heinrich: „Prof. Dr. Montgomery signalisiert bisher leider nicht, dass die Bundesärztekammer ernsthaft bereit ist, auf die Verbände mit der notwendigen Transparenz zum bisherigen Verhandlungsgeschehen zuzugehen. Ein „weiter so“ wie bisher werden wir jedoch nicht akzeptieren und der dahingehende Versuch, beispielsweise die Änderungen des Paragraphenteils durchzudrücken, wird es mit uns nicht geben.“

Zum weiteren Ablauf, wie sich die Ärzteverbände die Erarbeitung einer GOÄ-Novelle vorstellen, hat der SpiFa e.V. bereits im Rahmen seiner Beteiligung in der Allianz Deutscher Ärzteverbände konkrete Vorschläge unterbreitet, diese sind der Maßstab.

 

Mit freundlichen Grüßen

Saskia Zink

Referentin

Presse- und Verbandskommunikation

Orthopäden und Unfallchirurgen gemeinsam in die Zukunft

Baden-Baden – Die medizinischen Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie sollen in Zukunft noch enger vernetzt werden. „Das optimiert die Therapieabläufe bei der Behandlung von Erkrankungen im Bewegungssystem und davon profitieren vor allem die Patienten“, sagt Professor Dr. Grifka, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Bad Abbach. Die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit der beiden medizinischen Fachgebiete war auch ein Thema der 64. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) in Baden Baden.

Schon 2008 wurden die beiden medizinischen Fachbereiche zur Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengelegt. „Deutschland hat mit der Zusammenlegung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie sowie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie damals nachvollzogen, was weltweit Standard ist: eine gemeinsame Fachvertretung für die Knochen- und Gelenkbehandlung“, sagt Prof. Dr. Joachim Grifka, der auch der Gründungspräsident der gemeinsamen Dachgesellschaft war.

Großer Versorgungsbedarf und wichtige Notfallversorgung

Zum Behandlungsfeld der Orthopäden zählen heute Volkskrankheiten, die viele Millionen Menschen betreffen: Arthrose (ca. 15 Millionen Betroffene), Osteoporose (ca. 9 Millionen Betroffene), Wirbelsäulenbeschwerden (ca. 20 Millionen Betroffene).

Dazu kommen die Behandlung von akuten Knochen- und Gelenkbeschwerden, angeborenen und wachstumsbedingten Beschwerden sowie vielfältige Abnutzungserscheinungen, die durch die steigende Lebenserwartung weiter zunehmen werden.

Im Bereich der Unfallchirurgie verfügt Deutschland über ein beispielhaft organisiertes und ausgestattetes Notfallsystem. Die Unfallchirurgie hat ihren Schwerpunkt in der Behandlung von Verletzungen am Bewegungssystem von Kindern bis zu Senioren. „Unser gemeinsames Ziel für die Zukunft ist die Therapie aus einer Hand für den Patienten“, sagt Professor Dr. Ulrich Stöckle, Direktor der BG-Unfallklinik in Tübingen und zusammen mit Professor Grifka einer der beiden Kongresspräsidenten bei der 64. Jahrestagung des VSOU in Baden-Baden.

Der Kongress der Süddeutschen Orthopäden und Unfallchirurgen ist ein Beispiel, wie zwei Kongresspräsidenten gemeinsam den gesamten Versorgungsbereich abdecken.

Ziel: Optimierungspotenzial nutzen

Bislang gebe es im Alltag gelegentlich Asymmetrien in der Weiterbildung bei Orthopäden und Unfallchirurgen oder Diskussionsbedarf bei der Besetzung von Positionen und bei den Zuständigkeiten im Klinikalltag, so Stöckle. Mit der Intensivierung der Zusammenarbeit in allen Bereichen der Knochen- und Gelenkbehandlung ließen sich viele dieser Unschärfen beseitigen.

So soll nach den Vorstellungen der VSOU in Zukunft erst nach dem Facharzt eine Spezialisierung der Ausbildung in Bereichen wie spezielle Unfallchirurgie, spezielle Orthopädie, Kinderorthopädie, Rheumaorthopädie, physikalische Therapie oder Handchirurgie stattfinden.

Vorteil für die Patienten: Therapien aus einer Hand

Mit der Vereinfachung der Strukturen wollen Orthopäden und Unfallchirurgen vor allem auch die international führende Position der deutschen Ärzte auf dem Gebiet der Behandlung von Unfallverletzungen und der orthopädischen Erkrankungen allgemein auch für die Zukunft sicherstellen – sowohl bei konservativen wie auch bei chirurgischen Therapien, meint Grifka.

Größter Nutzen für die Patienten aus dieser Strukturverbesserung: Sie brauchen in Zukunft auch bei komplizierten Erkrankungen im Bewegungssystem nur noch einen ärztlichen Ansprechpartner und finden leichter den richtigen Spezialisten, der sowohl die Techniken der Orthopädie als auch die Unfallchirurgie beherrscht.

Gemeinsame Kongresse und das gemeinsame Ausbildungskonzept sollen dabei das medizinische Versorgungsniveau auf höchstem Qualitätsstandard sicherstellen.

Pressemitteilung. Semikolon

http://vsou.newswork.de

 

Kritik an der GOÄ-Novelle reißt nicht ab

Düsseldorf – Das „Ärztebündnis Nordrhein“, ein Zusammenschluss von 40 Mandatsträgern der Ärztekammer Nordrhein, hat die GOÄ-Verhandlungsergebnisse der Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert. In einem offenen Brief zur angestrebten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden gleich mehrere Punkte kritisiert. Darauf weist Dr. med. Folker Franzen hin, stellvertretender Landesvorsitzender Nordrhein des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und Mitglied der Fraktion „Ärztebündnis Nordrhein“.

GOÄ aktualisieren statt novellieren

So wird bemängelt, dass massive Einschränkungen der freien Berufsausübung und eine Angleichung der GOÄ an den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) drohten, statt dass die Verhandlungsführer auf ärztlicher Seite bislang die Freiberuflichkeit verteidigt hätten. Anstatt die GOÄ wie geplant zu novellieren, solle man sie lieber aktualisieren: „Wir halten eine Aktualisierung der Leistungslegenden und Übernahme der Analogziffern mit einer regulären Bezeichnung in die GOÄ für ausreichend.“

Honoraranpassungen sofort angehen

Weiterhin fordert das Bündnis die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über eine Honoraranpassung. Für eine „Gemeinsame Kommission“ (GeKo) sowie eine Änderung des Paragrafenteils in der GOÄ sehe man hingegen keine Notwendigkeit. Vorgesehen war im Rahmen der Novellierungsabsprachen bislang, dass eine Kommission aus Vertretern der Ärzteschaft, der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe eine Art Positivliste erstellen sollte mit Behandlungsformen, die eine Steigerung des Gebührensatzes weiterhin erlauben. Zudem sollte eine Art Negativliste erstellt werden mit Gründen, die Ärzte nicht zur Steigerung des Gebührensatzes heranziehen dürfen. Die Letztentscheidung über die Vorschläge der GeKo sollte beim Bundesgesundheitsministerium liegen.

Rochell Ende 2015: keine „Begründungsarien“ mehr

Dr. med. Bernhard Rochell, GOÄ-Beauftragter der BÄK, hatte Ende 2015 bei einer Informationsveranstaltung erläutert, warum es bei den Steigerungssätzen Veränderungen geben müsse. Dass es künftig nur noch zwei Gebührensätze geben solle, liege daran, dass die von der Ärzteschaft geforderte deutliche Anhebung des einfachen Gebührensatzes nur unter der Voraussetzung einer deutlichen Reglementierung der Steigerung durchsetzbar sein werde, zitierte das „Deutsche Ärzteblatt“ am 4. Dezember 2015 Rochell. Und weiter: Das Abrechnungsverfahren werde sich allerdings deutlich vereinfachen, weil es keine „Begründungsarien“ von Ärzten mehr gegenüber den PKV-Unternehmen geben müsse.

Keine Mitgliedschaft im Beirat der Allianz mehr

Die Forderungen des „Ärztebündnis Nordrhein“ gehen noch weiter. So sollten alle Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesärztekammern sowie der Bundesärztekammer sofort aus dem „Ärztlichen Beirat“ der Allianz Private Krankenversicherung ausscheiden. „Ihre Mitgliedschaft in diesem Gremium wirft ein schiefes Licht auf die gesamte Ärzteschaft“, heißt es in dem offenen Brief.

Sabine Rieser

Kammer bestätigt: Keine Einschränkung in der Rheumatherapie für Fachärzte in O&U

Stuttgart – Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie in Baden-Württemberg können ihre Rheumapatienten weiterhin im Rahmen einer medikamentösen (konservativen) Basistherapie versorgen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie absolviert haben oder nicht. Das hat die Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg vor kurzem in einer Klarstellung zu den Kompetenzgrenzen internistische Rheumatologie/orthopädische Rheumatologie bekräftigt.

Therapie ist nicht „fachfremd“

Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung 2006 für Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sei „die medikamentöse (konservative) Basistherapie rheumatischer Erkrankungen im Rahmen der orthopädisch-rheumatologischen Behandlung nicht als fachfremd anzusehen“, heißt es in dem Brief. Unterschrieben haben ihn der Präsident der Landesärztekammer, Dr. med. Ulrich Clever, und der Vorsitzende des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“.

Sie betonen, man wolle mit dem Schreiben eine möglicherweise missverständliche Mitteilung an die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie vom Februar 2015 präzisieren. Damals hatte die LÄK Baden-Württemberg mitgeteilt, „die rheumatische Basistherapie einschließlich Biologika mit umfassender Beratung und Kontrolle der medikamentösen Behandlung“ gehöre für einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nicht zum Gebiet.

Für die Klarstellung hatten sich der Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), Dr. med. Johannes Flechtenmacher, und das Landesteam Baden-Württemberg des BVOU eingesetzt. „Auch wenn es hin und wieder Auseinandersetzungen um die Kompetenzen einzelner Facharztgruppen gibt, so arbeiten Orthopäden und internistische Rheumatologen vor Ort gut und vertrauensvoll zum Wohle des Patienten zusammen“, betonte Flechtenmacher.

Der BVOU kümmert sich im Referat Rheumatologie und innerhalb der ADO kontinuierlich darum, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie auf dem Gebiet der Rheumatologie fortzubilden. Ziel ist höchste Therapiequalität auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Einen Überblick über die aktuellen Fortbildungsangebote des BVOU im Bereich Rheumatologie finden Sie hier:

Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskursreihe zum “RhefO”

Weitere Informationen

Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs I

Frankfurt/Main, 04.06.2016
Zur Anmeldung

Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs II

Frankfurt/Main, 24.09.2016
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Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs III

Ludwigshafen, 01./02.07.2016
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Berlin (DKOU), 28.-29.10.2016
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Rheuma-Super-Refresher

Berlin am 16./17.09.2016
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