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KBV zu Terminservicestellen: Nachfrage ist verhalten

Berlin – In den letzten vier Wochen sind 327 Termine bei Orthopäden/Unfallchirurgen über das Webtool „eTerminservice“ gebucht worden.  Dieses Angebot der KV Telematik GmbH (KVTG) nutzen derzeit elf von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Arbeit ihrer Terminservicestellen. Bei Chirurgen wurden im gleichen Zeitraum 63 Termine vergeben für Patienten, die ein Recht auf die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb von vier Wochen haben.  In anderen Facharztgruppen war die Nachfrage viel größer: So wurden knapp 2.000 Termine bei Internisten gebucht, ebenso viele bei Nervenärzten. Bei Augenärzten waren es mehr als 400.

Darauf verwies am 4. Mai Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der  KVTG.  Mit Hilfe von „eTerminservice“ können Haus- und Fachärzte Überweisungscodes für Patienten anfordern und auf deren Überweisung speichern, um die vorgeschriebene Dringlichkeit der Überweisung zu belegen. Sie können das System nutzen, um freie Termine anzubieten. Die Terminservicestellen der KVen können damit freie Arzttermine suchen und vermitteln. Zukünftig sollen Terminmeldungenen und deren Verwaltung auch über die Praxissoftware steuerbar sein. Sechs KVen arbeiten derzeit noch mit eigenen Servicetools.

Gassen: Vermittlung wird „nicht wirklich gebraucht“

Nach den ersten 100 Tagen wurden mit „eTerminservice“ 19.500 Arzttermine gebucht, bundesweit waren es schätzungsweise 31.500. 12.000 Facharztpraxen stellten Termine via „eTerminservice“ zur Verfügung. „Technisch einwandfrei und pünktlich haben die KVen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Terminservicestellen organisiert und eingerichtet“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen.  Sie würden aber „nicht wirklich gebraucht“.  Denn angesichts von mehr als 550 Millionen Behandlungsfällen im ambulanten Bereich sei die Nachfrage sehr gering. Möglicherweise wird sie aber stark steigen, wenn die neue Psychotherapie-Richtlinie verabschiedet worden ist. Dann müssen auch psychotherapeutische Erstsprechstunden vermittelt werden.  Sabine Rieser

Pressesprecherin BVOU

Sabine Rieser Pressesprecherin des BVOU

Berlin, 4. Mai 2016 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) baut seine Kommunikation aus. Sabine Rieser (53) unterstützt künftig die Medienarbeit des Verbandes. Sie fungiert als Leitung Kommunikation und Pressearbeit. Rieser war zuvor Leiterin des Berliner Büros des Deutschen Ärzteblatts.

Der BVOU vertritt mehr als 7.000 Kolleginnen und Kollegen in Praxis und Klinik. „Deren Beitrag zur Gesundheitsversorgung wollen wir in Zukunft stärker medial herausstellen“, sagte BVOU-Präsident Dr. med. Johannes Flechtenmacher. Der BVOU arbeitet eng mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zusammen. Deren Generalsekretär Prof. Dr. med. Reinhard Hoffmann sagte: „Auch wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Rieser.“

Pressekontakt:

Sabine Rieser

Leitung Kommunikation und Pressearbeit

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)

Akademie Deutscher Orthopäden (ADO)

Straße des 17. Juni 106 – 108 | 10623 Berlin
Fon 030 797 444 51 | Fax 030 797 444 45
Mobil 0171/ 9935 394

Sabine.Rieser@bvou.net |www.bvou.net

Foto: Georg Lopata, Axentis

GOÄ-Novelle: Windhorst nennt Gründe fürs Scheitern

Baden-Baden – Einseitige Vorgaben der Politik, Personalprobleme, fehlende Daten – fürs vorläufige Scheitern der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat Dr. med. Theo Windhorst Ende April verschiedene Gründe angeführt. Windhorst, der vor kurzem als Verhandlungsführer für die Bundesärztekammer (BÄK) zurückgetreten war, äußerte sich im Rahmen einer Podiumsdiskussion während des Kongresses der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen in Baden-Baden.

Zu wenig Personal und keine ausreichenden Daten

Vertreter des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und anderer ärztlicher Berufsverbände hatten immer wieder kritisiert, die BÄK beschäftige für die GOÄ-Überarbeitung zu wenige Mitarbeiter. Dies räumte Windhorst nun ein: „Wir hatten nicht genug Personal.“ Ein weiteres Problem sei gewesen, dass dringend notwendige Daten für diverse Berechnungen nicht vorgelegen hätten. Entsprechende Hoffnungen, genügend Daten von den Privatärztlichen Verrechnungsstellen nutzen zu können, haben sich nach seinen Worten nicht erfüllt.

Seine Darstellung bestätigte Karl-Josef Maiwald, Abteilungsdirektor bei der Debeka. Auch in Zukunft würden den Ärzten keine besseren Daten vorliegen, prognostizierte er: „Die Ärzte haben keinen Pool dafür, die private Krankenversicherung aber schon. Wir haben die Daten von Ihren Rechnungen.“

Heller: Sorgfalt statt Tempo

Gründliches Arbeiten bei einem neuen Anlauf zur Novellierung mahnte Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller an, BVOU-Vizepräsident. In den letzten Monaten sei es infolge des Zeitdrucks und der personellen Unterbesetzung immer wieder zu Unstimmigkeiten aufseiten der BÄK gekommen. Auch müsse man sich Zeit nehmen, um einen fairen Ausgleich zwischen den Preisvorstellungen der verschiedenen Facharztgruppen zu schaffen. Für ihn gelte, so Heller: „Ich komme besser mit einer alten GOÄ zurecht als mit einer neuen, zu der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagt, wir müssten für die Beihilfe sparen.“

Auch Windhorst warnte vor einem unnötig hohen Tempo. Schon in der Vergangenheit hat es nach seinen Worten gedauert – weil man zunächst die Legendierungen für eine neue GOÄ fertigstellen musste und erst im Anschluss Bepreisung und Berechnungen vornehmen konnte. Anders herum sei es aber nicht gegangen. Das Engagement von Prof. Heller bei den Novellierungsarbeiten lobte er ausdrücklich: „Wir hatten sehr gute Sitzungen.“

Scharfe Kritik übte der ehemalige Verhandlungsführer am Bundesgesundheitsministerium (BMG): „Die Politik macht sich die Finger nicht schmutzig.“ Das BMG habe darauf bestanden, dass sich BÄK, Beihilfe und private Krankenversicherung einigten, vorher sei an eine Novellierung nicht zu denken. Doch auch innerärztlich hatte Windhorst nach eigenen Angaben Grund, sich zu ärgern. Als er zumindest eine zweistellige Erhöhung des GOÄ-Volumens gefordert habe, habe er von vielen „einen draufgekriegt“.

Debatten um erhebliche Kostensenkungen

Sowohl Maiwald wie Windhorst erwähnten, dass auch unterschiedliche Kostenentwicklungen in den verschiedenen Bereichen ein Problem bei den Novellierungsarbeiten waren. Für Laborleistungen und für manche bildgebenden Verfahren seien die Preise in den letzten Jahren erheblich gesunken, sagte Maiwald. Dies müsse man in Kalkulationen einbeziehen. Windhorst entgegnete, gewünschte Kürzungen im Laborbereich von knapp 30 Prozent habe man nicht mittragen können. Es gebe Arztgruppen, für die diese Einnahmen wichtig seien und für die man nach einem Ausgleich hätte suchen müssen, denn: „Wir machen doch keine neue GOÄ, um sie gleich hinterher deflationär zu machen.“  Sabine Rieser

Mitgliederversammlung: Honorar, KV-Wahlen, Medienangebot

Baden-Baden – Eine Vielzahl von Themen haben die Vorstandsmitglieder des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie in den zurückliegenden Monaten bearbeitet. In Baden-Baden berichteten sie der Mitgliederversammlung davon.

Die Dauerbaustelle Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat auch die Mitgliederversammlung (MV) des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) Ende April in Baden-Baden beschäftigt.

BVOU-Präsident Dr. med. Johannes Flechtenmacher betonte mit Hinweis auf die kurz zuvor gerade gescheiterten Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung: „Die Orthopäden und Unfallchirurgen hätten gern gesehen, dass bei der Reform etwas Anständiges herauskommt – aber das war so nicht möglich.“ Die Problematik der Novellierungsvorschläge sei „ganz oben nicht erkannt worden“.

GOÄ-Novelle nun besser in Ruhe vorbereiten

Flechtenmacher dankte dem BVOU-Vizepräsidenten Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller, der die Fachgruppe bei der GOÄ-Novellierung engagiert vertreten habe – und zwar mit enormem Arbeitseinsatz.

Heller stellte vor der MV klar: „Es macht keinen Sinn, sich mit einer neuen GOÄ zu beeilen. Es ist sinnvoll, sie nun in aller Ruhe zu novellieren.“ Korrekte Legendierungen für den Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie lägen vor.

Neues gemeinsames EBM-Kapitel mit den Chirurgen

Neben der Novellierung der GOÄ begleitet der BVOU auch die anstehende Überarbeitung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Geplant ist nach Darstellung von Flechtenmacher die Zusammenlegung der Kapitel 7 (Chirurgie) und 18 (Orthopädie).

Mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen sei man sich in Bezug auf die Definition von Unterkapiteln in einem neuen gemeinsamen Kapitel einig, so der BVOU-Präsident. Probleme könne es später aber durch die neue Bedarfsplanung geben.

Auf jeden Fall müsse die Orthopädie/Unfallchirurgie nicht nur korrekt abgebildet werden in einem neuen EBM-Kapitel, sondern auch der niedrige Fallwert müsse thematisiert werden: „Es muss am Ende mehr Honorar für uns geben.“

KV-Wahlen: Aufruf zur Beteiligung

BVOU-Schatzmeister Dr. med. Helmut Weinhart erinnerte an die in diesem Jahr bundesweit anstehenden Wahlen in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Er rief die BVOU-Mitglieder auf, sich daran zu beteiligen und Kollegen des eigenen Fachs in die Vertreterversammlung (VV) zu wählen: „Wenn es Facharzt-Listen gibt, soll man diese auch wählen. Sonst verwässern wir uns selbst die Möglichkeiten, die wir haben.“

Er appellierte an Kolleginnen und Kollegen, sich mit ihrer regionalen Wahlordnung zu befassen. So ist es aus Weinharts Sicht zwar verständlich, dass mancher vielleicht eine Liste in die engere Wahl zieht, auf der ein regional bekannterer Kollege platziert ist. Doch je nach Listenplatz ist unsicher, ob dieser dann auch in die VV kommt.

Und bei gemischten Hausarzt-Facharzt-Listen ist mehreren Wortmeldungen aus der Mitgliederversammlung zufolge oft unklar, welche Politik die Gewählten in der Vertreterversammlung später machen werden.

Homepage wird weiter verbessert

Im Bericht des BVOU-Vorstands spielten auch Verbesserungen an den Medien des Verbands und zusätzliche Fortbildungsangebote eine Rolle.

Flechtenmacher wies darauf hin, dass die Homepage an vielen Stellen optimiert worden sei, aber: „Das ist work in progress. Noch funktioniert nicht alles so wie gewünscht.“

Die Rundmail-Funktion für Mandatsträger sei auch im neuen System verfügbar. Und die Information der Kolleginnen und Kollegen in der Region mit internen Informationen sei über die jeweiligen Landesgruppen abgebildet. Mitglieder, die sich für andere BVOU-Landesverbände interessieren, können sich bei diesen Landesgruppen anmelden und erhalten dann ebenfalls alle Informationen.

ADO-Fortbildungsangebot wird ausgebaut und Kooperationen gestärkt

Verbessert wurde auch die Integration der ADO auf der Homepage. So lassen sich Kurse nun direkt über die Homepage buchen und bezahlen.

Gleichzeitig arbeitet der BVOU intensiv an der gemeinsamen Akademie mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Bis Ende 2016 wolle man noch offene organisatorische und buchhalterische Fragen abschließend klären, so Flechtenmacher.

Junges Forum in Orthopädie und Unfallchirurgie

Auch die Arbeit im „Jungen Forum“ geht voran, wie Vorstandsmitglied PD Dr. med. Axel Sckell berichtete. Mit der Zusammenlegung aller Aktivitäten im Jungen Forum O und U wollen BVOU und DGOU dem Nachwuchs im Fach eine gemeinsame Plattform geben und Kräfte bündeln.

Sabine Rieser

Web

Studie: Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps

Berlin – „Bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps ist es für Bürger, aber auch für Ärzte nicht einfach, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden.“ Darauf hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Ende April bei der Vorstellung der Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps“ hingewiesen. „Nötig sind klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patienten, medizinisches Personal und App-Hersteller“, so Gröhe. Gleichzeitig müsse man aber dafür sorgen, dass „Produkte, die einen wirklichen Nutzen für Patienten bringen, schnell in die Versorgung gelangen“.

Nur wenige Apps mit diagnostischem oder therapeutischem Nutzen

Die mehr als 300 Seiten umfassende Studie des „Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik“ bietet eine Bestandsaufnahme zu Gesundheits-Apps, zu ihrer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung und zu möglichen Handlungsempfehlungen. Die Autoren stellen unter anderem heraus, dass Produkte mit diagnostischem oder therapeutischem Anspruch eher selten sind. Umfassende Belege für den Nutzen medizinischer Apps fehlten häufig. Hier sei mehr Evidenz notwendig. Außerdem müsse die Diskussion über ethische und datenschutzrechtliche Aspekte der Anwendung vertieft werden. „Auch professionelle Nutzer benötigen Orientierung“, so ein weiterer Hinweis. Leitlinien oder Empfehlungen für Ärzte, Krankenkassen und andere könnten helfen.

Sinnvolle Apps können die Krankenkassen erstatten

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass nach dem E-Health-Gesetz digitale Anwendungen, die die Versorgung verbessern, auch von den Krankenkassen erstattet werden sollen. Über den Innovationsfonds können zudem Projekte und Forschungsvorhaben gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung bieten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe zudem für App-Entwickler bereits eine Orientierungshilfe für die Zulassung von „Medical Apps“ vorgelegt. Auf europäischer Ebene wird gerade an einem „Code of Conduct“ gearbeitet, der Entwickler von Gesundheits-Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz zu bestimmten Standards verpflichten soll.

Auch der Bundesjustizminister nutzt Wearables

Darüber hatte im Februar Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) informiert. Gemeinsam mit dem Bundesverband Informationswirtschaft hatte sein Ministerium aus Anlass des „Safer Internat Day“ eine Tagung zum Thema Gesundheits-Apps und Wearables (Oberbegriff für Computertechnologien, die man am Körper trägt, beispielsweise intelligente Armbänder) veranstaltet. Solche Angebote würden, darin waren sich alle Referenten einig, immer häufiger genutzt. Maas erklärte damals, er nutze Wearables ebenfalls, während des Sports. Die Möglichkeiten seien groß, aber es gebe auch viele Fragen, die geklärt werden müssten. Deshalb sei das Thema für Verbraucherinnen und Verbraucher außerordentlich aktuell. Kurz zuvor hatte sich die Stiftung Warentest kritisch mit dem Angebot an Fitness-Armbändern auseinandergesetzt.                     Sabine Rieser

Links:

https://www.test.de/Fitnessarmbaender-Nur-zwei-von-zwoelf-sind-gut-4957497-0/ (kostenpflichtiger Download)
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/A/App-Studie/CHARISMHA_Kurzfassung_V.01.3-20160424.pdf

Diagnose - Zweitmeinung

Neurochirurgen: Regeln für ärztliche Zweitmeinung

Berlin – Ist eine Rückenoperation sinnvoll – oder nicht? Damit Kolleginnen und Kollegen im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens auf diese Frage sinnvolle Antworten finden können, haben die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) und der Berufsverband Deutscher Neurochirurgen (BDNC) in einer Stellungnahme notwendige Anforderungen für eine qualifizierte Zweitmeinung formuliert. Dabei stünden die körperliche Untersuchung des Patienten und die fachliche Qualifikation der um eine zweite Meinung gebetenen Ärzte im Mittelpunkt. Das erläuterten Experten auf dem 133. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) in Berlin, wie aus einer Pressemitteilung der DGCH hervorgeht.

Diskussion um Wirbelsäulen-Operationen

In den Jahren 2005 bis 2011 ist demnach die Zahl verschiedener Eingriffe an der Wirbelsäule sprunghaft angestiegen. Dies hatte eine öffentliche Debatte darüber ausgelöst, ob bei Rückenbeschwerden mitunter zu schnell oder zu umfangreich operiert wird. Für das 2014 weist das Statistische Bundesamt 285.000 Operationen im vollstationären Bereich aus, Belegkliniken nicht mitgezählt. Darunter fallen etwa Operationen zur Entfernung von ausgetretenem Bandscheibenmaterial, der Einsatz von Spreizern oder Bandscheibenprothesen und Versteifungen an der Wirbelsäule.

Ein zentraler Punkt, den ein Zweitmeinungsverfahren erfüllen müsse, sei die körperliche Untersuchung und Befragung durch den Arzt. Die Begutachtung von Röntgenbildern allein ist aus Sicht der Neurochirurgen in keinem Fall ausreichend, um eine Entscheidung für oder gegen einen Wirbelsäuleneingriff zu treffen. „Erst in der Zusammenschau von Bildgebung, Beschwerden und körperlicher Untersuchung ist ein Urteil möglich“, sagte DGNC-Vizepräsident Prof. Dr. med. Walter Stummer.

Neutrale und rasche Zweitmeinung benötigt angemessene Vergütung

Schließlich müsse die zweite Begutachtung zeitnah erfolgen, betonte der Neurochirurg. Denn schmerzgeplagten Patienten dürften keine unnötigen Behandlungsverzögerungen zugemutet werden. Ein solches System setze eine angemessene finanzielle Vergütung voraus. „Nur so kann sichergestellt werden, dass eine wirklich neutrale und zügige Einschätzung erfolgt“, erklärte die DGCH-Präsidentin Prof. Dr. med. Gabriele Schackert.

Gemeinsamer Bundesausschuss arbeitet noch an Anforderungen

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben Versicherte einen Rechtsanspruch erhalten, sich vor mengenanfälligen planbaren Eingriffen eine unabhängige Zweitmeinung zur medizinischen Notwendigkeit einzuholen. Zusätzliche Zweitmeinungsangebote der Krankenkassen im Rahmen von Satzungsleistungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Für beide Konstellationen muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Festlegungen treffen. Eigentlich sollte er bis Ende 2015 bereits für alle Zweitmeinungsgeber Anforderungen an Qualifikation sowie an Strukturen und Prozesse festlegen. Auch sollte bis 31. März 2016 eine eigene Abrechnungsmöglichkeit im Einheitlichen Bewertungsmaßstab geschaffen werden. Das Abstimmungsverfahren laufe aber noch, hieß es auf Anfrage im G-BA.               Sabine Rieser

GOÄ-Novelle: ab Mai mit den Berufsverbänden

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) geht mit einem neuen Team in die weiteren Verhandlungen um eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Diskussionen über die GOÄ-Reform werden aber anhalten – auf dem Deutschen Ärztetag Ende Mai in Hamburg ist ein neuerlicher Sachstandsbericht angekündigt.

Reinhardt folgt auf Windhorst

Der BÄK-Vorstand hat am 22. April Dr. med. Klaus Reinhardt als neuen Vorsitzenden des Gebührenordnungsausschusses gewählt. Der 56-jährige Allgemeinarzt folgt Dr. Theodor Windhorst. Reinhardt ist Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer, Vize-Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Hartmannbundes.

„Bei der Novelle der Gebührenordnung für Ärzte müssen wir den Blick nach vorn richten und gemeinsam mit unseren Verhandlungspartnern, mit den ärztlichen Verbänden und mit dem Bundesgesundheitsministerium eine tragfähige Reform auf den Weg bringen“, sagte Reinhardt. Er wird gemeinsam mit dem BÄK-Präsidenten Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery und dem GOÄ-Verhandlungsbeauftragten der BÄK, Dr. Bernhard Rochell, die Beratungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe führen. Dies solle „unter intensiver Einbeziehung der ärztlichen Verbände“ geschehen, so die BÄK.

Erst das Leistungsverzeichnis, dann ein Preismodell

Am 11. Mai sollen die Beratungen mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden beginnen. Die Gespräche finden zunächst auf Grundlage der bisher verhandelten Leistungslegenden ohne Bewertungen statt. Dabei soll das Leistungsverzeichnis „auf Inkongruenzen und notwendige, jedoch noch nicht enthaltene Leistungen“ überprüft werden. Dann erst soll ein Preismodell entwickelt und in einem zweiten Schritt konsentiert werden.

Die BÄK steht wegen der GOÄ-Verhandlungen seit Monaten in der Kritik. Fachgesellschaften und ärztliche Berufsverbände werfen ihr vor, nicht ausreichend einbezogen worden zu sein. Zuletzt hatte der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands die Argumentationen der bisherigen GOÄ-Verhandlungsführer einer kritischen Analyse unterzogen.  Sabine Rieser

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Barrierearm – dank Fahrstuhl und Treppenlift

Berlin – Vielen Orthopäden ist der Umbau ihrer Praxis mit dem Ziel der Barrierefreiheit zu teuer. Dr. med. Klaus Thierses Praxis verfügt seit kurzem über einen Fahrstuhl, der aufwendig an das Haus angebaut wurde. Und über einen Treppenlift, damit seine gehbehinderten Patienten die halbe Treppe zwischen Fahrstuhlausgang und Praxis auch noch überwinden können. Wie hat Thierse, Vorsitzender des Landesverbands Berlin des Berufsverbands der Orthopäden und Unfallchirurgen, das geschafft und finanziert?

Der Vermieter seiner orthopädischen Praxis habe investiert, erzählt Thierse. Auf der Etage gebe es auch noch einen Zahnarzt, dessen Patienten ebenfalls von Fahrstuhl und Treppenlift profitierten. Die Ausgaben würden auf die Praxen umgelegt und seien gut finanzierbar. Dass dies ein Sonderfall ist, weiß der BVOU-Landesvorsitzende: „Wer eine solche Investition für seine Einzelpraxis zu stemmen hätte, für den wäre das schwer zu finanzieren, zumindest als Umbau.“ Ein Kollege habe gerade neu gebaut und von vornherein auf Barrierefreiheit für seine Praxis geachtet. Er sei mit einer „mittleren fünfstelligen Summe“ ausgekommen.

Thierse: Nötig sind Zuschüsse, nicht nur günstige Kredite

Niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Praxen barrierearm umbauen können, hält Thierse generell für eine gute Idee. Es müsse sich aber um echte Zuschüsse handeln. Verbilligte Kredite seien nicht ausreichend, weil man das Geld ja zurückzahlen müsse. Derzeit seien die Zinsen zudem so niedrig, dass ein vergünstigter Kredit kaum ein Vorteil sei.

Haben seine Kolleginnen und Kollegen überhaupt ein Interesse daran, ihre Praxen barrierearm umzubauen? Thierse bezweifelt das. „Orthopädische Praxen sind ja sowieso voll“, sagt er. „In meiner Praxis gibt es nun einen Fahrstuhl und einen Treppenlift, aber meine Patienten stehen da nicht gerade Schlange. Selbst diejenigen, die einen Rollator nutzen, haben es bisher ganz gut in die Praxis geschafft. Blinde Patienten kommen sowieso in Begleitung, gehörlose Patienten schaffen es allein.“

Wege mit Bus und Bahn sind oft das größere Problem

Als Thierse damals seine Praxis eröffnete, hatte er schon über einen Fahrstuhlanbau nachgedacht. Doch die Investition erschien ihm viel zu hoch. „Ich arbeite in Frohnau, in einer Gegend mit vielen Einfamilienhäusern“, erzählt er. „Da war es sowieso schon schwer, überhaupt Praxisräume zu finden. Wer immobil ist, den besuche ich eben zu Hause, habe ich mir damals überlegt.“ Barrierearme Praxen an sich lösen noch nicht alle Probleme, findet er: „Mein Eindruck ist, dass die Wege mit Bus oder Bahn bis zur Praxis häufig ein größeres Problem darstellen als die letzten Meter in meine Räume.“     Sabine Rieser

KBV fordert Zuschüsse für barrierearme Praxen

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KBV fordert Zuschüsse für barrierearme Praxen

Berlin – Wenn die Bundesregierung erreichen will, dass mehr und mehr Arztpraxen mit dem Ziel der Barrierefreiheit gebaut oder umgebaut werden, muss sie dies mit Zuschüssen fördern. Das hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Ende April gefordert.

Er bezog sich auf einen Passus im neuen Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dessen Arbeitsentwurf vorliegt. Darin ist für das Jahr 2016 eine Initiative „Barrierefreiheit in Unternehmen“ angekündigt, „insbesondere zum Thema barrierefreie Arztpraxen“. Geprüft werden soll demnach, ob der Umbau von Arzt- und Zahnarztpraxen mit Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden kann.

Honorare enthalten keinen Anteil für Umbauten

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen. Angesichts erheblicher Kosten bedürfe es allerdings konkreter finanzieller Unterstützung. Umbauten verursachten teilweise Kosten im unteren sechsstelligen Bereich. Diese seien „durch die ärztlichen Honorare nicht eingepreist“, so Gassen.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, stimmte ihm zu. Angesichts der Honorare im niedergelassenen Bereich sei man auf echte Zuschüsse und nicht nur günstige Kredite angewiesen: „Damit wäre uns nicht geholfen.“

Broschüre zu Barrierefreiheit interessiert viele

KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann wies darauf hin, dass die KBV sich seit vielen Jahren mit dem Thema Barrierearmut befasse. Eine entsprechende Broschüre mit Tipps und Hinweisen werde immer wieder aufgelegt und sei auch im Internet abrufbar. Außerdem „haben wir im vergangenen Jahr das Qualitätszirkel-Modul ,Barrieren identifizieren – auf dem Weg zum barrierearmen Praxis‘ ins Leben gerufen“, ergänzte Feldmann. Auch bei der Arbeit der Zulassungsausschüsse spiele Barrierefreiheit schon eine Rolle. Sabine Rieser

KBV

Neue Tarifverträge für Praxismitarbeiterinnen

Berlin – Durchschnittlich 2,5 Prozent mehr Gehalt und ein höherer Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge – das sind die Ergebnisse der jüngsten Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte (MFA). Darauf einigten sich Ende April endgültig der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten. Die neuen Gehaltstarife treten rückwirkend zum 1. April in Kraft.

Neues Eingangsgehalt: 1.725 Euro

Nach Angaben des VMF führt die Erhöhung für MFA in den ersten vier Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I zu einem Gehalt von rund 1.725 Euro. Ab dem 17. Berufsjahr sind in dieser Gehaltsstufe circa 2.2.67 Euro zu zahlen. Auf diese Grundvergütung gibt es für die höheren fünf Tätigkeitsgruppen prozentuale Aufschläge. Diese betragen – je nach Qualifikation – zwischen 7,5 und 50 Prozent. Das Gehalt in der höchsten Tätigkeitsgruppe (VI) liegt nach dem 17. Berufsjahr bei 3.400 Euro.

Die Ausbildungsvergütung steigt in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro monatlich. Auszubildende erhalten somit zum 1. April im 1. Ausbildungsjahr 730 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 770 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 820 Euro.

Erhöhung der betrieblichen Altersversorgung

Der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung erhöht sich für alle Angestellten, die mehr als 18 Wochenstunden arbeiten, um zehn Euro pro Monat auf 76 Euro beziehungsweise um 40 Euro für diejenigen, die noch vermögenswirksame Leistungen erhalten. Bei Auszubildenden nach der Probezeit liegen die Zuschüsse bei 53 Euro beziehungsweise 35 Euro und bei Teilzeitkräften mit weniger als 18 Wochenstunden bei 43 Euro beziehungsweise 25 Euro.

Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2017.
Die Laufzeit des Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung endet am 31.12.2019.

Details zu den aktuellen Tarifverträgen für Medizinische Fachangestellte finden Sie hier.