Alle Beiträge von Sabine Rieser

Bereitschaftsdienst: zu wenige kennen die 116 117

Berlin – Die Ergebnisse aus der jüngsten Versichertenbefragung im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigen nach Ansicht des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst zu unbekannt ist. „Der Bereitschaftsdienst ist jeden Tag in der Woche nach Schließung der Praxen für unsere Patienten erreichbar, solange es sich nicht um echte Notfälle handelt, die natürlich im Krankenhaus versorgt werden müssen“, sagte Gassen. Die Ergebnisse aus den Fokusgruppen zeigten, dass dies einigen Patienten gar nicht bewusst sei.

Ergänzend zur repräsentativen Befragung durch die Forschungsgruppe Wahlen hatte die KBV das Unternehmen Patientenprojekte GmbH damit beauftragt, eine qualitative Studie zu verschiedenen Aspekten der Befragung vorzulegen. Dafür diskutierten Teilnehmer in so genannten Fokusgruppen offen über ihre Einstellungen zu bestimmten Themen. Eines davon war die Nutzung von Notfallambulanzen in Krankenhäusern. Dorthin würden sie gehen in lebensbedrohlichen Situationen, bei schweren Verletzungen, hohem Fieber und starken Schmerzen, lauteten einige Antworten. Nach Einschätzung der Patientenprojekte GmbH seien jedoch auch Nutzungsmuster beschrieben worden, die man als „Fehlnutzung“ der Ambulanzen beschreiben könne: Das gezielte Aufsuchen in der Hoffnung auf komplexe diagnostische Maßnahmen zum Beispiel.

Von den 25 Teilnehmern der Fokusgruppe hatten nur 12 schon einmal etwas vom ärztlichen Bereitschaftsdienst gehört. Nur zwei kannten dessen bundeseinheitliche Rufnummer 116 117. Auch wenn diese Daten nicht repräsentativ sind, wies KBV-Vorstand Gassen darauf hin, die KBV habe wieder eine größere Informationskampagne gestartet und stelle Arztpraxen Flyer und Plakate zur Verfügung. Diese seien zum Teil auch in mehreren Sprachen erhältlich. „Obwohl wir im vergangenen Jahr fast sechs Millionen Anrufe verzeichnet haben, müssen wir uns eingestehen, dass die 116 117 in der breiten Bevölkerung noch längst nicht bekannt genug ist“, sagte Gassen.          Sabine Rieser

KBV-Infomaterial zur 116 117

Kabinett beschließt Entwurf zur Heil- und Hilfsmittelversorgung

Berlin – „Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.“ Mit diesen Worten hat heute Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den im  Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) kommentiert.

Aufwertung von Physiotherapeuten 

„Der heute beschlossene Gesetzentwurf verbindet Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen“, sagte Gröhe. „Dabei gehen wir mit Augenmaß vor und werden die zusätzlichen Spielräume bei der Vergütung für Heilmittelerbringer nach drei Jahren überprüfen sowie die Einführung der ‚Blankoverordnung‘ in Modellvorhaben testen.“

Diese Modellvorhaben soll es in allen Bundesländern geben. Danach werde entschieden, ob der Ansatz für die Regelversorgung geeignet sei, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bei der sogenannten Blankoverordnung verordnet ein Arzt weiterhin das Heilmittel. Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten liegen aber in der Verantwortung des Heilmittelerbringers.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte zum bisher kursierenden Referentenentwurf bereits Stellung genommen. Zur Blankoverordnung hatte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldman erklärt: „Es ist richtig, dass dabei die Diagnose- und Indikationsstellung ausschließlich beim Vertragsarzt liegen, Wegen dieser wichtigen Koordinierungsrolle muss die Ärzteschaft auch an den Modellvorhaben selber beteiligt werden.“ Solange die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung trügen, müssten sie auch die Verordnungsmenge festlegen. „Alternativ kann auch eine entsprechende Bereinigung des vertragsärztlichen Ausgabenvolumens erfolgen“, so Feldmann.

KBV verlangt kollegiales Zusammenwirken

Die KBV verlangt, gerade bei Modellvorhaben müsse das kollegiale Zusammenwirken von Vertragsärzten und Heilmittelerbringern gefördert werden. „Beispielsweise nach einem operativen Eingriff muss der Arzt die Möglichkeit haben, innerhalb der zur Verfügung stehenden Heilmittel einzelne als kontraindiziert auszuschließen.“ Auch müsse er eine Heilmitteltherapie beenden können, wenn er dies als sinnvoll erachte. Außerdem fehle im Gesetzentwurf noch die Regelung, dass Heilmittelerbringer Abweichungen von der ärztlichen Verordnung oder Details zur ausgewählten Therapie rückmelden müssten.

Die Regelungen des neuen Gesetzes sollen mehrheitlich im März 2017 in Kraft treten. Es bedarf nach Ansicht des BMG nicht der Zustimmung des Bundesrates.                  EB, Rie

Pressemitteilung zum Kabinettsentwurf

Gesetzentwurf

BVOU-Meldung mit KBV-Stellungnahme

Baden-Württemberg: erneut Fehler bei KV-Wahl

Stuttgart – Zum dritten Mal müssen in Baden-Württemberg die Unterlagen für die Wahlen zur Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) versandt werden. Grund ist ein Fehler bei der Zusammenheftung der Listen, wie die KV mitteilte. Dafür komme der Dienstleister auf, der diesen verursacht habe, heißt es in einer Schnellinformation des amtierenden KV-Vorstands: „Ihren Mehraufwand und den Imageschaden der KV wird er nicht ausgleichen können.“ Durch den Fehler wird sich die Wahlfrist aller Voraussicht nach vom 15. auf den 23. September 2016 verschieben.

Kandidaten aus O + U haben in den letzten Wochen in Interviews sowie durch Wahlaufrufe und Informationen auf die Bedeutung der KV-Wahlen für die Interessensvertretung des eigenen Fachs aufmerksam gemacht. BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher hatte zuletzt im BVOU-Infobrief dafür geworben, wählen zu gehen: „Wählen Sie die Kollegen aus O + U in die Bezirksausschüsse und die Vertreterversammlungen! Wir brauchen deren Sachverstand dringend, wenn es um Honorarfragen geht, um Bedarfsplanung, Selektivverträge, aber auch um Niederlassungsfragen oder Diskussionen über die Weiterbildung im ambulanten Bereich.“                                 Rie

KV Wahlen: Informationen zu allen Bundesländern

KV-Wahl Baden-Württemberg: alle Informationen

 

Private Krankenversicherung PKV

Auskunftspflicht besteht auch bei lästigen Fragen

München – Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihren Patienten Auskünfte zu erteilen beziehungsweise daran mitzuwirken, dass diese eine entsprechende Anfrage ihrer privaten Krankenversicherung beantworten können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Paragraf 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit den Pflichten aus dem Behandlungsvertrag nach Paragraf 630 a BGB.

Aus der bisherigen Rechtsprechung ergibt sich demnach, dass ein geschlossener Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient unter der Rahmenbedingung eingegangen wird, dass der Patient einen finanziellen Ausgleich bei seiner privaten Krankenversicherung beantragen wird. Der Patient hat gegenüber seiner privaten Krankenversicherung aber jede Auskunft zu erteilen, die dem Versicherungsunternehmen zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht generell oder ihres Umfangs erforderlich erscheint. Nachdem eine private Krankenversicherung lediglich medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu erstatten hat, ist sie nach vorherrschender Rechtsprechung auch dazu berechtigt, konkret durchgeführte Behandlungen daraufhin zu überprüfen, ob sie medizinisch notwendig waren oder nicht.

Allein der Arzt kann prüffähige Angaben machen

Allein der behandelnde Arzt ist jedoch in der Lage, die zu prüfenden Angaben zu machen. Der Patient ist also, wenn er seine Kosten erstattet bekommen möchte, darauf angewiesen, dass ihm sein Arzt auf Basis des geschlossenen Behandlungsvertrags auch alle notwendigen Informationen dafür zur Verfügung stellt. Dies wird in der Rechtsprechung als eine selbstständige Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag angesehen (Landesgericht Düsseldorf,  Urteil vom 29.7.2010, Aktenzeichen 3 O 431/02, Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.4.2008, Aktenzeichen I-8 U 56/07).

Die Pflicht zur Auskunftserteilung besteht grundsätzlich gegenüber dem Patienten, nicht gegenüber der Versicherung. Ermächtigt dieser allerdings seine Versicherung, so muss sein behandelnder Arzt dem Unternehmen die gewünschten Informationen geben. Dafür bedarf es einer konkreten, einzelfallbezogenen Schweigepflichtentbindungserklärung. Eine generelle Schweigepflichtentbindung ist unzulässig.

In der Rechtsprechung wird durchgängig die Auffassung vertreten, dass die Erfüllung dieser Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag dem Arzt zumutbar sei, selbst wenn dieser die Anfragen als überflüssig und lästig empfinde. Denn er und kein anderer habe die Leistungen erbracht. Patienten als medizinische Laien sind nach Ansicht der Gerichte nicht in der Lage, ohne die Unterstützung ihres behandelnden Arztes den Informationswünschen ihrer Versicherer nachzukommen.

Aus juristischer Sicht ist Ärztinnen und Ärzten deshalb grundsätzlich zu empfehlen, entsprechenden Anfragen nachzukommen, sofern der Patient dies wünscht und eine konkrete Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt. Sonst könnte sich ein Arzt unter Umständen einer Nebenpflichtverletzung gegenüber dem Patienten schuldig machen, die zu Schadensersatzansprüchen beziehungsweise zu einem Zurückbehaltungsrecht beim Honorar durch den Patienten führen könnte. Fragen, die erkennbar aber nicht mit dem Informationsinteresse der Versicherung in Einklang zu bringen sind, müssen nicht beantwortet werden. Zudem ist es unbedingt ratsam, den Patienten immer dann vorab zu informieren, wenn der Arzt befürchtet, dass sich seine Antworten nachteilig für diesen auswirken könnten.

Ärzte können sich den Aufwand vergüten lassen

Die notwendigen Angaben können einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten. Diesen können sich Ärztinnen und Ärzte vergüten lassen. Die Vergütung richtet sich primär nach Ziffer 70 ff. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Insbesondere können die Ziffern 80 und 85 in Betracht kommen. Sofern der Aufwand erheblich ist, etwa nach langjähriger Behandlung eines Patienten, besteht auch die Möglichkeit, in einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ einen höheren Steigerungsfaktor zu vereinbaren. Die Bundesärztekammer vertritt ferner die Auffassung, dass alternativ auch lediglich Kopien der Behandlungsunterlagen herausgegeben werden, die dann von der Versicherung selbst ausgewertet werden müssen, wofür der Arzt die Kopierkosten in Rechnung stellen kann.

Dr. jur. Jörg Heberer, Justitiar des BVOU

KV-Wahl: Gut machen, was man übernommen hat

Heilbronn – Die Zusammenarbeit liegt Dr. Frido Mütsch – die Praxis, in die er 1986 eintrat, war eine der ersten Gemeinschaftspraxen in Baden-Württemberg. Für die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung kandidiert er, um „ein wertvolles System zu erhalten“.

7 Fragen an Dr. Frido Mütsch

BVOU.net: Warum kandidieren Sie für die Vertreterversammlung (VV)?
Mütsch:
Seit vielen Jahren bin ich als Chirurg und Unfallchirurg in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassen und auch berufspolitisch aktiv im ANC Baden-Württemberg. Ich bin dankbar für die Leistungen meiner Vorgänger in der Berufspolitik – und überzeugt vom Miteinander der Haus- und Fachärzte sowie von Kollektiv- und Selektivverträgen. Deshalb möchte ich meinen Beitrag dazu leisten, dieses wertvolle System zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

BVOU.net: Wofür steht Ihre Liste?
Mütsch: Die Facharztliste steht für die Vertretung der fachärztlichen Interessen in der KV Baden-Württemberg, in einem fairen Miteinander mit den Hausärzten und dem Medi-Verbund.

BVOU.net: Wofür wollen Sie sich engagieren, wenn Sie gewählt werden?
Mütsch: Für die berechtigten Interessen der Unfallchirurgen und Orthopäden als ambulante Operateure und Belegärzte.

BVOU.net: Welches Versorgungsthema wollen Sie dann vor allem vorantreiben?
Mütsch: Vernetzung der Praxen von Hausärzten und Fachärzten mit Krankenhäuser für ein bürokratiearmes und effizientes Miteinander.

BVOU.net: Und welches Honorarthema wollen Sie vorantreiben?
Mütsch: Vergütung der ambulanten Operationen und Begleitleistungen, belegärztliche Vergütungen.

BVOU.net: Wie wollen Sie es schaffen, Zeit für die Arbeit in der VV zu erübrigen?
Mütsch: Seit Mai habe ich eine Entlastungsassistentin.

BVOU.net: Wie motivieren Sie sich, wenn Sie einmal gar keine Lust auf Berufspolitik haben?
Mütsch: Durch Pflichtbewusstsein: Wenn man ein Amt übernommen hat, muss man es auch recht machen.

Das Interview führte Sabine Rieser. Der BVOU wird in den nächsten Wochen regelmäßig Interviews mit Orthopäden und Unfallchirurgen veröffentlichen, die für die KV-Wahlen kandidieren.

Weiterführende Informationen:

KV-Wahlen 2016: Alle wichtigen Informationen im Überblick

Weitere Interviews:

KV-Wahlen 2016: Die Kandidaten aus O und U im Gespräch

Bild: Dr.Frido Mütsch

Interview KV-Vorstand Dr. Metke: „Das alles machen wir für Euch“

Stuttgart – Die Kollegen aus O + U sind eine „sehr starke, qualifizierte und einflussreiche Gruppe“ in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg, sagt deren Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Metke. Metke ist Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rehabilitationswesen. Der KV-Vorstand über seine Tour-de-Ländle als Werbung für die laufende KV-Wahl, warum ein neuer Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) derzeit unnötig ist und weshalb ein kollegiales Gespräch mit den Krankenhäusern über Notfallpatienten überfällig ist.


BVOU.net: Herr Dr. Metke, was tut die KV Baden-Württemberg dafür, dass die Beteiligung an der nächsten KV-Wahl möglichst hoch ausfällt?

Norbert Metke: Wir versuchen die Kolleginnen und Kollegen unter anderem damit von der Wichtigkeit der KV-Wahl zu überzeugen, dass wir eine umfangreiche Tour-de-Ländle als KV Baden-Württemberg veranstaltet haben. Wir waren dafür in 16 Bezirken und haben uns als Vorstand vorgestellt. Aus diesem Anlass haben wir auch aktuelle Probleme der Kolleginnen und Kollegen aufgegriffen und daraus abgeleitet, warum sie ein Interesse an den Aufgaben der KV haben sollten: Wir sind zuständig fürs Honorar und die Honorarverteilung, für Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Qualitätssicherungen und anderes.
Unsere Botschaft ist: Das alles machen wir für Euch. Manche sagen auch: gegen Euch. Auf jeden Fall gilt: Wenn man die Richtung der KV mitbestimmen will, dann sollte man wählen gehen – denn das KV-Wahlergebnis bestimmt die Richtung der KV.

BVOU.net: Ähneln sich die Fragen – oder interessieren die Ärzte bei Ihrer Tour-de-Ländle immer unterschiedliche Themen?
Metke:  Sie ähneln sich. Zuletzt betrafen viele Fragen die Überschreitung des individuellen Heilmittelbudgets. Da hatten wir ein Problem und mussten viele Ärzte warnen. Ansonsten diskutieren wir immer dieselben Themen: GOÄ-Reform, EBM-Reform, Honorar allgemein – und in Baden-Württemberg derzeit auch richtgrößenablösende Regelungen. Ganz wichtig ist vielen auch das  Anti-Korruptionsgesetz mit seinen Auswirkungen.

BVOU.net: Kommen zu den Terminen eher KV-kritische Ärztinnen und Ärzte?
Metke: Das würde ich nicht sagen. Der KV-Vorstand hat den Eindruck, dass die Kolleginnen und Kollegen derzeit relativ zufrieden sind. Die strittigen Themen, die am Anfang meiner Amtszeit diskutiert wurden, nämlich Honorarverfall, Existenznöte, chaotische Zustände im Bereitschaftsdienst, zu wenig Repräsentation durch die KV – an denen haben wir gearbeitet. Die werden aktiv nicht mehr angesprochen.

Das Anti-Korruptionsgesetz hat zu tiefer Verunsicherung beigetragen

BVOU.net: Und was treibt die Ärzte noch um?
Metke:  Im Moment ist es das Anti-Korruptionsgesetz. Viele sehen sich unter Generalverdacht gestellt und haben Angst, dass auch sogenannte normale Handlungen schon unter Korruptionsverdacht stehen. Das Gesetz hat zu einer tiefen Verunsicherung der Ärzteschaft beigetragen. Das müssen wir jetzt erst einmal bewältigen.

BVOU.net: Wie gehen Sie damit um?
Metke:
  Wir haben eine erste Information auf unserer Homepage eingestellt und werden im Verlauf des Sommers zusammen mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg und Staatsanwälten eine Informationsbroschüre herausgeben zu dem, was erlaubt ist und was nicht.

BVOU.net: Wie läuft die Wahl bisher?
Metke:  Wir mussten ja die Wahlfrist verlängern, weil wir einen Teil der Unterlagen neu drucken mussten. Wie die Wahlbeteiligung sich nun entwickeln wird, erfährt der KV-Vorstand aber grundsätzlich nicht.

BVOU.net: Wie hoch war die Wahlbeteiligung bei Ihnen denn das letzte Mal?
Metke:
  Wir lagen bei rund 50 Prozent, was nicht schlecht ist. Damals war aber das Honorardesaster in Folge des damals neuen EBM ein heftig diskutiertes Thema, und schon deshalb war die Mobilisierung hoch.

BVOU.net: Wer ist besonders schwer zum Wählen zu bewegen?
Metke:
Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die meinen: Meine eine Stimme bewegt doch nichts. Das ist aber falsch, denn indem ich wähle, kann ich am Ende schon Richtungen in der KV beeinflussen. Ich kann einerseits nachvollziehen, dass sich mancher Arzt von den Gesamtbürokratismen des Systems so erschlagen fühlt, dass er findet: Jetzt nicht noch etwas ausfüllen. Da muss man Richtgrößen kennen, an den Rote-Hand-Brief denken, das Honorar könnte noch besser sein – manch einer hat erst einmal keine Lust, sich auch noch mit berufspolitischen Themen zu befassen und sich mit den KV-Wahlen auseinanderzusetzen.

Wir haben eine im positiven Sinn politisierte Ärzteschaft

Andererseits haben wir eine im positiven Sinn politisierte Ärzteschaft bei uns in Baden-Württemberg, also sehr aktive Berufsverbände und Berufsorganisationen, ob Hausarztverband, Facharztverbände, Medi oder andere. Sie alle mobilisieren ihre Mitglieder. Aber auch deren Appelle erreichen eben nicht jeden. Hinzu kommt, dass ein Teil unserer Mitglieder ja schon am Ende seines Berufslebens steht und vielleicht denkt: Na, die letzten paar Jahre wird schon noch alles funktionieren.

BVOU.net: BVOU-Präsident Flechtenmacher wird nicht müde zu betonen, dass man sich zur Wahl stellen oder wenigstens wählen gehen sollte, damit das eigene Fach tatsächlich in den KV-Gremien repräsentiert wird. Wie bewerten Sie das?
Metke:
  Vertreter von O + U sind zahlenmäßig sehr gut in den verschiedenen Gremien der KV repräsentiert. Ich empfinde diese Kollegen als sehr starke, qualifizierte und einflussreiche Gruppe.

BVOU.net: Was bringt es dem KV-Vorstand, wenn viele Facharztgruppen in den KV-Gremien vertreten sind?
Metke:  Man ist sicher in seinen Entscheidungen. Und da wir eine sehr enge Gremienrückkoppelung haben, gerade mit den Fachausschüssen, garantiert die Rückkoppelung mit möglichst vielen Facharztgruppen, dass man als KV-Vorstand Entscheidungen trifft, die akzeptiert werden – sowohl von der Vertreterversammlung wie von der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft.

Wir haben kein Problem mit dem EBM, sondern mit der Geißel der Budgetierung

BVOU.net: Welche Themen werden Ihrer Meinung nach in der nächsten Legislaturperiode besonders wichtig werden?
Metke: Da müssen Sie trennen zwischen Bundes- und Landesthemen. Was die Bundesthemen anbelangt, so ist unser großes Anliegen: Wir wollen in Baden-Württemberg keinen neuen EBM. Wir haben doch kein Problem mit dem EBM, wir haben Probleme mit der Geißel der Budgetierung. Einen neuen EBM einzuführen, ohne dass mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, ist unnötig.
Ein neuer EBM bedeutet immer einen riesigen Aufwand innerhalb der Praxis. Sie müssen selbst umdenken, Sie müssen die Helferinnen informieren, Sie brauchen neue Software, die viel Geld kostet, und Sie bekommen erhebliche Kalkulationsunsicherheiten in der Praxis. EBM-Reformen bei Budgetneutralität führen immer zu Umverteilungen zwischen und innerhalb der Fachgruppen. Und das brauchen wir nicht. Ich meine, dass man sich auf Basis eines breiten Konsenses erst einmal der Budgetierungsfrage annehmen muss. Wenn dieses Problem gelöst ist, braucht man sicher auch einen neuen EBM – aber in dieser Reihenfolge, nicht in einer anderen.

BVOU.net: Und was sind für Sie KV-spezifische Themen für die nächste Legislaturperiode?
Metke:
Dazu zählt für mich die Richtgrößenablösung. Die planen wir, zunächst für den Bereich der Arzneimittel. Wir wollen da die Praxisindividualität berücksichtigten, also quasi rund 20.000 individuelle Praxis-Richtgrößen errechnen. Dahinter steckt die Überlegung, dass man so die Patientenmorbidität und Versorgungschwerpunkte einer Praxis angemessen abbilden will und diese nicht durch hohe Regresse bestrafen. Da sind wir in den Verhandlungen mit den Krankenkassen auch sehr weit. Ob wir die Heilmittel-Richtgrößen zusätzlich angehen, ist in der Diskussion.
Außerdem wollen wir neue Prüfvereinbarungen vorsehen, die Amnestiezeiträume vorsehen. Das muss man sich in etwa vorstellen wie das Flensburger Modell für Autofahrer. Ein weiteres Aufgabenfeld ist zweifelsohne, dass die Bürger sich zunehmend über Beratungsportale im Internet informieren, die niedergelassene Ärzteschaft aber derzeit in diesen Beratungsportalen nicht sichtbar ist.
Wir wollen uns zudem der Situation annehmen, dass immer mehr Patienten während der Praxisöffnungszeiten in Klinikambulanzen gehen. Im Krankenhausstrukturgesetz ist ja vorgesehen, dass die Krankenhausvergütung für ambulante Leistungen angehoben werden soll zulasten der budgetierten Gesamtvergütung. Wir wollen deshalb ein breiteres Versorgungsangebot schaffen, damit Patienten während der Sprechstundenzeiten nicht weiterhin in die Notaufnahme gehen, sondern in die präsente ambulante Praxis. Und wir wollen fordern, dass Patienten in Mitverantwortung genommen werden für die von ihnen veranlassten Leistungen.

BVOU.net: Sie haben doch in Baden-Württemberg Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern eingeführt, in denen Patienten, die keine stationären Notfälle sind, von Niedergelassenen versorgt werden.
Metke:
Ja, wir haben das in Deutschland größte System für solche Praxen während der sprechstundenfreien Zeiten. Wir betreiben 120 Notfalldienstpraxen, von denen ca. 100 Eigenbetriebe der KV sind.
Im Referentenentwurf des Krankenhausstrukturgesetzes war vorgesehen, dass die KVen auch während der Sprechstundenzeiten verpflichtet werden, sogenannte Portalpraxen an Krankenhäusern zu unterhalten. Das wären in Baden-Württemberg mehr als 250 gewesen, weil wir so viele Krankenhäuser haben. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist diese Verpflichtung aber verworfen worden. Das Gebot der Portalpraxen gilt nur noch für die Abendstunden und fürs Wochenende.

Vollabklärung eines Notfalls in der Klinik ist nicht in jedem Fall nötig

BVOU.net: Wie wollen Sie Patienten von den Rettungsstellen der Krankenhäuser fernhalten?
Metke:
Der beste Lösungsansatz wäre natürlich, dass der Patient einen Eigenanteil übernimmt, wenn er eigenmächtig ein Krankenhaus ansteuert, ohne ein stationärer Notfall zu sein. Wir stellen ja schließlich die ambulante Grundversorgung sicher, nicht zuletzt durch die 120 Notfallpraxen zu den sprechstundenfreien Zeiten. Und für die Sprechstundenzeiten sind wir gerade dabei, ein Konzept zu entwickeln, damit die Versorgung auf jeden Fall garantiert ist. Mit den Krankenhäusern muss man dann eben ein kollegiales Gespräch führen, dass eine Vollabklärung eines Notfalls in der Klinik nicht in jedem Fall notwendig ist, wenn man diese auch in den niedergelassenen Praxen vornehmen kann.

BVOU.net: Wird das kollegiale Gespräch gelingen?
Metke: Wir haben einen extrem steinigen, aber auch einen extrem erfolgreichen Weg bei der Etablierung der Notfalldienstpraxen hinter uns. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir auch einen Konsens für die Problematik der Notfallversorgung am Tag finden werden. Den niedergelassenen Ärzten muss man darlegen: Wenn wir nichts machen, zahlen wir es. Im Schwäbischen verdient man aber lieber etwas, als etwas auszugeben.

(Das Interview führte Sabine Rieser)

Alle Informationen zu den KV-Wahlen im Überblick

Leserkommentare


Dr. med. Wolfgang Stutz, Offenburg:

Wenn die Kollegen aus O + U tatsächlich so eine „sehr starke, qualifizierte und einflussreiche Gruppe“ in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg wären wie Herr Metke behauptet, hätten wir nicht weiterhin einen so lächerlich niedrigen Fallwert der Fachgruppe.

Darüber bin ich nicht halb so amused wie Herr Metke immer von seinem Standardkonterfei grinst.

Was immer die Truppe aus O + U in der KV angeblich alles für uns macht, es verbessert unsere wirtschaftliche Situation nicht.

Daher fühle ich mich durch diesen Beitrag verhöhnt! Und mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stutz

KV-Wahl: Schimpfen im Hinterstübchen hilft nicht

Ulm – “Gemeinsam suchen wir nach sinnvollen Lösungen”, heißt es auf der Homepage der Gemeinschaftspraxis von Dr. Anton Radlmayr und seinem Kollegen. Ein konstruktives Miteinander strebt der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Chirurgie auch an, wenn er in die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württembergs gewählt wird. Seine Überzeugung: Dort müssen sich auch jüngere Kollegen engagieren, und gestalten kann man nur durch Teilnahme und nicht durch Kritik in den eigenen vier Wänden.

7 Fragen an Dr. Anton Radlmayr


BVOU.net:
Warum kandidieren Sie für die Vertreterversammlung (VV)?
Radlmayr:
Weil auch jüngere Kollegen vertreten sein müssen, und weil Gestaltung nur durch Teilnahme gelingt. Schimpfen im Hinterstübchen hilft nicht weiter.

BVOU.net: Wofür steht Ihre Liste?
Radlmayr:  Für eine starke niedergelassene Ärzteschaft, die die Interessen der Fachärzte zum Wohle der Patienten ernst nimmt und konstruktive Lösungen mit allen Beteiligten erarbeiten will.

BVOU.net: Wofür wollen Sie sich engagieren, wenn Sie gewählt werden?
Radlmayr: Für ein konstruktives Miteinander unter den verschiedenen Facharztgruppen sowie mit den hausärztlichen Kollegen. Für eine finanzielle Förderung der Weiterbildung bei allen niedergelassenen Fachärzten. Und für ein angemessenes, stabiles Honorar, um Planungssicherheit für die Kollegen zu erhalten („Pay for performance“). Auch ein sinnvolles Miteinander von Selektivverträgen und dem Kollektivvertrag ist mir wichtig.


BVOU.net:
Welches Versorgungsthema wollen Sie dann vor allem vorantreiben?
Radlmayr:
Ich möchte Präventionsmaßnahmen in unserem Fachgebiet vorantreiben, die alle Altersstufen betreffen sollten – und ein entsprechendes sinnvolles Honorar generieren.

BVOU.net: Und welches Honorarthema wollen Sie vorantreiben?
Radlmayr: Siehe meine letzte Antwort.

BVOU.net: Wie wollen Sie es schaffen, Zeit für die Arbeit in der VV zu erübrigen?
Radlmayr: Durch gutes Praxismanagement sowie einen Praxispartner, der die berufspolitischen Ziele unterstützt.

BVOU.net:
Wie motivieren Sie sich, wenn Sie einmal gar keine Lust auf Berufspolitik haben?
Radlmayr: An dem Punkt bin ich glücklicherweise noch nicht. Fragen Sie mich in zwei Jahren wieder.

Das Interview führte Sabine Rieser. Der BVOU veröffentlicht zurzeit regelmäßig Interviews mit Orthopäden und Unfallchirurgen, die für die KV-Wahlen kandidieren.

Weiterführende Informationen:

KV-Wahlen 2016: Alle wichtigen Informationen im Überblick

Weitere Interviews:

KV-Wahlen 2016: Die Kandidaten aus O und U im Gespräch

Bild: Dr. Anton Radlmayr  (Quelle: privat)

KBV zu Blankoverordnung: Ärzte beteiligen

Berlin – Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung enthält nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „grundsätzlich positive Elemente“. Man habe aber „einige Vorschläge, um das Gesetz noch besser auszugestalten“, sagte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann Mitte Juli in Berlin. Diese Vorschläge beziehen sich auch auf die geplante Einführung einer Blankoverordnung von Heilmitteln. Sie soll im Rahmen von Modellvorhaben in jedem Bundesland ausprobiert werden.

Ärzte müssen weiter Diagnose und Indikation stellen

„Es ist richtig, dass dabei die Diagnose- und Indikationsstellung ausschließlich beim Vertragsarzt liegen“, sagte Feldmann. „Wegen dieser wichtigen Koordinierungsrolle muss die Ärzteschaft auch an den Modellvorhaben selber beteiligt werden.“ Solange die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung trügen, müssten sie auch die Verordnungsmenge festlegen. „Alternativ kann auch eine entsprechende Bereinigung des vertragsärztlichen Ausgabenvolumens erfolgen“, so Feldmann.

Kollegiale Absprachen und Rückmeldungen vorsehen

Die KBV verlangt, gerade bei Modellvorhaben müsse das kollegiale Zusammenwirken von Vertragsärzten und Heilmittelerbringern gefördert werden. „Beispielsweise nach einem operativen Eingriff muss der Arzt die Möglichkeit haben, innerhalb der zur Verfügung stehenden Heilmittel einzelne als kontraindiziert auszuschließen.“ Auch müsse er eine Heilmitteltherapie beenden können, wenn er dies als sinnvoll erachte. Außerdem fehle im Gesetzentwurf noch die Regelung, dass Heilmittelerbringer Abweichungen von der ärztlichen Verordnung oder Details zur ausgewählten Therapie rückmelden müssten.

Die KBV fordert im Zusammenhang mit der Einführung der Blankoverordnung zudem eine grundlegende Reform des Heilmittelkatalogs. „Wir wollen diesen anwenderfreundlicher, bürokratieärmer und vor allem evidenzorientierter gestalten“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, allen Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten und Ergotherapeuten in Modellvorhaben flächendeckend die Möglichkeit einzuräumen, selbstständiger als bisher über eine Therapieform und ihre Dauer zu entscheiden. Dies sieht der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ hervor. Bislang wird diese „Blankoverordnung“ erst in zwei Modellprojekten mit Physiotherapeuten erprobt.             KBV/ Rie

Hintergrundinfos

Foto: fotolia

 

 

KV-Wahl: Erfahrungen aus der täglichen Arbeit einbringen

Wernigerode – Die Stadt, in der Dr. Christian Gottwald in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassen ist, wirbt mit ihrem historischen Bezug zu Graf Otto von Stolberg-Wernigerode. Der Vizekanzler Otto von Bismarcks unterstützte diesen bei der Entwicklung der Sozialgesetzgebung; die Vorlagen wurden unter anderem im Schloss der Stadt entwickelt. Gottwald, Facharzt für O + U mit dem Schwerpunkt Rheumatologie, hat sich für eine mögliche Arbeit in der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalts kleinere, aber wichtige Aufgaben vorgenommen: Selektivverträge befördern, die ambulante Versorgung stärken, eine gerechte Vergütung erreichen.

7 Fragen an Dr. Christian Gottwald

BVOU.net: Warum kandidieren Sie für die Vertreterversammlung (VV)?
Gottwald:
Ich möchte mich an unserer Berufspolitik beteiligen und sie aktiv mitgestalten. Das heißt vor allem: Ungerechtigkeiten aufdecken und Erfahrungen aus der täglichen Arbeit am Patienten einbringen.

BVOU.net: Wofür steht Ihre Liste?
Gottwald: Bisher haben wir keine Liste.

BVOU.net: Wofür wollen Sie sich engagieren, wenn Sie gewählt werden?
Gottwald: Ich möchte konkret den Abschluss von Selektivverträgen unter Einbeziehung der KV und der Krankenkassen angehen.

BVOU.net: Welches Versorgungsthema wollen Sie dann vor allem vorantreiben?
Gottwald: Die Stärkung der ambulanten Versorgung von Patienten. Ich möchte herausarbeiten, um wieviel günstiger diese bei einer effektiven ambulanten Versorgung behandelt werden können im Vergleich zur stationären Behandlung. 

BVOU.net: Und welches Honorarthema wollen Sie vorantreiben?
Gottwald: Ich möchte eine gerechte Vergütung für die Arbeit am Patienten erreichen.
BVOU.net: Wie wollen Sie es schaffen, Zeit für die Arbeit in der VV zu erübrigen?
Gottwald: Die nehme ich mir, falls ich gewählt werde, weil ich mich einem Votum dann verpflichtet fühlen werde.

BVOU.net:
Wie motivieren Sie sich, wenn Sie einmal gar keine Lust auf Berufspolitik haben?
Gottwald: Darüber habe ich mir bisher keine Gedanken gemacht.

Das Interview führte Sabine Rieser. Der BVOU veröffentlicht zurzeit regelmäßig Interviews mit Orthopäden und Unfallchirurgen, die für die KV-Wahlen kandidieren.

Weiterführende Informationen:

KV-Wahlen 2016: Alle wichtigen Informationen im Überblick

Weitere Interviews:

KV-Wahlen 2016: Die Kandidaten aus O und U im Gespräch

Foto: privat

 

Kritik an Ärzteatlas 2016: keine Überversorgung

Berlin – Bei den niedergelassenen Ärzten gibt es keinen Ärztemangel, sondern vielfach Überversorgung. Diese Auffassung hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bei der Vorlage seines “Ärzteatlas 2016″vertreten. Im internationalen Vergleich liege Deutschland mit einer Arztdichte von 4,1 praktizierenden Ärzten je 1.000 Einwohner auf einem der Spitzenplätze, hieß es. “Die Überversorgung in einigen Regionen bindet Ressourcen, die anderswo fehlen”, sagte der stellvertretende WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder.

Orthopäden: Versorgungsgrad von 138 Prozent

Gemessen an der aktuellen Bedarfsplanung liegt nach Ansicht des Instituts selbst bei Hausärzten eine Überversorgung vor. Der Gesamtversorgungsgrad betrage in dieser Facharztgruppe fast 110 Prozent. Bei den Orthopöden sind es 138 Prozent, bei den Chirurgen 170 Prozent. Allerdings gebe es zum Teil enorme regionale Unterschiede. Auch räumt das WIdO ein, dass in den nächsten Jahren Praxisnachfolger vor allem für Hausärzte fehlen werden, die in den Ruhestand gehen. Um ein realistisches Bild der Versorgungssituation zu erhalten, fordern die Wissenschaftler eine stärkere sektorenübergreifende Betrachtung des Bedarfs.

KBV: Teilzeit und Anstellung werden nicht berücksichtigt

Der Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Roland Stahl, kritisierte, dass die Analyse aktuelle Trends wie Anstellung und Teilzeit nicht berücksichtige. Zudem gehe die Anzahl der Ärzte in grundversorgenden Fächern weiter zurück. Zwar habe sich nach der KBV-Statistik im Jahr 2015 die Zahl der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent auf 167.316 erhöht. “Jedoch ist damit die Anzahl der geleisteten Arztstunden nicht unbedingt gestiegen”,  so Stahl.

Sachverständige: keine fundierte Bedarfsermittlung

Die Kritik an der Bedarfsplanung und daraus abgeleiteten Analysen hält schon länger an. Vor zwei Jahren hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem  Gutachten angemerkt, dass für eine hilfreiche Planung grundlegende Daten fehlten. Die Gesundheitsweisen urteilten damals: “Es bleibt das Problem, dass es bis heute keine wirkliche Bedarfsermittlung gibt, die auf fundierten empirischen Füßen steht. Das heißt, es gibt keine Daten, die zeigen, wie viele Versorgungsstunden eines Hausarztes, eines Augenarztes oder eines Kardiologen beispielsweise ein 65-Jähriger im Schnitt für eine ausreichende und angemesssene Versorgung benötigt.”   Sabine Rieser

WIdO-Publikation Ärzteatlas 2016