Alle Beiträge von Sabine Rieser

Antibio­tika: RKI bietet Benchmarking an

Berlin – Der Antibiotikaverbrauch gilt in Deutschland als zu hoch. Bereits 2015 wurde die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2020“ vom Bundeskabinett verabschiedet; sie bündelt eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen erforderlich sind.

Das Robert Koch-Institut (RKI) bietet nun erstmals allen Kran­ken­häu­sern die Mög­lich­keit, ihren Verbrauch von Anti­bio­tika mit Refe­renz­daten zu ver­glei­chen und kritisch zu hin­ter­fragen. Eine ent­spre­chen­de Daten­bank des RKI, die Anti­bio­tika-Ver­brauchs-Surveillance (AVS), bietet zu­künf­tig Daten für Bench­marking-Zwecke. Auch andere im Gesund­heits­bereich Tätige können sich über die Anti­bio­tika­ver­brauchs-Situation in Kran­ken­häu­sern infor­mieren. Solche Daten trügen dazu bei, Problem­be­reiche im Kran­ken­haus zu iden­ti­fi­zieren, die Wirk­sam­keit von Maß­nah­men zu über­wachen und eine ge­ziel­tere Ver­ord­nungs­praxis zu er­rei­chen, so das RKI in seiner Pressemitteilung. Demnächst werden auch Referenz­daten auf der AVS-Inter­net­seite öffent­lich zu­gäng­lich gemacht werden, sodass auch Kranken­häuser, die noch nicht teil­nehmen, Zugang zu Ver­gleichs­daten be­kommen.

Zum Thema Antibiotika-Resistentenzen hat sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) erneut geäußert. BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery wies darauf hin, dass es in Krankenhäusern bereits bei der täglichen Patientenversorgung an ausreichendem ärztlichen und pflegerischen Personal mangele. „Aus Studien wissen wir, dass eine hohe Arbeitsdichte das größte Risiko für nosokomiale Infektionen darstellt“, sagte er. „Deshalb brauchen wir insbesondere in infektiologischen Risikobereichen wie Intensivstationen mehr Ärzte und Pflegepersonal.“

Quelle: RKI

Kinder-Vorsorgeziffer nicht vergessen

Berlin/Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in Kooperation mit den Krankenkassen des Landes zum 1. Januar 2017 in Baden-Württemberg eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Heranwachsende im 11. und 12. Lebensjahr eingeführt. Die neue Vorsorgeuntersuchung kann von Fachärzten für Orthopädie sowie von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie vorgenommen werden. Sie wird extrabudgetär vergütet und kann einmal je Versichertem im 11. oder 12. Lebensjahr über die regionale Gebührenordnungsposition 99986 in Höhe von 37,38 Euro über die KVBW abgerechnet werden.

Nur ein Viertel der Praxen nutzt die neue Ziffer

BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher weist nun darauf hin, dass nur ein Viertel der in Frage kommenden Praxen in Baden-Württemberg die Ziffer abrechnet. Der dafür vorgesehene Honorarbetrag von rund einer Million Euro wird damit nur zu einem Bruchteil abgerufen. „Vergessen Sie diese neue Ziffer nicht bei Ihren Abrechnungen“, appelliert Flechtenmacher an die Kolleginnen und Kollegen. „Honorarverbesserungen müssen nicht nur gefordert, sondern auch genutzt werden, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.“

Die neue Vorsorgeuntersuchung in Baden-Württemberg umfasst unter anderem die klinische Untersuchung der Wirbelsäule und der unteren Extremitäten auf Fehlstellungen, die Aufklärung über mögliche orthopädische Zweiterkrankungen bei Übergewicht und die Aufklärung über skelettsystemgefährdende Sportarten. Es soll damit die Versorgung behandlungsbedürftiger Skelettdeformitäten erweitert werden, insbesondere auch auf Zuweisung von Allgemein- sowie Kinder- und Jugendärzten.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Anfang des Jahres hatte der BVOU-Präsident in einem Schreiben an die Bezirks- und Landesvorsitzenden des BVOU die neue orthopädische Vorsorgeuntersuchung als Schritt in die richtige Richtung gelobt und als möglichen Anstoß für weitere KVen, ein solches Vorsorgeangebot für Heranwachsende auch in anderen Ländern zu etablieren.

G-BA: Neue Mindestmengenregelungen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für planbare stationäre Leistungen beschlossen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, sowie ein neues Kapitel zu Mindestmengen in seiner Verfahrensordnung aufgenommen. Zu den bislang sieben Leistungen, für die Mm-R gelten, zählen auch Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP). Der Beschluss zur Änderung der Mm-R tritt am 1. Januar 2018 – unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen beispielsweise für die Darlegung der Prognose und die Ermittlung der Leistungsmenge – in Kraft, die Änderungen zur Verfahrensordnung nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium.

Kliniken müssen darlegen, dass sie die Mindestmenge im Folgejahr erreichen

Zukünftig muss der Krankenhausträger gegenüber den Krankenkassen jährlich darlegen, dass die erforderliche Mindestmenge im jeweils nächsten Kalenderjahr voraussichtlich erreicht wird. Ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch. Eine berechtigte mengenmäßige Erwartung liegt in der Regel dann vor, wenn das Krankenhaus im vorausgegangenen Kalenderjahr die maßgebliche Mindestmenge erreicht hat. Auf Basis der Neuregelungen will der G-BA 2018 die Beratungen zu konkreten Mindestmengen wieder aufnehmen. Neu festgelegte Mindestmengen sollen zukünftig im Rahmen einer Begleitforschung zeitnah evaluiert werden.“

„Bislang war die Einführung von Mindestmengen an den Nachweis einer Abhängigkeit der Behandlungsqualität von der erbrachten Leistungsmenge ‚in besonderem Maße‘ gebunden. Die Unschärfe dieser Vorgabe hat zu zahlreichen Gerichtsprozessen geführt und die Einführung von Mindestmengen faktisch lahmgelegt“, erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat der Gesetzgeber im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) die Formulierung ‚in besonderem Maße‘ gestrichen und den G-BA beauftragt, insbesondere das Nähere zur Auswahl einer planbaren Leistung sowie zur Festlegung der Höhe einer Mindestmenge in seiner Verfahrensordnung zu regeln.“

Strenger Kausalzusammenhang wie bisher nicht mehr erforderlich  

Ein vollbeweisender Kausalzusammenhang zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität sei ausdrücklich nicht erforderlich, so Klakow-Franck. Es müsse jedoch eine Studienlage bestehen, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität hinweise. Eine ausnahmsweise Leistungserbringung mit entsprechendem Vergütungsanspruch ist zukünftig nur dann möglich, wenn ein Krankenhaus eine Leistung erstmalig oder erneut erbringen möchte oder wenn der G-BA für die Leistung den Ausnahmetatbestand „Hohe Qualität“ vorgesehen hat und das Krankenhaus entsprechende Nachweise vorlegen kann. Darüber hinaus können leistungsspezifische Ausnahmetatbestände festgelegt werden.

Für den Fall, dass für eine Leistung eine Mindestmenge neu festgelegt, erhöht oder ein Arztbezug für die Bemessung eingeführt wird, gilt eine Übergangsfrist von in der Regel zwölf, jedoch maximal 24 Monaten, innerhalb welcher die Mindestmenge nicht in voller Höhe erfüllt werden muss.

Der G-BA ist gemäß § 136b SGB V beauftragt, für Krankenhäuser einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Für die jeweiligen Leistungen sind Mindestmengen festzulegen: Je Ärztin/Arzt oder Standort eines Krankenhauses oder aber je Ärztin/Arzt und Standort eines Krankenhauses.

Quelle: Pressemitteilung G-BA

MB: Entlassmanagement bindet zu viel Zeit

BerlinDie Entbürokratisierung der Arbeit in Klinik und Praxis muss eine Hauptpriorität der Gesundheitspolitik der nächsten vier Jahre sein, fordert der Marburger Bund (MB). Jüngstes Beispiel für eine Überregulierung im Krankenhaus seien die Vorgaben für das neue standardisierte Entlassmanagement. Es sei „ein administrativer Mehraufwand entstanden, der geradezu irrwitzig ist“, kritisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, das seit 1. Oktober 2017 gültige neue Verfahren. „Das neue Verfahren bindet jeden Tag zusätzliche Zeit und Arbeitskraft von Ärzten, Pflegenden und anderen Berufsgruppen im Krankenhaus, die Patienten auf die Entlassung vorbereiten”, kritisierte er.

Den Marburger Bund erreichten immer häufiger Klagen von Klinikärzten, die das neue Entlassprozedere im Klinikalltag für nicht umsetzbar halten. „Unsere Mitglieder beklagen auch die unzureichende Ausstattung der Krankenhäuser mit der für ein modernes Datenmanagement erforderlichen Hard- und Software. Ohne eine solche digitale Infrastruktur aber ist ein möglichst effizienter und reibungsloser Informationsaustausch zwischen Krankenhäusern und ambulanter Versorgungsebene kaum möglich“, so Botzlar.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat vor kurzem Hinweise zur Umsetzung des Entlassmanagements bei Hilfsmittelbedarf veröffentlicht. Der neue Rahmenvertrag zum Entlassmanagement biete in Bezug auf diesen Bereich nur wenig konkrete Hilfe, so die Einschätzung des Verbands. Der BVMed weist unter anderem darauf hin, dass Patienten bei Verordnungen ausdrücklich auf das Recht der freien Wahl des Leistungserbringers hingewiesen werden müssen und bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln bei der Antragstellung zu unterstützen sind.

Weißbuch komplett als PDF verfügbar

Berlin – Auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des DKOU 2017 präsentierten die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie die Veröffentlichung des Weißbuchs Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie. Zunächst waren über den Fachverlag de Gruyter die Kapitel nur einzeln herunterzuladen. Nun liegt das Buch auch kostenfrei als Gesamt-PDF vor. Kommentierungen im Rahmen des Open Access sind ausdrücklich gewünscht.

Das Weißbuch zeigt erstmals anhand einer Vielzahl von Daten und Fakten, was die konservativen Methoden in Deutschland leisten können und wie es um sie bestellt ist. In zehn Forderungen erklären die Autoren, wie die konservative Therapie gestärkt werden kann, damit gute Behandlungskonzepte flächendeckend für alle Patienten zur Verfügung stehen. Das Weißbuch Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie ist zudem als Druckexemplar für 79,95 Euro zu kaufen.

Telematik

Gematik hat erste Produkte und Dienste zugelassen

Berlin – Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) hat erstmalig Zulassungen für Produkte und Dienste der Industrie zum bundesweiten Betrieb zugelassen. Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sind mehrere Produkte und Dienste notwendig, die von der gematik zugelassen werden müssen, wie beispielsweise der Konnektor, das E-Health-Kartenterminal, der VPN-Zugangsdienst und der elektronische Praxisausweis. Diese stellen neben der Anpassung des jeweiligen IT-Verwaltungs- oder IT-Informationssystems die Basisausstattung dar, um eine medizinische Einrichtung an die TI anzuschließen.

Als erste haben das Zulassungsverfahren demnach erfolgreich der Konnektor „KoCoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector durchlaufen, das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare, der VPN-Zugangsdienst des Unternehmens CompuGroup Medical Deutschland und die Bundesdruckerei als Anbieter von elektronischen Praxisausweisen. Die Bundesdruckerei hat dabei zunächst die Zulassung für Zahnarztpraxen erhalten. Die Zulassung für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen wird in Kürze folgen.

„Wir freuen uns über das Engagement der Industrieunternehmen, die mit ihren Produkten vorangehend alle Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit erfüllt haben. Weitere Produkte verschiedener Unternehmen durchlaufen derzeit die Zulassungsverfahren“, sagte Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik. „Auch andere Hersteller und Dienstleister sind dazu eingeladen, ihre Produkte zur Zulassung einzureichen“.

Der zugelassene Konnektor verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen mit der Telematikinfrastruktur (ein Internetanschluss ist notwendig). Der Konnektor ist mit einem Router vergleichbar, jedoch mit einem deutlich größeren Funktionsumfang und einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können.

Die zugelassenen Komponenten sind für das Versichertenstammdaten-Management innerhalb der TI notwendig. Das Verfahren soll es Ärzten, Zahnärzten und Psychologischen Psychotherapeuten erlauben, in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind und ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Dieser Online-Datenabgleich ist gesetzlich verpflichtend. Erst jüngst hat der Bundesrat die Frist für die flächendeckende Einführung des Versichertenstammdaten-Managements durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte allerdings auf den 31. Dezember 2018 verlängert.

Die Möglichkeiten der TI, aber auch die Unzulänglichkeiten des Zulassungsprozesses und die  Herausforderungen für Investitionsentscheidungen in Praxen von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie waren Thema im Schwerpunkt des letzten „Infobrief“ des BVOU.

Quelle: Pressemitteilung der gematik

Neue Bundesregierung sollte Budgets aufheben

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt die Vorschläge und Forderungen der KBV nach einer Entbudgetierung ärztlicher Leistungen. „Der SpiFa fordert grundsätzlich feste Preise ohne Mengenbegrenzung für alle ärztlichen Leistungen“, bekräftigte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Als Einstieg sind hierfür in der Grundversorgung der Patienten alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die mit der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung belegt sind, aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszunehmen und in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen. Die ambulante medizinische Grundversorgung zu budgetieren, ist sozial ungerecht.“

Auch der NAV-Virchow-Bund, dessen Bundesvorsitzender Heinrich ebenfalls ist, hatte nachhaltige Veränderungen in der neuen Legislaturperiode gefordert. Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands sehe in einer Jamaika-Koalition große Chancen, die Weichen in der Gesundheitsversorgung umzustellen und grundlegend neue Wege zu gehen: „Gerade die staatlichen Steuerungsphantasien der Vorzeit haben die strukturellen Probleme der Gegenwart und die Herausforderungen der Zukunft verursacht. Damit muss jetzt Schluss sein“, erklärte Heinrich.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen, der auch Vorstandsmitglied des BVOU ist, hatte in einer Erklärung in Berlin an die künftigen Koalitionspartner appelliert, in ihren Beratungen die Abschaffung der Budgetierung ärztlicher Leistungen zu berücksichtigen. „Das deutsche Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Unsere Gesellschaft wandelt sich. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen wird steigen“, sagte Gassen. „Wir können dank der hervorragenden Arbeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten versorgen – jetzt und in Zukunft. Aber was heute schon sehr schwierig ist, wird in absehbarer Zeit so nicht mehr gehen: Unbegrenzte Leistungen für begrenztes Geld zu erbringen.“

Quellen: Pressemitteilungen

Hartmannbund: Budgetdeckel deformiert alles

Berlin – Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, drängt darauf, die Diskussion über das notwendige Ende der Budgetierung nicht auf die bloße Debatte über gedeckelte Honorare zu reduzieren. „Bei aller Notwendigkeit, über diese Probleme zu reden, springen wir zu kurz, wenn wir nur über unbezahlte Leistungen sprechen. Wir müssen deutlich machen, dass sich unter dem Druck dieses Deckels das gesamte Gesundheitssystem deformiert hat“, sagte Reinhardt.

Die Budgetierung der Gesamtvergütung, mit ihrer sogenannten „befreienden Wirkung“ stehe für zentrale Fehlentwicklungen des Honorar- und damit in weiten Teilen auch des gesamten Gesundheitssystems. Die mit der Deckelung der Honorare manifestierte Diskrepanz zwischen Behandlungsbedarf und zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen führe nicht nur regelmäßig zu unbezahlten ärztlichen Leistungen „Die mit der Begrenztheit der Mittel zwangsläufig einhergehenden komplizierten und immer wieder auch als ungerecht empfundenen Verteilungsmechanismen wie Fallzahl- und Quartalsorientierung und damit einhergehende Optimierungsstrategien auf allen Seiten, führen zu fatalen Fehlanreizen im System“, sagte Reinhardt.

Es gehe also bei der notwendigen Diskussion über das budgetierte System nicht nur um die Aufhebung des Deckels auf einem Honorartopf, sondern man bewege sich in einer Debatte um eine grundsätzliche Neuaufstellung des Vergütungssystems. „Dazu gehört dann endlich auch der Mut einer künftigen Regierung, Themen wie Patientensteuerung, Selbstbeteiligung und Kostenerstattung ideologiefrei und mit Blick auf eine nachhaltige Sicherung unseres Gesundheitssystems auf die Tagesordnung zu setzen.“ Nicht zuletzt die Tatsache, dass die Krankenkassen sich mit dem Hinweis auf die befreiende Wirkung der Gesamtvergütung seit Jahren aus ihrer Verantwortung für Morbiditätsanstieg und erhöhten Leistungsbedarf heraus zu stehlen versuchen, sei Anlass genug, die Diskussion energisch zu führen.

Quelle: Hartmannbund

 

Es geht ums Geld: Teilnahme an Zi-Studie

Berlin – Gemeinsam mit anderen Berufsverbänden ist der BVOU der Ansicht, dass eine realistische Zusammenstellung der Kostenstrukturen beim ambulanten und belegärztlichen Operieren überfällig ist. Besonders perioperative Prozesse gelten als völlig unzureichend bewertet. Um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) weiterzuentwickeln, wurde zudem auf politischer Ebene festgelegt, eine verlässliche neue Datengrundlage zu den Operationszeiten zu schaffen, die dann Basis der Bewertungen der Leistungen im Bewertungsausschuss sein soll.

Teilnahmefrist bis 15.12.2017 verlängert

Dazu hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) eine Befragung gestartet. Für den BVOU haben wir, Dr. Helmut Weinhart und Dr. Peter Heppt, Verantwortliche für den Arbeitskreis niedergelassene Operateure, die Vorbereitungen des Zi unterstützt. Wir appellieren dringend an alle ambulant und belegärztlich operierenden Kolleginnen und Kollegen, sich an der laufenden Datenerhebung zu beteiligen. Sie wurde aktuell bis zum 15. Dezember 2017 verlängert.

Hintergrund: Das Zi erhebt jedes Jahr im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der KVen bundesweit Daten zur Wirtschaftslage und den Versorgungsstrukturen bei den ambulant tätigen Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Ergebnisse aus diesen Praxispanels (ZiPP) liefern KBV und KVen wichtige Grundlagen für Honorarverhandlungen. Die Aussagekraft der Daten steht und fällt allerdings mit verlässlichen Angaben ausreichend vieler Ärztinnen und Ärzte einer Fachgruppe.

Neben der routinemäßigen Erhebung übernimmt das Zi jedes Jahr zusätzlich wechselnde Aufträge. In diesem Jahr stehen für den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) das ambulante und das belegärztliche Operieren im Fokus, wofür die beschriebene zweite Umfrage durchgeführt wird.

Wer sich beteiligt, bekommt eine Aufwandsentschädigung und einen individuellen Praxisbericht

Die Teilnahme am ZiPP wird mit einer Aufwandsentschädigung von 200 Euro je Einzelpraxis und 350 Euro je Gemeinschaftspraxis vergütet, sofern der ausgefüllte Fragebogen vom Steuerberater testiert ist. Wer sich beteiligt, erhält zudem einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen zu seiner Fachgruppe.

Nur wenn viele aus O und U teilnehmen, wird unser techniklastiges Fach gut abgebildet

Das Zi hat vor einigen Wochen begonnen, in Frage kommende Praxen anzuschreiben. Für die einmalige Datenerhebung zum ambulanten und belegärztlichen Operieren ist eine Beteiligung von möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen dringend notwendig. Denn aus den Rückmeldungen muss noch eine Clusterung in unterschiedliche Operateur-Einheiten durchgeführt werden. Gerade unser techniklastiges Fach O und U muss hier hinreichend repräsentiert sein. Deshalb unser Appell an alle operativ tätigen Praxen: Bitte teilnehmen!

Das war der DKOU 2017: Kongressvideo online

Berlin – Eine Fülle von Vorträgen, Kursen, Pressekonferenzen, dutzende Aussteller, zahlreiche Events – mehr als 11.000 Teilnehmer besuchten in diesem Jahr Ende Oktober den Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin. In einem Abschlussvideo hat der Veranstalter Intercongress die Vielfalt der Angebote eingefangen. Auch der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. und seine Angebote, dessen DKOU-Kongresspräsident Prof. Alexander Beck, die Führungsspitze sowie verschiedene Mitglieder sind zu sehen.

Quelle: Intercongress