Alle Beiträge von Sabine Rieser

Leitlinienentwurf Osteoporose im Netz

Essen – Seit dem 20. September ist der aktualisierte S3-Leitlinienentwurf des Dachverbands der Deutschsprachigen Wissenschaftlichen Osteologischen Fachgesellschaften (DVO e.V.) zur Osteoporose unter www.dv-osteologie.de im Internet einsehbar. Bis zum 27. Oktober 2017 besteht die Möglichkeit der E-Mail-Kommentierung (leitlinie@dv-osteologie.de) des Entwurfs. Dazu lädt die Leitlinien-Arbeitsgruppe herzlich ein. Die Kommentare werden in der Arbeitsgruppe diskutiert, und danach wird die Endversion der Leitlinie erstellt.

Quelle: DVO e.V.

Verurteilung von Gewalt gegen Ärzte

Berlin – Gewalt gegen Ärzte und andere Angehörige von Gesundheitsberufen entwickelt sich auch in den Ländern Mittel- und Osteuropas zu einem immer größeren Problem. Dies stellten Vertreter der mittel- und osteuropäischen Ärztekammern bei ihrem diesjährigen Treffen Mitte September im slowenischen Ljubljana fest. Alle teilnehmenden Ärztekammern suchen nach Wegen, der wachsenden Gewalt zu begegnen und die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. „Die Gewaltbereitschaft steigt. Daher ist es notwendig, dass wir in der Gesellschaft ein Bewusstsein für dieses Problem schaffen. Die Sicherheit der Ärzte ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung“, betonte Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer, bei dem Treffen.

Dies unterstrichen die Ärztekammern in ihrer gemeinsamen Resolution. Sie fordern darin eine Null-Toleranz-Politik bei Gewalt gegen Ärzte, flankiert von einer entsprechenden Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene. Neben nationalen Meldesystemen sollten Pläne entwickelt werden, wie Gewalt in den Gesundheitseinrichtungen begegnet werden kann. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Krankenhausverwaltungen müssten die Vorfälle ernst nehmen und Ärzte besser für solche Situationen geschult werden, fordern die Ärztekammern. Letztendlich gehe es um das Recht des Einzelnen auf einen sicheren Arbeitsplatz.

Darüber hinaus wurden bei dem Treffen auch die neuesten Entwicklungen in der Fort- und Weiterbildung, Fragen der Anerkennung von ärztlicher Tätigkeit jenseits von Fachgebietsgrenzen sowie Ansätze der Qualitätssicherung in Mittel- und Osteuropa diskutiert.

Quelle: Bundesärztekammer

Integrative Notfallversorgung: Neue Konzepte

Berlin – Koordiniertes Vorgehen, bessere Zusammenarbeit und mehr Integration – diesem Leitgedanken folgt das gemeinsame Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Marburger Bundes (MB) für eine Reform der Notfallversorgung aus ärztlicher Perspektive. „Wir wollen das Thema ärztlich entscheiden. Schließlich kümmern sich die Niedergelassenen gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern um die Patienten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender. „Wir wollen die Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten, damit sie sich wieder um die Patienten kümmern können, die auf die Hilfe des Krankenhauses tatsächlich angewiesen sind. Gleichzeitig wollen wir für die Patienten, die ambulant bleiben können, durch eine klarere Strukturierung die Versorgung verbessern“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des MB.

Gemeinsame Anlaufstellen, klare Kriterien der Ersteinschätzung

Notfallpatienten sollten demnach zukünftig durch eine standardisierte Ersteinschätzung bedarfsentsprechend ohne Umwege in die für sie passende Versorgungsebene geleitet werden. Dazu schlagen MB und KBV vor, gemeinsame medizinische Anlaufstellen einzurichten und die bisherigen Notrufnummern des Rettungsdienstes sowie des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen stärker zu vernetzen. So solle die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 künftig rund um die Uhr erreichbar sein, fordern KBV und MB.

Ein abgestimmtes Vorgehen wollen KBV und MB durch eine einheitliche und standardisierte Ersteinschätzung der Patienten erreichen, die an allen Anlaufstellen der Notfallversorgung gleich ist. Die Ersteinschätzung soll einem möglichst EDV-gestützten gestuften Schema folgen und in eine klare Empfehlung der geeigneten Versorgungs- und Fachebene münden. Dringlichkeit, medizinische Notwendigkeit oder Schwere der Erkrankungen seien dabei wichtige Kriterien, die zukünftig über die adäquate Versorgungsebene entscheiden sollen. Wirtschaftliche Interessen müssten dabei ebenso in den Hintergrund treten wie Wünsche einzelner Patienten, die über die medizinisch indizierte Notfallbehandlung hinausgehen.

Sachverständigenrat: Vollintegrierte, regionale Leitstellen zur Steuerung

Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat im Rahmen eines Werkstattgesprächs Vorschläge zur Zukunft der Notfallversorgung vorgestellt und diskutiert. Der Rat empfiehlt die Schaffung vollintegrierter, regionaler Leitstellen, die über eine bundeseinheitliche Rufnummer erreichbar sind und je nach Patientenanliegen die individuell beste Versorgungsoption wählen. Das für viele Patienten unverständliche Nebeneinander verschiedener Rufnummern (vor allem 112 und 116117) solle besser entfallen. Die integrierten Leitstellen könnten eine telefonische Beratung durch geschultes Personal sowie auch durch erfahrene Ärzte anbieten. Je nach Bedarf erfolge eine direkte Terminvergabe in Praxen niedergelassener Ärzte oder in integrierten Notfallzentren. Auch Hausbesuche des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und Rettungseinsätze würden hierüber dann koordiniert.

Die neu geschaffenen sektorenübergreifenden Einheiten sollten an bestehenden Kliniken, aber als eigenständige organisatorisch-wirtschaftliche Einheit angesiedelt werden. Als Träger könnten Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kliniken gemeinsam agieren. Zur Vermeidung unangemessener Anreize zur stationären Aufnahme sollten diese jedoch von Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden.

Zi und Aqua-Institut legen Konzept zur Patientensteuerung vor

Nahezu zeitgleich hat das Aqua-Institut im Auftrag des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) eine Studie vorgelegt, wie Patienten am gezieltesten in die für sie geeignete Ebene gesteuert werden könnten, wenn sie das Gefühl haben, umgehend einen Arzt zu brauchen. „Das Zi gibt damit einen wissenschaftlich fundierten Anstoß, wie Fehlentwicklungen in der Notfallversorgung abgefangen werden könnten“, sagte Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried. So wird vorgeschlagen, dass qualifizierte Pflegekräfte in der Notaufnahme eines Krankenhauses anhand eines standardisierten Verfahrens eine Ersteinschätzung abgeben sollen.

Anerkennung für Dr. Helmut Weinhart

Starnberg – Dr. Helmut Weinhart ist für sein Engagement im Standespolitik-Komitee der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) ausgezeichnet worden. Der AGA-Vorstand verlieh ihm als Vorsitzenden des AGA-Standespolitik-Komitees sowie den weiteren Mitgliedern die Auszeichnung „Best-AGA-Komitee 2016“. Weinhart unterstützt die AGA mit seiner Expertise nunmehr als Vorstandsbeauftragter Berufspolitik. Die AGA ist nach eigenen Angaben Europas größte Fachgesellschaft für Arthroskopie. Sie hat fast 5.000 Mitglieder.

Im BVOU ist Weinhart als Schatzmeister Vorstandsmitglied. Er engagiert sich darüber hinaus für zahlreiche berufspolitische Themen, so für die Arbeit an der Novellierung der GOÄ.

Quelle: AGA

Erinnerung: Teilnahme für Operateure an Zi-Studie

Berlin – Gemeinsam mit anderen Berufsverbänden ist der BVOU der Ansicht, dass eine realistische Zusammenstellung der Kostenstrukturen beim ambulanten und belegärztlichen Operieren überfällig ist. Besonders perioperative Prozesse gelten als völlig unzureichend bewertet. Um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) weiterzuentwickeln, wurde zudem auf politischer Ebene festgelegt, eine verlässliche neue Datengrundlage zu den Operationszeiten zu schaffen, die dann Basis der Bewertungen der Leistungen im Bewertungsausschuss sein soll.

Dazu hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) eine Befragung gestartet. Für den BVOU haben wir, Dr. Helmut Weinhart und Dr. Peter Heppt, Verantwortliche für den Arbeitskreis niedergelassene Operateure, die Vorbereitungen des Zi unterstützt. Wir appellieren dringend an alle ambulant und belegärztlich operierenden Kolleginnen und Kollegen, sich an der laufenden Datenerhebung zu beteiligen.

Hintergrund: Das Zi erhebt jedes Jahr im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der KVen bundesweit Daten zur Wirtschaftslage und den Versorgungsstrukturen bei den ambulant tätigen Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Ergebnisse aus diesen Praxispanels (ZiPP) liefern KBV und KVen wichtige Grundlagen für Honorarverhandlungen. Die Aussagekraft der Daten steht und fällt allerdings mit verlässlichen Angaben ausreichend vieler Ärztinnen und Ärzte einer Fachgruppe.

Neben der routinemäßigen Erhebung übernimmt das Zi jedes Jahr zusätzlich wechselnde Aufträge. In diesem Jahr stehen für den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) das ambulante und das belegärztliche Operieren im Fokus, wofür die beschriebene zweite Umfrage durchgeführt wird.

Wer sich beteiligt, bekommt eine Aufwandsentschädigung und einen individuellen Praxisbericht

Die Teilnahme am ZiPP wird mit einer Aufwandsentschädigung von 200 Euro je Einzelpraxis und 350 Euro je Gemeinschaftspraxis vergütet, sofern der ausgefüllte Fragebogen vom Steuerberater testiert ist. Wer sich beteiligt, erhält zudem einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen zu seiner Fachgruppe.

Nur wenn viele aus O und U teilnehmen, wird unser techniklastiges Fach gut abgebildet

Das Zi hat bereits begonnen, in Frage kommende Praxen anzuschreiben. Für die einmalige Datenerhebung zum ambulanten und belegärztlichen Operieren ist eine Beteiligung von möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen dringend notwendig. Denn aus den Rückmeldungen muss noch eine Clusterung in unterschiedliche Operateur-Einheiten durchgeführt werden. Gerade unser techniklastiges Fach O und U muss hier hinreichend repräsentiert sein. Deshalb unser Appell an alle operativ tätigen Praxen: Bitte teilnehmen!

Ärzte können gegen Plattform Jameda vorgehen

Berlin – Vor rund zehn Jahren, im Juli 2007, ging www.jameda.de an den Start. Nach eigenen Angaben der Bewertungsplattform suchen mehr als sechs Millionen Menschen jeden Monat nach einem passenden Arzt bei jameda für sich. Zahnärzte und Ärzte haben sich jedoch immer wieder kritisch zu den Bewertungen auf der Plattform geäußert und mangelnde Transparenz beklagt. Kurz vor dem Jubiläum hat das Landgericht München (Aktenzeichen: 25 O 1870/15) einem Zahnarzt recht gegeben, der sich gegen negative Urteile gewehrt hatte. Darüber hatte vor kurzem auch das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ) ausführlicher berichtet.

Ein Zahnarzt war demnach einem negativen Eintrag nachgegangen und konnte keinen Patienten finden, zu dem die Beschwerden gepasst hätten. Er verlangte daraufhin die Löschung des Beitrags. Jameda lehnte dies ab, verwies auf eine Bestätigung durch den Nutzer und präsentierte als Beweis anonymisierte Mails. Dieses Vorgehen ist nach Meinung des Landgerichts Münchens unzulässig. „Künftig dürften für eine Beweisführung eindeutige Belege eines Behandlungskontakts nötig sein beziehungsweise müssen Name und Adresse des Zeugen benannt werden“, zitiert das DÄ Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke, einen der Juristen, die die Entscheidung in München erstritten hatten.

Ärzte, so der Rat in dem Fachmagazin, sollten ihr Profil auf jameda und anderen Portalen regelmäßig prüfen. Im Fall von unwahren oder unangemessenen Kommentaren sollten sie die Löschung verlangen. Auf eine vollständige Löschung ihres Profils haben Ärztinnen und Ärzte aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung bisher allerdings kein Anrecht.

Niedergelassene Operateure: BVOU bittet Kollegen um Zi-Mitarbeit

Berlin – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) erhebt jedes Jahr im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der KVen bundesweit Daten zur Wirtschaftslage und den Versorgungsstrukturen bei den ambulant tätigen Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Ergebnisse aus diesen Praxispanels (ZiPP) liefern KBV und KVen wichtige Grundlagen für Honorarverhandlungen. Die Aussagekraft der Daten steht und fällt allerdings mit verlässlichen Angaben ausreichend vieler Ärztinnen und Ärzte einer Fachgruppe.

Neben der routinemäßigen Erhebung übernimmt das Zi jedes Jahr zusätzlich wechselnde Aufträge. In diesem Jahr stehen für den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) das ambulante und das belegärztliche Operieren im Fokus, wofür eine zweite Umfrage durchgeführt wird. Für den BVOU haben wir, Dr. Helmut Weinhart und Dr. Peter Heppt, Verantwortliche für den Arbeitskreis niedergelassene Operateure, die Vorbereitungen des Zi unterstützt. Wir appellieren dringend an alle ambulant und belegärztlich operierenden Kolleginnen und Kollegen, sich an der laufenden Datenerhebung zu beteiligen.

Veraltete Kostenstruktur – besonders perioperative Prozesse sind unterbewertet

Hintergrund: Gemeinsam mit anderen Berufsverbänden ist der BVOU der Ansicht, dass eine realistische Zusammenstellung der Kostenstrukturen beim ambulanten und belegärztlichen Operieren überfällig ist. Besonders perioperative Prozesse gelten als völlig unzureichend bewertet. Um den EBM weiterzuentwickeln, wurde zudem auf politischer Ebene festgelegt, eine verlässliche neue Datengrundlage zu den Operationszeiten zu schaffen, die dann Basis der Bewertungen der Leistungen im Bewertungsausschuss sein soll.

Wer sich beteiligt, bekommt eine Aufwandsentschädigung und einen individuellen Praxisbericht

Die Teilnahme am ZiPP wird mit einer Aufwandsentschädigung von 200 Euro je Einzelpraxis und 350 Euro je Gemeinschaftspraxis vergütet, sofern der ausgefüllte Fragebogen vom Steuerberater testiert ist. Wer sich beteiligt, erhält zudem einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen zu seiner Fachgruppe.

Nur wenn viele aus O und U teilnehmen, wird unser techniklastiges Fach gut abgebildet

Das Zi hat bereits begonnen, in Frage kommende Praxen anzuschreiben. Für die einmalige Datenerhebung zum ambulanten und belegärztlichen Operieren ist eine Beteiligung von möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen dringend notwendig. Denn aus den Rückmeldungen muss noch eine Clusterung in unterschiedliche Operateur-Einheiten durchgeführt werden. Gerade unser techniklastiges Fach O und U muss hier hinreichend repräsentiert sein. Deshalb unser Appell an alle operativ tätigen Praxen: Bitte teilnehmen!

Wartezeiten PKV und GKV haben sich angeglichen

Berlin – Nur jeder zehnte Patient ist mit den Wartezeiten auf einen Termin in einer Arztpraxis unzufrieden. Befragt nach ihrem letzten Arztbesuch, gaben 42 Prozent an, sie hätten gar nicht warten müssen. 16 Prozent sagten, es habe bis zu drei Tage gedauert, 40 Prozent mussten länger warten. Dies geht aus der jüngsten Versichertenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen (FGW) im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

FGW-Geschäftsführer Matthias Jung verwies darauf, dass sich die Wartezeiten auf einen Termin zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten stark angeglichen hätten. So gaben 27 Prozent gesetzlich Versicherte und 30 Prozent Privatversicherte an, sie hätten gar nicht auf einen Termin warten müssen. Über drei Wochen warteten 15 Prozent der gesetzlich und 11 Prozent der privat Versicherten.

Mehr alte Privatversicherte, mehr Arztbesuche in dieser Gruppe

„Signifikant mehr PKV-Versicherte gehen zum Arzt. Dies ist wohl auch der Altersstruktur geschuldet“, ergänzte Jung. So gaben 32 Prozent der gesetzlich Versicherten und 29 Prozent der privat Versicherten an, im vergangenen Jahr drei- bis fünfmal beim Arzt gewesen zu sein. In der Kategorie sechs- bis zehn Arztbesuche waren es 21 (GKV) und 18 (PKV) Prozent, in der Kategorie 11 bis 20 Arztbesuche 12 (GKV) und 15 (PKV) Prozent, bei über 20 Arztbesuchen vier beziehungsweise fünf Prozent.

Deutliche Unterschiede ergeben sich nach den Auskünften der Befragten beim Warten in der Praxis. 59 Prozent der Privatversicherten kamen nach maximal einer Viertelstunde an die Reihe. Bei den GKV-Versicherten waren es 41 Prozent. Mehr als eine halbe Stunde warteten 14 Prozent Privatversicherte, aber 28 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten.

Gute Gesamtnoten für die Niedergelassenen

Insgesamt geben die Befragten den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in vielen Kategorien sehr gute und gute Noten. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen leisten jeden Tag einen hervorragenden Job“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Er ergänzte, dass die KBV aus den Umfrageergebnissen auch Arbeitsaufträge mitnehme. So müsse die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116 117 noch viel bekannter gemacht werden.

Kampagne „Mein Facharzt. Meine Wahl.“

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat heute offiziell seine Wartezimmerkampagne gestartet, die der Politik den Stellenwert der fachärztlichen Versorgung vermitteln soll. Im Vorfeld der Bundestagswahl wird mit zehn Motiven in den Facharztpraxen bundesweit auf ärztliche Themen aufmerksam gemacht. Der BVOU ist mit einem eigenen Motiv vertreten. Jede Praxis eines Mitglieds hat bereits zwei Exemplare des Plakats per Post erhalten. Weitere Plakate können bei der Geschäftsstelle des BVOU angefordert werden (per E-Mail an office@bvou.net).

Die Plakatkampagne richtet sich nach Darstellung des SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich mit drei zentralen Botschaften direkt an Patientinnen und Patienten: Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben. 100 Prozent Honorar für 100 Prozent Leistung. Gegen die Bürgerversicherung.

Grundversorgung von Haus- und Fachärzten extrabudgetär bezahlen

Vor Medienvertretern sagte Heinrich heute in Berlin, Fachärzte und ihre Belange tauchten in den Wahlprogrammen der Parteien nicht auf. Dabei seien sie es, die neben den Hausärzten den Großteil der ambulanten Versorgung sicherstellten: „93 Prozent der fachärztlichen Versorgung findet im ambulanten Versorgungsbereich statt, rund sieben Prozent im stationären.“ Der SpiFa-Vorstandsvorsitzende verlangte, in einem nächsten Schritt zumindest die haus- und die fachärztliche Grundversorgung von der Budgetierung auszunehmen und in eine extrabudgetäre Bezahlung zu überführen. Dies werde ein bis zwei Milliarden Euro zusätzlich kosten: „Das muss uns die Grundversorgung der Bevölkerung wert sein. Grundleistungen zu limitieren, ist nicht gerecht.“

Weil das Überleben der Praxen oft von privatärztlichen Honoraren abhänge, sei man zudem gegen die Einführung einer Bürgerversicherung. Ein Gatekeeper-System wie oft im Ausland lehne man ab: Das bundesdeutsche Gesundheitswesen sei deshalb so geschätzt von Patienten, weil sie freien Zugang zum Arzt ihrer Wahl hätten.

Keine Parteiempfehlung – aber ein Denkanstoß für Patienten

Mit der Plakatkampagne spreche man sich aber nicht für bestimmte Parteien aus, betonte Heinrich: „Wir wollen, dass die Bürger sich mit dem Thema auseinandersetzen. Wir geben keine direkte Wahlempfehlung. Das halte ich auch für unangemessen im Wartezimmer.“

BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher würde sich über die Unterstützung der Wartezimmerkampagne durch zahlreiche Mitglieder freuen: „Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die beiden Plakate und die damit verbundenen Forderungen in Ihrem Wartezimmer kommunizieren und mit Ihren Patienten darüber ins Gespräch kommen würden.“

Hessen: Clearingstelle für Kooperationsverträge

Frankfurt/Main – Auf Grundlage eines gemeinsamen Vertrages bietet die Landesärztekammer Hessen in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie der Hessischen Krankenhausgesellschaft ihren Mitgliedern eine kostenfreie Prüfung von Kooperationsverträgen unter vertrags-, berufs- und krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten an. Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen beziehungsweise deren rechtliche Vertreter können vom sogenannten Clearingverfahren bei der Clearingstelle Gebrauch machen.

In der gemeinsamen Geschäftsordnung (Stand Juni 2017) sowie in einer ausführlichen Information „Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge” (Stand Juni 2017) informiert die Clearingstelle über ihr Angebot. Schwerpunkt der Prüfung ist demzufolge die Vorteilsprüfung, also die Beantwortung der „Frage, ob der Abschluss eines Kooperationsvertrages allein zu dem Zweck erfolgt, dass eine Vertragspartei sich einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft. Mit Vorteil ist jeder materielle und immaterielle Vorteil gemeint.“

Dies könnten, erinnert die Kammer, „zum Beispiel bereits der Abschluss eines nicht angemessenen vergüteten Vertrages, Kongresseinladungen oder die Übernahme von Fortbildungskosten sein“. Die Clearingstelle erarbeitet Stellungnahmen insbesondere zu Kooperationen zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern, zwischen Praxisnetzen und Krankenhäusern und im Rahmen von Honorararztverträgen und Arbeitsverträgen. Die Auskunft am Ende ist jedoch nach Angaben der drei Vertragspartner des Clearingstellen-Vertrags rechtlich nicht verbindlich.