Stuttgart – Zum dritten Mal müssen in Baden-Württemberg die Unterlagen für die Wahlen zur Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) versandt werden. Grund ist ein Fehler bei der Zusammenheftung der Listen, wie die KV mitteilte. Dafür komme der Dienstleister auf, der diesen verursacht habe, heißt es in einer Schnellinformation des amtierenden KV-Vorstands: „Ihren Mehraufwand und den Imageschaden der KV wird er nicht ausgleichen können.“ Durch den Fehler wird sich die Wahlfrist aller Voraussicht nach vom 15. auf den 23. September 2016 verschieben.
Kandidaten aus O + U haben in den letzten Wochen in Interviews sowie durch Wahlaufrufe und Informationen auf die Bedeutung der KV-Wahlen für die Interessensvertretung des eigenen Fachs aufmerksam gemacht. BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher hatte zuletzt im BVOU-Infobrief dafür geworben, wählen zu gehen: „Wählen Sie die Kollegen aus O + U in die Bezirksausschüsse und die Vertreterversammlungen! Wir brauchen deren Sachverstand dringend, wenn es um Honorarfragen geht, um Bedarfsplanung, Selektivverträge, aber auch um Niederlassungsfragen oder Diskussionen über die Weiterbildung im ambulanten Bereich.“ Rie
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